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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

50 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Mönchengladbach, Schuldunfähig ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Dill ehemaliges Mitglied

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 20:55
Meine Frage wurde bislang nicht beantwortet: War ihm ein Bewährungshelfer beigeordnet? Es gibt auch angeordnete Bewährung - ohne Bestellung eine(r)s Bewährungshelfer/ins.
Stand der Beschuldigte unter Führungsaufsicht?

Mit Spekulationen sollten wir uns etwas zurückhalten!
Wir haben wenige Informationen.

Sollte tatsächlich der Besch. schuldunfähig sein, erfolgt in der Tat keine Anklage und kein Urteil. Sodass Maßregelvollzug angeordnet werden kann.

Aber soweit ist das Verfahren nicht.

Deswegen appelliere ich erneut um Zurückhaltung.

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 21:56
@oceanghost


Danke, für die Einladung.
Bin vorhin schon auf den Artikel gestoßen.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich damit eigentlich nicht gerechnet.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

14.05.2015 um 23:36
@Dill
Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten, da ich es nicht weiß :( So wie es im Artikel steht, steht es aber fest, dass er schuldunfähig ist. Es geht jetzt nur noch um eine Antragsschrift zur Sicherungsverwahrung.

Weiß jemand, ob so eine Verhandlung zum Antrag der Sicherungsverwahrung auch öffentlich ist?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 00:55
@oceanghost
@all

Wenn der Beschuldigte 20 Jahre alt ist gilt er als Heranwachsender. Dann kommt das JGG zur Anwendung.
Wird auf StGB erkannt, wird er als Erwachsener behandelt.
Das muss erst erkannt werden.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird nicht Sicherheitsverwahrung angeordnet, sondern Maßregelvollzug.
Sicherheitsverwahrung kann nur neben einer Freiheitsstrafe angeordnet werden.

Wenn der Beschuldigte schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist, so erfolgt keine Anklage und kein Urteil zur Freiheitsstrafe und keine Anordnung zur Sicherheitsverwahrung.
Sondern der Beschuldigte wird in den Maßregelvollzug gem. §63 StGB eingewiesen.
Allerdings kann er nachträglich in Sicherungsverwahrung übernommen werden, wenn die psychiatrische Maßregel für erledigt erklärt worden ist gem. §66b StGB.
Hier wird nichts öffentlich bekannt gegeben oder verhandelt.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 08:19
@inci2

Ich stimme Dir ganz und gar zu. Auch wenn ich beruflich in diesem Metier bin und es daher inkorrekt ist.

@Nevis30
@Alyaa
@Deluxxe81

Nun, Psychiater würden hier natürlich ganz vehement widersprechen und behaupten, dass es unmöglich ist ihnen eine psychische Störung vorzuspielen. Ob es wirklich unmöglich ist, kann ich nicht beurteilen.

Ein Anwalt darf einem Mandaten nicht dazu raten, das wäre ein Verstoss gegen die Berufsethik, und der darf ihm auch nicht sagen, wie er sich verhalten soll, damit er möglichst "gaga" erscheint. Das wird auch kaum vorkommen, denn das wäre für den Anwalt riskant: man stelle sich nur vor, der Mandant sagt auf einmal: "Aber mein Anwalt hat doch gesagt, wenn ich mich doof stellen, dann komme ich nicht ins Gefängnis, und ich hab doch genau gemacht, was er mir gesagt hat." Dann verliert der Anwalt schnell seine Zulassung.

Sollten sich aber im Verhalten des Mandanten Anzeichen für eine solche Störung ergeben, kann der Anwalt natürlich alles daran setzen, dass dies möglichst viel Einfluss auf die richterliche Entscheidung nachher hat. Aber der Kern der Entscheidung ist am Ende doch immer das psychiatrische Gutachten. Und die Psychiater lassen sich in der Regel da von niemandem reinreden, schon gar nicht von Juristen :)


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 10:24
@Dill
Dann versteh ich das jetzt nicht. In dem Artikel steht doch
Zitat von oceanghostoceanghost schrieb:Aus der Anklage wird nun eine Antragsschrift. Denn frei herumlaufen soll der 20-Jährige, der sich zurzeit in einer psychiatrischen Klinik befindet, nicht so schnell wieder. "Von ihm geht eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, das zeigt ja alleine schon die Tat", sagt Staatsanwalt Stefan Lingens. Deshalb werde ein Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt. Und so wird es trotz bescheinigter Schulunfähigkeit zu einer Verhandlung kommen - voraussichtlich Ende Juli/Anfang August.
Es soll doch zu einer Verhandlung kommen. Hm...


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Dill ehemaliges Mitglied

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 11:01
@oceanghost
@all

Schuldunfähig oder vermindert schuldfähig?
Wo ist das mitgeteilt worden? Die Presse? oder PK der STA?

Besteht definitiv ein Gutachten, welches von dem psychiatr. Forensiker verfasst worden ist?

Zu Anfang habe ich gefragt, war Führungsaufsicht angeordnet?

Was greift JGG oder StGB.

Davon ist der Verfahrensablauf abhängig.

( Was verstehst Du unter Verhandlung? )


Meine Fragen sind bisher nicht durch die zuständige STA und das zuständige Gericht bestätigt.

Gegenwärtig wissen wir nichts.

"Sicherungsverwahrung" steht verlassen im Raum, ist der Vater des Gedankens. Ob dem so stattgegeben wird, ist dato noch nicht bekannt.


Ob ein Prozess stattfinden wird, kann erst bestätigt werden, wenn das Gericht einen ERÖFFNUNGSBESCHLUSS zur Hauptverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft statt gegeben hat.

Das ist noch fraglich bei "schuldunfähig" oder "vermindert schuldfähig".

Warum spekulieren ob oder ob nicht?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 11:13
@all
@oceanghost

Die STA strebt ein Sicherungsverfahren an. Das ist völlig korrekt.
Das bedeutet noch lange nicht, dass eine Anklage erfolgt.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 11:17
Ich glaube die Konfusion entsteht hier durch eine Verwechslung zweier Begriffe: Sicherheitsverwahrung und Sicherungsverfahren.

In diesem Fall hier hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich beschlossen, gar nicht erst ein Strafverfahren durchzuführen, da jetzt schon klar ist, dass der Täter schuldunfähig ist. Da er trotzdem eine Gefahr darstellt, will die Staatsanwaltschaft nun ein "Sicherungsverfahren" nach § 413 StPO durchführen, mit dem Ziel der Anordnung des Massregelvollzugs nach § 63 StGB.

Natürlich kann niemand einfach in die Psychiatrie gesperrt werden, ohne Verfahren. Um dieses zu beginnen, verfasst die Staatsanwaltschaft eine Antragsschrift nach § 414 StPO.

Und dann wird auch eine Hauptverhandlung durchgeführt, damit das Gericht die Unterbringung im Massregelvollzug anordnen kann.

Wie gesagt: Sicherungsverfahren ist nicht das Gleiche wie Sicherheitsverwahrung. Juristen drücken sich manchmal kompliziert aus. :)

http://dejure.org/gesetze/StPO/413.html


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 11:25
@Rick_Blaine

Ich bin nicht d'accord mit dieser Auffassung, weil erst einmal zugewartet werden muss, wie erkannt wird.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 11:32
Dies ist die Lage nach den Pressemeldungen.

Das Gericht kann natürlich auch in der Hauptverhandlung des Sicherungsverfahrens noch feststellen, dass der Beschuldigte doch schuldfähig ist, dann geht das Ganze in ein Strafverfahren über. Siehe § 416 StPO


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 12:00
@all

Aha!
Mitteilung der Presse!
Die Presse berichtet nach ihrem Gusto. Das kennen wir.

Denn es fliessen noch einige mehr Vorläufer ein, sodass darüber die Gerichtsmitteilungen zurückgehalten werden.
Es ist müssig im Vorhinein schon zu spekulieren.

Wir sollten wirklich seriös daran arbeiten, wenn verlässliche Quellen des erkennenden Gerichtes uns geboten werden!


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

15.05.2015 um 18:11
Das was da damals passierte war im ersten Moment ziemlich krass, nachdem ich mich ausführlich , wie ihr auch, damit beschäftigen habe wurde mir schnell klar, dass da ein junger Heranwachsender am Werk war der innerlich nicht gesund sein kann.

Nur einsperren ,was bei einer Haftstrafe geschieht, wäre für ihn wahrscheinlich völlig sinnlos.Er benötigt eine Maßnahme die nachhaltig greift, wie immer die auch aussehen mag vermag ich nicht zu beurteilen.


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15.05.2015 um 21:55
@Rick_Blaine
So wie du es erklärt hast, hatte ich es auch verstanden. Nur nicht so fachlich ;) Daher auch meine Frage, ob so eine Verhandlung dann auch öffentlich ist und man im Vorfeld erfährt wann diese ist.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

16.05.2015 um 06:34
@oceanghost

Das Sicherungsverfahren, bzw. die Hauptverhandlung darin ist prinzipiell öffentlich, genau wie eine in einem Strafverfahren auch. Allerdings ist es etwas leichter, im Sicherungsverfahren die Öffentlichkeit auf Antrag auszuschliessen, da ja das Verfahren fast ausschliesslich um persönliche Merkmale des Täters und evtl. seines Umfelds geht.

Aber zunächst einmal kannst Du ganz genauso erfahren, wann die HV ist, wie in einem Strafverfahren auch.


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

18.05.2015 um 23:21
Danke für die Einladung @oceanghost

ich lese erstmal nach, was hier schin geschrieben wurde....


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19.05.2015 um 11:27
@Rick_Blaine
Danke :) Bin mal gespannt, ob noch was an die Öffentlichkeit kommt. Leider scheint es momentan nicht so viel zum diskutieren zu geben.

@Fyra
Nichts zu danken


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

19.05.2015 um 19:15
Mir gehts wie @Fyra. Vielen Dank - ich muss mich erstmal einfinden...


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Reme-Mord Mönchengladbach, Täter schuldunfähig, keine Anklage

19.07.2015 um 23:03
Das habe ich heute bei Facebook gefunden ( ist zwar vom 06.07.). Leider steht dort auch keine originale Quelle dabei
Mord begannen & warscheinlich unschuldig!
Viele Fragen bleiben einfach unerklärt.
Vor einem halben Jahr wurde ein 17 jähriger Junge mit 30 Messerstichen auf dem Gelände der Firma Reme getötet.
Der mutmaßliche Täter im Alter von 21 Jahren, soll laut der Staatsanwaltschaft, an einer paranoiden Schizophrenie leiden.
Gründe, um ihn wahrscheinlich während der Tat für schuldunfähig abzustempeln.
Das heißt, obwohl er einen Menschen getötet hat, wird ihm keine Schuld gegeben und darf dann auch wieder frei rumlaufen?
Es wäre heftig und unerklärlich.
Und wisst ihr wie die Tat aufgeklärt worden ist?
Ein Junge aus dem Kreis Viersen hatte über Whats App ein Bild des Toten verbreitet und somit konnte die Polizei verfolgen, von wem das Bild stammt.
Die Welt wird immer schlimmer...
Der Prozess beginnt Ende Juli und wir hoffen, dass der Mörder hinter Gittern kommt!
Hat einer von euch noch was zu dem Fall gefunden?


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19.07.2015 um 23:08
Hab gerade einen Artikel gefunden:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/reme-mord-verhandlung-beginnt-am-27-juli-aid-1.5233281
14. Juli 2015 | 00.00 Uhr
Mönchengladbach
Reme-Mord: Verhandlung beginnt am 27. Juli

Mönchengladbach. Heimtückischer Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit - so lautet der Tatvorwurf gegen einen 20-jährigen Mönchengladbacher, der ab 27. Juli vor Gericht steht. Der junge Mann hatte am 31. Januar seinen Freund mit einem elf Zentimeter langen Steakmesser getötet. Von Gabi Peters

Zuerst soll er sein Opfer in den Rücken gestochen haben, als es sich umdrehte, schnitt und stach der Beschuldigte weitere 30-mal in Brust, Hals, Kopf und Rücken, heißt es in der Antragsschrift. Dabei soll er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt haben.

Des Mordes angeklagt ist der 20-Jährige dennoch nicht. In der Verhandlung wird es um seine Sicherungsverwahrung gehen. Denn der Beschuldigte soll unter einer paranoiden Schizophrenie leiden. Schon während eines früheren Gefängnisaufenthaltes hatte der 20-Jährige Auffälligkeiten gezeigt. Deshalb wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wo sich der 20-Jährige auch zurzeit befindet, in Betracht gezogen.

DNA-Spuren am Tatort hatten den 20-Jährigen überführt: Neun Tage nach einem Leichenfund auf dem Reme-Gelände wurde er als mutmaßlicher Mörder im Haus seiner Eltern festgenommen. Warum der junge Mann, der bei der Polizei als Intensivtäter geführt wurde, seinen besten Freund (17) umbrachte, ist bis jetzt ungeklärt und wird es vielleicht auch bleiben.

Er und sein späteres Opfer waren gerade auf dem Weg zu einem leerstehenden Gebäude auf dem ehemaligen Militärgelände in Lürrip. Schon häufiger hatten sich die beiden dort mit ihrer Clique zum "Chillen" getroffen. Der 20-Jährige ließ den Jüngeren plötzlich vorgehen und stach dann unvermittelt zu. Der 17-Jährige war relativ schnell handlungsunfähig, brach zusammen und starb, weil er innerlich verblutete.

Fünf Verhandlungstage sind bis jetzt bei der Großen Jugendkammer angesetzt. Am ersten Tag soll nur die Antragsschrift verlesen werden.

Quelle: RP



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