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Eisregen

245 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Musik, Metal, Eisregen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Eisregen

08.09.2012 um 17:38
@interrobang
tja
gibt es in eurer verfassung auch so einen scheiß?


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Eisregen

08.09.2012 um 17:42
@Ferraristo
Keine ahnung... wen dan wird es nicht so streng geahndet....


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Eisregen

08.09.2012 um 17:43
@interrobang
boa
gibts keine i net seite mit der österreichischen verfassung?
bei uns gibt es Bundestag.de


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Eisregen

08.09.2012 um 17:51
@Ferraristo
ich find nichtmahl hier was ^^
http://www.parlament.gv.at/PERK/VERF/


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Eisregen

08.09.2012 um 17:53
arme österreicher...
lol wir haben die HEssische Verfassung und das Grundgesetz in der Schule bekommen

Funfact:
In der HEssischen Verfassung gibt es noch die Todesstrafe


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Eisregen

08.09.2012 um 18:02
@Ferraristo
Zitat von FerraristoFerraristo schrieb:Funfact:
In der HEssischen Verfassung gibt es noch die Todesstrafe
Funfact:
Das wusste ich schon ^^
(habe eine leidenschaft für schräges und überflüssiges wissen..)

Meine theorie ist immer noch das dank Drahdiwaberl Österreich an die grenzen des geschockt werdens gedrängt wurde und es deshalb nicht mehr möglich ist hier wen zu schocken.
Der breiten Öffentlichkeit wurde Drahdiwaberl vor allem durch ihre Liveauftritte bekannt. Weber betonte immer, etwas für das Publikum tun zu wollen, damit es unterhalten würde. So entschied sich die Band, ihre Auftritte mit einer grellen Show zu begleiten. Der erste Eklat wurde 1972 verursacht, als die Band während eines Konzertes im Audimax der Universität Wien ein gebratenes Schwein tranchierte. Da die Show Aufmerksamkeit erregte, entschloss man sich, diese noch zu erweitern und orientierte sich dabei am Wiener Aktionismus. So wurden etwa Dinge wie Elektrogeräte oftmals auf der Bühne zerstört, mit abgelaufenen Essensresten geworfen oder auch als rassistisch empfundene Printmedien wie die Kronen Zeitung zerrissen und darauf uriniert. Da das Publikum darauf sehr positiv reagierte und bei Konzerten hin und wieder Leute während des Auftritts auf die Bühne kamen und mitmachen wollten, entschied sich die Band, auch mit Akteuren aufzutreten. So waren bei einigen Konzerten neben der Band mehr als 30 Akteure auf der Bühne, die Geschlechtsverkehr betrieben, Politiker durch Sketche persiflierten und sogar ins Publikum urinierten. Häufig endeten Shows wie der Auftritt 1981 in der Wiener Stadthalle (bei dem ein Lokalpolitiker von Teilen eines Suppenhuhns getroffen wurde), mit Hausverboten und Sanktionen seitens der Veranstalter. Das erste Konzert nach der Wiedervereinigung der Band im Palladium in New York sorgte für einen internationalen Skandal, da die Band einen Gangbang organisierte, bei dem die Beteiligten Masken namhafter Politiker trugen.
Medien wie die New York Times, Bild und The Sun berichteten von diesem Konzert. 2005 bekam Stefan Weber das silberne Ehrenzeichen der Stadt Wien verliehen.( !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) Dabei kam es in Anwesenheit des amtsführenden Kulturstadtrats zu einem Tortenattentat auf Weber.
Stefan Weber, der Chef dieser genialen kranken band ^^


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Eisregen

08.09.2012 um 18:07
@interrobang
ihr österreicher seid schon ein komisches völkchen... :D
in deutschland ist sowie so alles etwas anders
wenn masn zum beispiel die Politik von Israel kritisiert
oder die mangelnde Integrationsbereitschaft von Immigranten dann ist man gleich ein NAzi
oder wenn man den Euro kritisiert...


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Eisregen

08.09.2012 um 18:11
@Ferraristo
Zitat von FerraristoFerraristo schrieb:oder die mangelnde Integrationsbereitschaft von Immigranten
ka wie das in Deutschland ist aber hier hör ich auch genug kritik von "migranten" darüber.


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Eisregen

08.09.2012 um 18:12
@interrobang
wir werden ein bissie OT...


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Eisregen

08.09.2012 um 18:13
@Ferraristo
jo ^^
also:
https://www.youtube.com/watch?v=Bos-hihwsnU


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Eisregen

08.09.2012 um 18:15
@interrobang
genau

das lied kann man sehr gut in gewisse richtungen interpretieren

Video nicht jugendfrei (Login erforderlich)



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Eisregen

08.09.2012 um 18:17
@Ferraristo
in Österreich singen sie: Österreich in flammen, brenne deutsches Nachbarland :D


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Eisregen

08.09.2012 um 18:18
@interrobang
lol :D
der ist auch gut :D


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Eisregen

08.09.2012 um 18:21
Indizierungsbericht: Eisregen - Krebskolonie.

Pr. 2316/03 Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien

Entscheidung Nr. 5191 vom 07.08.2003
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 162 vom 30.08.2003

Antragsteller: Verfahrensbeteiligte:






Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
532. Sitzung vom 07. August 2003

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende


als Beisitzer der Gruppe:
Kunst
Literatur
Buchhandel und Verlegerschaft
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien
Träger der freien Jugendhilfe
Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Lehrerschaft
Kirche

Länderbeisitzer:
Bayern
Berlin
Brandenburg

Protokollführerin:

Für den Antragsteller:

Für den Verfahrensbeteiligten:


beschlossen: Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe
Eisregen,
,

wird in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.




Rochusstrasse 10 . 53123 Bonn . Telefon: 0228/37 66 31
Postfach 14 01 65 . 53056 Bonn. Telefax: 0228/37 90 14

S A C H V E R H A L T

Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen, die vertrieben wird von ............................ enthält 10 Beiträge mit folgenden Titeln:

1. Für euch, die ihr lebt
2. Krebskolonie
3. Thüringen
4. Abglanz vom Licht
5. Blass-blaue Lippen
6. Das kleine Leben
7. Futter für die Schweine
8. Nachtgeburt
9. Scharlachrotes Kleid
10.Vorabend der Schlacht

Das .......................................... beantragt die Indizierung, weil der Inhalt der CD geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Es ist der Auffassung, dass der Inhalt der CD gewaltverherrlichende und menschenverachtende Äußerungen beinhalte und eine dekadent morbide Ideologie propagiere. Insoweit bestünde die Gefahr, dass Jugendliche das hier vermittelte Weltbild unkritisch in den eigenen Verhaltenskodex übernähmen. Zur Begründung hat es auf einige Textpassagen verwiesen.

Der Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag in der Sitzung vom 07. August 2003 entschieden werden soll. Er hat sich nicht geäußert.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den der CD Bezug genommen. Die CD wurde dem Gremium in der Sitzung in voller Länge, bei normaler Laufgeschwindigkeit vorgespielt.


G R Ü N D E

Die CD „Krebskolonie“ der Gruppe Eisregen war antragsgemäß zu indizieren.

Nach § 18 Abs. 1 JuSchG sind Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden, von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.

Der Inhalt der verfahrensgegenständlichen CD wirkt nach Ansicht des 12er-Gremiums verrohend bzw. zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizend. Durchgängig wird durch die Interpreten auf der CD propagiert, dass sie Gewalttaten begangen haben und es werden kannibalistische und nekrophile Praktiken beschrieben.

So wird in Lied 2 (Krebskolonie) Kannibalismus dargestellt. „Gestern zwang mich der Hunger von den Toten zu essen- Der Geschmack war zwar bitter, aber sonst o.k. – Die Augen des Leichnams blickten mich dabei an - Dann fraß ich auch sie, und ihre Anklage verschwand.“

In Lied 5 (Blass-blaue Lippen) beschreibt der Sänger wie er eine Tote aus dem Grab holt und sich an der Leiche vergeht:
„ Und ich lege mich neben Dich - um Deine Kälte zu spüren... Ein zarter Hauch von Moder reizt meine Nase - Der Zerfall setzt ein, bis nichts mehr von Dir bleibt... - Und ich küsse dich ein weiteres Mal- Bitteres Leichenwasser netzt meine Haut – Und ich küsse deinen faulenden Leib...“

In Lied 7 (Futter für die Schweine) wird der Mord an einer Prostituierten auf grausame und menschenverachtende Weise geschildert. Der Sänger beschreibt die Entführung einer Frau, die in den Trichter einer Futtermühle geworfen wird und zu Schweinefutter zermahlen wird.
Hierbei veranschaulicht der Sänger zynisch und sehr detailliert wie der Körper der Frau zermahlen wird:
„ Nur das Mahlwerk tut weiterhin seine Pflicht – Schäumendes Blut spritzt in mein Gesicht als feine Gischt. Längst sind die Rotoren beim Oberkörper angelangt. - Im Fleisch– und Knochenbrei zittert der nackte Leib- Bis nur noch nahrhaftes Fressen übrigbleibt...“
Die Beschreibung der Gewalt erfolgt hier selbstzweckhaft und in epischer Breite.

Dieses Lied weist daneben auch Bezüge zur Frauenfeindlichkeit auf. So ist der Sänger der Meinung, dass das Leben einer Prostituierten so gering zu schätzen sei, dass sie nur als Schweinefutter tauge:
„So erfüllt ihr Leben noch einen guten Zweck als Futter für die Schweine - Wenigstens ihr toter Leib hat seinen Wert als Futter die Schweine - Eine Hure noch ist übriggeblieben in dieser Nacht als Futter für die Schweine...“

Untermalt werden diese Texte von einer martialisch anmutenden Musik.

Lied 8 (Nachtgeburt) beschreibt in Einzelheiten, wie ein Paar sich gegenseitig foltert und umbringt.
Ob hiermit die selbstzerstörerische Liebe eines Paares metaphorisch beschrieben werden soll oder nicht, kann dahinstehen. Jedenfalls ist die Darstellung der begangenen Gewalttaten so grausam und sadistisch, dass sie als jugendgefährdend einzustufen ist:
„Leck den Schweiß aus tiefen Wunden - Zerstörtes Gewebe wird nie wieder gesunden - Hack mir die Finger einzeln ab - Zehn kleine Finger, einen für jeden Tag - Treib mit dem Hammer 1000 Nägel in mich - Das spritzende Blut sei der Lohn für Dich... - Ich zieh Dir die Haut in Streifen vom Leib - Verkoste Deinen Schmerz, sei zu allem bereit - Einen schnellen Tod kann ich Dir nicht gewähren - Denn erst Dein Blut wird meine Folter ehren...“

Die Texte sind aufgrund der in ihnen geschilderten Grausamkeiten geeignet, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden, indem sie ein gewalttätiges Weltbild vermitteln, in welchem ein Menschenleben nichts zählt und Frauen minderwertig sind. Darüber hinaus wird die Würde der Toten negiert, indem Nekrophilie als sexuelle Erfüllung dargestellt wird und auch Kannibalismus beschrieben wird.
Jugendliche, die in ihrer Entwicklung noch nicht so gefestigt sind, können durch den Konsum der Texte veranlasst werden, unkritisch die menschenverachtende Weltanschauung zu übernehmen und ihr Verhalten dementsprechend auszurichten. Insofern wirkt die CD auf diese Jugendlichen verrohend. Schließlich widersprechen die dargelegten Sexualhandlungen jeglicher gesellschaftlich akzeptierter Praxis und sind durch ihre direkte und unkritische Darstellung geeignet, Jugendliche sexualethisch zu desorientieren.

Zur weiteren Begründung kann auf den Inhalt der Texte verwiesen werden (s. Anhang)


Nicht indiziert werden dürfen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 JuSchG Medien, wenn sie der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung und Lehre dienen.

Ohne Frage darf der Tonträger die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als „freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen“.

Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG.
Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.

Die Aussage der Liedtexte erschöpft sich lediglich in Gewaltbeschreibungen, deren künstlerischer Gehalt nach Auffassung des Gremiums zumindest nicht als bedeutend eingestuft werden kann. Irgendein Echo, dass die Lieder in Kritik oder Wissenschaft gefunden hätten, ist nicht festzustellen.

Demgegenüber geht die Bundesprüfstelle davon aus, dass die Jugendgefährdung wegen
des überaus großen Maßes an gewaltverherrlichenden Texten erheblich ist. Die Befürwortung der Gewaltanwendung gegen Menschen ist als Tatbestandsmerkmal im Jugendschutzgesetz ausdrücklich aufgeführt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Gesetzgeber solche Inhalte in jedem Fall als jugendgefährdend einstuft.

Die Bundesprüfstelle geht deshalb von einem Vorrang der Jugendgefährdung gegenüber dem geringen Kunstgehalt der Lieder mit der Folge aus, dass diese CD zu indizieren war.

Des weiteren ist das 12-er Gremium der Auffassung, dass die vorliegende CD den Straftatbestand des § 131 Abs. 1 StGB erfüllt, da vorliegend unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen verherrlicht werden. So empfindet der Sänger z.B. in Lied 7 hinsichtlich des grausamen Mordrituals „Vorfreude pur “ und kostet den Tötungsvorgang in akribischer Detailfreudigkeit aus. Der Tonträger wird daher gemäß § 18 Abs. 2, Nr. 2 JuSchG in Teil B der Liste aufgenommen.


Aus der Indizierungsentscheidung ergeben sich folgende Verbreitungs- und Werbebeschränkungen:

§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien

Abs. 1 Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24
Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zu-
gänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen einge-
sehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich ge-
macht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Ver-
kaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in ge-
werblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder
überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung
des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen
nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen
Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ih-
nen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien
außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, ange-
kündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie
oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden
oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Abs. 3 Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in
die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind.

Abs. 5 Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste anhängig ist oder gewesen ist.

Abs. 6 Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den Han-
del die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6 hinzuwei-
sen.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums im vereinfachten Verfahren ist vor einer Klageerhebung zunächst eine Entscheidung des 12er-Gremiums der Bundesprüfstelle herbeizuführen.
Eine Anfechtungsklage gegen diese abschließende Entscheidung kann sodann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

quelle: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=22173.0


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Eisregen

08.09.2012 um 18:26
@interrobang
also manchmal
frage ich mich wie man nicht erkennen kann dass die meisten menschen die diese musik hören intelligent genug sind um die texte nicht bierernst zu nehmen


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Eisregen

09.09.2012 um 14:19
@interrobang

Nein, leider in Deutschland.^^


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Eisregen

19.11.2012 um 10:41
am 7.12.2012 kommt ein neues album
es heißt Krebskollektion und beinhaltet alle Lieder der Indizierten alben und des Verbotenen albums, die nicht beanstandet wurden, nebst einer 2. CD mit anderen Liedern die nur auf Vinyl/oder der neueren Version von KK der KK+FF welche auch verboten ist, und einiger neuer lieder(Engelmacher und Der mann mit dem Koks sind mir bekannt)

hier die nachricht aus dem Metalhammerforum
Eisregen - Krebskollektion 07.12.2012 Eine der Sachen, die uns in den letzten Monaten beschäftigt hat, ist allerdings eine sehr erfreuliche Angelegenheit: die Arbeit an einem ganz besonderen 2CD-Set, welches unter dem schönen Titel

KREBSKOLLEKTION

erscheinen wird.

Wir haben einige Dinge prüfen lassen, und nicht alle Lieder der bekannterweise indizierten Alben wurden tatsächlich beanstandet & sind demzufolge definitiv NICHT indiziert (… was auch erklärt, das “Scharlachrotes Kleid” & “Blutgeil” wieder ganz legal im Live-Set ihren Platz haben). Da sie sich allerdings auf indizierten Tonträgern befinden, werden wir diesem Zustand Abhilfe schaffen & sie separat veröffentlichen.

CD1 der KREBSKOLLEKTION wird daher folgende Titel enthalten:

- Vorabend der Schlacht
- Scharlachrotes Kleid
- Das kleine Leben
- Abglanz vom Licht
- Für euch, die ihr lebt
- Thüringen
- Vorboten
- Angst wird Fleisch
- Schatten im Verstand
- Ein Jahr im Leben des Todes
- Mein Eichensarg
- Blutgeil
- Glas

Wir werden diese Songs von Markus Stock auch noch mal etwas klanglich aufpolieren lassen, mal schauen was da geht. Ansonsten könnt ihr die genannten Liedtitel wieder ganz legal hier im Forum verwenden, alle oben nicht aufgeführten Songs + die jeweiligen Ursprungsalben sind leider weiterhin indiziert.

Bei der CD2 der KOLLEKTION wird es allerdings erst richtig interessant: diese wird ein 5Track-Minialbum werden mit Neueinspielungen vom “Kleid” + “Fleischhaus” (wurde auf der damaligen MCD ebenfalls nicht beanstandet…), einer Coverversion, einem brandneuen Song namens “Engelmacher” sowie der Live-Version von “Blutgeil vom 2008er-Leipzig-Konzert. Diese 5 Tracks werden exklusiv nur in der KOLLEKTION erhältlich sein. Auf diesen Songs wird auch West am Bass zu hören sein, der uns bereits live unterstützt.

Studiotermin fürs Remastern der alten + Einspielen der neuen Songs wird September sein, unter Regie von Markus Stock in der Klangschmiede E. Voraussichtliches Releasedatum ist der 07.12.2012, also gibt’s was Schönes in der Vorweihnachtszeit.
http://forum.metal-hammer.de/showthread.php?t=44406

Engelmacher und der Mann mit dem Koks habe ich am Samstag Live gehört und die songs sind richtig gut


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Eisregen

08.12.2012 um 18:59
Zitat von blutfederblutfeder schrieb am 19.11.2012:CD1 der KREBSKOLLEKTION wird daher folgende Titel enthalten:

- Vorabend der Schlacht
- Scharlachrotes Kleid
- Das kleine Leben
- Abglanz vom Licht
- Für euch, die ihr lebt
- Thüringen
- Vorboten
- Angst wird Fleisch
- Schatten im Verstand
- Ein Jahr im Leben des Todes
- Mein Eichensarg
- Blutgeil
- Glas
Vorboten, Angst wird Fleisch und Schatten im Verstand... OK aber wenn man die schon draufnimmt, müssen einfach mein Reich komme und Farbenfinsternis mit drauf, man kann doch keinen halben Zyklus veröffentlichen :N:

Ich habe was von ner Platte namens "Zeitzeugen" gehört. Weiß jemand was davon?


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Eisregen

10.12.2012 um 08:13
@Grymnir
nein vorher kommt todestage soweit ich weis, wird auch schon auf der rostrot angekündigt
zeitzeugen klingt nach nem normalen best off album
Zitat von GrymnirGrymnir schrieb:Vorboten, Angst wird Fleisch und Schatten im Verstand... OK aber wenn man die schon draufnimmt, müssen einfach mein Reich komme und Farbenfinsternis mit drauf, man kann doch keinen halben Zyklus veröffentlichen
da geb ich dir unumwunden recht aber ich kenne nen cd laden da steht die offen im regal rum und auf jedem festival sehe ich die ff und die ww offen in der auslage


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Eisregen

10.12.2012 um 18:05
@blutfeder
Ja das nächste Studioalbum heißt definitiv Todestage, wird auch nicht mehr lange dauern, bis es kommt :Y:

Die indizierten Platten unterliegen keinem Verkaufsverbot, sie dürfen bloß nicht groß beworben werden, wenn ich mich nicht irre...


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