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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

50 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslos, Nahles, Lohnkostenzuschuss ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 06:29
Andrea Nahles ihres Zeichen Ministerin für Arbeit und SOZIALES will ja als erstes das Streikrecht brechen und jetzt will sie sich bei den AG noch beliebter machen. Sie will die Langzeitarbeitslosen in Lohn und Brot bringen, hört sich erst mal gut an, aber der AG soll einen 100% Lohnzuschuss bekommen.
Die AG werden sich freuen, AN entlassen, Langzeitarbeitslosen einstellen, Lohnkosten vom Staat kassieren bzw nicht zahlen müssen denn der Staat zahlt das dem AN.
2 Wochen bevor die Probezeit von einem 1/2 Jahr vorbei ist kündigen und einen neuen Langzeitarbeitslosen einstellen und so geht es weiter.

Als AG würde ich Frau Nahles am Ende des Jahres einen hohen Bonus zahlen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/andrea-nahles-lohnkostenzuschuesse-fuer-langzeitarbeitslose-13248731.html

Was könnte Frau Nahles noch für Geschenke für die AG-Gilde in ihrem Hirn entwickeln?

Also unterstützt Frau Nahles bei Entwicklung von neuen Wohltaten für die AG-Gilde.

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 06:41
@dasewige

Was möchtest du jetzt hören? Wer ein Sklave des Systems ist, und nicht bereit, um abgekoppelt zu werden, wird dieses System unterstützen, ja sogar dafür kämpfen. Andrea Nahles ist nicht die Erste - und sie wird auch nicht die Letzte sein.


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Halbu ehemaliges Mitglied

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:06
@dasewige
Die SPD erfüllt doch gerne die Wünsche der Wirtschaft.
Und die Frau Nahles als ehemalige Parteilinke will da nicht zurückstehn. Von der Partei erwart ich schon lange nichts mehr.


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:13
@Halbu
Mal überlegen...

Die Linke...
Staatliches Gehalt...
Arbeitnehmer in Firmen werden vom Staat bezahlt...

Hm...da war doch schon mal was...aber ich komm einfach nicht drauf, verflixt...


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Halbu ehemaliges Mitglied

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:16
@Geisonik
Schwache Argumentation.
1. Nahles als Vertreterin der Parteilinken ihrer Fraktion hat nichts mit der Partei Die Linke zu tun.
2. Wie man damit jetzt zur DDR kommt, erschliesst sich mir beim besten Willen nicht.


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Halbu ehemaliges Mitglied

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:24
@Geisonik
Aber das der Lohn zu 100% vom Staat übernommen wird, ist nicht richtig.
Wenn der Zuschuss ausläuft, wird der Arbeitnehmer dann von der Firma übernommen, und somit auch sein Lohn?
Oder ist es nicht eher so, das man sich wieder von ihm trennt, weil man dann nicht selber den Lohn zahlen will.
Das gibt doch nur wieder die sogenannten Mitnehm Effekte der Wirtschaft.
Ich glaub, ich habe deinen Post falsch verstanden. Sorry


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:45
@Halbu
:ask:


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def ehemaliges Mitglied

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:55
Der EGZ ist doch eigentlich ein alter Hut... .

Gem. § 217 ff SGB III stellen Eingliederungszuschüsse Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit dar, die an Arbeitgeber gezahlt werden, die Arbeitslose einstellen, bei denen Hemmnisse vorliegen, die ihre Vermittlung erschweren. Die Eingliederungszuschüsse sollen Minderleistungen der förderungswürdigen Arbeitnehmer ausgleichen. Innerhalb des gesetzlichen Förderrahmens bei Förderungen nach §§ 218, 219 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit Dauer und Höhe der Zuschüsse festlegen. Der Förderantrag ist daher sorgfältig zu begründen.

Personenkreis

Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen, die besonders förderungswürdig sind, sind insbesondere


- Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation

- jüngere Arbeitnehmer, die ihren Abschluss in einer außerbetrieblichen Ausbildung erworben haben

- Arbeitnehmer, die nach längerer Unterbrechung (z.B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) wieder ins Berufsleben zurückkehren

- ältere Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose

Höhe und Dauer des Zuschusses

Gem. § 218 Abs. 1 SGB III darf der Einarbeitungszuschuss maximal 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen und höchstens für 12 Monate gewährt werden. Die Höhe und Dauer sind abhängig von den Erfordernissen im Einzelfall sowie der Leistungsfähigkeit des förderungswürdigen Arbeitnehmers. Bei schwerbehinderten und sonstigen behinderten Menschen mit Vermittlungshemmnissen kann sich der Zuschuss gem. § 218 Abs. 2 SGB III auf maximal 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts erhöhen. Die Förderdauer beträgt in diesen Fällen maximal 24 Monate. Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und war er vor Aufnahme der Beschäftigung mindestens sechs Monate arbeitslos oder war seine Vermittlung wegen in seiner Person liegenden Umstände erschwert ( § 421 f Abs. 1 SGB III), verlängert sich die Förderdauer sogar auf maximal 36 Monate (§ 421 f Abs. 2 S. 4 SGB III). Diese Verlängerung gilt gem. § 421 f Abs. 5 SGB III allerdings nur für Förderungen, die bis zum 31.12.2011 erstmals begonnen haben. Gem. § 218 Abs. 2 S. 2 SGB III sind die Förderungen für schwerbehinderte und sonstigen behinderten Menschen mit Vermittlungshemmnissen nach Ablauf von 12 Monaten entsprechend der Zunahme der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den abnehmenden Eingliederungserfordernissen um mindestens 10 % zu verringern. Beträgt die Förderdauer bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sogar maximal 36 Monate, ist der Eingliederungszuschuss gem. § 421 f Abs. 2 S. 5 SGB III nach Ablauf von jeweils 12 Monaten um jeweils 10 % zu verringern.

~~

Zuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Personenkreis

Gem. § 219 Abs. 1 SGB III können Eingliederungszuschüsse auch für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen gewährt werden. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen sind Personen, die


- wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben besonders betroffen sind. Dies sind gem. §§ 104 Abs. 1 Nr. 3, 72 Abs. 1 SGB IX insbesondere Personen,


- die zur Ausübung der Beschäftigung wegen ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend einer besonderen Hilfskraft bedürfen oder

- deren Beschäftigung auf Grund ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend mit außergewöhnlichen Aufwendungen für den Arbeitgeber verbunden ist oder

- die infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend offensichtlich nur eine wesentlich verminderte Arbeitsleistung erbringen können oder

- bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder eines Anfallsleidens vorliegt oder

- die wegen Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Berufsausbildung i.S. des Berufsbildungsgesetzes haben

- langzeitarbeitslos i.S. d. § 18 SGB III sind

- im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem Integrationsprojekt eingestellt werden

- als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden

- zur Aus- oder Weiterbildung eingestellt werden

Diesen Personen gleichgestellt sind gem. § 2 Abs. 3 SGB IX Personen, deren Grad der Behinderung weniger als 50 aber wenigstens 30 beträgt, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Höhe und Dauer des Zuschusses

Gem. § 219 Abs. 1 SGB III darf die Förderung maximal 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Die Förderdauer beträgt längstens 36 Monate. Der Eingliederungszuschuss ist nach § 219 Abs. 3 S. 1 SGB III nach Ablauf von 12 Monaten um mindestens 10 % jährlich zu verringern. Entscheidend sind die zu erwartende Leistungszunahme des Arbeitnehmers sowie die geringeren Eingliederungserfordernisse. Der Eingliederungszuschuss darf jedoch gem. § 219 Abs. 3 S. 2 SGB III 30 % nicht unterschreiten. Die Förderdauer erhöht sich gem. § 219 Abs. 1 S. 2 SGB III auf längstens 60 Monate, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat. Der Eingliederungszuschuss ist gem. § 219 Abs. 3 S. 3 SGB III erstmals nach Ablauf von 24 Monaten um mindestens 10 % pro Jahr zu vermindern. Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, beträgt die Förderdauer gem. § 219 Abs. 1 SGB III längstens 96 Monate. Der Eingliederungszuschuss ist gem. § 219 Abs. 3 S. 3 SGB III erstmals nach Ablauf von 24 Monaten um mindestens 10 % pro Jahr zu vermindern. Diese Sonderregelungen gelten gem. § 421 f Abs. 5 SGB III allerdings nur, wenn die Förderung bis zum 31.12.2011 erstmals begonnen hat.




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def ehemaliges Mitglied

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 07:59
Zitat von HalbuHalbu schrieb:Oder ist es nicht eher so, das man sich wieder von ihm trennt, weil man dann nicht selber den Lohn zahlen will.
Das funktioniert nicht... der AN muss weiterbeschäftigt werden oder es kommt zu Rückforderungen durch die Arbeitsagentur.


Förderungsausschluss

Da vermieden werden soll, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer entlassen und hierfür Arbeitslose einstellen, um die Zuschüsse zu erhalten (sog. Mitnahmeeffekte), bestimmt § 221 Abs. 1 SGB III, dass eine Förderung nicht in Frage kommt, wenn


- zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten oder

- die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre vor Förderungsbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war; handelte es sich um eine befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen, gilt dies jedoch nicht.

Im Übrigen ist die Gewährung eines Eingliederungszuschusses nicht davon abhängig, dass der neu eingestellte Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurde. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Ehegatten, Eltern oder Verwandte eingestellt werden sollen. Hier muss nach Auslegung durch die Arbeitsverwaltung eine Vermittlung durch die Arbeitsagentur ausgehen.

Rückzahlungspflichten

Ein weiteres Mittel, um die sog. Mitnahmeeffekte zu vermeiden, ist die Rückzahlungspflicht nach § 221 Abs. 2 SGB III. Diese besagt, dass ein Eingliederungszuschuss teilweise zurückzuzahlen ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderungszeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit beendet wird. Dies gilt nicht, wenn


- der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, berechtigt war,

- eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war,

- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Betreiben des Arbeitnehmers hin erfolgte, ohne dass der Arbeitgeber den Grund hierfür zu vertreten hatte,
der Arbeitnehmer das Mindestalter für den Bezug der gesetzlichen Altersrente erreicht hat oder

- der Eingliederungszuschuss für die Einstellung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen geleistet wird.

Die Rückzahlung ist gem. § 221 Abs. 2 SGB III auf die Hälfte des Förderungsbetrages begrenzt. Sie darf den in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderungsbetrag nicht übersteigen. Ungeförderte Nachbeschäftigungszeiten sind anteilig zu berücksichtigen. Die Nachbeschäftigungszeit entspricht der Förderdauer. Sie ist allerdings auf maximal 12 Monate begrenzt.



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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 08:54
@def
Danke für Deine doch sehr aufwendige Recherche und Klarstellung. Allerdings ist es doch so, dass wenn ich jemanden kündigen will, ich das auch hinbekomme, also einen trifftigen Grund finden werde. Ich denke auch, Frau Nahles führt das Erbe von Schröder fort. Das Schlimme daran: als SPD!!!
Leider zeigt uns die Geschichte, dass sie noch nie richtig Politik für die kleinen Leute gemacht haben und immer ihr Fähnlein in den Wind hingen/hängen.

@Geisonik
Ich muß mich auch fragen, was der linke Flügel der SPD mit der Partei Die Linke zu tun hat, worauf Du ganz sicher schielst mit Deinem Post.


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 08:59
In Gedanken an Hollandes dämliche Aussage kann wohl auch hier zur Bevölkerung sagen:
"Das ist nicht (für euch) teuer, das bezahlt der Staat."


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:05
@Badbrain
Zitat von BadbrainBadbrain schrieb:Danke für Deine doch sehr aufwendige Recherche und Klarstellung. Allerdings ist es doch so, dass wenn ich jemanden kündigen will, ich das auch hinbekomme, also einen trifftigen Grund finden werde.
Ganz im Gegenteil. Oft ist es sogar so, dass man meint wirklich einen triftigen Grund zu haben, aber das Arbeitsgericht sieht das komplett anders.
Es ist alles andere als leicht, Angestellte zu feuern.

@dasewige
Zitat von dasewigedasewige schrieb:will ja als erstes das Streikrecht brechen
Was auch dringend notwendig ist.
Es gibt Berufsgruppen wie eben die Lokführer, die die Macht haben, ganz Deutschland lahm zu legen.
Und diese Macht nutzt die GDL im Moment schamlos aus. Das ist kein Streik, das ist Machtkampf und Erpressung.
Sowas muss DRINGEND ein Riegel vorgeschoben werden.
Angeblich kostet dieser Streik die Bahn 100.000.000 Euro. Diese Macht muss beschränkt werden. Und das sofort.

Oh Gott, jetzt habe ich die SPD verteidigt. Ich fühle mich dreckig.


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:07
@Deepthroat23
Nun, ich brauche nur den jeweiligen Arbeitsvertrag richtig ausnutzen und nur darauf warten, dass der AN gewisse Anforderungen nicht erfüllt. Da ist es ganz leicht, jemaden loszuwerden.


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:10
@Badbrain
Zitat von BadbrainBadbrain schrieb:Nun, ich brauche nur den jeweiligen Arbeitsvertrag richtig ausnutzen und nur darauf warten, dass der AN gewisse Anforderungen nicht erfüllt. Da ist es ganz leicht, jemaden loszuwerden.
Nö, um fristlos zu kündigen muss schon was krasses passieren. Da muss man schon klauen oder sowas.


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:11
Zitat von dasewigedasewige schrieb:Die AG werden sich freuen, AN entlassen, Langzeitarbeitslosen einstellen, Lohnkosten vom Staat kassieren bzw nicht zahlen müssen denn der Staat zahlt das dem AN.
Haha, ja genau so läuft es. :troll:
Als wenn Unternehmen ihr ausgebildetes Personal für Langzeitarbeitslose entlassen würden......


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:12
@Deepthroat23
Frage mal AG was es für Möglichkeiten gibt, sei mal kreativ wie sie. ;)
Die sind doch nicht blöd und wollen ausnutzen, so naiv zu glauben, dass es nicht passiert...


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:22
@Deepthroat23
dasewige schrieb:
will ja als erstes das Streikrecht brechen
Was auch dringend notwendig ist.
Deine verfassungsfeindliche Gesinnung hat bedenkliche Ausmaße!


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def ehemaliges Mitglied

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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 09:23
@Badbrain

Ach, so aufwendig ist das nicht gewesen. Hat man die richtigen Quellen und Lexika zur Verfügung ist das nur ein wenig C&P. :)


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 11:30
@Herbstblume

Wat? Verfassungsfeindlich?
Verwechselst du mich mit irgend jemandem?

Oder ist es Verfassungsfeindlich, wenn ich den Vorschlag der Ministerin für Arbeit und Soziales unterstütze, dass Kleinstgewerkschaften nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, Tagelang das Land Lahm zu legen und einen 9-Stelligen Schaden anzurichten, wenn die Übergeordnete Gewerkschaft schon einen Manteltarif ausgehandelt hat?

Ok, dann bin ich Verfassungsfeindlich. Aber ne extrem seltsame Auslegung des Begriffs.
Oder aber, und das ist naheliegender, Du hast den Gesetzesenturf überhaupt nicht gelesen.


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100% Lohnkostenzuschüsse für AG

07.11.2014 um 11:32
@Deepthroat23
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Angeblich kostet dieser Streik die Bahn 100.000.000 Euro. Diese Macht muss beschränkt werden. Und das sofort.
Och die arme bahn. Wie traurig :( Klar am besten wir fördern am besten nur die großen gewerkschaften. Die gehören zwar quasi der wirtschaft, aber egal :Y:


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