Entlassung wegen Lebensrettung!
02.12.2013 um 13:44Anzeige
dasewige schrieb:gesetze und vorschriften befreien uns nicht von unserer verantwortung.Du hast damit recht.
ich habe nur befehle befolgt.
ich habe mich an den buchstaben des gesetzes gehalten
ich habe nur nach vorschrift gehandelt
sind nichts anderes als faule ausreden um die eigene verantwortung abzugeben.
Helenus schrieb:Würde ich diesen Prozess führen, so würde ich auf den Notstand abstellen und herausstellen, dass jedermann, auch der Rettungsassistent , BIS ZUM Eintreffen des Notarztes Adressat des Gebots der Hilfeleistung ist. Daher das Verhalten der RAs nicht strafbar warAber ein Notstand würde nur vorliegen, wenn andere Hilfe zu spät käme bzw. der Handelnde ohne Ermessensfehler davon ausgehen kann, dass sie zu spät kommt.
Nerok schrieb:ein laie ist nicht an vorschriften gebunden.Richtig. Das schrieb ich ja vorhin, dass er nicht für Kunstfehler zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Helenus schrieb:Das Beispiel mit dem Laien deshalb: es würde ja geschrieben, dass Rettungsassistenten in gewisser Weise, in Abgrenzung zum Arzt, auch "Laien" seien.Deine Pflichten steigen mit Deinem Wissen. Wenn A eine Situation aufgrund seiner Ausbildung besser beurteilen kann als B muss er sich daran messen lassen. Aber er genießt auch gegenüber C, der eine noch bessere Ausbildung hat, auch eine Privilegierung.
Kc schrieb:Diese Distanz hast du aber nicht in Notsituationen. Da musst du dich entscheiden und eben die Konsequenzen tragen.Tja, aber diese Konsequenzen scheinen hier ja vielen nicht zu passen.
LuciaFackel schrieb:Vermutlich hat der Arzt, der die Anzeige eingereicht hat, einfach einen Heldenkomplex und ist eifersüchtig auf die Sanitäter, die ihm die Lorbeeren vor der Nase weggeschnappt haben...Der Sanitäter hat ein Fehlverhalten an den Tag gelegt und wurde dementsprechend gemeldet.
LuciaFackel schrieb:Unverständlich, das ausgebildete Sanitäter da weniger Freiheit haben als Laien.Das könnte vielleicht daher kommen, dass einem ausgebildeter Sanitäter aufgrund besagter Ausbildung zum einen die Risiken bewusst sind, zum anderen aber auch die Begrenztheit der eigenen Fähigkeiten.
Wie verfährst du mit jemandem der sich bewusst püber geltendes Recht hinwegsetzt?Per se ist solch ein Verhalten natürlich strafwürdig.
Helenus schrieb:Notfalls müsste man diese Irrtümer in einem Verfahren würdigen. Selbst, wenn sie über ihre Rechte und Pflichten vermeintlich und "eigentlich" kannten.Käme von dir die gleiche Würdigung wenn der Rettungsassi den Patienten mit seinem Menschenversuch getötet hätte?
emanon schrieb:Käme von dir die gleiche Würdigung wenn der Rettungsassi den Patienten mit seinem Menschenversuch getötet hätte?Das ist eben die Frage :D
Helenus schrieb:Aber die Juristerei kennt ja auch verschiedene Tatbestands- vel Verbotsirrtümer ( Paragraphen 16 - 17 StGB ). Notfalls müsste man diese Irrtümer in einem Verfahren würdigen. Selbst, wenn sie über ihre Rechte und Pflichten vermeintlich und "eigentlich" kannten.Wenn er seine Rechten und Pflichten nicht kennt, obwohl er sie eigentlich kennen sollte, liegt vielleicht ein Irrtum vor, es bedeutet aber auch, dass der Rettungsassistent offensichtlich seinen Job nicht kann.
Dr.AllmyLogo schrieb:Dann wurden sie sicher noch bestraft wegen unterlassener Hilfeleistung.Nein, das würden sie nicht. Das Nicht-Geben von Medikamenten was zum Tode führt, ist keine unterlassene Hilfeleistung, auch nicht aus den Augen eines Rettungssanitäters.
Aniara schrieb:Wären die Betroffene auf Grund der Nichtgabe des Medikamentes gestorben oder hätten Folgeschäden davon getragen, dann wäre dies NICHT den Rettungssanitätern zur Last gelegt worden. Sie hätten dann nach Vorschrift gehandelt.Aus Sicht des Betroffenen natürlich etwas zynisch, wenn der mit lebenslangen Folgeschäden zu kämpfen hat, müsste er im Nachhinein eine solche Diskussion lesen. Und er wäre sicher, rechtzeitiges Handeln hätte ihn nicht zu einem Krüppel gemacht. Das stelle ich mir schlimm vor.
allmotlEY schrieb:Aus Sicht des Betroffenen natürlich etwas zynisch, wenn der mit lebenslangen Folgeschäden zu kämpfen hat, müsste er im Nachhinein eine solche Diskussion lesen. Und er wäre sicher, rechtzeitiges Handeln hätte ihn nicht zu einem Krüppel gemacht. Das stelle ich mir schlimm vor.Absolut. Aber an Einzelschicksalen kann man eben keine konkreten Handlungsanweisungen fest machen. Weil wir den Zufall, der Einfluss auf Verläufe hat, nicht vorhersagen können.
allmotlEY schrieb:Aus Sicht des Betroffenen natürlich etwas zynisch, wenn der mit lebenslangen Folgeschäden zu kämpfen hat, müsste er im Nachhinein eine solche Diskussion lesen. Und er wäre sicher, rechtzeitiges Handeln hätte ihn nicht zu einem Krüppel gemacht. Das stelle ich mir schlimm vor.Wie würden sich wohl die Angehörigen eines soeben Verstorbenen fühlen, wenn sie erfahren, dass ein Rettungsassistent einfach mal flugs das Gesetz übertreten hat, seine Kompetenz überschätzt hat und ihren Vater, Eheman, Ernährer ect. getötet hat?
Allerdings dürfen und sollen Rettungsassistenten bei Gefahr für Patienten durchaus Medikamente verabreichen, wenn kein Notarzt in der Nähe ist. Wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wird aber auch in Bayern je nach Region ganz unterschiedlich gehandhabt. In anderen Kreisverbänden wäre das Handeln der beiden wohl gutgeheißen worden. Gerade auf dem Land seien Rettungsassistenten häufig auf sich allein gestellt, weil es zu wenige Notärzte gebe und diese lange Anfahrtswege hätten, betonte BRK-Bereitschaftsarzt Hans Joachim Schirner. In weiten Teilen Deutschlands würden sie deshalb inzwischen gezielt für solche Situationen geschult. Auch die beiden betroffenen BRK-Mitarbeiter waren gut ausgebildet.Ausserdem wissen wir nur, dass die epileptischen Anfälle "besonders schwer" gewesen sein sollen. Darunter kann man sich alles mögliche vorstellen ... wie lange dauerten sie an?