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Entlassung wegen Lebensrettung!

110 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entlassung, BRK, Lebensretten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Entlassung wegen Lebensrettung!

02.12.2013 um 10:32
Bei dem Thema fällt mir ein FIlm ein den ich gestern erst gesehen habe: "Das Wunder von Kärnten" [beruht auf wahre Begebenheit] da hat ein junger Assistensarzt Schicht in der Herzklinik gehabt, dann kam ein schwere Notfall rein, kleines 4 jähriges Mädchen über ne Halbe Std. bewstlos im Wasser. Er hatte nach mehrer widerbelebungsversuche das Mädchen zurück geholt dennoch gab es Komplikationen, er musste eine sehr riskante Op durchführen die damals 1998 nru bei Erwachsenen probiert hat und man aber auch Genehemigung vom Chefarzt brauchte, der nicht da war. Er handelte auf eigener Faust, und hatte Glück. Das Mädchen lebte dank seiner schnellen Entscheidung bis heute noch. Er stieg zu diesem Tage aus und kündigte von selber.


http://www.spiegel.de/kultur/tv/international-emmys-fuer-das-wunder-von-kaernten-und-schaeferkordt-a-935632.html


Wikipedia: Das Wunder von Kärnten (Film)

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02.12.2013 um 10:35
kranke welt.so langsam wundert mich nichts mehr.

"lass ihn sterben,laut vorschrift dürfen nichts tun"


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02.12.2013 um 11:31
So aus der Distanz ist der Fall nicht abschliessend zu beurteilen, kug hat ja schon etwas dazu gesagt.
Notfallmedikamente bei epileptischen Anfällen sind in der Regel Benzodiazepine die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, d. h. Missbrauch ist strafbar. Wikipedia: Betäubungsmittelgesetz (Deutschland)
Nun geht aus dem Artikel nicht hervor welches Präparat genau zur Anwendung kam, ich gehe aber mal davon aus, dass es unter das BtMG fiel.
Dort ist unter anderem auch geregelt wer solche Medikamente einsetzen und verordnen darf und da sind meines Wissens keine Sanitäter benannt.
Wenn also ein gültiges Gesetz die Freigabe und Handhabung dieses Medikamentes in die Hand eines Arztes legt, dann hat der Leiter auf Anzeige tätig zu werden, ganz gleich, ob es in diesem Fall mal gut gegangen ist.
Man kann sich jetzt darüber unterhalten ob es Sinn macht Rettungssanitäter entsprechend auszubilden und ihnen eine Freigabe auch für die Anwendung von Medikamenten zu geben die unter das BtMG fallen oder mehr Notärzte vorzuhalten, aber Herrn Stärk trifft da relativ wenig Schuld.


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Entlassung wegen Lebensrettung!

02.12.2013 um 11:44
Warum sind eigentlich Sanitäter schneller vor Ort als Notärzte?

Für Notfälle sollte es Regelungen geben, die ein derartiges Eingreifen erlauben. Jedenfalls dann, wenn sogar Laien die Verabreichung erlaubt wird.
Oder wenn es so klare Fälle sind, wie epileptische Anfälle, wo genau bekannt ist, was da hilft.

Wieso haben Sanitäter überhaupt Medikamente bei sich, die sie nicht verabreichen dürfen?


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Entlassung wegen Lebensrettung!

02.12.2013 um 11:51
@emanon
ich weiß das RA in ihrer ausbildung auch medikamentenlehre haben, also haben sie eingrundwissen, was nicht gerade rudimentär ist, über die wirksamkeit von medikamenten und deren risiken.
desweiteren hat ein langjähriger RA ein riesigen fundus an berufserfahrung.
diese wissen und können, haben sie einzusetzen um menschleben zu retten.

@allmotlEY

auf dem land sind notärzte nicht gerade weit gesäet. da ist ein notarzt schon mal für ein riesiges gebiet zuständig, wo solche anfahrten selbst mit sonderrechten,bis zu 15 min. dauern.


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02.12.2013 um 12:01
15 Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können. Da müssen Lösungen gefunden werden.


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02.12.2013 um 12:07
@allmotlEY
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Warum sind eigentlich Sanitäter schneller vor Ort als Notärzte?
Sie können schneller vor Ort sein, d. h. nicht, dass sie es immer sind. Hängt vielleicht auch mit der personellen Situation zusammen. Wenn es mehr Rettungssanitäter als Notärzte gibt kann es auch durchaus sein, dass der Notarzt bei einem anderen Kranken ist und nicht gleich mit den Rettungssanitätern mitfahren kann.
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Für Notfälle sollte es Regelungen geben, die ein derartiges Eingreifen erlauben. Jedenfalls dann, wenn sogar Laien die Verabreichung erlaubt wird.
Die Verabreichung von Mitteln, die unter das BtMG fallen ist Laien nicht erlaubt.
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Oder wenn es so klare Fälle sind, wie epileptische Anfälle, wo genau bekannt ist, was da hilft.
Ist es immer so klar? Bei einer Tetanusinfektion krampft der Patient auch irgendwann, auch bei starker Hypoglykämie.
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Wieso haben Sanitäter überhaupt Medikamente bei sich, die sie nicht verabreichen dürfen?
Sie haben den grösseren Wagen. Der ist fertig eingerichtet mit den notwendigen Notfallmedikamenten, das alles hätte im Notarztwagen keinen Platz.

@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:ich weiß das RA in ihrer ausbildung auch medikamentenlehre haben, also haben sie eingrundwissen, was nicht gerade rudimentär ist, über die wirksamkeit von medikamenten und deren risiken
Du hast auch mal deine theoretische Prüfung für den Führerschein gemacht, das qualifiziert dich aber noch nicht bzum Verkehrsrichter. Sie sind schlicht und ergreifend nicht dafür ausgebildet.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:desweiteren hat ein langjähriger RA ein riesigen fundus an berufserfahrung.
diese wissen und können, haben sie einzusetzen um menschleben zu retten.
Ab wieviel Jahren ist man langjährig?
Wie wird das Wissen kontrolliert?
Oder willst du vabanque spielen.

Was wäre passiert, wenn der Schuss in die Hose gegangen wäre.
Ein Riesenshitstorm, dass der Rettungssanitäter seine Befugnisse überschritten hat. Er wäre mit ziemlicher Sicherheit von den Angehörigen verklagt worden wenn erst einmal ruchbar geworden wäre dass er gegen ein bestehendes Gesetz verstossen hätte und die gleichen User die hier jetzt einen rechtsfreien Raum schaffen wollen hätten Zeter und Mordio geschrien, dass der Rettungsanitäter zu einem falschen Medikament gegriffen und den Patienten getötet hat anstatt auf den Arzt zu warten.


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02.12.2013 um 12:19
Das "Lustige" daran ist ja folgendes: hätten nicht die beiden Rettungsassistenten, sondern Bürger XY die Nothilfe geleistet und der gute Mann hätte das, aufgrund unsachgemäßer Behandlung, nicht überlebt, so gäbe es jetzt keinen Skandal.

Bürger XY könnte man keinen ( juristischen ) Vorwurf nach, da Pflicht zur Hilfeleistung und kein medizinischer Fachmann.


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02.12.2013 um 12:19
Da gabs doch vor einiger Zeit den Fall, bei dem eine Mitarbeiterin bei einem Fotograf kinderpornografische Fotos entdeckte und die Polizei informierte. Die Dame wurde auch gekündigt.

Klar gibt es Regeln, das ist auch sinnvoll. Aber in Extremsituationen muss man manchmal auch darüber hinwegsehen, wenn es denn nötig ist. Und das Argument "Es hätte auch schief gehen können.." passt meiner Meinung nach nicht so ganz. Es ist gut gegangen und der Patient hatte großes Glück dass die beiden so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben.


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02.12.2013 um 12:20
Zitat von lala123lala123 schrieb:Da gabs doch vor einiger Zeit den Fall, bei dem eine Mitarbeiterin bei einem Fotograf kinderpornografische Fotos entdeckte und die Polizei informierte. Die Dame wurde auch gekündigt.
Was hat das mit dem Thema zu tun?


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02.12.2013 um 12:22
@Dini1909
Dass die Frau auch helfen wollte, bzw. geholfen hat, aber gekündigt wurde weil sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht die Polizei hätte informieren dürfen.


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02.12.2013 um 12:26
@lala123
Zitat von lala123lala123 schrieb:Klar gibt es Regeln, das ist auch sinnvoll. Aber in Extremsituationen muss man manchmal auch darüber hinwegsehen, wenn es denn nötig ist. Und das Argument "Es hätte auch schief gehen können.." passt meiner Meinung nach nicht so ganz. Es ist gut gegangen und der Patient hatte großes Glück dass die beiden so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben.
Also was jetzt?
Wenn Regeln sinnvoll sind, müssen sie auch immer angewendet werden.
Wenn man die Regeln immer dann außer Acht lässt, wenn es hinterher gut gegangen ist, kann man die Regeln auch gleich in die Tonne kloppen.
Wieso sollte jemand - egal bei was - mit einer falschen Aktion durchkommen, während ein anderer büßen muss, nur weil es beim einen zufälligerweise gut gegangen ist und beim anderen zufälligerweise nicht?
Soll das etwa gerechter/menschlicher/wasweißich sein als dass falsches Verhalten geahndet wird, unabhängig davon, wie die Sache zufällgierweise ausgegangen ist?


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02.12.2013 um 12:27
Ich sag dazu: Wer Erfolg hat, hat Recht.

Und ich persönlich sehe es so:

Es gibt Situationen, da muss man einfach eine Entscheidung treffen.
Tut man nichts, verhält sich vorschriftsmäßig und der Mensch stirbt sicher?
Oder tut man etwas und der Mensch hat eine Chance, zu überleben, während man aber die Vorschrift bricht?

Gerade dann, wenn man weiss, was man tut, sage ich: Scheiß auf die Vorschrift. Menschen sind nicht für Gesetze da, sondern Gesetze für die Menschen.

Das höchste Gut muss das wohl der Menschen sein, nicht die strikte Einhaltung von Gesetzen.


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Entlassung wegen Lebensrettung!

02.12.2013 um 12:30
Wie wahr @Kc
blue_ schrieb:
Für Notfälle sollte es Regelungen geben, die ein derartiges Eingreifen erlauben. Jedenfalls dann, wenn sogar Laien die Verabreichung erlaubt wird.
Die Verabreichung von Mitteln, die unter das BtMG fallen ist Laien nicht erlaubt.
In beiden Artikeln wurde erwähnt, dass die Verabreichung auch Laien empfohlen wird, oder ich habe falsch gelesen.
Ob das Mittel unter das BtmG fällt, weiß ich nicht, aber ohne Grund wird der Notarzt nicht geklagt haben.


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02.12.2013 um 12:35
Das ist gar nicht so leicht und man sollte nicht gleich losbrüllen, ohne Kenntnisse über die Hintergründe. Diese Vorschrift gibt es ja nicht aus Willkür, viel mehr soll sie verhindern, dass Medikamente von "unausgebildeten" Rettungssanitätern verabreicht werden. Dafür sind Notärzte zuständig, die haben die nötige Ausbildung zu entscheiden, ob eine Medikamentengabe sinnvoll oder auch ungefährlich, gar notwenidg, ist.
Auf den ersten Blick haben hier die Rettungssanitäter ein Leben gerettet aber das hätte auch ganz anders ausgehen können. Womöglich hätte die Medikamentengabe auch zu allergischen Reaktionen führen können oder zu anderweitigen Komplikationen. Auch wenn die Medikamentengabe in diesem Fall okay war, so sollte dies keinesfalls Schule machen.
Für Medikamentengabe sind Rettungssanitäter nicht genügend ausgebildet.

Eine fremde Person hätte sich übrigens auch strafbar machen können, hätte sie das Medikament verabreicht.


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02.12.2013 um 12:39
@Aniara
Ja das stimmt, das Medikament hätte dem Patienten auch den Todesstoß setzen können, dann wären die Sanitäter sogar vor Gericht gelandet. Also ich bin in dem Fall zwiegespalten, klar war das ein Risiko aber trotzdem haben sie damit dem Patienten das Leben gerettet.


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02.12.2013 um 12:40
Zitat von KcKc schrieb:Ich sag dazu: Wer Erfolg hat, hat Recht.
Ich sage dazu: Das ist Quark. :D
Zitat von KcKc schrieb:Es gibt Situationen, da muss man einfach eine Entscheidung treffen.
Tut man nichts, verhält sich vorschriftsmäßig und der Mensch stirbt sicher?
Oder tut man etwas und der Mensch hat eine Chance, zu überleben, während man aber die Vorschrift bricht?
Ach, das geht ja mal so richtig zu Herzen. Erinnert mich an die edlen Helden von Karl May.
Im hier beschriebenen Fall steht nirgendwo geschrieben, dass von akuter Lebensgefahr auszugehen war, ausserdem fehlt den Rettungssanitätern schlicht und ergreifend das Wissen um das verlässlich zu beurteilen. Es scheint für manche unmöglich zu begreifen zu sein aber sie sind für solche Entscheidungen nicht qualifiziert und die Anwendung von diversen Medikamenten ist ihnen schlicht und ergreifend nicht erlaubt.
Wenn einer ohne Führerschein fährt und es kommt bei einer Routinekontrolle heraus, soll man dann ein Auge zudrücken weil er ja kleinen Unfall verursacht hat?


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02.12.2013 um 12:47
@Kc
Dem kann ich nur zustimmen!


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Entlassung wegen Lebensrettung!

02.12.2013 um 12:54
@all

wir sind alle für unser tun und handeln verantwortlich und somit auch für unser nicht handeln.

von dieser verantwortung, kann uns kein gesetz noch irgend eine vorschrift befreien!


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Entlassung wegen Lebensrettung!

02.12.2013 um 13:02
Zitat von lala123lala123 schrieb:Aber in Extremsituationen muss man manchmal auch darüber hinwegsehen, wenn es denn nötig ist. Und das Argument "Es hätte auch schief gehen können.." passt meiner Meinung nach nicht so ganz. Es ist gut gegangen und der Patient hatte großes Glück dass die beiden so gehandelt haben, wie sie gehandelt haben.
Das Argument ist aber gefährlich. Dann machst du eine Sanktion davon abhängig, wie das Ergebnis ist. Und damit kann niemand vorhersehen, ob seine Handlung nun "richtig" oder "falsch" ist.
Zitat von KcKc schrieb:Es gibt Situationen, da muss man einfach eine Entscheidung treffen.
Tut man nichts, verhält sich vorschriftsmäßig und der Mensch stirbt sicher?
Oder tut man etwas und der Mensch hat eine Chance, zu überleben, während man aber die Vorschrift bricht?
Diese Situation tritt in dieser Absolutheit selten ein. Weil man, wenn man nicht weiß, was man tut, bestenfalls zufällig richtig liegen kann. Und damit einen qualifizierten Rettungsversuch erschwert oder vereitelt.

Einem Passanten kann man keinen Vorwurf machen, wenn er eine zuckende Person liegen sieht und anfängt, eine Herzdruckmassage zu versuchen und die gebrochenen Rippen die Lunge durchbohren. Aber jemand, der das professionell macht und dem gewisse Regeln an die Hand gegeben werden, der muss sich an diesen Regeln messen lassen. Der hat natürlich weiterhin die (moralische) Pflicht, diese Regeln auf deren Geeignetheit in dieser konkreten Situation zu prüfen. Aber diese Prüfung muss anhand der Situation erfolgen, nicht im Nachhinein anhand eines zufällig glücklichen Ergebnisses.

Wir haben hier alle den Erfolg der Handlung vor Augen. Aber die Kehrseite der Geschichte ist, dass unqualifizierte Personen sich bemüßigt sehen, Dinge zu versuchen, von denen sie wissen (oder wissen sollten), dass diese eher schief gehen als funktionieren.


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