Helpdesk
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

38 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Diebstahl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 18:09
Ich habe ne Vorladung bekommen in der es um einen Ladendiebstahl geht in dem meine Große involviert sein soll.
Nachdem ich sie aufgeklärt habe, dass es eh rauskommt ob sie es war oder nicht, sagte sie dass sie nicht geklaut hat.
Allerdings hing sie in der fraglichen Zeit mit einem anderen Mädchen zusammen, die allgemein viele Probleme macht, nach meiner Großen unter anderem dass sie klaut, Fotos von Sexspielzeug ihrer Mutter an ihre Mitschüler versendet (konnte es selber sehen und mir ein Schmunzeln nicht verkneifen, Klingelterror bei uns )etc.

Kann es sein dass sich dieses kleine M... Mädchen erdreistet hat, ne Falschaussage ihrer Mutter gegenüber getätigt hat und diese damit zur Polizei gegangen ist?

Wenn ja, kann ich Anzeige wegen Verleumdung stellen?

Anzeige
4x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 18:44
@Gruselschinken
Wieso hörst du dir nicht erstmal an, was bei der Polizei gesagt wird? Wo geklaut wurde, was passiert ist, evtl Beweise oder Aussagen vom Laden usw. bevor du jetzt das andere Mädchen ohne Grund verdächtigst und ihr ne Anzeige aufhalsen willst.

Nur weil deine Tochter sagt, sie wärs nicht gewesen, heißt das ja nicht, dass es stimmt. Jeder hat mal Scheiße in der Jugend gebaut und es den Eltern verschwiegen ggf. gelogen, damit es nicht rauskommt.


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 19:00
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Kann es sein dass sich dieses kleine M... Mädchen erdreistet hat, ne Falschaussage ihrer Mutter gegenüber getätigt hat und diese damit zur Polizei gegangen ist?
Kann sein. Kann auch nicht sein. Das können wir leider genauso wenig wissen wie du ... Ich würde mir aber auch erstmal die Vorwürfe anhören und dann weiterschauen.


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 19:33
@Ciela

Die auf der Vorladung angegebene Uhrzeit kommt halt einfach nicht mit dem Stundenplan meiner Tochter überein, die zu dem Zeitpunkt noch AG hatte.

Im Grunde geht's mir mehr um die Frage ob man als Dritter einen Diebstahl anzeigen kann, der aber nicht vom Ladenbesitzer registriert wurde.


3x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 19:47
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Die auf der Vorladung angegebene Uhrzeit kommt halt einfach nicht mit dem Stundenplan meiner Tochter überein, die zu dem Zeitpunkt noch AG hatte.
Das kannst du ja alles als "Beweis" mitnehmen und an deiner Stelle würde ich mir von der Schule auch noch eine Bestätigung geben lassen, dass deine Tochter wirklich da war und keine Fehlstunden hatte.
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Im Grunde geht's mir mehr um die Frage ob man als Dritter einen Diebstahl anzeigen kann, der aber nicht vom Ladenbesitzer registriert wurde.
Da du es dir in dem Fall einfach nur aus den Fingern saugst, ist das eine Falschaussage


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 20:34
@Gruselschinken

Also als erstes und das ist ganz wichtig nur nicht zu dem Termin gehen! Ernsthaft jetzt! Du kannst das freundlicherweise absagen aber selbst das musst du nicht. Du bist zu nichts verpflichtet und es darf dir dadurch auch kein rechtlicher Nachteil entstehen. Ich würde die Vorladung erstmal komplett ignorieren. Warum ich das sage ist ganz einfach. In solchen Situationen neigt man gern dazu Erklärungs oder Entlastende Aussagen vor zu bringen ohne jede juristische Grundkenntnisse und in einer herbeigeführten Stresssituationen verschlimmern die meisten das ganze durch unbedacht Aussagen. Wenn es unbedingt sein soll obwohl man dadurch keinen Vorteil hat weil es vor Gericht eh alles nochmal vorgetragen werden muss. Dann nur in Begleitung eines Zeugen oder noch besser gleich mit Anwalt. Und die Polizei trifft auch keine Entscheidung darüber ob der Vorwurf gerecht ist oder nicht. Denen ist das egal ihr Job ist es zu ermitteln und Beweise vorzulehen die das bekräftigen. Es läuft nicht anders herum du musst nicht die Unschuld deiner Tochter beweisen der Staatsanwalt musst triftigen Gründe haben ein Verfahren zu eröffnen liegen die nicht vor verläuft das ganze eh im Sande.
Bei Diebstahl ist es eigentlich so das der Geschädigte Strafanzeigen stellen muss eine dritte Person kann das eigentlich nicht. Sollte das doch so sein kannst du natürlich Anzeige wegen Verleumdung erstatten.

Sollte eine Rechtsschutz Versicherung bestehen schon einmal Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen. Ansonsten abwarten ob sich der Staatsanwalt meldet oder nicht. Sämtliche Kommunikation mit Staatsanwaltschaft / Gericht nur in schriftlicher Form als Einschreiben oder am besten auch nur über den Anwalt.

Ruhe bewahren, das ganze sachlich und nicht zu emotional behandeln auch wenn es schwer fällt. Ich bin mir ziemlich sicher das dabei nicht viel / nix rauskommt wenn das nicht die 13. Anzeige in Folge ist.


2x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 20:41
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Die auf der Vorladung angegebene Uhrzeit kommt halt einfach nicht mit dem Stundenplan meiner Tochter überein, die zu dem Zeitpunkt noch AG hatte.
Welche Uhrzeit, die des Termin oder die, an dem der Diebstahl geschehen sein soll?


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 22:27
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Allerdings hing sie in der fraglichen Zeit mit einem anderen Mädchen zusammen, die allgemein viele Probleme macht, nach meiner Großen unter anderem dass sie klaut, Fotos von Sexspielzeug ihrer Mutter an ihre Mitschüler versendet (konnte es selber sehen und mir ein Schmunzeln nicht verkneifen, Klingelterror bei uns )etc.
Und da könnte es nicht sein, daß sie evt zusammen lange Finger gemacht haben und nun quasi jeder dem anderen die Schuld zuschieben will ?
Zitat von CielaCiela schrieb:Nur weil deine Tochter sagt, sie wärs nicht gewesen, heißt das ja nicht, dass es stimmt. Jeder hat mal Scheiße in der Jugend gebaut und es den Eltern verschwiegen ggf. gelogen, damit es nicht rauskommt.
So ist es.
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Im Grunde geht's mir mehr um die Frage ob man als Dritter einen Diebstahl anzeigen kann, der aber nicht vom Ladenbesitzer registriert wurde.
Wie kommst du überhaupt darauf, daß die Mutter des anderen Mädels dies zur Anzeige brachte ? Und woher willst du wissen, daß der Ladenbesitzer das Ganze nicht mitbekommen hat ?

Ich würde da erstmal Ruhe bewahren und mir bei der Polizei anhören, was überhaupt Sache ist. Wie alt ist deine Tochter ?


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 22:39
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:mir bei der Polizei anhören, was überhaupt Sache ist.
Das steht alles bereits im Tatvorwurf in der Vorladung. Da stehen auch normalerweise schon die Zeugen und wer die Anzeige gestellt hatt. Mehr wirst du bei und von der Polizei nicht erfahren. So funktioniert das nicht! Du sollst da hin kommen um denen ihre Arbeit zu machen. Kannst du irgendjemanden anrufen und ihm zu einem Termin bestellen um deinen Job zu erledigen? Nein! Also nochmal Auf Garkeinen Fall ohne Rechtsberatung oder mindestens juristische Grundkenntnisse zu einem Vorladungstermin gehen. Das wird euch auch jeder vernünftige Anwalt oder Rechtsberater anraten.


2x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 23:01
@amtraxx

Es kommt ja erstmal darauf an, was das denn überhaupt für ne Vorladung ist. Bisher sagte der TE nur
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Ich habe ne Vorladung bekommen in der es um einen Ladendiebstahl geht in dem meine Große involviert sein soll.
Das muß noch nicht mal ne Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigte sein. Es könnte auch erstmal nur ne Zeugenvernehmung sein. Sollte es nun aber doch eine Beschuldigtenvernehmung sein, würde ich davon abraten diese einfach zu ignorieren.
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Mehr wirst du bei und von der Polizei nicht erfahren. So funktioniert das nicht! Du sollst da hin kommen um denen ihre Arbeit zu machen. Kannst du irgendjemanden anrufen und ihm zu einem Termin bestellen um deinen Job zu erledigen? Nein!
So'n Quatsch. Die Polizei ermittelt zum Sachverhalt. Sicher kann es bei größeren Sachen nicht schaden jemanden mitzunehmen, evt auch einen Strafverteidiger, da sind wir uns einig. Davon ab hast du bei der Vernehmung aber eben auch die Gelegenheit Dinge klarzustellen, evt sogar zu belegen, so daß das Ganze kurzfristig eingestellt wird. Wir reden hier doch nicht von einem Kapitalverbrechen. Da kann man auch mal den Ball flach halten. Und definitiv erfährst du direkt bei der Polizei auch die genauen Umstände, immerhin geht es hier um eine Minderjährige.


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 23:09
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Sollte es nun aber doch eine Beschuldigtenvernehmung sein, würde ich davon abraten diese einfach zu ignorieren.
Sorry wenn ich das so Sage aber Ich geh mal davon aus das Du dich in diesem Bereich nicht sonderlich gut auskennst. Und nur hören / sagen wieder gibst. Es sei denn du kannst dafür triftige Gründe nennen.
Bei einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen, auch wenn das behördliche Schreiben diesen Eindruck erwecken kann. Es handelt sich eher um eine „Einladung“ als eine „Vorladung“. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, den Termin abzusagen oder das Fernbleiben später zu rechtfertigen.
In aller Regel wird der Anwalt Ihnen raten, vor Akteneinsicht jeden Kontakt zur Polizei zu vermeiden. Denn solange nur die Ermittlungsbehörden den Inhalt der Akten kennen, sind diese in der Vernehmungssituation automatisch im Vorteil.
Quelle: https://www.kanzleiwehner.de/blog/vorladung-polizei-beschuldigtenvernehmung/
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es könnte auch erstmal nur ne Zeugenvernehmung sein.
Hier hingegen verhält es sich genau andersherum. Diese darf nicht ignoriert werden.

Edit: Privatpersonen bekommen keinen Einblick in die Akten.


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 23:15
@Gruselschinken
Am besten du wendest dich an ein Jura Forum mit Anwälten die geben einen kostenlose Tips und Ratschläge und du musst dich nicht für irgendetwas rechtfertigen. Allmy ist denkbar schlecht für vernünftige Rechtsberatung.


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 23:36
@amtraxx


Das ist mir alles bekannt. Ich würde es dennoch nicht machen, weil sich das Problem dadurch nicht in Luft auflöst. Es ist mir auch bekannt, daß du als Privatperson keine Akteneinsicht bekommst und es bei größeren Sachen sowieso das Beste ist erstmal den Mund zu halten. Darüber sind wir uns völlig einig. Wir reden hier aber (so weit man das aus den wenigen Infos ersehen kann) nicht über was wirklich großes. Es klingt, zumindest für mich, eher nach dem Diebstahl eines Lippenstiftes oä (als Beispiel) und nicht nach der geklauten 1000€ Stereoanlage.

Ob man da wirklich son Fass aufmachen muß, keine Angaben zur Sache macht und gleich nen Anwalt anschleppt, der dann Akteneinsicht beantragt, sorry, das klingt für mich ein bisschen sehr überzogen. Also warum nicht einfach zum Termin gehen, sich anhören was genau vorliegt und dann weitersehen ?

Wenns wider Erwarten ne gößere Sache ist, bin ich ganz bei dir. Aber dazu müßte, wie gesagt, ja erstmal geklärt sein, um was es sich überhaupt handelt.


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 23:44
@Photographer73

Das kann ich durchaus verstehen finde es aber wenig hilfreich in einem Helpdesk die Meinung / Empfindung vor den Sachlich richtigen und rechtlich sicheren Weg zu stellen. Das ist jetzt mein persönliches Empfinden es gibt keine kleinen Sachverhalte ist Straftatsbestand gegeben egal wie klein, gleich richtig handeln. Wer weiss was daraus werden kann. Was ist denn wenn sich der Fall in die andere Richtung entwickelt? Gemachte Fehler lassen sich nicht korrigieren. Und der Rechtsstaat ist auch nicht unfehlbar.


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

11.01.2022 um 23:57
@amtraxx

Ich kann die meisten deiner Aussagen auch nachvollziehen, habe aber nun mal eine andere Meinung. Und was meinst du mit
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Wer weiss was daraus werden kann. Was ist denn wenn sich der Fall in die andere Richtung entwickelt?
Wir reden hier anscheinend über Kinder. Es wäre hilfreich zu wissen, wie alt die Tochter vom TE ist, deshalb fragte ich ja nach. Aber wenn ich das so lese
Zitat von GruselschinkenGruselschinken schrieb:Klingelterror bei uns
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es nötig ist, hier das große Besteck auszupacken und zu handeln wie bei einem Kapitalverbrechen. Und auch beim Vernehmungstermin ist es noch möglich Angaben zur Sache zu verweigern.


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 00:10
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Und was meinst du mit
Zum Bsp. Bandenmäßiger Diebstahl.. Clique von Jugendlichen schickt die jüngeren gezielt vor zum klauen. Wenn die Ware verkauft wird haben wir noch Hehlerei. Aber ich habe absichtlich nicht angefangen irgendwas zu spekulieren.

Bei dem Alter hast du Recht das spielt auch eine entscheidende Rolle.


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 00:36
@Gruselschinken
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Also als erstes und das ist ganz wichtig nur nicht zu dem Termin gehen!
Das ist das wichtigste!
Solange nur die Polizei etwas möchte niemals hingehen, es besteht wie bereits gesagt keine Pflicht. Auch wenn ihr ein reines Gewissen habt und denkt es wird eh nichts passieren, so ein Besuch ist fast nie zum Vorteil desjenigen, der dieser Vorladung folgt.

Wenn ein Gericht oder so aktiv wird dann ebenfalls aktiv werden und am besten mit Anwalt. Oder vorher viele Anwaltsfilme/serien schauen ;)


melden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 03:24
Solche Fälle sind gar nicht selten, ich habe selbst gerade wieder einen solchen übernommen, in dem ein Mädel angezeigt wurde, weil es im Laden erwischt wurde, als es teure Gegenstände im Rucksack durch den Kassenbereich schmuggelte. Was wir dann später festgestellt haben: es war der Freund, der ihr den Gegenstand in den Rucksack steckte... Wusste sie davon? Das muss nun der Staatsanwalt beweisen, und das wird nicht ganz einfach.

Wie dem auch sei: der Polizei liegt hier offensichtlich eine Anzeige vor und das Mädel scheint tatverdächtig. Das bedeutet, der Fall wird nicht einfach wieder verschwinden. Es ist also durchaus vernünftig zu reagieren, nur wie man reagiert, da gibt es verschiedene Möglichkeiten und manche sind sinnvoller als andere. Um herauszufinden, welches die sinnvollste ist, sollte man sich an eine Fachfrau oder einen Fachmann wenden, also an einen Rechtsanwalt. In diesen sauren Apfel sollte man durchaus beissen, und nicht hoffen, auf allmy sinnvolle Ratschläge zu bekommen.


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 03:52
Sorry. War zwischendurch eingeschlafen. Meine große ist noch 11 falls relevant.
Also grundsätzlich vertraue ich meiner Tochter. Die vertraut mir jeden Kram an. Und wäre ein Ladendetektiv hier involviert wäre ich sicher kontaktiert worden.
Die Mutter die Anzeige gestellt haben könnte, kenne ich zu gut. Die ist... Ziemlich blind was ihre Tochter angeht, selbst bei offensichtlicher Scheisse die die treibt wird hier noch in Schutz genommen.


1x zitiertmelden

Vorladung wegen "Diebstahl" meiner Tochter

12.01.2022 um 03:58
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Also als erstes und das ist ganz wichtig nur nicht zu dem Termin gehen!
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:sollte man sich an eine Fachfrau oder einen Fachmann wenden, also an einen Rechtsanwalt
In dem Schreiben steht aber was von zusätzlichen Kosten bei Nichterscheinen...
Und Anwalt oder Rechtschutzversicherung kann ich mir nicht leisten.


Anzeige

1x zitiertmelden