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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

58 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Neutral, Urteilen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:28
Wenn man über Strafen von Kinderschändern redet kommen alle mit Todesst
rafen usw.
Ich eigentlich auch, aber man muss bei sowas ja neutral denken, sonst endet alles im Chaos.

Aber wieso können viele Menschen das nicht? Also neutral urteilen?

http://www.cosmiq.de/qa/show/3317799/Wieso-ist-Menschen-meist-kein-neutrales-urteilen-moeglich/

Hier habe ich die Frage auch hingesetzt, denn ich möchte soviele Antworten dazu wie möglich.

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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:31
Weil der Mensch ein emotionales Wesen ist und kein Roboter.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:32
Es ist viel mehr eine Frage des Willens.
Mit dem Strom zu schwimmen ist angenehm und verschafft Anerkennung.
An einer Lösung des Problems sind nur wenige Menschen interessiert.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:35
Was heißt hier alle mit Todesstrafe?

Natürlich kann neutral geurteilt werden, wobei es aber auf der anderen Seite menschlich ist Selbstjustiz anzuwenden wenn es einen selbst betrifft.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:40
Weil man bei den meisten Dingen nicht neutral denken kann... und siehe @Dr.AllmyLogo


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:46
Zitat von Dr.AllmyLogoDr.AllmyLogo schrieb:Weil der Mensch ein emotionales Wesen ist und kein Roboter.
Was wäre eigentlich, wenn man in einer Gesellschaft hereingeboren und aufwachsen würde, in der Kinderschändung etwas normales ist. Würde man dann auch so emotional reagieren?


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:48
Ja zumindest die Opfer würden es. Denn diese leiden darunter.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:53
@martialis
Gute Frage, so ein Mensch wäre dann emotional Kaputt, aber etwas muss schon noch da sein.
Ich glaube nicht dass so einer einfach so was "Übersieht" ohne Gefühl.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

16.03.2012 um 19:57
Zitat von SaphiraSaphira schrieb:Ja zumindest die Opfer würden es. Denn diese leiden darunter.
Meine, weil der seelische Schmerz, die Trauer, die Angst und Panik, der Ekel, die Schamgefühle. All das was das Opfer fühlt auch Emotionen sind.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 00:00
@JiB

Wie neutral soll es denn sein? Diskussionen über Kinderschänder, Todesstrafe, Schwanz ab, Rechtsstaatsprinzip, Krankheit, Wiederholung usw. sind ja eher mehr oder weniger sachlich, aber neutral?

Neutral von oben herab, von einer göttlichen Warte aus, von einem übermenschlichen Wesen wird es von menschlichen Wesen nicht geben können. Daß Menschen anthropozentrisch denken müssen ist eigentlich klar, wie sie das tun und warum und auf welche Weise wird immer wieder neu interpretiert, mehr oder weniger sachlich halt.

Und das Emotionen da mitspielen ist klar, aber die gehören auch nur dazu wie der Verstand, der genauso anthropozentrisch ist.

Ich denke, es ist immer ganz gut, sich zu fragen, ob man weiß was man tut und ob man tut, was man weiß. Naja, Epikur wußte das schon besser :-)

Es ist immer ganz gut, zu wissen daß man Mensch ist und menschlich beschränkt, und damit zu arbeiten. Freiheit in der Notwendigkeit usw. Finde ich.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 00:48
@martialis
"Was wäre eigentlich, wenn man in einer Gesellschaft hereingeboren und aufwachsen würde, in der Kinderschändung etwas normales ist. Würde man dann auch so emotional reagieren?"

Nein, die würden es als so etwas wie eine mehr oder weniger unangenehmen Zwang auffassen. Wie eine Spritze beim Arzt, dass ist für uns ja auch kein Trauma, auch wenn wir es nicht mögen.

Ich habe mal gehört, dass ein Junge von seiner Mutter zum Sex verführt wurde, er empfand es als normal und es hat ihm gefallen. Als er erfuhr dass dies nicht normal ist, hat er sich erst missbraucht gefühlt und hat sich nur noch vor seiner Mutter geekelt.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 02:46
BILD dir deine Meinung.

Deswegen.... -.-


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 03:08
@..liketheworld
Du schreibst:
Was wäre eigentlich, wenn man in einer Gesellschaft hereingeboren und aufwachsen würde, in der Kinderschändung etwas normales ist. Würde man dann auch so emotional reagieren?"

Nein, die würden es als so etwas wie eine mehr oder weniger unangenehmen Zwang auffassen. Wie eine Spritze beim Arzt, dass ist für uns ja auch kein Trauma, auch wenn wir es nicht mögen.

Ich habe mal gehört, dass ein Junge von seiner Mutter zum Sex verführt wurde, er empfand es als normal und es hat ihm gefallen. Als er erfuhr dass dies nicht normal ist, hat er sich erst missbraucht gefühlt und hat sich nur noch vor seiner Mutter geekelt.

-------
Ich bitte darum, einmal präzise zu definieren, was Kinderschändung eigentlich sein soll. Inwiefern werden sie durch sex geschädigt? Weil Erwachsene sex mit ihnen treiben? Und wenn es die Kinder miteinander treiben, was ist es dann? Schändet da ein Kind das andere? Ich rede hier nicht von Vergewaltigung oder Zwang zum sex und schon überhaupt nicht von Mord an Kindern, die zum sex gezwungen und anschliessend ermordet werden. Auch wenn die Todesstrafe abgeschafft ist, verdienen meines Erachtens solche Menschen den Tod.

Aber der Mensch ist von Geburt an ein sex-orientiertes und sex-interessiertes Wesen. Und meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass kleine Kinder schon sehr früh versuchen, herauszukriegen, was die Erwachsenen da "treiben", und wenn sie es dann wissen, auch gern "mitspielen" wollen. Auf diesem Gebiet gibt es ungeheuer vierl Heuchelei.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 03:14
weil ein individuum nicht dazu gemacht ist neutral zu urteilen, sondern die subjektive einschätzung einer situation wichtig ist um diese für sich selbst einordnen ,einschätzen und darauf bestmöglich reagieren zu können.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 03:23
@alamerrot
Und was wolltest du mir damit sagen? Ich verstehe nur Bahnhof


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 08:16
@JiB

Na da hast du dir ja grad das richtige Beispiel ausgesucht :D

Menschen sind sehr emotionale Wesen. Der gewöhnliche Mensch mag Kinder oder möchte zumindest nicht, dass ihnen was passiert, sie leiden müssen. Instinktiv.
Es trifft sie deshalb sehr, wenn unschuldige Kinder missbraucht oder getötet werden.

Und dementsprechend verlangen dann auch viele Todes- oder Verstümmelungsstrafen ala ,,Schwanz ab".


Überhaupt muss man sagen, dass Menschen permanent von ihrer Umwelt geprägt werden.
Das beginnt schon als kleines Baby und geht, so lange man lebt.

Aus diesem Grund KANN man gar nicht völlig neutral urteilen. Absolute Neutralität existiert nur theoretisch.
Ich würde sogar sagen: Wenn man absolut neutral wäre, wäre man gar nicht in der Lage, zu urteilen.
Denn das Fällen eines Urteils bedeutet immer, dass man Partei für oder gegen etwas oder jemanden ergreift.

Man spricht einen Menschen frei oder spricht ihm eine Strafe zu, man urteilt, dass ein Verhalten in Ordnung oder strafbar ist... - jedenfalls ist man dann nicht mehr neutral.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 08:27
Zitat von alamerrotalamerrot schrieb:Ich bitte darum, einmal präzise zu definieren, was Kinderschändung eigentlich sein soll.
Ist gesetzlich festgelegt.
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.


§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.


§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.


§ 184c
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

(5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Alles geregelt.
Zitat von alamerrotalamerrot schrieb:Aber der Mensch ist von Geburt an ein sex-orientiertes und sex-interessiertes Wesen. Und meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass kleine Kinder schon sehr früh versuchen, herauszukriegen, was die Erwachsenen da "treiben", und wenn sie es dann wissen, auch gern "mitspielen" wollen. Auf diesem Gebiet gibt es ungeheuer vierl Heuchelei.
Es ist eine Sache, wenn ein kleines Kind wissen will, warum Papa Mami so eng umarmt und sie dabei laut stöhnt.

Aber eine andere Sache, wenn jetzt der nette Onkel will, dass das Kind an diesem komischen Ding spielt, dass er in seiner Hose versteckt hatte. Oder er möchte, dass das Kind an sich selbst rumspielt, weil das ja so lustig für alle sei.

Allein das ist schon Kindesmissbrauch! Möglicherweise empfindet das Kind es, weil es dies nicht besser weiss, in diesem Moment nicht als schlimm.
Doch das tritt mindestens später auf, wenn es sich mehr mit Sex auskennt.

Nichts mit Heuchelei. Es ist klar und eindeutig geregelt, was sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist und das hat auch entsprechend klar und deutlich bestraft zu werden.
Kein Abwiegeln von wegen ,,vll. möchte ja die kleine 13-Jährige mit dem 40 Jährigen Typen Sex haben, weil sie schon so reif ist".

Erwachsene Menschen haben sich nicht an Kindern zu vergehen, Punkt.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 08:41
@alamerrot
Zitat von alamerrotalamerrot schrieb:Und meine Erfahrung hat mich gelehrt, dass kleine Kinder schon sehr früh versuchen, herauszukriegen, was die Erwachsenen da "treiben", und wenn sie es dann wissen, auch gern "mitspielen" wollen.
Ich wuerde nur zu gerne ein Foto deines Gesichts sehen.



....


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 10:17
@JiB
Der Mensch ist ein emotional-gesteuertes Wesen. Du wirst nirgendwo neutrale Antworten oder Urteile sehen. ;) Mensch bleibt Mensch. Emotion bleibt Emotion. Nur Maschinen verspüren nichts.


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Wieso ist Menschen meist kein neutrales Urteilen möglich?

17.03.2012 um 14:08
Zitat von martialismartialis schrieb:Was wäre eigentlich, wenn man in einer Gesellschaft hereingeboren und aufwachsen würde, in der Kinderschändung etwas normales ist. Würde man dann auch so emotional reagieren?
Wer weiß, wie dann die selbst als Kind missbrauchte Gesellschaft wäre?

Wahrscheinlich würden dann ganz andere Werte und Gesetze gelten.


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