Anschlag auf Demonstrationszug in München
14.02.2025 um 22:58Wie soll ich dir die Frage beantworten?
Ich sitze doch nicht in dem Rat
Ich sitze doch nicht in dem Rat
Das der Zentralrat der Muslime Bedauern ausdrückt und an die teils Schwerverletzten denkt und z.B. eine Demo macht, dass sie sagen, "wir sind nicht so" und das dann ausdrücken so wie du schreibst:Yari schrieb:Was genau meinst du? Kannst du das bitte genauer erklären
Yari schrieb:Aber es gibt auch sehr viele, die sich als Muslime bezeichnen, aber westliche Werte haben und nicht nach den Regeln des Islams leben.
Nein natürlich nicht. Genauso muss man dann auch nicht auf die Straße rennen um plötzlich gegen was anderes als das eigentliche Problem zu demonstrieren.Yari schrieb:Aber muss man denn eine Demo machen, um zu zeigen dass man das nicht gut findet? Ich denke nicht. Haben die deutschen Bürger denn eine Demo gemacht, wenn der Täter ein deutscher Bürger war?
Du verwechselst Wissen mit Meinung. Letztere ist nicht von nachvollziehbaren und falsifizierbaren Datenlagen geprägt, sondern von einem persönlichen Bild, welches zumeist auf anekdotische Erfahrungen beruht.stereotyp schrieb:Soweit ich weiß, denken die meisten Muslime so.
Die Problematik um die Möglichkeiten der statistischen Erfassung ist allgemein bekannt, deutlich komplexer als von Dir insinuiert und wird auch prominent in der von Dir verlinkten Quelle hervorgehoben:stereotyp schrieb:In der gesamtbetrachtung der Zahlen 23-heute verzeichnet sich ein leichter Rückgang, aber immerhin. Nur: das sind nur unerlaubte Einreisen. Dass die überhaupt statistisch erfasst werden. Eigentlich müssten die unter unerlaubte - verhinderte - einreiseversuche gezählt werden.
Hinweis zu den Zahlen: Unerlaubte Einreisen lassen sich schlecht beziffern. Zum einen ist die Zahl der "unerlaubten Einreisen" nur bedingt aussagekräftig, denn nicht alle einreisenden Personen werden von Polizist*innen im Grenzgebiet aufgegriffen. Zum anderen versuchen viele Geflüchtete und Migrant*innen, die an den Grenzen zurückgewiesen wurden, erneut die EU-Grenzen an anderer Stelle zu überqueren. Das führt zu Mehrfachzählungen.Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html
Was soll daran "Irrsin" sein? Du und Deinesgleichen betrachten doch den fortwährenden quantitativen Zustrom von Menschen in ein Land als ein Problem, welches sich also unmittelbar durch die schiere Größe qualifiziert. Jede Verringerung dieser Größe ist doch auch aus dieser Perspektive zwangsläufig eine Verbesserung einer Problemlage, oder etwa nicht? Eine Verringerung der Anzahl der Schutzsuchenden um 40% oder anders: um 100.000 Menschen ist doch unbedingt eine Verbesserung des von Dir bemängelten Problems. Ich kann da keinen Irrsinn erkennen.stereotyp schrieb:Weiter: 2024 wurden 250 000 Asylanträge gestellt, Ukrainer nicht mitgerechnet. Da von einer ernsthaften Verbesserung des migrationsproblems zu sprechen ist echt Irrsinn.
Die Anzahl ist natürlich ein wichtiger Punkt. Dazu kommt, dass wir nicht jeden aufnehmen, sondern an den Aussengrenzen prüfen muss, ob jemand Anspruch hat.Was Fachkräfte angeht, sollten wir uns zunächst vorrangig (nicht ausschließlich) auf die EU konzentrieren und dort attraktiv für Fachkräfte werden.Sonderlich schrieb:fortwährenden quantitativen Zustrom von Menschen in ein Land als ein Problem, welches sich also unmittelbar durch die schiere Größe qualifiziert.
Der Islam ist heute eine radikalere Religion als das Christentum. So ist z.B. das Einhalten von Kleider- oder Essensvorschriften für Muslime die Regel, bei Christen ist das nur bei Extremisten der Fall.Sonderlich schrieb:Die meisten Muslime - weltweit - erfahren in ihrer überwiegenden Mehrheit durchschnittliche Lebensläufe, die nicht von Extremen, sondern von den alltäglichen Herausforderungen geprägt sind und sich dementsprechend die Religionszugehörigkeit in überschaubaren kulturellen Eigenarten und Passeinträgen erschöpft.
Das Einhalten von Kleider- oder Essensvorschriften ist doch kein Beweis für Radikalität! Das sind kulturelle Regeln, die religiös begründet werden. Auch in christlich geprägten Gesellschaften gibt es einen Konsens über Kleiderregeln, dem auch vom Grßteil entsprochen wird. Sich vor dem Besuch der Innenstadt oder gar Geschäften angemessen zu verhüllen entspricht dem Wunsch, die sittlichen Empfindungen der Mitmenschen nicht zu verletzen. Dazu wurde bereits frühkindlich ein Scharmgefühl antrainiert, welches uns als Erwachsene daran hindert, nackt oder in Unterhose das Haus zu verlassen. Das ist eine kulturelle Geschichte. Radikal geht anders.parabol schrieb:Der Islam ist heute eine radikalere Religion als das Christentum. So ist z.B. das Einhalten von Kleider- oder Essensvorschriften für Muslime die Regel, bei Christen ist das nur bei Extremisten der Fall.
Nicht grundsätzlich. Es sollte eigentlich unabhängig von der Anzahl derjeniger, die einen Anspruch behaupten, festzustellen sein, ob der Einzelne einen Anspruch hat, wenn dieser Anspruch individuell begründet ist. Wenn ein Land politisch Verfolgten Asyl gewährt, ist das eine Anspruchsgrundlage für politisch Verfolgte, die nicht dadurch erlischt, das es mehrere möglicherweise Anspruchberechtigte geben könnte.abberline schrieb:Die Anzahl ist natürlich ein wichtiger Punkt.
Unsere Aussengrenzen sind durch die Bank die Grenzen anderer Länder, mit denen wir gemeinschaftlich verbunden sind und mit ihnen wirksame Verträge abgeschlossen haben, wie der Grenzübertritt zwischen diesen Ländern geregelt ist. Im Prinzip hat Deutschland so gesehen seine komplette "Aussengenze" schon lange aufgegeben und in eine europäische Binnengrenze gewandelt. Dauerhafte Grenzkontrollen sind deshalb nicht mehr denkbar, ohne europäisches Recht zu verletzen. Das "dauerhaft" ist dabei natürlich in der Praxis sehr dehnbar, denn die Grenzkontrollen nach Österreich bestehen in diesem Sinn seit 2015 "vorrübergehend".abberline schrieb:Dazu kommt, dass wir nicht jeden aufnehmen, sondern an den Aussengrenzen prüfen muss, ob jemand Anspruch hat.
Die meisten Verbrechen durch Ausländer werden in Deutschland durch Bürger anderer EU-Staaten begangen. Ich sehe jetzt nicht den Lösungsansatz für das von Dir angenommene Problem. Davon unabhängig ist das Anwerben von Menschen aus anderen EU-Ländern gängige Praxis und bedarf übverhaupt keiner weiteren Regelung, denn die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU ist sowieso für alle EU-Bürger garantiert. Bei Fachkräften von außerhalb der EU stößt Du schon sehr häufig an die Grenze der Anerkennung von Berufsabschlüssen weshalb ein Verwaltungsfachwirt odser ein Schlosser aus Syrien eben nicht automatisch eine Fachkraft für den deutschen Arbeitsmarkt ist. D.h., Fachkräfte aus dem Ausland müssen oft trotz Berufserfahrung erst eine Ausbildung in Deutschland abschließen, um als Fachkraft anerkannt zu werden. Eine legale Migration aus solchen Ländern ist bei gleichzeitiger Pflicht des Nachweises einer adäquaten Beschäftigung nahezu ausgeschlossen. Wie blöd ist das denn dann.abberline schrieb:Was Fachkräfte angeht, sollten wir uns zunächst vorrangig (nicht ausschließlich) auf die EU konzentrieren und dort attraktiv für Fachkräfte werden.
Wenn die anderen Länder die Flüchtlinge nach Deutschland einfach durchwinken, dann hat Deutschland das Recht seine Aussengrenzen zu kontrollieren. Die anderen Länder nehmen die Flüchtlinge aus Deutschland nicht zurück, was ein klare Vergewaltigung des EU Rechts ist.Sonderlich schrieb:Im Prinzip hat Deutschland so gesehen seine komplette "Aussengenze" schon lange aufgegeben und in eine europäische Binnengrenze gewandelt. Dauerhafte Grenzkontrollen sind deshalb nicht mehr denkbar, ohne europäisches Recht zu verletzen.
Deutschland kann nicht 1 Milliarde Chinesen aufnehmen, wenn diese verfolgt werden. Außerdem ist in den meisten Fällen nicht überprüfbar ob jemand poltisch verfolgt wurde, häufig ist nicht mal die Identität des Flüchtlings mangels Papiere nicht überprüfbar. Das deutsche Asylrecht ist eine Freakshow. In der Praxis werden kaum politisch verfolgte aufgenommen, sondern Bürgerkriegsflüchtlinge oder Wirtschaftsmigration.Sonderlich schrieb:Nicht grundsätzlich. Es sollte eigentlich unabhängig von der Anzahl derjeniger, die einen Anspruch behaupten, festzustellen sein, ob der Einzelne einen Anspruch hat, wenn dieser Anspruch individuell begründet ist. Wenn ein Land politisch Verfolgten Asyl gewährt, ist das eine Anspruchsgrundlage für politisch Verfolgt
Das kannst Du nicht so generell behaupten, da es so nicht stimmt. Es sind Regelungen getroffen worden, dass das Land, wo der Geflüchtete Mensch zuerst einen Antrag gestellt hat, für diesen Menschen auch zuständig ist. Für den dafür notwendigen Verwaltungsakt wurden Fristen vereinbart. Z.B. war der Tatverdächtige von Aschaffenburg über Bulgarien eingereist und hatte dementsprechend dort seinen Antrag gestellt. Das Problem war nicht, das Bulgarien den Mann nicht zurück nehmen wollte, sondern das die deutschen Behörden das Rückführungsverfahren zwar eröfnet hatten, dann aber nicht fristgerecht handelten. Da ist kein EU-Recht "vergewaltigt" worden, sondern die deutschen Behörden sind über ihre mangelhafte Vernetzung und die daraus resultierende Unterbesetzung gestolpert. Hausgemacht.parabol schrieb:Die anderen Länder nehmen die Flüchtlinge aus Deutschland nicht zurück, was ein klare Vergewaltigung des EU Rechts ist.
Ich glaube nicht, dass diese Notwendigkeit aktuell oder in Zukunft so besteht. Desweiteren solltest Du dringend zur Kenntnis nehmen, das nur ein ganz, ganz kleiner Bruchteil der Menschen, die aktuell weltweit auf der Flucht sind, in Deutschland einen Asylantrag stellen. Da kannst Du dich beruhigen und lieber darauf konzentrieren, wie Fluchtursachen weltweit bekämpft werden können (Hunger, Krieg, Klimawandel) - denn eines kannst Du als gesichert annehmen: Fliehen ist etwas, was niemand nirgendwo gerne macht - egal, aus welchen Gründen.parabol schrieb:Deutschland kann nicht 1 Milliarde Chinesen aufnehmen, wenn diese verfolgt werden.
Im Umkehrschluss meinst Du, das jeder, der über keine Papiere verfügt, das Recht auf Asyl oder die Genfer Flüchtlingskonvention verwirkt hat? Das wäre eine Lösung für Diktatoren und Unterdrücker.parabol schrieb:Außerdem ist in den meisten Fällen nicht überprüfbar ob jemand poltisch verfolgt wurde, häufig ist nicht mal die Identität des Flüchtlings mangels Papiere nicht überprüfbar.
Das deutsche Asylrecht leidet unter dem systemischen Strickfehler, das jeder diesen Weg gehen muss, wenn er wenigstens die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekommen möchte. Du hast Recht, das viele Asylverfahren im Prinzip überflüssig sein könnten, wenn der Aufenthaltstitel direkt auf Basis der Flüchtlingskonvention zugesprochen werden würde. Ein sehr progressiver Gedanke von Dir.parabol schrieb:Das deutsche Asylrecht ist eine Freakshow. In der Praxis werden kaum politisch verfolgte aufgenommen, sondern Bürgerkriegsflüchtlinge oder Wirtschaftsmigration.
Ok? Und was willst Du damit sagen? Weißrussen sind Wirtschaftsflüchtlinge und nur 32 von ihnen werden politisch verfolgt? Ja wohl kaum, oder? Oder bemängelst Du, das die überwiegende Mehrheit der belarussischen Geflüchteten in Polen geblieben sind, weil sie dort über die EU-Außengrenze gekommen sind und aus kulturellen und sprachlichen Gründen in Polen bessere Chancen auf Integration erkennen? Ich habe echt keine Ahnung, wo Du hin willst?parabol schrieb:2023 sind gerade mal 32 Flüchtlinge mit belarussischen Pass, die aus der belarussischen Diktatur geflüchtet sind, aufgenommen worden
Selbstverständlich sind EU-Regeln bindend. Es gibt Ausnahmeregelungen für besondere Situationen, die zum Beispiel auch von Deutschland (Grenzkontrollen Österreich seit 2015 + Grenzkontrollen Benelux) in Anspruch genommen werden. Die "Ausnahme" kann - und da ist das EU-Recht dogmatisch - nur vorrübergehender Natur sein. Nationale gesetzliche Regelungen, die endgültigen Charakter haben - also nicht nur vorrübergehend gelten sollen - verletzen EU-Recht und können entsprechende Ordnungsverfahren auslösen.abberline schrieb:Die EU Regeln sind nicht unbedingt in jeder Situation bindend, die meisten Länder gehen ja recht flexibel damit um.
Wenn jemand einen Anspruch hat, dann darf er diesen auch geltend machen. Verletzt Du dieses Prinzip, schaffst Du den Rechtsstaat ab.abberline schrieb:Wir können nicht unbegrenzt aufnehmen, nur weil jemand Anspruch hat
Wie gesagt ist nicht das Asylgsetz zwingend der Kern des Problems, sondern die Durchführungsverfahren. Viele wollen da irgendetwas anfassen und ändern - durchdachte Lösungen abseits dessen, was populistische Empörungsdealer zu dem Thema verbreiten, habe ich bisher noch nicht gelesen. Die effektiven Verbesserungen erfolgen zur Zeit punktuell aber stetig und offenbar wirksam.abberline schrieb:Das Asylgesetz ist nicht für die Situation der letzten 10 Jahre ausgelegt und muss schnellstens geändert werden
Ich ersetze für mich "staatliche Wesen" durch "Andersgläubige" denn die sind zuallererst die Opfer solcher Anschläge.Sonderlich schrieb:Die Radikalität oder der religiöse Extremismus ist vor allem dann gegeben, wenn die innere Überzeugung, dass nur die Religion die Berechtigung hat, das staatliche Wesen zu organisieren, alles andere Denken überragt
Was soll das bedeuten? Wenn 1 Milliarde verfolgte Chinesen auftauchen, dann haben sie selbstverständlich das Recht aufgenommen zu wedrden, alles andere wäre doch Verfassungsbruch, eigentlich sogar ein Zivilisationsbruch.Sonderlich schrieb:Deutschland kann nicht 1 Milliarde Chinesen aufnehmen, wenn diese verfolgt werden.
Ich glaube nicht, dass diese Notwendigkeit aktuell oder in Zukunft so besteht.
Und wenn 1 Mrd. Personen ohne Pass auftauchen, dann müssen sie ebenfalls gemäß des dysfunktionalen deutschen Asylrechts aufgenommen werden.Sonderlich schrieb:Im Umkehrschluss meinst Du, das jeder, der über keine Papiere verfügt, das Recht auf Asyl oder die Genfer Flüchtlingskonvention verwirkt hat? Das wäre eine Lösung für Diktatoren und Unterdrücker.
Iich will damit sagen, dass politisch Verfolgte in Deutschland in der Praxis fast nicht aufgenommen werden.Sonderlich schrieb:Ok? Und was willst Du damit sagen? Weißrussen sind Wirtschaftsflüchtlinge und nur 32 von ihnen werden politisch verfolgt?
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