Burkaverbot in Europa
18.07.2010 um 18:00Anzeige
leopold schrieb: Das unterdrücken eines Symptoms heilt doch nicht die Krankheit.aber das ständige Jammern hört wenigstens auf.
CurtisNewton schrieb:Ein Burkaverbot verstößt gegen kein Grundrecht, daher irrelevant!Irrtum: s. Art. 2, Art. 4 GG
CurtisNewton schrieb:zu Hause dürfen sie tragen was sie wollen, insofern sehe ich die "freie Entfaltung der Pesönlichkeit" keineswegs gem. der Definition im GG einesfalss eingeschränktjeah... ganz neue Variante des Artikels: die freie Entfaltung der Persönlichkeit endet vor der Haustüre ;) :D
CurtisNewton schrieb:und da die Burka ja nix mit Religion zu tun hat (der Islam definiert sich über den Koran, nicht über die Sunnah)....gibts bzgl. Religionsfreiheit auch keine Probleme....Art. 2 hat zwar nichts mit der Religionsfreiheit zu tun, aber.... egal. Zu einer Religion gehört
Valentini schrieb:und langfristig können wir uns entspannt zurücklehnen denn auch Deutschland wird das irgendwann begreifenNa, dann lehn dich mal entspannt zurück, und am entspanntesten wirst du dich dann einst im Sarg zurücklehnen und warten... und warten.... und warten... und warten.... :D
Valentini schrieb: und bis dahin gilt es diesen Stoffgefängnissen mit Witz und extremen Humor zu begegnen. Lachen darüber befreit denn Lachen ist die beste MedizinWürde ich an deiner Stelle auch tun, denn anders ist das wohl kaum mit deiner Wahrnehmung auszuhalten :D
rasco schrieb:Zu einer Religion, wie dem Islam, gehört nicht bloß der Koran.rechtlich irrelevant
rasco schrieb:Du kannst nicht präventiv eine Religion bzw. einen bestimmten, rechtskonformen religiösen Ausdruck verbieten, nur weil es innerhalb dieser Religion auch fanatische Vertreter gibt. Die gibt es in jegliche Richtungen.Und weil es natürlich nur ein paar fanatische Vertreter sind, sprüht ja auch der ganze Nahe Osten nur so vor Demokratie und Menschenrechten...
rasco schrieb:jeah... ganz neue Variante des Artikels: die freie Entfaltung der Persönlichkeit endet vor der Haustürenun......
Die allgemeine Handlungsfreiheit ist ein im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenes Grundrecht. Der Text des Art. 2 Abs. 1 GG lautet:Wikipedia: Allgemeine Handlungsfreiheit
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d.h. der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt. Insofern wird es als eine quasi kollektive Übereinkunft darüber, was für das Zusammenleben gesitteter Wesen verbindlich sein soll, stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt. Es ist also einem steten Fluss unterworfen.Wikipedia: Sittengesetz
rasco schrieb:Grundrechte sind kein dispositives oder mehrheitsrelevantes Recht. Es kommt somit nicht auf die mehrheitliche Meinung an.------
DEINE Sichtweise basiert also auf dem derzeit gültigen Recht. Aber wie hat sich denn das Recht entwickelt, auf das Du Dich stützt?und
Auch das wurde über Jahre "entwickelt" und zwar von Leuten (Politikern), die in Ihrer Überzeugung etwas argumentierten, was es bisher noch nicht gab.
Sich also auf das jetzige Recht zu stützen und damit Vorstellungen von denkenden Menschen, die nicht oder noch nicht umgesetzt sind, denen die Umsetzung aber aus moralischen und ethischen Gründen für durchaus umsetzbar und lohnenswert erscheint, einfach dadurch abzumschettern.....bedeutet aus meiner Sicht Stillstand (dadurch Rückschritt) und Blindheit vor der stetigen Entwicklung, die ein Land und ihre Bevölkerung vollzieht.
Denn das Gesetz ist für den Menschen dar und nicht der Mensch für das Gesetz!
Ich sträube mich aber davor, so wie manche es hier tun, Entwicklungen und Veränderungen einfach zu ignorieren und sich quasi im Hirn statisch, auf Dinge zu berufen, die seit jeher Veränderungen unterlagen, um mit der Zeit zu gehen, nämlich unsere Gesetze! Gesetze entstehen nunmal aus moralischem, ethischen und ideologischem Verständnis......und das unterliegt dem sprichwörtlichen Wandel der Zeit (tat es schon immer)-----
Wenn sich also jemand stur auf die Gesetzeslage beruft ohne die Fähigkeit der Anpassung ist er genauso ein Jünger, wie jemand der sich auf den Koran oder die Bibel beruft, wie sie vor Jahrhunderten galt!
CurtisNewton schrieb:rechtlich irrelevantNa, wenn's dich glücklich macht, dann rede es dir halt ein, dass rechtlich in Punkto Religionsfreiheit und Islam nur der Koran relevant sei. Interessiert jedoch in der deutschen Rechtspraxis nicht, was du dir den lieben langen Tag so alles einredest. Nujo, hauptsache du findest deinen Seelenfrieden dabei ;)
CurtisNewton schrieb:widerspricht er sich ja selberzeig mir das auf!
CurtisNewton schrieb:ist er sehr intolerant....und widerspricht sich auch dort selberkann ich nichts für, wenn du grundlegende Dinge schlichtweg nicht kapierst
CurtisNewton schrieb:versteht er dann seine eigenen Argumente nichtgeh nicht ständig von dir selber aus, z. B. indem du andere dein Unvermögen unterstellst
CurtisNewton schrieb:sollte er bei sowas mal n anderen Diskussionston an den Tag legen und nicht so arrogant seinkommt auf mein Diskussionsgegenüber an. Man passt sich schließlich an ;)
rasco schrieb:Zum Sittengesetz habe ich mir hier schonmal an anderer Stelle geäußert und werde mich hier sicherlich nicht wegen dir nochmal wiederholen.Lach.....keine Argumente mehr? Fällts Dir so schwer? Du vergisst, dass andere es auch lesen....und Du Dich somit selber disqualifizierst mit Deiner Antwort auf meine treffende Ausführung, die Deine hochtrabenden Ausführungen bzgl. des Rechts einfach nur bloß stellen!
Larry08 schrieb:Du hast immer noch nicht beantwortet zu welcher Religion denn die Burka gehört?Zumindest gehört sie dem muslimischen Religionskreis an. Letztlich wäre das aber auch egal.
Der Islam ist es auf jeden Fall nicht.
Artikel 2und zum Sittengesetz lesen wir dann folgendes
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d.h. der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt. Insofern wird es als eine quasi kollektive Übereinkunft darüber, was für das Zusammenleben gesitteter Wesen verbindlich sein soll, stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt. Es ist also einem steten Fluss unterworfen.
rasco schrieb:Es kommt somit nicht auf die mehrheitliche Meinung an.Glitschig wie n Aal....spricht der Volksmund nicht auch so über diesen Berufszweig von aalglatt?