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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

1.014 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mißbrauch Kindesmißbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

26.06.2007 um 18:43
das finde ich nicht, ich hatte gelegenheit, mich lange mit menace75 zu unterhalten.
nachdem ich gehört habe, zu welchen taten diese drecksäcke fähig sind, bin ich voll
seiner meinung. ich war auch opfer von kindesmissbrauch und einer ultrabrutalen
versuchten vergewaltigung als teenie, das hängt mir immer noch nach.

wie gesagt:
die (ich will jetzt nicht opfer sagen) gepeinigten haben lebenslänglich, der peiniger
kriegt evtl. sogar haftverkürzung

ist das fair?

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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

26.06.2007 um 19:04
@ichbinsdochnur
Man kann diese Taten sicherlich scheisse finden und ich finde dassolche Leute nicht ins Gefängnispersonal gehören. Wer zulässt das das Gesetz imGefängniss übergangen wird der verdammt das Gefängniss zu einen Ort in der die Anarchieherrscht und natürlich das Faustrecht. Das ist einer der Misstände in Gefängnissenallgemein, nämlich das die Häftlingen über die Ordnung im Gefängniss bestimmen und nichtdas Personal. Aber es sollte umgekehrt sein. Deswegen denke ich jeglicheÜberschreitung(vor allem bewusste) egal gegen welchen Häftling sollte mit hartenDisziplinarstrafen geahndet werden. Deswegen bin ich dafür das Millitärischen Drill inGefängnissen herrschen soll.
Natürlich soll für die Opfer viel getan werden da binich deiner Meinung, aber trotzdem bin iuch der Meinung das wenn das Gefängnisspersonalbei zuwiderhandlung der Ordnung wegschaut ein Misstand ist der beseitigt werden muss.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

26.06.2007 um 19:12
Da vergeht einem echt alles.

Dieser Typ sagt, die Übergriffe auf die Täter seienso eklig gewesen, dass er sie hier nicht erzählen möchte und fügt an, er sei (ALSZUSTÄNDIGES PERSONAL !!!) nie eingeschritten !!

Als wenn das was anderes wäre, alsdie Übergriffe auf Kinder eklig zu finden und als zuständiges Personal dabei nichteinzuschreiten.

:( :(


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26.06.2007 um 19:18
@Jeara
Da hast du vollkommen, solche leute haben nichts im Gefängnisspersonal zusuchen. Man sollte sich eben darüber bewusst das man so ein Beruf auch mit Leuten inKontakt kommt die Dinge gemacht haben die unter aller Sau sind. Das erschreckende ist daser kein Einzelfall ist.


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27.06.2007 um 08:13
und wenn ihr die beiträge richtig gelesen hättet, dann wüsstet ihr, dass er nicht zumgefängnispersonal gehört!


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27.06.2007 um 11:56
Ich hab seine Beiträge überhaupt nicht gelesen, sondern die Zitate. Und die klangen aufden ersten Blick so.

Letztlich ist es aber unerheblich. Nicht eingeschrittenreicht doch völlig aus.

"ich könnte dir jetzt erzählen,was sie bei uns mitsolchen leuten machen,aber das würde furchtbar eklig werden*LOL*
und wenn dannunser personal freundlich wegguckt,dann kann ich das einfach nur begrüssen,ich binauch nie eingeschritten*ggg* "


Und dafür soll man Verständnis haben?

Ich habe keines.



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27.06.2007 um 12:45
hm, ich glaube, das hat man auch wirklich nur, wenn man selber schon mal opfer war.


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27.06.2007 um 15:06
hmmm... und ich dachte, wir hätten einenResozialisierungsvollzug....oder?

mfg

Berlintrix


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27.06.2007 um 15:33
hm, ich glaube, das hat man auch wirklich nur, wenn man selber schon mal opferwar.

Das ist wohl nicht zu pauschalisieren.

Man kann nicht jedem Opfernachsagen, es würde Verständnis dafür haben, wenn mit Tätern Dinge geschehen, die"furchbar eklig sind".

Ich beziehe alles, was ich dazu schreibe, VOLL auf dasZitat oben, nicht vergessen.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

27.06.2007 um 16:58
Hm meine Idee: Das beste Stück in einen Schraubstock verplombt, Messer daneben gelegt undvon außen die Hütte angezündet. Mal schaun was dann solchen kranken Typen machen. Und dasdann noch Mitleid oder Verständniss für diese Typen aufgebracht werden ist ja wohl dasallerschlimmste.


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28.06.2007 um 07:43
@ Jeara

da hast du recht, sorry. ich für mich kann nur sagen, es wäre einegenugtuung für mich zu wissen, dass der täter wirklich mal diese angst verspürt, die ichhatte und dich mich auch heute noch in bestimmten situationen einholt.


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

28.06.2007 um 16:00
Worum geht es hier eigentlich? Es kann doch nicht sein, dass wir uns selber auf die Stufesolcher Täter stellen. Sosehr auch der emotionale Aspekt verständlich ist, leben wirimmer noch in einem Rechtsstaat und sollten der Vernuft Vorrang geben. Wenn aber unserRechtssystem versagt, sollten wir alles tun, um die zuständigen politischen Vertreter zumUmdenken zu bewegen. Folter und Misshandlungen sind keine Antwort auf Straftaten, diegegen die sexuelle Selbstbestimmung anderer gerichtet sind. Solche Menschen gehörensicherlich weggesperrt und ggf. auch in SV.

Jens A. hätte schon lange inSV gehört, weil er gefährlich ist. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers die Lücken zuschließen, die es Jens A. ermöglichen, immer wieder nach einem sexellen Missbrauchan Kindern/Jugendlichen auf freiem Fuß zu kommen.

mfg

Berlintrix



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28.06.2007 um 18:04
@Berlintrix
>>Kann es wirklich sein, dass der rechtskräftig verurteilte Mördereines elfjährigen Kindes mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof fürMenschenrechte in Straßburg Erfolg hat, weil seine Menschenrechte durch die Androhungkörperlicher Schmerzen beim polizeilichen Verhör verletzt wurden? Er habe, berichtete derAnwalt der Mörders, "ergriffen und tief berührt" auf die gute Nachricht aus Straßburgreagiert, dass der Gerichtshof seine Beschwerde zur Entscheidung angenommen habe. Undwenn das Verfahren aufgerollt wird, stehen die Chancen nicht schlecht, dass es mit einemFreispruch beendet wird, weil die Regeln eines fairen Verfahrens verletztwurden.

Ich weiß, auch ein Mörder hat einen Anspruch auf einen Prozess nach denRegeln der Strafprozessordnung, aber ein elfjähriges Kind, dessen Recht auf Lebenmissachtet wurde, hat einen Anspruch darauf, dass der Mörder nicht zum Opfer seinereigenen Tat stilisiert wird. Theoretisch sind das alles Selbstverständlichkeiten, überdie man eigentlich nicht reden müsste.<<
(Quellehttp://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,490497-2,00.html)

Der Mannspricht mir aus der Seele.


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29.06.2007 um 15:50
@darkmind

Der Fall des 28 Jahre alten Jurastudenten Magnus Gäfgen, der wegen desMordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler (11 J.) zu lebenslanger Haft verurteiltwurde, ist mir aus den Medien bekannt. Juristisch gesehen war es sicher nicht rechtens,Gräfgens durch Androhung von Folter, Informationen über den Verbleib des Kindes zuerhalten. Dies war jedoch ein Präzedenzfall und fand nur Anstoß bei den angelsächsischenRechtsverdrehern. Die allgemeine Meinung war jedoch eindeutig. Die Hoffnung, evtl. dasKind noch lebenig zu finden führte letztendlich zu dieser Entscheidung. InnenministerSchily nannte die Absichten der Polizisten "ehrenwert" und musste gleich nachschieben,das Folterverbot wolle er natürlich nicht aufweichen. Der Vorsitzende des DeutschenRichterbundes, Mackenroth, sagte, es seien "Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oderihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletztwird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten" und schwächte diese Feststellung kurzdarauf wieder ab (Gewalt müsse im Strafprozess natürlich tabu bleiben).

SollGräfgen doch mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte inStraßburg Erfolg haben; Es ändert nichts an der Tatsache, dass er den Tatbestand des §211 StGB (Mord) voll erfüllt hat und damit ungeachtet der Umstände, die die Ermittlungenim Prozess gegen ihn erbracht haben (Androhzung von Folter) zu Recht zu lebenslanger Haftverurteilt wurde.

mfg

Berlintrix


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

22.10.2007 um 16:06
Offensichtlich hat Jens A. wieder zugeschlagen. Nachdem die StA beim Landgericht Frankfurt/Oder Jens A. ohne weitere Anklageerhebung am 04.07.2006 aus der Haft entließ, obwohl er unmittelbar nach seiner Haftentlassung im Februar 2006 wieder Minderjährige sexuell missbrauchte, setze er sich in den Ruhrpott ab. Das Ruhrgebiet in NRW (Ruhrpott) ist eine Ansammlung vieler Städte mit erheblichen sozialen Brennpunkten. Ein idealer Ort für sexuelle Triebtäter, die dort ungestört ihren Neigungen nachgehen können. Ungestört? Nein, nicht ganz! Wieder gelang es der Polizei, Jens A. auf frischer Tat zu erwischen. Er wurde gestern festgenommen, nachdem er wieder Minderährige sexuell missbrauchte. Wird die Justiz diesmal reagieren, oder Jens A. wieder nach ein paar Monaten aus der Haft entlassen?

mfg

Berlintrix


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

25.10.2007 um 13:54
Hätte der Kinderschänder gestoppt werden können?
Jens A. wurde von Gutachtern als ungefährlich eingeschätzt. Jetzt vergewaltigte er wieder einen kleinen Jungen
25.10.2007

BERLINER ZEITUNG

Andreas Kopietz

Sieben Jahre saß Kinderschänder Jens A. in Haft. Er hatte einen Achtjährigen entführt, vergewaltigt und den Leichnam versteckt, nachdem sein Komplize das Kind ermordet hatte. Im vergangenen Jahr kam A. aus dem Gefängnis, nachdem ihm psychiatrische Gutachter Ungefährlichkeit bescheinigten. Doch die Ärzte irrten: Der 37-Jährige ist noch immer gefährlich. Wie berichtet, soll er am vergangenen Wochenende in Leverkusen einen Zehnjährigen entführt und missbraucht haben. Jetzt sitzt Jens A. in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen schweigt er.

Hätte die Tat verhindert werden können? Kriminalisten glauben das. "Gerade bei Sexualstraftätern gibt es eine sehr hohe Rückfallquote", sagt Rolf Kaßauer vom Bund deutscher Kriminalbeamter. "Sie sind nicht heilbar, sondern höchstens so therapierbar, dass ihr Trieb nicht durchkommt."

Jens A. hatte im Jahr 1994 den damals achtjährigen Daniel B. vom Kollwitzplatz entführt und gemeinsam mit einem Komplizen in einer Wohnung missbraucht. Sein Komplize erwürgte das Kind. Beide Täter versteckten die Leiche auf einer Müllkippe. Jens A. wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Im Februar 2006 durfte er die Haftanstalt Tegel als freier Mann verlassen. Die Staatsanwaltschaft wollte das verhindern und beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung. Sie begründete dies damit, dass Jens A. während der Haft aggressiv gewesen sei und keine Therapie machen wollte. Zudem zeigte er keine Reue und verhöhnte in Briefen an die Mutter das Opfer.

Das Berliner Landgericht beauftragte Psychiater zu prüfen, ob von Jens A. eine erhebliche Gefährdung ausgeht. "Zwei renommierte Gutachter kamen unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht gerechtfertigt sei", sagt Gerichtssprecherin Iris Berger. Sie verweist zudem auf die hohen gesetzlichen Hürden. Laut Strafgesetzbuch darf nachträgliche Sicherungsverwahrung nur dann verfügt werden, wenn ein Täter nach Ablauf der eigentlichen Haft weiter als äußerst gefährlich eingestuft wird und andere vorbeugende Maßnahmen nichts helfen. Ungehorsam oder etwa Therapieunwilligkeit allein rechtfertigen noch keine längere Haft. Gleichwohl wissen auch Gutachter, dass sie keine hundertprozentige Prognose stellen können, heißt es bei Gericht.

Wegen des Gutachtervotums hätte die Staatsanwaltschaft vor Gericht keine Chance gehabt und zog ihren Antrag zurück. Jens A. aber zog nach Bernau. Er kam bei einem einstigen Mithäftling unter, der ebenfalls wegen Vergewaltigung im Gefängnis gesessen hatte. Nur vier Tage später bewies Jens A., dass er seine Triebe nicht unterdrücken kann. Er verging sich an einem 14- und einem 17-Jährigen. Zuvor soll er sie durch Drogen wehrlos gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder erhob im Juni 2006 Anklage wegen sexueller Nötigung. Das dortige Landgericht ließ die Anklage aber nicht zu, weil nicht hinreichend bewiesen werden konnte, dass die Jugendlichen wirklich "widerstandsunfähig" waren. "Deshalb musste er aus der U-Haft entlassen werden", sagt Justizsprecher Kai Münch. "Seine mögliche Gefährlichkeit durfte das Gericht nicht werten. Es hatte lediglich zu klären, ob er die Tat in Bernau begangen hat oder nicht."

Ein schwaches Kontrollmittel haben Behörden gegen Kinderschänder: Bei der Haftentlassung hatte das Berliner Gericht eine sogenannte Führungsaufsicht für Jens A. verfügt. Sie enthält unter anderem ein Kontaktverbot zu Kindern, Meldeauflagen und monatliche Gesprächstermine mit einem Bewährungshelfer. Der Verstoß gegen eine der Auflagen ist eine Straftat. So könnte ein Umzug an einen anderen Wohnort ohne der Behörde Bescheid zu geben sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. "Der Mann hat sich aber im Wesentlichen an alle Auflagen gehalten, es gab keine Beanstandungen", sagt Dirk Esser vom Landgericht Köln, wo die derzeit zuständige Führungsaufsichtsstelle angesiedelt ist. Die Sexualstraftat, die Jens A. jetzt in Leverkusen begangen haben soll, wäre nach Essers Worten wohl kaum zu verhindern gewesen. "Eine Führungsaufsicht kann nicht viel machen." Vielleicht könne ein Bewährungshelfer im Gespräch feststellen, ob jemand wieder gefährlich wird.

An Vorschlägen, wie man mit Sextätern verfahren soll, mangelt es dennoch nicht. Kriminalist Rolf Kaßauer fordert etwa die Einrichtung einer zentralen Täterdatei, wie sie in Bayern existiert. Auch eine elektronische Fußfessel, mit der der Aufenthaltsort eines Delinquenten bestimmt werden kann, könnte nach Kaßauers Einschätzung einen potenziellen Straftäter abhalten. CDU-Rechtsexpertin Cornelia Seibelt fordert, dass Täter während der Haftzeit stärker von Psychologen und Sozialarbeitern betreut und beobachtet werden: "Nur dann kann man Gefangene verlässlich einschätzen."

Ich melde mich wieder, wenn Jens A. entlassen wurde und wieder Kinder vergewaltigt. Er wird nicht aufhören, egal was Gutachter dazu sagen.

mfg
Berlintrix


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

25.10.2007 um 14:42
Link: www.welt.de (extern)

Berlintrix

Als ich gestern Nacht Nachrichten sah , und Jens A. erwähnt wurde , musste ich sofort an dich denken. :)
Am frühen Sonntagabend zog Jens A. in Höhe einer Unterführung einen zehnjährigen Jungen von der Straße und zerrte ihn auf den Rücksitz seines Wagens. Anschließend fuhr er mit dem Kind in seine Wohnung nach Leverkusen. Nachdem er den Jungen missbraucht hatte, setzte er ihn in der Nähe der elterlichen Wohnung wieder ab. „Der Junge hatte noch Glück im Unglück. Er hätte auch tot sein können“, sagt ein ehemaliger Bekannter des Kinderschänders. Inzwischen steht er auch unter dringendem Verdacht, bereits im August ein Kind ebenfalls in Köln-Mülheim missbraucht zu haben. Weitere Fälle werden geprüft.

Tja und die Gutachter meinten , Sicherheitsverwahrung wäre nicht gerechtfertigt - wie aber werden sie jetzt ihre Fehlentscheidung rechtfertigen?!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

26.10.2007 um 16:22
@xy

Tja, die Gutachter brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Sie haben doch ihr Geld bekommen und damit ist der Fall für sie abgeschlossen. Tatsache ist, dass Jens A. 14 Monate auf freiem Fuß war. Schon in den 90igern wies ich das Landgericht Berlin darauf hin, dass Jens A. keine Triebkontrolle habe und daher gefährlich sei. Der damalige Gutachter widersprach meine Angaben und bescheinigte Jens A. zwar eine angedeutete pädophile Neigung, die jedoch nicht gefährlich sei. Auch ein persönliches Telefonat bei diesem Gerichtsgutachter zeichnete keinen Erfolg. Der Gerichtsgutachter Dr. Giese wies mein Ansinnen ab, meinen Wahrnehmungsbericht, der einen Zeitraum von ca. 10 Jahren umfasste zu prüfen und ggf. Rücksprache mit mir zu halten. Er wies mein Ansinnen zurück mit der Begründung, er wolle sich ein eigenes Bild von Jens A. machen.

Schon damals hätte Jens A. wegen Mord an Daniel Bayer (8 Jahre) zu lebenslanger Haft verurteilt werden müssen. Jedoch es war einfacher, den Mord einen anderen Opfer von Jens A. zu unterschieben, zumal dieser auch noch den Kindesmord auf sich nahm. Hätte die Polizei und Staatsanwaltschaft damals 1998 die Aussage von Sandro P. überprüft, so wäre man schnell dahinter gekommen, dass der Mord so nicht hätte stattgefunden haben können, wie Sandro P. aussagte. Jens A. steuerte in der gesamten Mordnacht (25.12 1994) die Ereignisse.

Auch der sexuelle Missbrauch im März letzen Jahren an zwei Jugendlichen (14 Jahre und 17 Jahre) in Bernau wurde von Gutachtern widersprochen: "Es könne nach der Verabreichung von Drogen an die Opfer nachträglich nicht nachgewiesen werden, dass die Opfer tatsächlich widerstandunfähig waren." Insofern war der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen nicht nachweisbar und Jens A. wurde wieder auf freiem Fuß gesetzt (04.07.2006).

Jens A. wird angeklagt am 28. Februar 1996 in Berlin sexuelle Handlungen an und vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vorgenommen zu haben. Gegen 13.00 Uhr (28.02.1996) sprach er den am 21. Juni 1987 geborenen Patrick M. auf dem Spielplatz in der CheruskerStr./ Torgauer Straße an und lockte ihn in seinen roten PKW der Marke Ford (....) mit dem er ihn zu seiner Wohnung in der Pallasstraße 8 in Berlin Schöneberg fuhr. Dort entkleidete sich der Angeschuldigte Jens A. ganz und den Geschädigten bis auf die Unterhose, manipulierte an dessen Glied, küsste ihn auf das Gesicht und onanierte vor ihm bis zum Samenerguss. Der Mitangeschuldigte Sandro P. beteiligte sich nicht an den Tatausführungen.

Jens A. wurde zunächst zu einem Jahr auf drei Jahre Bewährung verurteilt, weil er versuchte die Tat zunächst zwei anderen Strichern vom Schöneberger Kiez unterzuschieben, nachdem dies aber nicht gelang, die Tat auf sich nahm, um sie anschließend seinem Opfer Sandro P. zu unterstellen. Schließlich wurde die ganze Angelegenheit unter dem juristischen Tisch gekehrt und vergessen.

AUSZUG AUS EINEM VERNEHMUNGSPROTOKOLL BEIM LKA BERLIN v. 03.09.1998

Frage: Wann haben Sie denn das ehemalige Lokal "Cats" in Berlin-Neukölln, Leykestr. 18, betrieben?

Antw.: Von Mitte Februar 1995 bis Mitte Mai 1995.

Frage: Wir kommen jetzt zu einem Punkt, wo sie sich möglicherweise selbst belasten könnten. Es geht um die Verschiebung von Berliner Jungen nach Amsterdam zur Herstellung von Kinderpornos, organisiert von einem ehemaligen Mitarbeiter des Lokals "Cat" mit Vornamen Jens. Haben Sie das verstanden?

Antw.: Das habe ich verstanden, ja.

Frage: Sind Sie der Jens, der gemeint ist?

Antw.: Ich kenne nur einen Jens, der in diesem Zeitpunkt dort gearbeitet hat und das bin ich gewesen. Aber keinesfalls bin ich mir solcher Taten bewusst.

Frage: Aufgrund einer Zeugenaussage von 1995 wurde hier bekannt, dass der Geschäftsführer vom ehemaligen Lokal "Cat" mit Vornamen Jens in der Wohnung über dem "Cat" an Interessenten Kinderpornos verkauft haben soll.

Antw.: Nein, ganz definitiv nein. Das sind Schmuitzgelder und mit Schmutzgeldern verdiene ich kein Geld.

Frage: Wo haben Sie gewohnt, als Sie 1995 Geschäftsführer in "Cat" waren?

Antw.: In der Wohnung über dem "Cat" und in meiner eigenen Wohnung.

Frage: Haben Sie die Wohnung auch Freiern zur Verfügung gestellt zur Vornahme von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen?

Antw.: Nein. Wenn es sich bei den Minderjährigen um Jungs unter 16 handelt, dann Antwort ja, dass Freier mit Jungs über 16 Jahren in der Wohnung über dem "Cat" sexuelle Kontakte hatten.

Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, obwohl es Zeugen gab, die Jens A. bei einer Gegenüberstellung eindeutig hätten identifizieren können als Täter.

Wie auch immer. auch im neuerlichen Fall in Köln wird Jens A. alle Register ziehen (zurzeit schweigt er und sammelt alle Informationen), um die geschädigten Zeugen durch Gutachter als unglaubwürdig erklären zu lassen. Schließlich handelt es sich ja nur um Kinder, die eh meist aus sozial schwachen Familien stammen. Hier kennt Jens A. sich aus!

mfg

Berlintrix



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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

26.10.2007 um 16:36
und ich sag nur noch dazu:
Eher glaub ich an die Unschuld einer Hure als an die deutsche Justiz!


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Fall Stephanie - Aktuelle Geschehnisse

01.11.2007 um 21:10
sorry das muss jetzt sein...... 1000. Beitrag ha :D


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