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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

100 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ne bis in Idem, Strafklageverbrauch, Verfahrensrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

03.06.2021 um 06:11
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Aber, und das sollte man nicht vergessen: wie hoch ist den der tatsächliche Nutzen von z.B. DNA-Tests in einem Mordprozess wirklich? In der wohl häufigsten Konstellation "Täter im Bekanntenkreis" wohl doch eher gering - dass die Person mal irgendwann am Tatort war, vielleicht mal mit dem Opfer was getrunken hat usw. ist in der Regel doch eher ein Indiz, vielleicht auch ein schlagendes, aber eben kein hinreichender Beweis.
Inwieweit spricht das jetzt dagegen Mörder, wenn neue Beweise auftauchen, doch noch zu verurteilen?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Unschuldig allerdings hat durchaus eine Erklärung: am Tag vor der Tat war er schon mal am Tatort, da wird er die DNA hinterlassen haben. Jetzt aber ein Problem: Es gab einen Menschen, der das klar bezeugen konnte. Der ist aber vor 3 Jahren verstorben. Im ersten Prozess wurde er nicht angehört, da es nicht um diese Frage ging. Jetzt, wo dieser Zeuge hilfreich für die Verteidigung wäre, vielleicht der entscheidende Zeuge, ist er tot.
Da verlasse ich mich lieber auf handfeste Beweise als auf sehr zweifelhafte Zeugen die sich an ein Geschehen vor Jahrzehnten erinnern sollen. Wie manipulierbar Zeugen sind ist ja hinlänglich bekannt.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

03.06.2021 um 10:22
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dieses Problem stellt sich schon durch die Entscheidung des Gesetzgebers, Mord nicht verjähren zu lassen, wird aber durch diese neue Regelung eventuell weiter verstärkt.
So allmählich könnte man auch daran denken, bei Mord wieder eine Verjährung einzuführen.
Die Gründe, die dazu führten, erledigen sich zunehmend.


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03.06.2021 um 14:08
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Inwieweit spricht das jetzt dagegen Mörder, wenn neue Beweise auftauchen, doch noch zu verurteilen?
Die Frage ist ja überhaupt, wie eine Konstellation aussehen soll, bei der die sehr spezielle Problemstellung "Wir haben im ersten Verfahren jemanden freisprechen müssen, können aber Jahre später den Mord definitiv nachweisen" in relevantem Umfang entstehen kann.

Der "einfache" Fall, dass man gar niemanden zum Anklagen gefunden hat und Jahre später dann mit DNA-Analysen und Massengentest usw. jemanden in der Datenbank findet ist ja nicht gemeint.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

03.06.2021 um 18:10
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die Frage ist ja überhaupt, wie eine Konstellation aussehen soll, bei der die sehr spezielle Problemstellung "Wir haben im ersten Verfahren jemanden freisprechen müssen, können aber Jahre später den Mord definitiv nachweisen" in relevantem Umfang entstehen kann.
Das kann ich nicht beurteilen, denke aber gerade im Zuge des Fortschritts in der Gentechnik zum Beispiel sind ja doch einige Fälle erst doch jetzt nach Jahrzehnten gelöst worden.

Ich finde aber auch das gerade der umgekehrte Fall eigentlich viel dringender wäre, nämlich schnellere und einfachere Aufnahme von Fällen in den durch neue Beweismethoden die Unschuld von Verurteilten dann wieder hergestellt wird, denn das ist in meinen Augen die viel grössere Ungerechtigkeit.


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03.06.2021 um 18:28
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Das kann ich nicht beurteilen, denke aber gerade im Zuge des Fortschritts in der Gentechnik zum Beispiel sind ja doch einige Fälle erst doch jetzt nach Jahrzehnten gelöst worden.
Allerdings ist mir kein Fall bekannt, außer dem v. Mahlmann, wo sich nun doch nach Jahren ein Tatvorwurf nachweisen ließ. Das ist absolut tragisch für die Familie, rechtfertigt aber meiner Meinung nach keine Gesetzesänderung.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ich finde aber auch das gerade der umgekehrte Fall eigentlich viel dringender wäre, nämlich schnellere und einfachere Aufnahme von Fällen in den durch neue Beweismethoden die Unschuld von Verurteilten dann wieder hergestellt wird, denn das ist in meinen Augen die viel grössere Ungerechtigkeit.
Welche Fälle hast du da speziell im Auge? Mir ist da gerade keiner geläufig, auf den das zutreffen könnte, also wo ein Freispruch nach neuen forensischen Beweisen winken könnte.


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03.06.2021 um 22:11
Zitat von emzemz schrieb:Welche Fälle hast du da speziell im Auge? Mir ist da gerade keiner geläufig, auf den das zutreffen könnte, also wo ein Freispruch nach neuen forensischen Beweisen winken könnte.
Das ist wohl tatsächlich in den USA ein wesentlich größeres Problem, weil das dortige Jury-System, verbunden mit gesellschaftlichen Vorurteilen, gerade in Fällen von Sexualstraftaten die mit dem Tod des Opfers einhergingen zu Verurteilungen führten, die durch eine spätere Untersuchung von Spermaproben usw. gekippt werden konnten.


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04.06.2021 um 03:30
Zitat von emzemz schrieb:Welche Fälle hast du da speziell im Auge? Mir ist da gerade keiner geläufig, auf den das zutreffen könnte, also wo ein Freispruch nach neuen forensischen Beweisen winken könnte.
Das ist ja hier auch gar nicht das Thema, ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten ist ja heute auch schon, wenn auch sehr schwer, möglich. Daran ändert der neue Gesetzentwurf nichts. Es geht nur um den umgekehrten Fall.

Und da fällt mir auf Anhieb auch nur der eine, schon erwähnte Fall ein.

Man darf bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass bisher in Deutschland eine sehr hohe Verurteilungsquote besteht, seit Jahren immer so um die 80%.

Das bedeutet, dass eh nur ca. 20% aller eingeleiteten Strafverfahren anders als durch eine Verurteilung abgeschlossen werden. Von den im Jahr 2019 (letzte Statistik) erfassten 179 Mordverfahren endeten 157 mit einer Verurteilung und 17 mit einer anderen Entscheidung und ganze 5 mit einem Freispruch ohne Massregeln.

5 Fälle in einem Jahr.

Jetzt kann man überlegen, wie viele von diesen 5 wohl in einem zweiten Prozess doch noch schuldig gesprochen werden könnten und kommt vermutlich auf die Idee, dass dieser ganze Aufwand das Ergebnis gar nicht wert ist.

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafverfolgung-2100300197004.pdf;jsessionid=103474CEE2C8B99DC70036E8178782F8.live732?__blob=publicationFile

Da gibt es wichtigere Baustellen in der Justiz. Denke ich.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

04.06.2021 um 06:44
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Jetzt kann man überlegen, wie viele von diesen 5 wohl in einem zweiten Prozess doch noch schuldig gesprochen werden könnten und kommt vermutlich auf die Idee, dass dieser ganze Aufwand das Ergebnis gar nicht wert ist.
Welchen Aufwand denn? Aufwand gäbe es durch nur, wenn neue Beweismittel auftauchen, wie oft mag das sein? Ich verstehe nicht, was man dagegen haben kann, wenn Opfer die gleichen juristischen Waffen bekämen, wie ihre Mörder? Warum ist der inhaftierte Mörder bessergestellt?

Vom Fall Frederike von Möhlmann haben wir erfahren, weil der Vater unermüdlich kämpfte, sonst wüssten wir das gar nicht. Dass er über Jahrzehnte kämpfen musste und bis heute, als kranker alter Mann, noch um Gerechtigkeit kämpfen muss, ist eine Schande.


Wie viele Angehörige mögen da überhaupt informiert werden, wenn neue Beweise auftauchen und gegen den Täter gar nicht mehr ermittelt werden darf? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zu den Eltern marschieren und sagen : Ja, es war ihr Nachbar, aber sorry, der ist ja freigesprochen, da kann man eben nichts machen.

Mag Eltern geben, denen ein totes Kind früher oder später egal wäre, nach diesen Einzelfällen kann sich ein Rechtsstaat nicht richten.

Ich weiß nicht, ob viele überhaupt von dieser Petition wussten, immerhin gab es auch so 180.000 Unterstützer.
Mehr als 180.000 Menschen unterschrieben die Petition

Lange Zeit geschah jedoch nichts. Im Frühjahr dieses Jahres rief Hans von Möhlmann, mittlerweile 78 Jahre alt, eine weitere Petition ins Leben, die von mehr als 180.000 Menschen signiert wurde. Sein langer Kampf zeitigt nun offenbar Erfolg. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD soll in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden. In drei Wochen sind eine Sachverständigenanhörung, die Beratung im Rechtsausschuss sowie die zweite und dritte Lesung im Bundestag vorgesehen.

Wird das Gesetz verabschiedet, würde der Paragraf 362 um den Punkt 5 erweitert. Darin heißt es, die Wiederaufnahme eines durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten sei zulässig, „wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden“, die eine Täterschaft belegten.

„Mit der Erweiterung des Paragrafen wollen wir schreiendes Unrecht wie im Fall von Möhlmann wieder gut machen“, sagte Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, am Dienstag der Berliner Zeitung. „Wir wollen, dass ein Mörder verurteilt wird, auch wenn er zunächst freigesprochen wurde, dann aber Beweise auftauchen, die seine Tat nachweisen.“ Dies betreffe sowohl neue Beweise, als auch Beweise, die nicht gut ausgewertet worden seien.
CDU/CSU: SPD-Justizministerium blockierte lange jede Initiative

„Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte“, sagt auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Man nehme mit dem Entwurf ausschließlich schwerste, unverjährbare Straftaten wie Mord und Völkermord in den Blick.


Quelle:https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung



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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

04.06.2021 um 10:27
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:emz schrieb:
Welche Fälle hast du da speziell im Auge? Mir ist da gerade keiner geläufig, auf den das zutreffen könnte, also wo ein Freispruch nach neuen forensischen Beweisen winken könnte.

Das ist ja hier auch gar nicht das Thema, ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten ist ja heute auch schon, wenn auch sehr schwer, möglich. Daran ändert der neue Gesetzentwurf nichts. Es geht nur um den umgekehrten Fall.
Da sag ich mal jain.
Es geht wohl auch darum, hier den Staat in die Pflicht zu nehmen, also dass er erneut ermitteln muss, also den finanziellen Part neuer forensischer Gutachten übernimmt. Das können die wenigsten Opferfamilien leisten.
Das ist zumindest mein Eindruck.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das bedeutet, dass eh nur ca. 20% aller eingeleiteten Strafverfahren anders als durch eine Verurteilung abgeschlossen werden. Von den im Jahr 2019 (letzte Statistik) erfassten 179 Mordverfahren endeten 157 mit einer Verurteilung und 17 mit einer anderen Entscheidung und ganze 5 mit einem Freispruch ohne Massregeln.
Das genau ist die Statistik, die ich mir gewünscht habe. Danke

Ich zitiere hier aus der Petition ...
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:„Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte“, sagt auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak. Man nehme mit dem Entwurf ausschließlich schwerste, unverjährbare Straftaten wie Mord und Völkermord in den Blick.
... und führe mal wieder den Fall Lolita Brieger an.
Das hat die Mutter bis zu ihrem Tod nicht verstehen können, warum der Täter nicht verurteilt werden konnte, weil Totschlag verjährt war, aber es nicht gelang, ihm nach all den Jahren ein Mordmerkmal nachzuweisen. Dabei war es nie streitig, dass der Nachbar ihre Tochter getötet hatte. Will man emotional argumentieren, für diese Frau war es ebenso "unerträglich", dass der Täter weiterhin jeden Tag an ihrem Haus vorbeigefahren ist, als wäre nichts geschehen.

Aber irgendwo müssen halt auch mal Grenzen gezogen werden.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

04.06.2021 um 10:46
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Welchen Aufwand denn? Aufwand gäbe es durch nur, wenn neue Beweismittel auftauchen, wie oft mag das sein? Ich verstehe nicht, was man dagegen haben kann, wenn Opfer die gleichen juristischen Waffen bekämen, wie ihre Mörder? Warum ist der inhaftierte Mörder bessergestellt?
Der inhaftierte Mörder ist schonmal inhaftiert, um den geht es nicht. Es geht um Unschuldige. Und "Waffengleichheit" zwischen dem Individuum und dem Staat und seinen Instrumenten gibt es auch nie. Doppelt nicht, wenn beispielsweise noch öffentliche Kampagnen oder "wohlmeinende" Fackel-und-Mistgabel-Zeitungen dazukommen... wenn jeder aufgehängt würde, von dem die BILD das fordert...
Zitat von emzemz schrieb:Aber irgendwo müssen halt auch mal Grenzen gezogen werden.
Richtig. Man darf auch nicht vergessen, dass in Deutschland mittlerweile ein schwerer Autounfall reicht, um des Mordes zumindest angeklagt zu werden (die "Rasermord"-Prozesse sind ja noch nicht so lange her). Und das hier:
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Man nehme mit dem Entwurf ausschließlich schwerste, unverjährbare Straftaten wie Mord und Völkermord in den Blick.
Kann man auch nur glauben, wenn man die Entwicklung der letzten Jahre nicht mitverfolgt hat. Mit "Mord und Völkermord" wird die Tür aufgemacht (oder mit "Kinderschändern") und in der nächsten oder übernächsten Legislatur wird das dann auf Vergewaltigung, Drogenhandel und Falschparken (überspitzt) ausgeweitet weil das auch alle "unerträglich" ist.

Das mit dem "unerträglich" ist auch so eine Sache, für die Hinterbliebenen ist es auch regelmäßig unterträglich, wenn nur auf Totschlag, fahrlässige Tötung erkannt wird, der Vergewaltiger nach "nur" 8 Jahren wieder rauskommt, der KV-Ersttäter Bewährung kriegt und noch vieles Andere mehr. Das kann kein Argument sein, den Rechtsstaat abzuschaffen und Strafrahmen ins Unermessliche auszuweiten.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

05.06.2021 um 06:52
Zitat von emzemz schrieb:.. und führe mal wieder den Fall Lolita Brieger an.
Kann man machen, ist aber völlig daneben, weil es in dem Fall keinen Sachbeweis gab, der neu aufgetaucht wäre, soweit ich weiß.
Zitat von emzemz schrieb:Aber irgendwo müssen halt auch mal Grenzen gezogen werden.
Genau, das werden sie ja , wenn die neuen Beweise verwertet wurden.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Es geht um Unschuldige.
Wie muss man das verstehen? Meinst du ein Mörder ist unschuldig, weil die Beweise nicht ausreichten und er einen Freispruch bekam? Er gilt rechtlich als unschuldig, obwohl man ihm später beweisen kann, dass er die Tat begangen hat. Um Unschuldige geht es hier gar nicht. Es geht auch nicht um Autounfälle, weil bei denen nach Jahren kaum noch neue Beweismittel auftauchen werden.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das kann kein Argument sein, den Rechtsstaat abzuschaffen und Strafrahmen ins Unermessliche auszuweiten.
Welchen Rechtsstaat denn abschaffen ? :D Das neue Gesetz würde in Einzelfällen, dazu führen, dass ein Mörder künftig zeitweilig dort wohnt, wo er auch hingehört. Im Hinblick auf mögliche Folgetaten finde ich das mehr als überfällig und hoffe die kommen endlich mal in die Pötte damit. Gut, gemordet haben auch Haftentlassene wieder, das kann man leider nicht verhindern aber zumindest die 15 Jähre wäre die Umgebung etwas sicherer.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

05.06.2021 um 12:00
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:emz schrieb:
.. und führe mal wieder den Fall Lolita Brieger an.

Kann man machen, ist aber völlig daneben, weil es in dem Fall keinen Sachbeweis gab, der neu aufgetaucht wäre, soweit ich weiß.
Immerhin hatte man nach 30 Jahren ihre Leiche auf einer Müllkippe, verpackt in einen Müllsack mit einer Drahtschlinge um den Hals gefunden, ganz abgesehen von dem Geständnis eines Zeugen, der die Leiche dort mit abgelegt hatte.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:emz schrieb:
Aber irgendwo müssen halt auch mal Grenzen gezogen werden.

Genau, das werden sie ja , wenn die neuen Beweise verwertet wurden.
Dann gehen wir doch den Schritt einmal weiter.
Hier könnte man nämlich ganz vortrefflich damit argumentieren, dass beim Auftauchen neuer Beweise auch die Verjährung neu zu laufen beginnen müsste. Das wäre doch nur konsequent weitergedacht, will man neue Beweise erneut verwerten, oder warum sollte man das dann ausschließen? Also auf zur nächsten Gesetzesänderung ;)

Natürlich ist der Fall Lolita als Vergleich "daneben", denn derjenige, der sie nachweislich getötet hat, aber dem nur verjährter Totschlag nachzuweisen war, war zuvor nie vor Gericht gestanden.
Was ich damit aufzeigen will, ist, wie man immer weiter die Rechtslage aufweichen müsste, will man alle Täter einer gerechten Strafe zuführen. Recht und Gerechtigkeit sind aber nun mal nicht immer deckungsgleich.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

05.06.2021 um 12:25
Zitat von emzemz schrieb:Welche Fälle hast du da speziell im Auge? Mir ist da gerade keiner geläufig, auf den das zutreffen könnte, also wo ein Freispruch nach neuen forensischen Beweisen winken könnte.
Ach die Liste der Fehlurteile auch hier in Deutschland wird sehr lang sein.
Dabei warnen selbst hohe Richter vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.

Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine - wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, "deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind".
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

05.06.2021 um 12:36
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ach die Liste der Fehlurteile auch hier in Deutschland wird sehr lang sein.
Dann red nicht lang, sondern fang schon mal an :troll:


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05.06.2021 um 13:00
Zitat von emzemz schrieb:Dann red nicht lang, sondern fang schon mal an :troll:
Zur eingewöhnung.
Wikipedia: Justizirrtum
Die Gerichtsreporterin Sabine Rückert schrieb 2011:

Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 [Anm.: = nur etwa jeder 8.900. Fall] rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.[10]
Und: Wikipedia: Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung


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05.06.2021 um 13:11
@McMurdo

und das hat jetzt was mit der angestrebten Gesetzesänderung zu ne bis in idem zu tun, bzw. mit meiner eigentlichen Fragestellung? Nichts.


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05.06.2021 um 13:29
Zitat von emzemz schrieb:und das hat jetzt was mit der angestrebten Gesetzesänderung zu ne bis in idem zu tun, bzw. mit meiner eigentlichen Fragestellung? Nichts.
Ich sage das es das eigentlich viel drängender Problem der deutschen Justiz ist, nämlich das es eine hohe Anzahl an Fehlurteilen gibt. Und das fehlerhaft freigesprochene nach Würdigung neuer Beweise durch evtl. Verbesserte Technologien auch noch ihrer gerechten Strafe zugeführt werden ist doch auch ganz in meinem Sinne. Sind eben 2 Seiten derselben Medaille.

Aber ehrlich, lieber lasse ich jemanden laufen von dem man nicht absolut sicher eine Tat nachweisen kann als jemanden unschuldig zu verurteilen.


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05.06.2021 um 13:43
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Und das fehlerhaft freigesprochene nach Würdigung neuer Beweise durch evtl. Verbesserte Technologien auch noch ihrer gerechten Strafe zugeführt werden ist doch auch ganz in meinem Sinne.
Die wurden fehlerhaft freigesprochen? Na sowas.


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05.06.2021 um 13:58
Zitat von emzemz schrieb:Die wurden fehlerhaft freigesprochen?
Wen er tatsächlich schuldig ist und freigesprochen wird ist es offensichtlich ein Fehlurteil.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

06.06.2021 um 01:09
Ich stehe dem eher wohlwollend gegenüber im Moment, sehe aber auch ein großes Mißbrauchspotential. Hängt auch davon ab, wie gut man die Novelle ausarbeitet.
Allerdnings fände ich es dann logisch, bei neuer Beweis/Indizienlage auch Wiederaufnahmeverfahren für bereits Verurteilte bzw. Einsitzende zu erleichtern.


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