@emanon Jedoch: Gleichzeitig nimmst du dann auch wieder das - bei mehrfach wegen schwerer Vergehen vorbestraften Personen meiner Ansicht nach erhöhte - Risiko in Kauf, dass diese Person losgeht und gleich wieder irgendeine Straftat begeht.
Also es neue Opfer gibt.
Habe es schon mehrmals gelesen, dass ,,polizeibekannte" Intensivtäter (,,polizeibekannt" bezog sich nicht auf besonders gutes Benehmen und regelmäßige Kuchenlieferungen ins Revier) festgenommen, dem Haftrichter vorgeführt wurden, der sagte ,,kein Haftgrund" - und kaum ein paar Tage später, teils nur Stunden später hatte der Betreffende schon wieder eine Straftat begangen.
Untersuchungshaft sollte vielleicht nicht automatisch auch als Strafe angesehen werden, sondern auch als Mittel, weitere Straftaten erstmal zu verhindern.
Jetzt mal angenommen du hast einen ,,alten Bekannten" in Sachen Gewalttaten da vor dir als Haftrichter, es gibt einen klaren Videobeweis der Täterschaft (gefährliche Körperverletzung) - denkst du dann auch:,,Ach den lass ich mal laufen, hoffentlich macht er nicht noch mehr Mist..."?
Zweifellos muss man drauf achten, nicht jeden Eierdieb oder jeden potenziellen Täter gleich ins Loch zu stecken.
Allerdings: Bei mehrfach wegen schwerer Gewalttaten vorbestraften Tätern und klarer Sachlage halte ich es sowohl für gerechtfertigt, als auch für sinnvoll, etwas deutlicher zuzugreifen.
Sonst betreibt man in meinen Augen Täterschutz auf Kosten von unschuldigen Menschen.