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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

75 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stpo ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:02
Die KV liegt im besonderen öffentlichem Interesse und wird generell strafrechtlich verfolgt wenn die Exekutive oder Judikative davon erfährt.
Genauer: Wenn es ersichtlich war, dass der Schlag (also die KV) ohne Einwilligung stattfand, dann wird Strafantrag gestellt


Wenn aber die geschädigte Partei garkein Interesse an einer Anzeige hat? Der Richter wird dem Staatsanwalt wegen einer Lapallie nen Vogel zeigen, wenn er jemanden wegen nem blauen Auge und ohne ausdrücklichen Willen des Geschädigten vor Gericht zerrt. Jemandem die Haare etwas zu kurz zu schneiden is auch Körperverletzung und ich wüsste nicht, dass nach nem missglückten Haarschnitt, in den ich nicht eingewilligt habe und den ich auch nich zu Anzeige brachte, dass da jemand die Ermittlungen aufnahm. Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an und bei nem Polizisten kann Gewaltanwendung auch ganz schnell als Widerstand gegen die Staatsgewalt gedeutet werden, is dann also nen ganz anderer Straftatbestand.

Ansonsten hätte zum Beispiel meine "Feuertaufe", als ich auf nem Fest bei ner Vorführung als Neuling mit der Hochdruckeinrichtung geduscht wurde (sowas oder so ähnlich wird mit jedem Dienstanfänger gemacht und kann schonmal mit nem Flug innen stinkenden Bach verbunden sein) bei der Ansammlung an Zuschauern wo auch ein Polizist darunter war, auch ein Verfahren für die nach sich gezogen, die mich abduschten.

Hat's aber nich und geschah trotzdem ohne Einwilligung. Nicht jede KV ist soweit von Interesse als dass sie automatisch zur Anzeige gebracht wird...wenn einer mit blutig geschlagener Nase ins Krankenhaus kommt und sagt, er is die Treppe runtergefallen, was wollen die Krankenhausangestellten machen?

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23.12.2008 um 19:07
Gilb
Es liegt ja auch im Ermessen der Staatsanwaltschaft


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23.12.2008 um 19:08
die Todesstrafe ist eigentlich nicht das Problem:
Wenn Du selbst nicht aufgepasst hast und über die Treppe gepurzelt bist stirbst du für viel weniger.

Aber mit einem Todesurteil schaut es schon anders aus!!

deshalb weis ich nicht ob man Strafe in Rache und Erziehung unterteilen kann
@against_nwo


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23.12.2008 um 19:12
@geodei
Die Bestrafung für Erwachsene hat nurt den strafenden Charakter und den Schutz der Bevölkerung im Auge. Das Jugenstrafrecht zielt allerdings auf erzieherische Maßnahmen ab.


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The.Secret Diskussionsleiter
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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:17
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Im Vordergrund steht die Rache des Staates, die er mit der zu verhängenden Strafe auch an den Delinquenten weitergibt. Wenn darüber hinaus sich der Täter schämt, so soll mir das nur Recht sein
Da muss ich häftigst protestieren. Der Staat hat kein Anrecht darauf sich zu rächen sondern wenn überhaupt Rache im Namen des Opfers auszuführen. Wenn mich jemand schlägt so kann ich dafür sorgen das der Staat sich für mich rächt der Staat wäre aber anmaßend wenn er der Meinung wäre dies gegen meinen Willen zu tun. Dies wäre nämlich überaus besitzergreifend.... schlimmer noch als meine Mutter. o_O


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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:23
Das meinte ich doch damit. Die Gesellschaft hat im Laufe ihrer Entwicklung erkannt dass sie persönliche Rache Mist ist. Also ist man dazu übergegangen die persönliche Rache quasi zu verstaatlichen und auf gesittete und vorgegebene Bahnen zu lenken.
Zitat von The.SecretThe.Secret schrieb:der Staat wäre aber anmaßend wenn er der Meinung wäre dies gegen meinen Willen zu tun
Dann ist der Staat eben -zu Recht!- in manchen Belangen anmaßend.
Was ist mit der Frau oder dem Kind das geschlagen wird aber sich nicht traut Anzeige zu erstatten? Da muss der Staat einfach mal so anmaßend sein...


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The.Secret Diskussionsleiter
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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:31
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Das meinte ich doch damit. Die Gesellschaft hat im Laufe ihrer Entwicklung erkannt dass sie persönliche Rache Mist ist. Also ist man dazu übergegangen die persönliche Rache quasi zu verstaatlichen und auf gesittete und vorgegebene Bahnen zu lenken.
Verstaatlichen ist das eine um Selbstjustiz zu vermeiden (Man kann davon halten was man will. ) doch den Bürger als Werkzeug der Rache zu machen da gegen streubt es mich. Der Gipfel der Dreistigkeit wäre wohl erreicht wenn es gegen den Willen des "Opfers" zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dieses eine Aussage verweigert und dann anschließend ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommt... spätestens dann würde ich schon mal Galgen und Mistgabeln aus meinem Keller hohlen. o_O
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Dann ist der Staat eben -zu Recht!- in manchen Belangen anmaßend.
Was ist mit der Frau oder dem Kind das geschlagen wird aber sich nicht traut Anzeige zu erstatten? Da muss der Staat einfach mal so anmaßend sein...
Ich WUSSTE einfach das so ein Argument kommen würde. Ein Kind ist noch nicht volljährig das über seinen Kopf hinaus Entscheidungen getroffen werden müssen ist leider ein notwendiges Opfer. Aber bei einem erwachsenen Menschen? Ich bitte dich! Da muss er schon seine Rechte selber wahrnehmen... zumindest so lange er noch lebt. Ein solcher Einschnitt in die Freiheit ist vollkommen unnötig da ist die Anzahl des Missstände einfach noch nicht krass genug!


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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:33
Zitat von The.SecretThe.Secret schrieb: Da muss er schon seine Rechte selber wahrnehmen... zumindest so lange er noch lebt
Und was ist mit denen, die bedroht werden?!
Ich finde diese Regelung gut


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The.Secret Diskussionsleiter
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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:38
Was soll mit denen sein? Wenn der Staat sie unter Druck setzt führt das nur dazu das diese Menschen jetzt gleich 2 Feinde haben die ihnen das Leben zur Hölle machen. (Ich benutze das Wort "Feind" ganz bewusst)


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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:41
Für mich ist hier jetzt alles gesagt.
Du empfindest es fast als Pranger dass es öffentliche Verhandlungen gibt (und selbst diesen Prangercharakter kann ich befürworten) und ich (und einige andere hier) empfinden es als Sicherung eines offenen Rechtsstaates, der damit aufzeigt dass er bei Verhandlunegn nichts zu verbergen hat.


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23.12.2008 um 19:48
Da möchte ich Against_NWO mal deutlich zustimmen. Zum alten Gesetz der Blutrache gehörte es natürlich dass das Opfer einschreiten konnte und auf Bestrafung verichten. Was ja auch gelegentlich vorkam. Heutzutage ist das "öffentliche Interesse" an einer Strafverfolgung Massstab staatlichen Handels.


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The.Secret Diskussionsleiter
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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:50
@nwo
Ich empfinde öffentliche Verhandlungen jetzt nicht als so schlimm das ich dagegen demonstrieren würde. Ich Zweifle nur am Nutzen aber so lange es villeicht irgendwo einen Nutzen gibt halte ich es mir offen jederzeit meine momentane sehr sehr instabile Einstellung zu diesem Thema zu ändern. Ich habe diesen Thread eröffnet um gegebenfalls auch vom Gegenteil überzeugt zu werden. Die zweite Diskussion die sich ergeben hat mit dem unfreiwilligen Gerichtsverhandlungen ist da eine andere Geschichte, da lasse ich mich kaum von etwas Anderen überzeugen da es bei mir förmlich ein Schaudern auslöst.

P.S. Das Anprangern darf meiner Meinung nach dennoch nicht in den Focus rücken.


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yoyo ehemaliges Mitglied

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23.12.2008 um 19:55
Ist Rache nicht sogar einer der niedrigen Beweggründe? Insofern kann man sie bei (deutschen) Gerichtsverhandlungen wohl ausschließen ^^


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23.12.2008 um 19:56
@jafrael
Wo liegt der Punkt bei einer Bestrafung wenn sie gegen den Willen des Opfers ausgeführt wird? Ich erkenne darin einfach keine logische Grundlage außer villeicht das der Staat überaus gefährliche Menschen aus dem Weg räumen will. Doch unter diesem Gesichtspunkt könnte man auch Präventivbestrafung rechtfertigen. In einer Bestrafung geht es meiner Meinung nach immer noch um das Opfer... nicht um den Staat... die Abschreckfunktion lasse ich mal außer Acht...


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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 19:57
@yoyo
Insofern kann man sie (inzwischen) bei (deutschen) Gerichtsverhandlungen wohl ausschließen ^^ - das war auch schon mal anders - GANZ anders...


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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 20:00
@against_nwo

Gottseidank ist meine Cousine Juristin, deswegen weiss ich das was folgt alles ohne googlen;)

Einfache oder fahrlässige Körperverletzung wird idR. nur auf Antrag des Betroffenen verhandelt,wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches INteresse sieht.
Ebenso Beleidgungsdelikte,HausfriedensbruchUrheberrechtsgeschichten,verletzung des Briefgeheimnisse oder Diebstahl bei Familienangehörigen. Allerdings hast du Recht, im Falle von Beamtenbeleidigung kann auch der Vorgesetzte des Betroffenen Anklage erheben.

Bagatellen werden wegen geringer Schuld oder Geringfügigkeit i.d.R. gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen.



@The.Secret

Das Öffentlichkeitsprinzip soll sicherstellen, das das Verfahren fair und gesetzmässig abläuft. Im übrigen kann das Gericht auf Antrag des Angeklagten, darüber entscheiden, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Wenn du also ein privates verfahren wünschst, wirst du auch meistens eins bekommen.

Ebenso ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, wenn Jugendliche unter 16 Jahren vernommen werden, wenn Staats-,Berufs oder Betriebsgeheimnisse zur Sprache kommen, die Sicherheit des Staates, des Angeklagten oder der Zeugen gefährdet ist oder auch die Privatsphäre der Zeugen unzumutbar verletzt wird.

Es ist übrigens ein revisionsgrund, wenn die Öffentlichkeit zu UNrecht ausgeschlossen wird.


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The.Secret Diskussionsleiter
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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 20:05
@Obrien
Gut... so wie du das sagst klingt das ganze schon viel vernünftiger und ich habe auch keinen so starken Drang mehr mich aufzuregen. ;)


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23.12.2008 um 20:06
@Obrien
Ich schrieb ja dass es letztlich im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegt


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23.12.2008 um 20:15
@the Secret

Vielleich war die Regelung das das Opfer Einfluss nehmen kann von jenen ausgenutzt worden, die Macht und Einfluss hatten So konnten selbst Morde "finanziell" bereinigt werden. Lohnt sich darüber nachzudenken, denk ich.


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Öffentliche Gerichtsverhandlungen.

23.12.2008 um 20:18
@GilbMLRS
Ab einem gewissen Straftatbestand ist es völlig irrelevant, ob das vermeindliche Opfer eine Ahndung wünscht oder nicht, die Tat wird dann im Sinne des öffentlichen Interesse strafrechtlich verhandelt. Ich weiß nicht genau wie das bei Körperverletzung geregelt wird, im Grunde entsprechen diese nicht dem Rahmen von Fällen, die fallengelassen werden können. Obwohl hier auch zwischen leichter und schwerer KV differenziert wird.

Jemandem die Haare etwas zu kurz zu schneiden is auch Körperverletzung

Es ist nur KV wenn dir jemand Unbefugtes die Haare schneidet. Passiert der Fauxpas deinem Friseur ist es lediglich Fahrlässigkeit, und die bleibt meist straffrei, schliesslich ist Fahrlässigkeit gleichbedeutend mit menschlichen Fehlverhalten, was ja Normalität darstellt. Könnte man nachweisen, dass dein Friseur besoffen war bzw. absichtlich deine Haare verunstaltet hat (was meines Wissens nur schwer möglich ist *fg) wären im Bereich der groben Fahrlässigkeit bzw. je nach Schwere KV, was wieder eine andere strafrechtliche Relevanz hat.

Ansammlung an Zuschauern wo auch ein Polizist darunter war, auch ein Verfahren für die nach sich gezogen, die mich abduschten.

Erstens hast du nicht unter Zwang an diesem Murks teilgenommen, zweitens heisst es nicht umsonst: Wo kein Kläger, da kein Richter. Selbst wenn jemand dieses Treiben angezeigt hätte, wäre wohl im Laufe der Ermittlung rausgekommen, dass dies im gegenseitigen Einvernehmen war. Zudem erkenne ich keine Körperverletzung in deinem Beispiel.



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