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Quotenregelung verfassungswidrig !

86 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Männer, Gleichberechtigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
schtabea Diskussionsleiter
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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 14:50
@ rottenplanet

Mir ist der Absatz 2 des Artikel 3 natürlich auch bekannt: der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (meines Wissens wurde dieser Absatz vor ca. 15 Jahren nachträglich ins GG eingefügt, nachdem man erkannt hatte, daß die längst erreichte GLEICHBERECHTIGUNG nicht ausreicht, um GLEICHSTELLUNG zu erreichen).

Also: der Staat wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Sehr gerne. Aber er muß sich dabei zwingend an seine eigenen Gesetze halten, erst Recht ans Grundgesetz. Übertriebenes Beispiel: In einer Behörde arbeiten 60 Männer, 40 Frauen. Jetzt kommt die Polizei daher und erschießt 10 Männer und dafür werden 10 Frauen eingestellt, Gleichstellung erreicht. Das geht natürlich nicht, man darf niemanden erschießen, noch nicht einmal Männer.

Ergo: Der Staat darf sehr gerne auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken, muß sich dabei aber an die Gesetze und ans Grundgesetz halten. Konkret: Der Staat darf nicht aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit nachweislich, konkret und absichtlich Männer in der Gegenwart diskriminieren. Genau das geschieht aber mit der quotenregelung.

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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:00
"Der Staat darf nicht aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit nachweislich, konkret und absichtlich Männer in der Gegenwart diskriminieren."

Falscher Ansatzpunkt. Es geht nicht darum einen Fehler aus der Vergangenheit wieder gutzumachen, sondern die Gegenwart im Sinne der Gleichberechtigung zu gestalten.


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:01
@schtabea


Nachträglich eingefügt oder nicht - Art. 3 Absatz 2 besteht nunmal, was dem Staat das Recht gibt Quotenregelungen dort einzuführen, wo ein Ungleichgewicht herrscht.

Man beachte auch, dass die Männer weder erschossen, noch entlassen werden.. :\ Solche Überdramatisierung ist also absolut unnötig.
Zitat von schtabeaschtabea schrieb:aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen
keiner "vermuteten", sondern einer bestehenden.



Wo ist denn das Problem? 50 - 50 ist doch keine Bevorzugung...


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:03
Ich stimme den Argumenten von schtabea weitestgehend zu. Die Sache ist einfach die, man sollte die "Fähigsten" Personen bevorzugen, in beruflicher Hinsicht und zwar eben aufgrund der fachlichen Eignung und eben nicht aufgrund des Geschlechts.

Und die Quotenregelung ignoriert diese "Befähigung" völlig und will dafür sorgen, dass ein geschlechtliches Gleichgewicht, völlig unabhängig der Befähigung erreicht werden soll. Aber eben genau darum geht es gar nicht. Es ist doch völlig uninteressant ob eine gesuchte Kraft nun männlich oder weiblich ist, sie muss entsprechend geeingnet sein. Und man sollte den "geeignetsten" in beruflicher Hinsicht bevorzugen und nicht ein bestimmtes Geschlecht, weil es in einer bestimmten Branche unterbesetzt ist.


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:03
rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wo ist denn das Problem? 50 - 50 ist doch keine Bevorzugung...
Ich halte 50/50 für dann problematisch, wenn die Grundgesamtheit eben ungleich verteilt ist. Wenn z.B. die Basis einer Partei aus 70% Männern besteht, dann wäre eine 50/50 Verteilung der Ämter doch irgendwie "ungerecht" - oder siehst du das anders?


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:05
@Fabiano
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Und die Quotenregelung ignoriert diese "Befähigung" völlig
stimmt nicht - die Quotenregelung tritt nur bei gleicher Qualifikation + gleicher Voraussetzung in Kraft.


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schtabea Diskussionsleiter
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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:07
@ronnymue

Du magst Recht haben, nur es ändert nichts. Auch wenn Gleichstellung im Berufsleben vielen als wünschenswert erscheint, muß sich der Staat an seine Gesetze halten. Ich versuche hier bisher lediglich eine verfassungsrechtliche Diskussion zu führen, ich behaupte: Die Quotenregelung ist verfassungswidrig. Du bist übrigens der einzige, der bisher darauf eingegangen bist, indem Du angeführt hast, daß es vermutlich bereits ein ablehnendes Urteil des Verfassungsgerichtes hierzu gibt. Davon habe ich auch gehört, vielleicht kann das jemand hier verlinken oder die Argumentation der Richter erläutern?
Für mich ändert das aber nichts: Ich persönlich halte die Quotenregelung für verfassungswidrig. Und ich würde gerne von Euch wissen, wie Ihr sie mit dem GG in Einklang bringt.


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01.09.2009 um 15:10
Aber 3.2 sagt doch genau dieses aus: Der Staat muss mit geeigneten Mitteln bestehende Missstände abschaffen.


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01.09.2009 um 15:12
@Xedion65
Zitat von Xedion65Xedion65 schrieb:Ich halte 50/50 für dann problematisch, wenn die Grundgesamtheit eben ungleich verteilt ist. Wenn z.B. die Basis einer Partei aus 70% Männern besteht, dann wäre eine 50/50 Verteilung der Ämter doch irgendwie "ungerecht" - oder siehst du das anders?
Wenn die Männer innerhalb der Partei sich dafür aussprechen - dann sehe ich keine Probleme damit. Allerdings sind die Quoten wie bereits angedeutet, lediglich Richtwerte - die in den meisten Fällen gar nicht erreicht werden. (So auch bei der Verteilung der Ämter) Immerhin entscheidet letzendlich die Qualifikation der Bewerber darüber, ob er nun die Stelle bekommt oder nicht.


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yoyo ehemaliges Mitglied

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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:13
Gibt es nicht auch Quoten für den Anteil behinderter Beamter? ^^


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JPhys ehemaliges Mitglied

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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:16
@rottenplanet
"Wo ist denn das Problem? 50 - 50 ist doch keine Bevorzugung... "

wenn es fuer eine Position 90% maennliche und 10% weibliche Bewerber gibt
bedeutet 50-50 das eine Bewerberin eine 5 mal so hohe Chance hat wie ein Maennlicher Bewerber...

Das IST Diskriminierung.


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:20
rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wenn die Männer innerhalb der Partei sich dafür aussprechen - dann sehe ich keine Probleme damit. Allerdings sind die Quoten wie bereits angedeutet, lediglich Richtwerte - die in den meisten Fällen gar nicht erreicht werden. (So auch bei der Verteilung der Ämter) Immerhin entscheidet letzendlich die Qualifikation der Bewerber darüber, ob er nun die Stelle bekommt oder nicht.
Allein schon das "Ziel" ist in meinen Augen fragwürdig, selbst wenn man es nicht erreichen kann. Es ist übrigens gerade bei Parteien so eine Sache, Beispiel Redelisten. Wenn ich mich recht entsinne, war es bei den Grünen so. Dort wird bestimmt, dass genauso viele Männer wie Frauen "reden" dürfen (dazu kommt ein Frauenvotum). Wenn also nur 5 Frauen was zu sagen haben, aber 50 Männer, dann müssen 45 Männer schweigen. Hierbei handelt es sich um eine "absolute Quote".
Anderes Beispiel, ich hoffe das habe ich richtig in Erinnerung:
Quotenregelung in Sachen Beförderung bei der Bundeswehr. Dort sollten Frauen in bestimmten Bereichen (wars Sanitätsdienst?) so lange bevorzugt befördert werden, bis sich eine bestimmte Quote einstellt. Diese Quote lag weit über dem Frauenanteil in diesem Bereich. Wäre hier nicht eher eine Verteilung gerecht, die das Engagement der Gesamtheit widerspiegelt?


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:21
@rottenplanet: Dieses Konstrukt einer absolut gleichen Befähigung mit absolut gleichen Voraussetzungen gibt es de Facto gar nicht !

Warum soll aber dann, wenn zwei Kandidaten die gleichen Qualifikationen mitbringen der eine aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden - Denn das bedeutet ja auch, dass hierdurch der andere automatisch eben auch aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wird !


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:22
@JPhys
Zitat von JPhysJPhys schrieb:wenn es fuer eine Position 90% maennliche und 10% weibliche Bewerber gibt
bedeutet 50-50 das eine Bewerberin eine 5 mal so hohe Chance hat wie ein Maennlicher Bewerber...

Das IST Diskriminierung.
Nein, das bedeutet es nicht.

Wenn es für eine Position 90% Männliche und 10% weibliche Bewerber gibt, dann bedeutet es in der Regel, dass mehr qualifizierte Männer für die Position gefunden werden, als qualifizierte Frauen. (Einfach aufgrund der größeren Auswahl) Deswegen haben die Bewerberinnen keine 5-Mal so hohe Chance, es sei denn, man nimmt an, dass die 10% Frauen den 90% der Männer pauschal überlegen sind. (Was natürlich nicht der Fall ist)


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01.09.2009 um 15:26
rottenplanet
Zitat von rottenplanetrottenplanet schrieb:Wenn es für eine Position 90% Männliche und 10% weibliche Bewerber gibt, dann bedeutet es in der Regel, dass mehr qualifizierte Männer für die Position gefunden werden, als qualifizierte Frauen
Warum sollten hier Bewerberinnen bei gleicher Eignung eine 5 mal so hohe Chance haben? Genau das ist doch die Frage.


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:27
@Fabiano
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Dieses Konstrukt einer absolut gleichen Befähigung mit absolut gleichen Voraussetzungen gibt es de Facto gar nicht !
"Sehr ähnlich" ersetzt hier das "absolut" bzw. es gibt natürlich gewisse Freiräume sowohl für die Männer, als auch für die Frauen.
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Warum soll aber dann, wenn zwei Kandidaten die gleichen Qualifikationen mitbringen der eine aufgrund seines Geschlechts bevorzugt werden - Denn das bedeutet ja auch, dass hierdurch der andere automatisch eben auch aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wird !
Weil der eine aufgrund seines Geschlechts generell öfter benachteiligt wird und hier ein Ausgleich geschaffen werden muss, welcher nunmal auf Kosten der männlichen Bevölkerung geschieht. (da diese von der Benachteiligung der Frauen profitiert)


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yoyo ehemaliges Mitglied

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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:30
Die Quotenregelung kann auch als Anreiz dienen, damit sich mehr Leute des bislang unterrepräsentierten Geschlechts z. B. für ein bestimmtes Studium oder eine Ausbildung entscheiden, weil sie wissen, dass ihre Chancen gut sind, nachher eine Anstellung zu finden.


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Quotenregelung verfassungswidrig !

01.09.2009 um 15:31
Zitat von Xedion65Xedion65 schrieb:Warum sollten hier Bewerberinnen bei gleicher Eignung eine 5 mal so hohe Chance haben? Genau das ist doch die Frage.
Oder um meine Aussage evtl. nochmal anders zu formulieren. Wenn sich auf eine Stelle mehr Männer als Frauen bewerben, wieso sollte dann trotzdem eine 50/50 Verteilung angestrebt werden. Wäre es nicht gerechter eine Verteilung anzustreben, die dem Verhältnis entspricht?


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01.09.2009 um 15:32
Bei gleicher fachlicher Qualifikation zweier Bewerber würde ich entweder die Person nehmen, die die besseren Sonderqualifikationen in Bezug auf die angebotene Stelle hat.
Da kann man sich als Arbeitgeber meiner Ansicht nach auch ohne weiteres eine gewisse Entscheidungsmacht herausnehmen.

Oder ich sage den Bewerbern:,,Ihr seid beide gleich gut, ich hab aber nur einen Job zu vergeben. Also werfe ich eine Münze, einer bekommt die Kopf-, einer die Zahlseite, der Gewinner erhält den Job".


So kann sich niemand beschweren, dass ich bevorzugt oder benachteiligt habe, obwohl die Qualifikationen gleich sind.


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schtabea Diskussionsleiter
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01.09.2009 um 15:37
rottenplanet schrieb:

Wenn es für eine Position 90% Männliche und 10% weibliche Bewerber gibt, dann bedeutet es in der Regel, dass mehr qualifizierte Männer für die Position gefunden werden, als qualifizierte Frauen. (Einfach aufgrund der größeren Auswahl) Deswegen haben die Bewerberinnen keine 5-Mal so hohe Chance, es sei denn, man nimmt an, dass die 10% Frauen den 90% der Männer pauschal überlegen sind. (Was natürlich nicht der Fall ist)

Wie rechnest Du denn??? Also 2 freie Stellen, 90 männliche Bewerber, 10 weibliche Bewerber,alle gleich gut, Quote 50/50. Für die Frauen steht also die Chance, einen der beiden Jobs zu bekommen, bei 1:10. Die Männer kommen auf eine Chance von 1:90. Ohne Quote hätten alle bewerber eine Chance von 1:50.


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