Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
06.01.2015 um 20:52Anzeige
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung des Beschuldigten hatten die Ermittler nämlich einen Zettel entdeckt, auf dem die Worte »Träumst Du?«, »Friedhof« und die Ziffern »elf und zwölf« notiert waren. ... Er habe den Zettel als Gedächtnisstütze angefertigt, weil er von K. erfahren haben will, dass sein Wohnhaus am Feldweg in Verl einst auf einem ehemaligen Friedhof aus dem 11. und 12. Jahrhundert erbaut worden sei.Quelle: http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Guetersloh/Guetersloh/1838271-Doppelmordprozess-Richterin-Jutta-Albert-draengt-auf-Plaedoyers-Fuenf-Beweisantraege-mit-geringen-Erfolgsaussichten
Aber neben dem irdischen Gericht gibt es ja auch noch ein Weltgericht (Jüngstes Gericht), wo für jeden Menschen der Tag kommt, an dem er sich für seine Taten verantworten muss.Amen! Schwester @muscaria
muscaria schrieb:Und genau wie im genannten Fall könnte er sagen, dass durchaus eine andere Beurteilung (Strafmaß) möglich gewesen wäre, hätte der Angeklagte sich anders eingelassen.Die Frage ist ja, warum lässt sich der Angelagte nicht ein? Bei der Strafe, die er zu erwarten hat, ist es ein merkwürdiges Verhalten und die Aussageverweigerung der anderen "Zeugen" an sich betrachtet, lässt viel, viel Raum für Spekulation.
Interested schrieb:Die Frage ist ja, warum lässt sich der Angelagte nicht ein? Bei der Strafe, die er zu erwarten hat, ist es ein merkwürdiges Verhalten und die Aussageverweigerung der anderen "Zeugen" an sich betrachtet, lässt viel, viel Raum für Spekulation.Ich kann mir folgende Überlegungen vorstellen:
muscaria schrieb:Geht es denn noch heimtückischer, als sich in mörderischer Absicht mit einem Präsent Einlass zu verschaffen und dann in einem passenden Moment auf die arglosen Opfer einzustechen?eben genau das kann aber ja irgendwie niemand richtig nachweisen, so wie ich das sehe. Aus den Indizien geht doch nicht wirklich hervor, dass es so gewesen ist.
muscaria schrieb:@KonradTönz stellte das Mordmerkmal "Heimtücke" bei der Tat infrage.Nein, nicht ganz - ich stelle eher infrage, dass es nachgewiesen werden kann. Keiner weiß ob der Wein von vorneherein als trojanisches Pferd gedacht war. Denkbar wäre ja auch, dass zunächst tatsächlich alles als ein Besuch begonnen hat und es dann aus irgendwelchen Gründen zu einem eskalierenden Streit gekommen ist. Dann könnte man schon nicht mehr von Heimtücke sprechen.
obskur schrieb:Ja es waren 2 Küchenmesser, ich denke auch, dass diese aus dem Haushalt stammen und nicht mitgebracht wurden, zumal ja eines davon kaputt gegangen ist und dann erst ein anderes benötigt wurde.vlt ein Mischmasch aus "mitgebracht" und "dort gefunden"? Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass man da ohne Tatwerkzeug hingeht und hofft schnell und zur rechten Gelegenheit an ein Messer zu kommen. Klar, man braucht "nur" an die Besteckschublade gehen, aber da verschenkt man doch unnötig den Überraschungsmoment wenn man da an die Schublade gehen muss, vlt noch wühlen, vlt findet man erst in der zweiten Schublade etwas geeignetes und erst dann auf das verwunderte Opfer losgehen kann. Dann würd ich eher sagen, dass das erste Messer mitgebracht wurde, beim ersten Angriff beschädigt wurde und dann für Opfer zwei ein neues Messer am Tatort gesucht wurde.
Mahoni schrieb:Dann würd ich eher sagen, dass das erste Messer mitgebracht wurde, beim ersten Angriff beschädigt wurde und dann für Opfer zwei ein neues Messer am Tatort gesucht wurde.na ich denke so oder so, braucht man zuviel Zeit um nach einem Messer zu suchen. Gut wenn man dann natürlich erst am Tisch gesessen hat und da man dort schon oft war sagt man müsse mal auf Toilette und dann kurz ein Messer sucht, dass wäre natürlich auch möglich, aber dann denke ich es würde gleich am Anfang passieren und nicht erst noch ein Messer suchen wenn das Opfer schon verletzt ist. Irgendwie stell ich mir das nicht machbar vor.
Tscherkan schrieb:In so einem Mordfall ist der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wohl mit etwas Vorsicht zu geniessen, da ein solcher Mord, in dem alle Zeugen getötet wurden, sonst meist Straffrei bleiben müßte.Was heisst in so einem Mordfall? Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt für jede Straftat, da gibt es keine Unterschiede und die darf es auch nicht geben. Wichtig und ausschlaggebend ist, dass der Richter am Ende des Tages keine Zweifel hat. Oftmals zweifelt der Bürger an manch Urteilen, dass ist aber zu unterscheiden.