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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

17.02.2012 um 19:04
Willkommen in der sechsten Runde des Achtelfinales.
Heute dürfen wir der Diskussion von Dr.Shrimp und Katori beiwohnen, die das Thema "Erwünschte Sterbehilfe, gehört diese legalisiert?" behandeln werden.
Es beginnt Katori.
Wir hoffen auf ein spannendes und faires Match und wünschen beiden Teilnehmern viel Erfolg.

Info: CoA 2012 - Infothread

Haupt-Thread: CoA 2012 -– Wer ist der/die Beste?

Das Match läuft wie üblich 24 Stunden und endet damit morgen um 19:00.

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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

17.02.2012 um 19:10
Guten Abend Dr. Shrimp, guten Abend werter Leser, mir wurde die Ehre zuteil unser heutiges Thema „Sterbehilfe“ zu eröffnen.

Sie lässt sich vereinfach in drei Kategorien zusammenfassen, der aktiven und hierzulande illegalen und nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg praktizierten Sterbehilfe, die auch als Euthanasie bezeichnet wird.

Der in auch in Belgien durchgeführten passiven Sterbehilfe, ist zu eigen, dass auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird, um den Tod eines Menschen nicht unnötig hinauszuzögern.

Die dritte Form ist die indirekte Sterbehilfe, bei der quasi darauf abgezielt wird, durch Wechselwirkung verschiedener Medikamente, den Tod zu beschleunigen, was keine Frage nicht verächtlich ist, da es immerhin um Todkranke Menschen geht, die auf eine direkte und direkt tödlich und schmerzfreie Injektion verzichten müssen. Auf die Art wird die aktive Sterbehilfe nur umgangen, um es salopp auszudrücken.

Wen es interessiert, bei der Wikipedia stehen die einzelnen Punkte ein wenig ausführlicher,

Wikipedia: Sterbehilfe

Nun hab ich relativ oberflächlich drei Arten der Sterbehilfen umrissen und möchte nun meinen persönlichen Standpunkt ausführen.

Es ist die aktive Sterbehilfe, die ich befürworte und zwar aus folgenden Gründen.

Ein Mensch kann sofern er denn will, eine Patientenverfügung erwirken, die nichts anderes ist, als der schriftlich festgehaltene Wille, was im Falle einer schweren Krankheit, oder im Falle eines Komas mit dem Patienten, der die Verfügung unterschrieb geschieht.
Er allein kann darüber verfügen wie Ärzte mit ihm verfahren sollen oder nicht. Dazu gehört meiner Ansicht nach auch das ein Patient, sofern er es will darüber verfügen sollte, zu entscheiden, dass er eine tödliche Injektion haben möchte und auf jede lebens- und leidensverringernde palliative Maßnahme verzichtet. Es sollte eines jeden Rechts sein, so etwas erwirken zu können. Man sollte auch nicht sagen das dies nicht ginge oder erstrebenswert sei, da diese im Willen eines jeden Einzelnen liegt. Mir ist auch klar das dieses unter Umständen auf Widerstand innerhalb der Angehörigen und der Ärzte stoßen würde. Dieses alles unterliegt aber nicht deren Recht, da sie die Patientenverfügung nicht abklärten und unterzeichneten. Es obliegt einzig und alleine dem Menschen, der eine solche Verfügung unterschrieb.
Die aktuelle Lage ist die, das die aktive Sterbehilfe hierzulande tabuisiert.
Nicht nur wegen des Begriffes der Euthanasie.
Der von den Nationalsozialisten missbraucht wurde. Sondern auch, oder gerade wegen mutmaßlicher ethischer und religiöser Bedenken, die ich auch nachvollziehen kann, aber nicht gutheißen kann, da sie gegen eine freie Entscheidung eines freien Individuums agieren.

Ein meiner Meinung nach guter Gesetzesentwurf darf wie der aussehen.

http://prosterbehilfe.de/GesetzentwurfSterbe-undSuizidhilfe2011II.pdf

Auf dem kann man meiner Meinung nach gut aufbauen.

Ihr Zug, werter Herr Dr. Shrimp


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 08:14
@Katori

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezüge wie Euthanasie im Nationalsozialismus oder z.B. auch Gott, der es nach reilgiösen Vorstellungen verbiete, den Sterbeprozess von außen zu beschleunigen, halte ich für nicht zielführend, da sie nur auf Bauchgefühlen basieren. Ich möchte darum vollständig auf diese Art von Argumentation verzichten.

Einleitend zitiere ich den Tagesspiegel:
Es gibt aber einen ganz einfachen Satz eines Arztes, der tiefere Beweggründe für die Zweifel auf den Punkt bringt: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/pro-und-contra-soll-sterbehilfe-erlaubt-werden/962550.html

Wo es legal ist, den Patienten sowohl leben als auch sterben zu lassen, fallen die Bemühungen der Lebenserhaltung drastisch zurück.

Zur Selbstbestimmung und Patientenverfügung lässt sich noch hinzufügen, dass Menschen sehr dazu neigen, sich von außen bedrängen oder "bequatschen" zu lassen, wobei manche sicher kurz vor dem Tod ihre Unterzeichnung bereuen.

Weiter im Text heißt es:
Kürzlich wurde ein Psychiater freigesprochen, der einer Frau, die verzweifelt, aber nicht krank war, beim Suizid geholfen hatte. Ein Kriminologe berichtete über den Fall eines Mannes, der seinen Arzt „aus familiären Gründen“ bat, ihn umzubringen. Der Arzt hatte keine Bedenken. Obwohl er wusste, dass die Frau den Kranken, weil sie ihn nicht mehr pflegen wollte, vor die Wahl gestellt hatte, entweder ins Pflegeheim zu gehen oder sich umbringen zu lassen.
Dies deutet darauf hin, dass legalisierte aktive Sterbehilfe die Bestrebungen, wirklich auch noch das letzte Bisschen zu versuchen, um das Leben des Patienten zu retten, deutliche reduzieren kann.
Natürlich ist das nicht im Sinne des Gesetzesentwurfs, aber allein die juristische Legitimität macht etwas mit den Köpfen der Menschen, die sich nur allzu gern von Stress entledigen.

Diese Denkmuster schränken dabei auch die Bestrebungen ein, die Palliativmedizin weiter auszugestalten.

http://www.thieme.de/viamedici/medizin/aerztliches_handeln/palliativmedizin_interview.html (Archiv-Version vom 09.03.2012)

Ziel sollte es vor allem sein, die Sterbebegleitung so angenehm wie möglich zu halten und dabei die geringe - aber vorhandene - Chance auf eine Spontanremission im Auge zu behalten.

Denn was als "unheilbar" gilt, muss nicht zwangsläufig "unheilbar" sein.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/49164

Jeder Mensch, der dabei trotzdem getötet wird, ist ein Mensch zu viel. Wobei ich nicht finde, dass die Menschen, die "zu Unrecht weiterleben müssen", die Menschen, die zu Unrecht sterben aufwiegen.


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 14:46
@Dr.Shrimp


Guten Tag liebe Leserschaft.

Ich geh nun ersteinmal auf die Patientenverfügung ein. Sicher neigen Menschen dazu, Entscheidungen und Ansichten zu wechseln, daher ist es eben unabdingbar, daß so etwas derartiges äußert gewissenhaft durchdacht wird, und gleich von vorhherein bedacht werden sollte, was denn sein soll, wenn es soweit ist in einem Krankenhaus auf einem Zimmer im Sterben zu liegen. Wenn einer sich wünscht und das auch schriftlich festhält, das er sich einen schnelllen und schmerzlosen Tod wünscht, dann ist es so daß ihm, so schwer es auch sein mag diesen Wunsch gewähren sollte. Die medizinischen Möglichkeiten sind auf jedenfall vorhanden.
Hierbei kann man das Natrium-Bentobarbital in Betracht ziehen, welches schon, abhängig vom Körpergewicht in wenigen Gramm Dosen tödlich wirkt. Mir selber ist bei dem Gedanke mich einschläfern zu lassen auch nicht wohl, aber jemand der darauf besteht weiß auch was auf sich zukommt, und ist damit gänzlich einverstanden. Somit ist es unhaltbar, das hierzulande auf solche Wünsche nicht eingegangen wird.
Man ist quasi gezwungen sich den palliativen Möglichkeiten zu stellen, da hier eher noch die passive Sterbehilfe in Kauf genommen wird, denn die aktive, die nur dazu da ist einen schnellen und schmerzlosen Tod herbeizuführen.
Zwar ist auch die passive nicht gerne gesehehen, aber es wird halt eher in Kauf genommen, daß ein Mensch an den Wechselwirkungen verschiedener Medikament stirbt, als das er direkt eine tödliche Injektion bekommt.
Das ist mir völlig unverständlich. Wenn es auch nur ein einziger Mensche wollte, sich die Injektion verbareichen zu lassen, so sollte man sie ihm nicht verwehren, das ist schlichtweg inhuman und dem freiem Willen einerr Person gegenüber einfach nicht gerecht. Da kann man sich quer stellen wie man will, die Entscheidung eines Menschen ist sein eigene ganz persönliche Sache.

Das die aktive Sterbehilfe die Bereitschaft herabsetzt sich um einen Menschen zu kümmern ist einfach nicht richtig. Es gibt genug Menschen die die Sterbehilfe nicht für sich beanspruchen sollten und eher auf die palliative medizinische Versorgung zurückgreifen werden wollen, von demher sollte keiner so denken, daß die Wünsche der Mediziner umgangen oder gar negiert werden.

Um es noch einmal kurz und knapp zu sagen, es geht hierbei nur um den Wunsch eines schnellen und schmerzlosen Todes einer Person. Darüber hat niemand zu bestimmen wie einer denn sterben möchte. Das liegt bei der Person, also auch bei jedem selber.
Zitat von Dr.ShrimpDr.Shrimp schrieb:Ziel sollte es vor allem sein, die Sterbebegleitung so angenehm wie möglich zu halten und dabei die geringe - aber vorhandene - Chance auf eine Spontanremission im Auge zu behalten.

Denn was als "unheilbar" gilt, muss nicht zwangsläufig "unheilbar" sein.
Das ist doch heutzutage schon so, das dem Sterbenden die Begleitung relativ angenehm gemacht wird, allerdings gibt es da noch einiges an Nachholbedarf, das will ich keineswegs abgestreitet wissen.
Einem Sterbenden bleibt aber nur der Tod, mit einer Remission ist es da nicht weit her. Ich denke nicht das ein 90 jähriger mit Krebs im Endstadim ganz sponatan wieder geheilt ist und dann noch 25 Jahre weiterlebt, gut unmöglich ist auch das nicht, aber doch schier unwahrscheinlich. Sterben muß ein jeder sowieso und der Tod ist nichts schlimmes. Die Art zu Sterben jedoch sehr wohl, gerade wenn sie bis zum St. Nimmerleinstag ausgereizt wird. Man muß in der Medizin nicht bis ans Limit gehen um einen schon fast Toten noch irgendwie am Leben zu erhalten. Das ist einfach nicht gerecht.


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 15:41
@Katori
Zitat von KatoriKatori schrieb:Das die aktive Sterbehilfe die Bereitschaft herabsetzt sich um einen Menschen zu kümmern ist einfach nicht richtig.
Ich habe Beispiele aus der holländischen Studie, die vom Tagesspiegel angesprochen wurde, zitiert. Da diese Dinge genau so eingetreten sind, wenn auch nicht in der Mehrheit, kannst du nicht einfach sagen, dass es nicht richtig sei, wenn es ja faktisch nachgewiesen wurde.

Fakten leugnen bringt uns hier nicht weiter.

Ich verweise nochmal explizit darauf:
Eine holländische Studie kam zum Ergebnis, dass es jährlich mehrere hundert Fälle gibt, in denen „lebensbeendende Handlungen ohne ausdrücklichen Wunsch“ des Getöteten vorgenommen worden sind.
http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/pro-und-contra-soll-sterbehilfe-erlaubt-werden/962550.html

Und ich wünsche niemandem, dass er einmal unter diesen hunderten Fällen ist.
Dafür würde ich es auch in Kauf nehmen, als Todkranker ein paar Tage länger zu leben, welches durch weiteren Ausbau der Palliativmaßnahmen auch keine Quälerei sein muss.

Allerhöchstens wäre es teurer, aber Ökonomie sollte meiner Meinung nach bei so einer Dikussion völlig unwichtig sein. Wir reden hier über Biografien und nicht über Kostenfaktoren.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Einem Sterbenden bleibt aber nur der Tod, mit einer Remission ist es da nicht weit her. Ich denke nicht das ein 90 jähriger mit Krebs im Endstadim ganz sponatan wieder geheilt ist und dann noch 25 Jahre weiterlebt, gut unmöglich ist auch das nicht, aber doch schier unwahrscheinlich.
Nein, aber es gibt eben auch Sterbende in jüngeren Jahren, wo auch keiner mehr mit einer Remission rechnete, diese aber dennoch überraschenderweise eintrat.

Man müsste dann ein Gesetz machen, welches alle gleich behandelt oder möchtest du eine Sonderregelung für ältere Menschen? Das wäre dann diskriminierend.

Nebenbei muss dieser Mensch doch nicht 25 Jahre weiterleben, ein paar Tage bei klarem Verstand mit seinen Angehörigen ist auch viel wert.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Man muß in der Medizin nicht bis ans Limit gehen um einen schon fast Toten noch irgendwie am Leben zu erhalten. Das ist einfach nicht gerecht.
Nicht gerecht, wem gegenüber? Den Beitragszahlern der Krankenkassen?

Die Erkrankten und Angehörigen haben sehr wohl ein Interesse daran, dass man bis an das Limit geht.


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 16:10
@Dr.Shrimp

Gut Fakten mag ich auch nicht beiseite schieben. Das dem so ist, betrübt natürlich. Aber darum soll es meiner Ansicht nach auch nicht gehen. Es ist halt so, daß ich einzig und alleine dem Wunsch eines Menschen gewahrt wissen möchte, der eine Patientenverfügung verfasste.
In der Regel diskutiert man, wenn man eine Patientenverfügung verfasst, mit seinen Angehörigen und anderen nahestehenden Personen jeden Punkt bis zur vollständigen Klärung aus. Sicher werden die Angehörigen nicht mit jedem Punkt einverstanden sein, aber zu respektieren haben sie ihn dennoch. Wie schwer das für die Angehörigen und nahestehenden Personen auch ist, so ist es eben. Man kann natürlich Rücksicht auf die Angehörigen nehmen und bei sich selber Abstriche in mancherlei Punkten machen, aber das ist einem jeden selbst überlassen wie er das handhabt.

Desweiteren kann es nicht sein, daß juristische oder medizinische Aspekte über den Willen des Patienten gestellt werden.
Wann kann man die Ernährung eines Patienten einstellen?
Wann darf man ein Beatmungsgerät abschalten?
Wann macht sich ein Arzt oder ein Angehöriger strafbar?
Über jeden einzelnen Punkt sollte man als einer der eine Patientenverfügung stellte, total verfügen. Und nicht der Willkür der Ärzte, Angehörigen oder Freunde unterstellt sein.

Die Punkte hab ich vom Spiegel Online zitiert, den ich hier auch verlinke, sie dienen nur zur besseren Verdeutlichung, von dem was eine Patientenverfügung erreichen soll.

Die ATL´s sind im übrigen hier einzusehen Wikipedia: Aktivitäten des täglichen Lebens (Pflegemodell)

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,702945,00.html (Archiv-Version vom 05.03.2012)

Im Text des Spiegelonlines geht es um eine Arzt, der eine Frau riet den Versorgungschlauch ihrer Mutter zu durchtrennen, die seit mehreren Jahren im Wachkoma lag. Der Arzt mußte bist zu letzt hoffen nicht wegen Totschlags verurteilt zu werden.

Gesetzlich muß auf jedenfall geregelt sein, daß eine Patientenverfügung über jeden Zweifel erhaben ist, und ihr eigenes Gesetz darstellt. Wenn man dem nicht nachkommt ist eine socleh Verfügung völlig nutzlos und vergebens, und das ist in keinem Sinne eines Arztes oder Richters.

Nun noch zu der Spontanremission, sicher das streite ich auch nicht ab. Mir selber wäre es aber lieber nicht mit einem irrversiblen Hirnschaden infolge eines Sauerstoffmangels oder Krankheit weiter zuleben.
Mit so etwas sind die ATL´s einfach nicht mehr zu erfüllen, und das stellt für mich einen unzumutbaren Zustand dar, wenn ich nicht mehr so Leben könnte wie ich es derzeit noch kann. Über eine Patientenverfügung aber, kann man jede Enventualität abklären und im Vorraus geltend gemacht haben. Aber das muß man für sich persönlich und auch für Angehörige und Familie abklären.


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 18:07
@Katori
Zitat von KatoriKatori schrieb: Man kann natürlich Rücksicht auf die Angehörigen nehmen und bei sich selber Abstriche in mancherlei Punkten machen, aber das ist einem jeden selbst überlassen wie er das handhabt.
Nach den gleichen Kriterien könnte man zu jedem suizidalen Menschen sagen, dass es seine freie Entscheidung sei, sich das Leben zu nehmen.

Zu deinem Link von Spiegel Online:
Wenn ein Patient in einer schriftlichen oder mündlichen Verfügung eine lebensverlängernde Behandlung ablehnt, muss die Behandlung eingestellt werden.
Gerade mündliche Verfügungen finde ich äußerst problematisch, da man definitiv nicht davon ausgehen kann, dass der betreffende Mensch in bestimmten Extremsituationen noch Herr seiner Sinne ist. Sei es mit oder ohne medikamentösen Einfluss.

Auch wenn ein Gutachter irgendetwas bescheinigt, diese deuten auch nur Signale und können sie falsch deuten.
Im Text des Spiegelonlnes geht es um eine Arzt, der eine Frau riet den Versorgungschlauch ihrer Mutter zu durchtrennen, die seit mehreren Jahren im Wachkoma lag. Der Arzt mußte bist zu letzt hoffen nicht wegen Totschlags verurteilt zu werden.
Ich halte sein Handeln auch für absolut falsch und solche Fälle sollten auch mit einem Gesetz zur Sterbehilfe weiter verboten bleiben.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Mir selber wäre es aber lieber nicht mit einem irrversiblen Hirnschaden infolge eines Sauerstoffmangels oder Krankheit weiter zuleben.
Ja, das denkst du aber nur jetzt, wo du noch keinen irreversiblen Hirnschaden hast. Vielleicht fühlt es sich in der Haut des Patienten mit irreversiblen Hirnschaden ja gar nicht unlebenswert an. Wer weiß schon, wie im zumute ist, wenn auf einmal die Lebenserhaltungsmaßnahmen abgestellt werden.

Und dadurch kommen wir auch wieder zum ersten Punkt.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Es ist halt so, daß ich einzig und alleine dem Wunsch eines Menschen gewahrt wissen möchte, der eine Patientenverfügung verfasste.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Desweiteren kann es nicht sein, daß juristische oder medizinische Aspekte über den Willen des Patienten gestellt werden.
Es stellt sich die Frage, ob der Durschnittspatient tatsächlich in der Lage ist - auch nach vielen langen Gesprächen - ob überhaupt jemand in der Lage ist, sich die entsprechende Situation im Sterbeprozess richtig vorstellen zu können. Es stellt sich die Frage, ob überhaupt jemand in der Lage ist, wirklich nachzuvollziehen, wie man sich in dieser Situation tatsächlich fühlen wird.

Die Menschen versuchen sich aus ihrer jetzigen gesunden Lage in den kranken Körper hineinzuversetzen. Diese Vorstellung ist aber falsch, da es ein schleichender Prozess ist, der auch die Sinne beeinträchtigt und die Art, wie man seinen Körper spürt.

Es bleibt also anzuzweifeln, dass der Patient - aufgrund seines mangelnden Einblicks - tatsächlich in der Lage ist, eine mündige Entscheidung dazu zu treffen. Wie gesagt, suizidale Menschen geben wir auch nicht einfach auf.

Gerade weil wir eben niemals sauber trennen können, wann jemand eine mündige Entscheidung trifft und wann nicht, da wir nicht zu 100% in Menschen hineingucken können, müssen wir aus Sicherheitsgründen den Körper selbst entscheiden lassen und nicht den Geist.


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 18:43
@Dr.Shrimp

Schön ausgeführt.

Allerdings gibt es in der Medizin meiner Meinung nach nur Einzelfälle, da kann man nicht pauschalisieren und es mit einem Durchschnittspatienten geben, statistisch mag es sowas geben, aber menschlich gesehn wäre es ein klares Vergehen an der Menschlichkeit das so zu sehen.

Man muß immer vom Einzelfall aussgehn. Ärzte berücksichtigen dieses auch somit ist es absolut hinfällig zu sagen, daß niemand im Stande sei eine für sich absolute Entscheidung zu fällen.

Dem ist einfach nichts hinzuzufügen und spricht nur für sich selbst.

Desweiteren greife ich nun die ATL´s auf, die ich nun auch erläutern werde, da sie für jeden absolut gelten.

Die ATL´s sind so simple Sachen wie, eigenstäniges Denken, Handeln, Atmen, Essen, ausführlicher nachzu lesen hier Wikipedia: Aktivitäten des täglichen Lebens (Pflegemodell) anhand dessen, kann ein jeder für sich persönlich entscheiden, was im Falle eines Falles, also wo man nun nicht mehr zu eigenständigen Handlungsweisen in der Lage ist, geschehen soll. Wie gesagt noch ist jeder von uns dazu in der Lage. Deswegen ist es völlig unandingbar sich damit akribisch auseinander zu setzen, was in einer Patientenverfügung stehen soll. Das ist für keinen Menschen einfach in einigen Minuten abgeklärt.
Auch kann man sicher, sofern man noch dazu in der Lage ist, jeden Punkt überdenken und neu aushandeln.
Ein jeder der für sich eine solche Verfügung beanspruchen will ist sich darüber im klaren, wie es weitergeht, wenn der Fall der absoluten Handlungsunfähigkeit eintritt.

Es ist nunmal so, das die Patientverfügung in der Sterbehilfe eine tragende Rolle spielt. Jeder der sich fragt warum, bekommt nun einige Aspekte dessen vorgeführt.

http://patientenverfuegung-jetzt.de/faq/was-ist-eine-patientenverfugung (Archiv-Version vom 24.06.2009)
Warum ist ein Gesetz nötig?
Patientenverfügungen werden doch schon heute von vielen Menschen benutzt. Weshalb brauchen wir da noch ein Gesetz? Kann ich Ärzten nicht trauen?

Nach einer Umfrage, die von der Deutschen Hospizstiftung in Auftrag gegeben wurde, haben derzeit ca. 7 Millionen Bürger eine Patientenverfügung getroffen. Diese Dokumente bleiben heute jedoch häufig wirkungslos, weil sie zu unkonkret abgefasst sind oder vor zu langer Zeit. Aber selbst wenn sie tatsächlich eine Behandlungssituation und die gewünschte bzw. unerwünschte Behandlung genau beschreiben, kommt es häufig vor, dass selbst Vorsorgebevollmächtigte keine Möglichkeit haben, den verfügten Willen des Patienten gegen die Ärztemacht durchzusetzen.
Dabei ist häufig auch gar nicht das Problem, dass der Betroffene sich nicht mehr äussern kann, denn Einwilligungsunfähigkeit ist nicht notwendigerweise mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen. Als einwilligungsunfähig können Sie durch ein psychiatrisches Gutachten schon dann eingestuft werden, wenn Ihre Entscheidungen als unplausibel, übertrieben oder einfach »krankhaft« beurteilt werden. Zum Beispiel wird der Wunsch, sich das Leben zu nehmen, auf diese Art regelmässig als Ausdruck eines »krankheitsbedingt verminderten freien Willens eingestuft« und über diesen Weg Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen legitimiert.

Eine Patientenverfügung sollte eigentlich gegen solche Formen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte schützen können. Aufgrund der unkgeklärten Rechtslage kann der verfügte Wille aber häufig nicht durchgesetzt werden, weil sich Ärzte und Richter gegenseitig die Bälle zuwerfen: der Richter beruft sich auf die Einschätzung des Arztes bzw. Psychiaters über die Einwilligungsfähigkeit des Patienten, der Arzt wiederum verweist auf das Urteil des Vormundschaftsrichters.
Der Gesamtkontext in der Übersicht. http://patientenverfuegung-jetzt.de/faq/warum-ist-ein-gesetz-notig (Archiv-Version vom 24.06.2009)

Desweiteren ist es immer noch so, daß niemand gezwungen ist eine Patienverfügung aufzusetzen, allerdings ist sie ein meiner Meinung nach völlig akkurates Mittel sich vor Fremdeingriffen schützen und wehren zu können. Wer nicht will der will nicht. Und wer will der soll bitte nicht an seinem Wollen gehindert werden.
Welche Vorschläge gibt es bisher?

Anders als bei den meisten Gesetzen, werden im Falle der Patientenverfügung Entwürfe "aus der Mitte des Parlaments" verhandelt, d.h. dass Gruppen von Abgeordneten fraktionsübergreifend Vorschläge einbringen werden.

Seit dem Frühling des vergangenen Jahres kursieren drei Entwürfe für die gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Darüberhinaus gibt es eine Reihe von Abgeordneten, die auf ein Gesetz verzichten wollen, weil sie die gegenwärtigen Regelungen für ausreichend halten.

Nur der Vorschlag der MdB Stünker, Kauch, Jochimsen und Montag wurde bisher offiziell im Bundestag eingebracht.

Wir verstehen die Patientenverfügung vor allem als Möglichkeit, sich gegen unerwünschte Untersuchungen und Behandlungen zu wehren und selber zu bestimmen, ob wir Patientin sind und sein wollen und ob wir medizinischer Hilfe bedürfen oder nicht. Deshalb werden wir im folgenden die gegenwärtige rechtliche Lage und die drei Gesetzentwürfe vor allem dahingehend untersuchen, ob und wie sie in der Lage sind, im Falle tatsächlicher oder unterstellter Einwilligungsunfähigkeit die Selbstbestimmung mit Hilfe einer Patientenverfügung zu sichern und ob bzw. welche Möglichkeiten jeweils bestehen bleiben oder sogar neu entstehen, den Patientenwillen ausser Kraft zu setzen.
http://patientenverfuegung-jetzt.de/faq/welche-vorschlage-gibt-es-bisher (Archiv-Version vom 10.03.2012)


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CoA 2012 - 6. Achtelf. - Erwünschte Sterbehilfe gehört legalisiert?

18.02.2012 um 19:01
Man möge sich auch den Fall vor Augen halten.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,698069,00.html (Archiv-Version vom 06.03.2012)

Dort ist ein solcher Umstand sehr anschaulich geschildert und zeigt auch gut auf, wie schlimm die Situation gewesen sein muß.

Dahher sollte Sterbehilfe und auch die aktive einfach kein Tabu sein, sondern als einen legitimen Akt höchter menschlicher Güte @Dr.Shrimp


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18.02.2012 um 19:22
@Katori
Zitat von KatoriKatori schrieb:Allerdings gibt es in der Medizin meiner Meinung nach nur Einzelfälle, da kann man nicht pauschalisieren und es mit einem Durchschnittspatienten geben, statistisch mag es sowas geben, aber menschlich gesehn wäre es ein klares Vergehen an der Menschlichkeit das so zu sehen.
Diese Minderheiten müssen aber auch vor einer Pauschalisierung durch die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe geschützt werden.

Zu deinem Link zu den Patientenverfügungen:
Zitat von KatoriKatori schrieb:Als einwilligungsunfähig können Sie durch ein psychiatrisches Gutachten schon dann eingestuft werden, wenn Ihre Entscheidungen als unplausibel, übertrieben oder einfach »krankhaft« beurteilt werden. Zum Beispiel wird der Wunsch, sich das Leben zu nehmen, auf diese Art regelmässig als Ausdruck eines »krankheitsbedingt verminderten freien Willens eingestuft« und über diesen Weg Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen legitimiert.

Eine Patientenverfügung sollte eigentlich gegen solche Formen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte schützen können.
Dadurch legitimiert man, dass sich suizidale Menschen umbringen, obwohl sie aufgrund ihrer Krankheit gar nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Man beraubt den Menschen der Möglichkeit, dass er vor sich selbst geschützt werden kann. Gerade wenn Menschen - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage sind, eine Situation komplett geistig zu erfassen, neigen sie dazu Entscheidungen zu fällen, die sie bereuen würden, wenn sie mehr darüber wüssten.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Wir verstehen die Patientenverfügung vor allem als Möglichkeit, sich gegen unerwünschte Untersuchungen und Behandlungen zu wehren und selber zu bestimmen, ob wir Patientin sind und sein wollen und ob wir medizinischer Hilfe bedürfen oder nicht.
Leider liegt es in der Natur der Sache, dass man nicht merkt, dass man etwas nicht verstanden hat, wenn einem das eigene unzureichende Verständnis der Situation momentan vollkommen schlüssig vorkommt. Hierbei fallen einem solche Unzulänglichkeiten erst auf, wenn in der Realität Konflikte zum eigenen Verständnis aufkommen. Auf den Sterbeprozess bezogen bedeutet dies, dass die Erkenntnis erst sehr spät im Krankheitsverlauf eintreffen könnte, nachdem die Verfügung längst unterzeichnet wurde.
Zitat von KatoriKatori schrieb:Desweiteren ist es immer noch so, daß niemand gezwungen ist eine Patienverfügung aufzusetzen, allerdings ist sie ein meiner Meinung nach völlig akkurates Mittel sich vor Fremdeingriffen schützen und wehren zu können.
Es ist somit vor allem eine Behinderung des Arztes dabei, den Patienten vor sich selbst zu schützen. Und es ist - wie oben bereits angemerkt - ein Mittel, um den Arzt zumindest im Endstadium rechtlich darin zu unterstützen, nicht mehr bis ins Letzte zu versuchen, das Leben des Patienten zu retten. Abgesehen davon, dass es wie erwähnt, den Ausbau der Palliativmaßnahmen zumindest stark verlangsamen wird.

Das sind 3 Hauptgründe, die untermauern, dass durch aktive Sterbehilfe der "Wille" des Patienten gestärkt wird, den er einmal in einer Situation hatte, in welcher er das Wort Tod nur aus dem Buch kannte, dies aber entschieden auf Kosten der Qualität der Gesundheitsversorgung geschieht.

Selbstbestimmung auf Kosten des Schutzes vor einem selbst!


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18.02.2012 um 19:54
@Dr.Shrimp
Damit man vor sich selbst geschützt ist, ist es natürlich unabdingbar sich jeden Aspekt zu stellen, dazu zählt auch das man psychisch in der Lage ist eine effektiv wirksame Patientenverfügung zu erstellen. Dazu zählt halt auch, das man sich psychologisch untersuchen läßt und alles mit einem Psychologen und auch Arzt abklärt.

Depressive oder andersartig psychisch labile Persönlichkeiten haben auch meiner Meinung nach kein Recht auf die aktive Sterbehilfe, um die ging es mir die ganze Zeit aber auch nicht. Die müsen natürlich gesondert behandelt werden. Einen Todeswunsch wegen einer Depression zu äußern ist sicher normal, aber Depressionen und andere Erkrankungen der Psyche lassen sich sehr gut behandeln, sofern man es denn mag. So sieht man das selbst solche keinen Zwang unterliegen sich behandeln lassen zu müssen. Letzendlich ist ohnehin ein jeder für sich verantwortlich, fern von juristischen Blauaugen und ethischen Grundsätzen.

Und soetwas wie eine Lebenspflicht gibt es nicht. Die kann man sich auch nur selber aufbürden.

Eigenverantwortung übernehmen ist der Schlüssel, bei einem normal geistig entwickelten selbstbestimmten Menschen ist das Urteilsvermögen keineswegs getrübt und über einen Zweifel in seiner Entscheidungsfreiheit völlig erhaben.

Einen Aspekt der Sterbehilfe werd ich schnell noch nennen, und zwar ist es der assistierte Suizid, in der Schweiz ist er nicht gerne gesehen, aber legitim, dabei wird einem todkranken ein Präparat zur Verfügung gestellt, welches er eigenmächtig einnimmt und sich somit unter ärztlicher Aufsicht selbst das Leben nimmt. Ob das nun legitimer ist als die aktive Sterbehilfe, ich denke nicht die Grenzen zwischen den Arten der Sterbehilfen sind zuweilen sehr fließend. Das etwas daran reformiert werden sollte ist klar.

Sterbehilfe ist immer noch ein Tabuthema, dabei hat es nichts mit Mord oder Hinrichtungen zu tun. Solche Vorwürfe brauch kein Mensch und dienen sofern solche Vorwürfe vrhanden sind nur weiter der tabuisierung des Themas an sich. Sterbehilfe ist in der Tat ein zutiefst respektvoller Akt den man nur mit äußerster Demut begegnen sollte, statt ihn zu verurteilen.

Anbei noch ein Link zu den Pro und Contras, leider ist dieser auch nur sehr kurz ausgeführt.

http://www.thieme.de/viamedici/medizin/aerztliches_handeln/palliativmedizin_interview.html#anker2 (Archiv-Version vom 09.03.2012)

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit jedes Lesers und beende nun meine Ausführungen.

lG Katori


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18.02.2012 um 19:56
@Katori

Inwiefern Eigenverantwortung auf Grund unvollständigen Verständnisses und emotionaler Befangenheit seine Grenzen kennt, habe ich bereits ausgeführt.

Ich beende hiermit auch meine Ausführungen und möchte mich für die konstruktive Diskussion bedanken.

Gruß
Shrimp


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18.02.2012 um 19:57
@Dr.Shrimp

Das Vergnügen war ganz auf meiner Seite Dr.Shrimp, ich bedanke mich recht herzlich dafür.


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18.02.2012 um 20:01
Hier gehts zur Umfrage: CoA 2012 - 6. Achtelfinale - Wer hat das Rennen gemacht?


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