Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen
03.05.2013 um 11:51totaler blödsinn :Y:
Die in "Raucherclub" umbenannten Kneipen haben dem Namen nach auch nur den einen Zweck. Trotzdem sind es öffentliche Gaststätten und fallen somit unter das Nichtraucherschutzgesetz.Addy schrieb:Was mich irritiert sind die Shisha Bars... da geht man doch hin um zu rauchen? :D