RayWonders
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Beleidigung/Verleumdung von Politikern
um 09:44gerade aktuell gibt es mal wieder eine Meldung zu einer Verleumdung eines Politikers.
konkret geht es um Merz und einen Bürger der ihn als Pinocchio bezeichnete..
es wurde zur Anzeige gebracht und nach Paragraf 188 ist so etwas möglicherweise strafbar:
Es wird heiß diskutiert darüber. Gab ja auch schon mal eine Anzeige gegen jemand von den Grünen, da wurde Habeck als 'Schwachkopf' bezeichnet.
Was denkt ihr darüber?
konkret geht es um Merz und einen Bürger der ihn als Pinocchio bezeichnete..
Monate später erhielt der Mann dem Medium zufolge Post von der Kriminalpolizei. Gegen ihn wird wegen Beleidigung im Sinne von Paragraf 188 im Strafgesetzbuch ermittelt.Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/news/bundeskanzler-friedrich-merz-als-pinocchio-bezeichnet-kriminalpolizei-ermittelt-li.10020449
Der Paragraf befasst sich mit der Beleidigung, Verleumdung von übler Nachrede bei Personen des politischen Lebens. Bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Die Anzeige wurde durch das Social Media-Team der Polizei Heilbronn erstellt. „Wenn wir im Rahmen des Social-Media-Monitorings unserer Kanäle auf strafbewährtes Handeln im Einzelfall stoßen, wird dieses zur Anzeige gebracht beziehungsweise der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt“, berichtet Polizeisprecher Andreas Blind gegenüber der Stimme. Beim Verdacht einer Straftat sind Polizeibeamte verpflichtet, diesem nachzugehen. Alles weitere entscheide die Staatsanwaltschaft.
es wurde zur Anzeige gebracht und nach Paragraf 188 ist so etwas möglicherweise strafbar:
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Es wird heiß diskutiert darüber. Gab ja auch schon mal eine Anzeige gegen jemand von den Grünen, da wurde Habeck als 'Schwachkopf' bezeichnet.
Was denkt ihr darüber?

