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U-Haft häufiger anwenden?

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Standard, U-haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 09:08
Häufiger kann man in der Zeitung lesen, wie auch ich heute morgen wieder, dass selbst bei schweren Vergehen wie gefährlicher Körperverletzung, Raub oder Rauschgifthandel in höheren Mengen KEINE Untersuchungshaft angeordnet wird.

Selbst bei entsprechenden und mehrfachen Vorstrafen ist eine Untersuchungshaft kein Standard.

Die gesetzlichen Regelungen sagen, dass nur U-Haft angeordnet werden darf, wenn auch entsprechende Gründe vorliegen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html

Vor allem werden hier Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr genannt.

Liegen solche Haftgründe nach Meinung des zuständigen Richters nicht vor, darf derjenige, gegen den ermittelt wird, frisch und fröhlich weiter durch die Gegend laufen.
Vorstrafen, auch wegen Kapitaldelikten, sind offenbar nicht zwangsläufig Haftgründe beziehungsweise gar nicht.


Schon häufiger allerdings wurde diese Zeit, insbesondere von so genannten ,,Intensivtätern" genutzt, einfach weiter Straftaten zu begehen.

Oder die Ermittlungen zu behindern.

Außerdem wird die ,,erlittene" Untersuchungshaft auch bei Verurteilung des Täters angerechnet.


Ich hab da so meine Probleme mit, muss ich sagen. Deshalb würde ich gerne mal zur Diskussion stellen, ob die aktuellen Kriterien für Untersuchungshaft ausreichend sind und so bestehen bleiben sollten oder ob sie einer Veränderung bedürfen?

Etwa in der Hinsicht, dass U-Haft bei bestimmten Vorstrafen, etwa Gewalttaten oder bei offensichtlichen Vergehen, die schwere Gewalttaten beinhalten (jemanden grundlos ins Krankenhaus geprügelt, eindeutige Täterschaft) die U-Haft Standard werden sollte?

Was spricht dafür, was dagegen?

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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 10:52
Die U-Haft ist schlicht kein Mittel um mutmassliche Täter deren Schuld noch nicht fest steht zu bestrafen.

Dies scheint aber der Wunsch hinter diesem Thread zu sein.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:19
@Kc


Ich find schon, dass gerade, wie du sagst, "Intensivtäter" solange in U-Haft bleiben sollten, bis die Ermittlungen komplett abgeschlossen sind. Auch wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Aber darauf können wir lange warten. Die Gesetze hier sind zwar sinnvoll, aber schlecht umgesetzt.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:24
@jimmybondy

Es geht mir eigentlich nicht um Bestrafung, sondern dafür zu sorgen, dass nicht noch weitere Opfer entstehen.

Wenn jemand schon 3 Mal vorbestraft ist wegen Gewalttaten und man dann bei dem sagt:,,Ach, der hat einen festen Wohnsitz, da gibt`s keine Haftgründe", dann klingt das für mich doch sehr nach Hohn.

Übrigens stelle ich nicht zur Diskussion, bei zweifelhaften Tätern gleich U-Haft anzuordnen, sondern bei jenen, wo die Sache im Prinzip klar ist, weil sie beispielsweise klar und deutlich auf einem Video zu erkennen sind, wo sie gerade ein Opfer krankenhausreif prügeln.

Ich denke, das ist ein nicht hinnehmbares, gewalttätiges Verhalten - und in meinen Augen besteht gerade bei mehrfach vorbestraften auch genügend Grund zu der Annahme, dass sie sich während der Ermittlungen wieder gewalttätig verhalten.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:26
@Kc
Ich tu mch recht schwer damit jemanden in den Knast zu stecken, der noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Welche Handhabe sollte es dafür geben?
Vermutungen?
Annahmen?
Reichen mir nicht.
Unschuldig bis zum Beweis der Schuld.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:28
@emanon

Ich denke, was Kc meint, ist, dass man jemand so lang in Untersuchungshaft halten darf, bis eindeutig geklärt ist, ob er schuldig ist oder nicht. Falls unschuldig, kriegt er eh ne Entschädigung. Und wenn er schuldig ist, hat man ihn auf diese Art und Weise davon abgehalten, noch mehr Mist zu bauen.

Hat doch Kc alles geschrieben :o:


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:37
@Othis
Ich hab schon verstanden, was KC geschrieben hat, ich teile lediglich eine Vorstellungen nicht.
Wie willst du denn eine einheitliche Regelung schaffen, was die prophylaktiche Inhaftierung betrifft?
Was die Entschädigung angeht so ist das bestenfalls eine Lachnummer.
Liegt meines Wissens bei etwa 25€/d, davon wird noch die Verpflegung abgezogen, bleiben etwa 19€.
Verdienstausfall ist in der Regel ein Vielfaches und die Rufschädigung kann man wahrscheinlich gar nicht in Euro erfassen.
http://www.focus.de/panorama/welt/unschuldig-in-u-haft-nur-mini-entschaedigung-fuer-17-jaehrigen-nach-fataler-polizeipanne_aid_730425.html
Hier nur eine Bagatelle, es geht sich um 2 Tage, lies es dir bitte durch.
Wenn wir etwa gar nicht brauchen, dann U-Haft auf blosse Vermutung.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:41
@emanon

Ist ja schön und gut, aber dazu hat jeder eine andere Meinung. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen, wenn dadurch die Allgemeinheit besser geschützt wird.

Und dass mit dem 17 Jährigen halte ich auch für falsch. Ich will nicht sagen, dass ich jetzt auf einmal gegen U-Haft bin, sie sollte jedoch erst angewendet werden wenn man volljährig ist und somit voll belangt werden kann.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:47
@Othis
Was hat denn das Alter damit zu tun?
Meinst du für einen Erwachsenen wäre der durch den Rufmord entstehende Schaden geringer?
Oder gar der finanzielle Schaden?


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 12:55
@emanon

Das hab ich nicht gesagt. Aber stell dir doch mal vor (was auch schon häufiger vorkam, gerade WEIL keine U-Haft angeordnet wurde) : Ein vorbestrafter Kinderschänder steht unter Verdacht, ein Kind ermordet zu haben. Er kommt aber nicht in U-Haft wegen der vorläufigen Unschuldsvermutung. In dieser Zeit vergeht er sich aber an einem anderen Kind. So.

Wenn das rauskommt, dann wird wieder gebrüllt wieso die Polizei so geschlampt hat und warum der net im Knast oder in U-Haft war. Wie man es dreht, recht machen kann man es niemand.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:00
@Othis
Soll man aus Angst vor möglichen Übergriffen den Rechttaat aufweichen und in kauf nehmen Unschuldige einzubuchten?
Aber du hast recht, man wird nie alle zufriedenstellen können.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:04
@emanon

Nicht mögliche Übergriffe. Wenn man weiß dass jemand wegen genau der Sache vorbestraft ist, wegen der ermittelt wird, dann wird dieser als erster ins Visier genommen. Soweit so gut. Nur haben wir dann 2 Probleme. Wird er bis zum Ende der Ermittlungen in U-Haft genommen, heißt es : Ach Gott der arme.
Passiert was und er läuft draussen rum, heißt es: Wieso sitzt der net? < Wie ich eben schon geschrieben hab.

Ich denke am besten wäre es, wenn man einen sinnvollen Mittelweg finden würde. Und selbst dann wird es noch welche geben, die sich darüber aufregen.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:08
@Othis
Wer ernährt die Familie bei Alleinverdienern?
Wer führt die Geschäfte eines Unternehmers oder Freiberuflers fort?
Was wenn man dadurch den Arbeitsplatz verliert?
Was wenn die Ehe zerbricht?
Solchen Leuten hilft ein Freispruch und Entschädigung gar nichts.
Neinnein. Haft kann es nur bei eindeutiger Schuld geben und diese stellt ein Gericht fest und sonst niemand.

Anders bei Intensivtätern wie von Kc als Beispiel angeführt. Da hätte ich keine Skrupel (insofern die Beweislage eindeutig ist) die sofort wegzusperren.

Und schon haben wir ein Problem. Gesetz und Exekutive können und dürfen keine Unterschiede zwischen dem treusorgenden Vater und einem Wiederholungstäter machen.
Daher halte ich die Handhabung zwar nicht für optimal, aber für die wohl sinnvollste und einzig realisierbare.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:12
@WüC

Deshalb wird die U-Haft ja auch von einem Richter angeordnet. ;)

Und was das andere angeht. Es gibt für alles eine Lösung. Auch wenn es im ersten Moment unmöglich scheint. Und wenn ihr jetzt denkt ich bin gefühlskalt, bitte. Kann ich mit leben.

Wenn man stark genug ist und kämpft dann schafft man es auch allein. Es gibt tausende alleinerziehende die trotz Kleinkindern arbeiten gehen.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:17
Also willst du Sippenhaft (bzw. Bestrafung) einführen, obwohl ein möglicher Straftäter gar keinen Prozess inklusive Verurteilung oder Freispruch hinter sich hat. Geil.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:19
@SethSteiner

Mh ja. Zeig mir mal bitte wo ich geschrieben hab er darf gar keine Verhandlung haben. Es ging mir hier um U-Haft. Nicht um die tatsächliche Strafe.

Und falls du mich net gemeint hast, dann sorry.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:20
@Othis
Schau, ich habe jeden Tag laufende Kosten von 500€ im Betrieb, private Kosten für mich und meine Famile nicht mitgerechnet.
Zudem bin ich selbstständig, dass heisst der Verdienstausfall kommt hinzu.
Nebenbei bin ich auch Alleinverdiener und auf meinen guten Ruf angewiesen.
Versetz dich einfach mal in meine Lage.
Versuch einmal abzuschätzen was mich 1 Woche unnötige U-Haft kosten würde.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:20
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich tu mch recht schwer damit jemanden in den Knast zu stecken, der noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Welche Handhabe sollte es dafür geben?
Vermutungen?
Annahmen?
Reichen mir nicht.
Unschuldig bis zum Beweis der Schuld.
sehe ich auch so.
Zitat von emanonemanon schrieb:Ich hab schon verstanden, was KC geschrieben hat, ich teile lediglich eine Vorstellungen nicht.
Wie willst du denn eine einheitliche Regelung schaffen, was die prophylaktiche Inhaftierung betrifft?
Was die Entschädigung angeht so ist das bestenfalls eine Lachnummer.
Liegt meines Wissens bei etwa 25€/d, davon wird noch die Verpflegung abgezogen, bleiben etwa 19€.
Verdienstausfall ist in der Regel ein Vielfaches und die Rufschädigung kann man wahrscheinlich gar nicht in Euro erfassen.
http://www.focus.de/panorama/welt/unschuldig-in-u-haft-nur-mini-entschaedigung-fuer-17-jaehrigen-nach-fataler-polizeipanne_aid_730425.html
Hier nur eine Bagatelle, es geht sich um 2 Tage, lies es dir bitte durch.
Wenn wir etwa gar nicht brauchen, dann U-Haft auf blosse Vermutung.
richtig, vorallem ist es schlimm für denjenigen und evtl auch seinem Umfel wie Familie der dadurch eine Rufmord bekommt, wenn er z.b. auf der Arbeit nicht mehr erscheint und sich alle Fragen wieso und der Chef dann mitbekommt er/sie sei in U-Haft usw.. all dass und vieles hat Negative Aspekte die wir nicht brauchen.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:22
Zitat von habe-fertighabe-fertig schrieb:Und schon haben wir ein Problem. Gesetz und Exekutive können und dürfen keine Unterschiede zwischen dem treusorgenden Vater und einem Wiederholungstäter machen.
Daher halte ich die Handhabung zwar nicht für optimal, aber für die wohl sinnvollste und einzig realisierbare.
Das ist doch schon Standard vor den Richtern. Wer schon 3 Mal wegen Körperverletzung vor dem Richter stand und verurteilt wurde, wird beim 4. Mal wahrscheinlich auch eine deutlichere Strafe bekommen, als jemand, der das erste Mal angeklagt ist.

Wer mehrfach schwere Straftaten begangen hat, zeigt aus meiner Sicht durch sein Verhalten, dass er sich nicht an die Gesetze unserer Gesellschaft halten kann oder will. Da sollte man dann aus meiner Sicht wirklich genau schauen: Kann man den weiter frei rumlaufen lassen?


@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Soll man aus Angst vor möglichen Übergriffen den Rechttaat aufweichen und in kauf nehmen Unschuldige einzubuchten?
Aber du hast recht, man wird nie alle zufriedenstellen können.
Anders herum gefragt: Soll man weitere, unschuldige Opfer in Kauf nehmen, die Gefahr, dass noch mehr Menschen zu schaden kommen, indem man den mehrfach vorbestraften Täter gleich wieder gehen lässt für die Zeit der Ermittlung?


Und Stichwort Rufschädigung:

Ich stellte ja nicht zur Diskussion, generell U-Haft zu verhängen, sondern stärker davon Gebrauch zu machen bei mehrfach wegen schwerer Vergehen vorbestraften Personen.

Wer schon 2 oder 3 Mal wegen Körperverletzung vorbestraft ist, bei dem wird eine U-Haft beim 3. oder 4. Mal wohl auch nicht mehr so besonders viel am Ruf ändern.

Wem daran gelegen ist, einen vernünftigen Ruf zu haben und seinen Arbeitsplatz zu erhalten, der sollte auch zusehen, dass er keine schweren Straftaten begeht und sich beispielsweise regelmäßig prügelt und Leute ins Krankenhaus schickt.


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U-Haft häufiger anwenden?

12.11.2012 um 13:23
@Othis
Du meinst "scheiß drauf, wenn die arbeitende Mutter in U-Haft landet und nun die Familie ihr Einkommen verliert". Es braucht aus gutem Grund, gute Gründe für eine U-Haft, sie kann nämlich durchaus sehr schnell als Strafe empfunden werden. Es ist dann am Ende eine Vorverurteilung ohne Verhandlung.


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