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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

93 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mythos, Urteil, Bundesregierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von univerzal geschlossen.
Begründung: Wird erst wieder geöffnet, wenn der TE ein ernsthaftes Interesse an der Diskussion zeigt.

Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 18:47
Seit der sog. Flüchtlingskrise von 2015 steht der Vorwurf im Raum, die Bundesregierung würde mit ihrer Einwanderungspolitik Rechtsbruch begehen. Eine gerichtliche Klärung dieses Vorwurfs gibt es bis heute nicht, da die Organklage der AfD gegen die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht 2018 als "unzulässig" abgewiesen wurde. Eine Diskussion zu diesem Thema wurde gerade in einem anderen Thread aufgrund OT beendet, darum kann hier diese Diskussion (hoffentlich) weiter geführt werden.

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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 19:33
Zitat von xydezaxydeza schrieb:sog. Flüchtlingskrise
Wieso das "sogenannt"? Trifft den Nagel doch auf den Kopf.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:da die Organklage der AfD gegen die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht 2018 als "unzulässig" abgewiesen wurde.
Wenn Du ernsthaft darüber diskutieren möchtest solltest Du hier einen Link anfügen der zu er Begründung warum die Klage abgewiesen wurde.
Ohne diesen Begründung nachzulesen ist eine sachliche Diskussion die auf Fakten basiert nicht möglich.
Sonst fliegen hier nur Meinungen durch den Raum die sich schwer begründen lassen und es ist kaum zu vermeiden, dass dann immer weiter abgedriftet wird und das führt dann ins OT.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 19:52
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Seit der sog. Flüchtlingskrise von 2015 steht der Vorwurf im Raum, die Bundesregierung würde mit ihrer Einwanderungspolitik Rechtsbruch begehen.
So ein Vorwurf ist ja schnell in die Welt gesetzt. Von wem stammt er und womit wird er begründet?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 20:06
@Fraukie

Weder geht es hier um die Berechtigung des Begriffes "Flüchtlingskrise", noch um die Berechtigung der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verwerfung der Organklage der AfD, sondern um die Berechtigung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.
Zitat von emanonemanon schrieb:So ein Vorwurf ist ja schnell in die Welt gesetzt. Von wem stammt er und womit wird er begründet?
Wer diesen Vorwurf als erster in die Welt setzte, ist schwer zu sagen. Der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau, der 2015 in der Cicero einen Artikel namens "Herrschaft des Unrechts" verfasste, dürfte einer der ersten gewesen sein.
https://wobo.de/news/Vosgerau%20Cicero.pdf (Archiv-Version vom 27.02.2021)


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 20:18
@xydeza
Vosgerau hat meines Wissens die AfD vertreten.
Der Antrag wurde abgelehnt, dazu:
BVerfG: Organklage keine objektive Beanstandungsklage
Das BVerfG hat die Anträge als unzulässig verworfen. Die AfD-Fraktion habe nicht darlegt, in eigenen Rechten verletzt worden zu sein. Mit dem Antrag zu 1. gehe es ihr nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns. Denn nach ihrer Ansicht seien alle wesentlichen Fragen der Migration von dem Parlament in einem "Migrationsverantwortungsgesetz" zu normieren. Zugleich führe die AfD-Fraktion aber aus, sie selbst sei "am allerwenigsten" bereit, entsprechende Gesetze zur Legalisierung des Handelns der Bundesregierung im Bundestag zu initiieren. Die AfD-Fraktion halte mithin ein "Migrationsverantwortungsgesetz" mit Blick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung für notwendig, kündige indes zugleich an, an dessen Initiierung im Deutschen Bundestag nicht mitwirken zu wollen. Folglich erstrebe sie keine Befassung des Deutschen Bundestages zum Zwecke der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sondern die Kontrolle eines bestimmten Verhaltens der Regierung durch das BVerfG. Deren Verhalten könne im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden. Ebenso wenig könne auf diesem Wege die Beachtung von (Verfassungs-)Recht erzwungen werden. Der Organstreit eröffne nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage.

Weitere Anträge ebenfalls unzulässig
Auch die beiden weiteren Sachanträge genügen laut BVerfG nicht den Anforderungen des § 64 BVerfGG. Der in der Antragsschrift formulierte Antrag zu 2. sei auf die Feststellung gerichtet, dass die Duldung der Migration bestimmter Ausländer "nur zulässig wäre aufgrund eines vorab ordnungsgemäß zustande gekommenen parlamentarischen Gesetzes". Mit diesem Antrag werde schon keine konkrete Rechtsverletzung durch die Antragsgegnerin behauptet. Er ziele vielmehr – im Ergebnis ebenso wie der Antrag zu 1. – auf die Wahrung objektiven Rechts in einer von der Antragstellerin vorgenommenen Auslegung. Dies sei im Organstreitverfahren nicht zulässig. Der Antrag zu 3. sei auf eine nicht zulässige Rechtsfolge gerichtet. Die Antragstellerin begehre mit ihm die Feststellung, dass Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen "an den Grenzen zurückzuweisen" seien. Gegenstand dieses Antrags sei der Ausspruch einer Verpflichtung und damit ein im Organstreitverfahren unzulässiges Rechtsschutzziel.
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-afd-organklage-gegen-fluechtlingspolitik-der-bundesregierung-unzulaessig

Das Vorpreschen der AfD scheint also eher dem Populismus als besonnenem Vorgehen geschuldet gewesen zu sein.

Was genau stand denn nun im Antrag, wie wurde der Vorwurf des Rechtsbruches begründet?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 20:43
@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Der Organstreit eröffne nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage.
Die von Dir hier eingestellte, in juristischen Kreisen durchaus kritisierte "Begründung" des BVerfG ist mir bekannt, aber - wie gesagt - nicht das Thema dieses Threads. Ich will dazu nur so viel sagen, dass das BVerfG bis heute nicht erklärt hat (und meine Anfragen diesbezüglich ignoriert hat), welches rechtliche Mittel die Möglichkeit einer Beanstandungsklage eröffnet, wenn nicht die Organklage.
Zitat von emanonemanon schrieb:Was genau stand denn nun im Antrag, wie wurde der Vorwurf des Rechtsbruches begründet?
Eine der Begründungen ist Artikel 16a Grundgesetz, der besagt, dass niemand Recht auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat einreist. Da fast alle der in den letzten Jahren eingewanderten Asylssuchenden über sichere Drittstaaten eingereist sind, ist deren Gewährung von Einreise, Asylverfahren und Asyl demnach rechtswidrig.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 20:44
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Weder geht es hier um die Berechtigung des Begriffes "Flüchtlingskrise", noch um die Berechtigung der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verwerfung der Organklage der AfD, sondern um die Berechtigung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung.
Dann solltest Du uns mal sagen worum es hier gehen soll.

Du wählst als Titel:
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Der Vorwuf des Rechtsbruchs dúrch die Bundesregierung
Beginnst den Eingangspost mit:
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Seit der sog. Flüchtlingskrise
Also sowohl direktem Bezug auf die Flüchtlingskrise als auch der Dir wichtigen Anmerkung, dass Du dem Begriff "Flüchtlingskrise" nicht bzw nicht voll zutreffend findest.
Warum das so ist ist aber "nicht das Thema".

Dann schreibst Du, dass es keine gerichtliche Klärung des aufgrund dieser Flüchtlingskrise überhaupt erst entstandenen Vorwurfes des Rechtsbruches gab, weil die daraufbezogene Klage der AfD abgewiesen wurde.
Du willst also darüber diskutieren ob die "Flüchtlingspolitik der Bundesregierung berechtigt bzw rechtens war"
Aber weder die Begründung mit der eine Klage die genau diese Frage stellt abgewiesen wurde noch das von Dir in Frage gestellte Sinnhaftigkeit des Begriffes "Flüchtlingskrise", gehören Deiner Ansicht nach zum "Thema.

Ok, dann machen wir es kurz:
Meiner Ansicht nach war die Art und Weise, wie die "Flüchtlingskrise" durch die Bundesrepublik gehandhabt wurden sicher nicht perfekt (was ist schon perfekt), aber absolut sinnvoll und in Übereinstimmung mit unserer Rechtslage.
Dass die Einwanderungspolitik ein bisserle "liberal ausgelegt wurde" war kaum zu umgehen, nicht ohne Gesetze zu beugen die sehr viel bedeutsamer und wichtiger sind.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 20:55
Die Drittstaatenregelung scheint aber den Rechtsbruch juristisch nicht herzugeben.
Wenn es aber juristisch kein Rechtsbruch ist, worüber möchtest du dann reden?
Über den gefühlten?
Im Tagesspiegel schrieb ich: „Die These vom Rechtsbruch beruht im Kern auf einem Missverständnis der Dublin-Regeln, die auch an der deutschen Grenze zu beachten sind und den einschlägigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes vorgehen.“
...
Deutschland umgab sich mit einem Ring sicherer Herkunfts- und Drittstaaten und drängte auf eine europäisierte Asylpolitik, um den Asylkompromiss überstaatlich abzusichern. So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht. Dies erlaubte die Ratifikation der Übereinkommen von Schengen und Dublin, die 1990 unterschrieben wurden, bei der Verfassungsänderung aber noch nicht in Kraft getreten waren.

Verfassungsrechtlich ist die Klausel mehr als eine bloße Ratifikationsgrundlage. Ausdrücklich hieß es schon im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996, aus dem etwa Thilo Sarrazin zitiert, in Bezug auf die deutsche Drittstaatsklausel in Art. 16a Abs. 2 GG: „Diese Regelung tritt gegebenenfalls hinter völkerrechtlichen Vereinbarungen im Sinne von Art. 16a Abs. 5 GG zurück“ (Rn. 164). Weiter heißt es: „Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.
https://verfassungsblog.de/der-rechtsbruch-mythos-und-wie-man-ihn-widerlegt/
Ich empfehle den ganzen Artikel zu lesen (mit Querverweisen) dann wird es deutlicher.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 20:57
@Fraukie
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Dass die Einwanderungspolitik ein bisserle "liberal ausgelegt wurde" war kaum zu umgehen, nicht ohne Gesetze zu beugen die sehr viel bedeutsamer und wichtiger sind.
Nur muss in einem Rechtsstaat gerichtlich festgestellt werden, ob Gesetze durch die Bundesregierung gebeugt bzw. gebrochen wurden. Nur kam es bis heute - wie gesagt - nicht dazu, da das BVerfG die meines Wissens nach einzige juristische Möglichkeit dafür, die Organklage der Opposition, als "unzulässig" abgewiesen hat.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 21:16
@emanon

Danke für die Quelle. Also reden wir hier kaum über einer "abgewiesene Klage", sondern darüber, dass die AfD versucht hat das Gericht als "Meckerkasten" zu verwenden indem sie nicht einmal bereit waren die wesentlichsten, formalen Vorraussetzung solch einer Klage zu erfüllen und auch noch blöd genug waren direkt mit rein zu schreiben, dass es ihnen um genau die Dinge, die zwangsläufig mit im Raum stünden, würde man eine Rechtmäßigkeit prüfen, völlig egal sind und sie auch nicht auch nur an der Mitwirkung solcher Grundlagen interessiert sind. :)

@xydeza
Deswegen hatte ich Dich gebeten die Begründung warum die Klage abgewiesen wurde als Quelle anzugeben, weil man das Thema sonst nicht sachlich diskutieren kann.

Nun hat @emanon das freundlicher Weise für Dich rausgesucht, zitiert und mit einem Quellenverweis versehen.
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Nur muss in einem Rechtsstaat gerichtlich festgestellt werden, ob Gesetze durch die Bundesregierung gebeugt bzw. gebrochen wurden. Nur kam es bis heute - wie gesagt - nicht dazu
Das ist korrekt die Regeln, die solche Prozesse ermöglichen gelten einfach mal für alle.
In der Begründung steht doch deutlich nicht nur warum es zu solch einer Klärung nicht gekommen ist:
Weil gleich mehrere Voraussetzungen bei der eingereichten Klage nicht erfüllt waren.

Wie üblich (deswegen fragte ich nach der Begründung) steht sogar noch ausführlich dabei welche dieser Voraussetzungen warum nicht erfüllt waren.

Die AfD hatte so viel Zulauf, die können sich ganz bestimmt einen Anwalt leisten.
Sie hatten also zwei Möglichkeiten:

1. Einen versierten Anwalt damit zu beauftragen die Klage so zu erstellen, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
2. Stattdessen ganz laut rumweinen und mit der Aussage, dass ihre Klage abgewiesen wurde Stimmung zu ihren Gunsten machen und dabei nicht nur darauf verzichten die Begründung mit anzuführen, sondern sich auch darauf verlassen zu können, dass ihre "Zielgruppe" diese Frage nicht stellen würde.

Ein Schelm wer da den Gedanken hat, dass ihnen die Abweisung der Klage gar nicht so unrecht war und sie diese sehr viel besser für sich einsetzen, als ein tatsächliches Verfahren, dass durchaus ja ganz anders ausgehen könnte, als sie es gerne hätten.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 21:30
Zitat von emanonemanon schrieb:So stellt Art. 16a Abs. 5 GG bis heute ausdrücklich klar, dass die deutsche Drittstaatsregelung völkerrechtliche Verträge zur Asylzuständigkeitskoordinierung ermöglicht
Wortwörtlich "stehen die Absätze 1 bis 4 völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen." Das ist schlicht und einfach eine Tatsachenfeststellung, da bis heute keinerlei diesbezügliche Verträge existieren, die den Absätzen 1 bis 4 entgegen stehen. Sollte Dir ein solcher Vertrag bekannt sein, kannst ihn gerne nennen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, dass die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Bezug auf Asylsuchende [aus den Vertragsstaaten] ‚keine Anwendung mehr‘ findet“ (Rn. 165). Stattdessen habe das Bundesamt die Schengen-Regeln anzuwenden.
Auch dies ist schlicht und einfach eine Tatsachenfeststellung, da mit Einführung des SDÜ die Grenzkontrollen der Binnengrenzen auf die Grenzkontrollen der Schengen-Außengrenzen verlegt wurden. Da die Grenzkontrollen der Schengen-Außengrenzen aber seit 2015 nicht mehr gemäß des SDÜ durchgeführt werden, macht dies die Aufnahme von Grenzkontrollen der Binnengrenzen gesetzlich erforderlich.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 21:57
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Deswegen hatte ich Dich gebeten die Begründung warum die Klage abgewiesen wurde als Quelle anzugeben, weil man das Thema sonst nicht sachlich diskutieren kann.
Kann man durchaus, da die Abweisung einer Klage nicht mit einem Urteilsspruch zu verwechseln ist. Ein Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung existiert bis heute nicht.

Wenn Du den Grund in der Abweisung der Klage in der evtl. mangelnden Qualifikation des in Fachkreisen durchaus als Topjurist geltenden Dr. Ulrich Vosgeraus suchst, ist das meiner Meinung nach ein Fehlschluss. Auch die Klage der Linken, die den sog. IS-Einsatz der Bundeswehr auf den rechtlichen Prüfstein stellen wollte, wurde vom BVergG kürzlich als "unzulässig" abgewiesen - mit der selben "Begründung".


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 22:03
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Ein Urteilsspruch über die Rechtmäßigkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung existiert bis heute nicht.
Das ist nicht richtig. Es gibt ein Urteil des EuGH dazu.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/merkel-grenze-101.html
Die Bundesregierung betonte aber stets, sie habe ihrem Handeln immer das Dublin-III-Abkommen zugrunde gelegt und sich auf das Selbsteintrittsrecht bezogen. Ein Staat kann demnach für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht. Dieser Rechtsauffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof EuGH im Juli 2017.



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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 22:20
Zitat von Wolfi2000Wolfi2000 schrieb:Es gibt ein Urteil des EuGH dazu.
Das ist richtig, ich meinte ein Urteil des BVerfG. Das Urteil des EuGH bezog sich auf die Dublin-Regeln, nicht auf das Grundgesetz, und wurde übrigens höchst unterschiedlich interpretiert:

So schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Das Verfahren vor dem EuGH galt auch als eine Überprüfung der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit dem Entschluss, die Grenzen für Tausende Flüchtlinge zu öffnen, die sich von Budapest aus in Richtung Westen aufgemacht hatten, hatte sie die Dublin-Regeln faktisch außer Kraft gesetzt."

Und die Süddeutsche Zeitung: "Die deutsche Kanzlerin durfte im Spätsommer 2015 so handeln, wie sie gehandelt hat; sie hätte die Flüchtlinge aber auch abweisen dürfen. Sie war die Kanzlerin des Selbsteintrittsrechts. Ihr Handeln war – so lässt sich das Urteil lesen – nicht Pflicht, aber Kür.“ Die Bundesregierung selbst sieht sich in ihrem Kurs bestätigt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: „Das war das, was wir auch immer unserem Regierungshandeln zugrunde gelegt haben.“


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 22:46
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Das ist richtig, ich meinte ein Urteil des BVerfG
Es gibt nunmal kein Urteil dazu vom BVerG. Da sich die Bundesregierung auf Dublin III bezog, ist eben das EuGH zuständig. Dieses hat geurteilt. Gut man kann das Urteil verschieden auslegen, aber du meintest:
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Eine gerichtliche Klärung dieses Vorwurfs gibt es bis heute nich
Und das stimmt eben nicht.

Lies das hier nochmal durch:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverfg-afd-organklage-gegen-fluechtlingspolitik-der-bundesregierung-unzulaessig

da wird gut erklärt warum die Klage der AfD nicht angenommen wurde.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 23:00
Zitat von Wolfi2000Wolfi2000 schrieb:Und das stimmt eben nicht.
Darum hab ich meine Aussage auch berichtigt mit dem Zusatz, dass ich ein Urteil des BVerfG meinte.

Die Begründung, die Du hier eingestellt hast, ist mir bekannt. Darin ist u.a. folgendes zu lesen: "Der Organstreit eröffne nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage."

Frage an Dich: Welches Rechtsmittel eröffnet dann die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsfrage, wenn nicht der Organstreit?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 23:28
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Welches Rechtsmittel eröffnet dann die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsfrage, wenn nicht der Organstreit?
Bin kein Jurist, weiß ich nicht. Recherier selber oder Frag einen Anwalt.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 23:37
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Welches Rechtsmittel eröffnet dann die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsfrage, wenn nicht der Organstreit?
Die AfD sollte einfach beim nächsten Mal den Rechtsausschußvorsitzenden Stephan Brandner, Richter Jens Maier oder Oberstaatsanwalt Roman Reusch drüberschauen lassen, b e v o r sie beim Bundesverfassungsgericht klagt.

Vielleicht können diese "Kapazitäten" vorher was verhindern?


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 23:42
Zitat von Wolfi2000Wolfi2000 schrieb:Bin kein Jurist, weiß ich nicht. Recherier selber oder Frag einen Anwalt.
Genau das hab ich getan, ohne Ergebnis, sogar Richter des BVerfG befragt, und keine Antwort erhalten. Der Grund ist einfach: Es gibt außer der Organklage keine rechtliche Möglichkeit, die Politik der Bundesregierung rechtlich überprüfen zu lassen. Somit ist die Aussage des BVerfG falsch.


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Mythos: Der Vorwurf des Rechtsbruch durch die Bundesregierung

19.11.2019 um 23:50
Zitat von xydezaxydeza schrieb:Genau das hab ich getan, ohne Ergebnis, sogar Richter des BVerfG befragt, und keine Antwort erhalten. Der Grund ist einfach: Es gibt außer der Organklage keine rechtliche Möglichkeit, die Politik der Bundesregierung rechtlich überprüfen zu lassen. Somit ist die Aussage des BVerfG falsch.
Könnte man dagegen nicht klagen? Also gegen die vlt. sogar strategische Ablehnung der Klage? (Ernst gemeinte Frage)


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