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Tötungsdelikt - Berlin Marzahn-Hellersdorf 18-jährige Tote nach Party

782 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin Hellersdorf Frau 18 Mord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt - Berlin Marzahn-Hellersdorf 18-jährige Tote nach Party

17.12.2015 um 08:58
Wir leben leider in einem Staat, in dem das Opfer recht unwichtig ist. Für die gibt es den Verein der Opferhilfe. TOLL.
Tätern wird , koste es was es wolle, Zucker in den Hintern geblasen.
In manchen Fällen gelingt Resozialisierung , was auch gut so ist.
Aber in extremen Fällen wie diesem sollte eine dauerhafte Unterbringung angezeigt sein.

Die Kosten für eine Trauertherapie zahlen übrigens die Angehörigen selber, nicht der Täter oder der Staat.

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Tötungsdelikt - Berlin Marzahn-Hellersdorf 18-jährige Tote nach Party

17.12.2015 um 09:07
@PaterBrown

Absolute Zustimmung. Angehörige von Opfern, die durch die Tat extrem traumatisiert wurden, also die Secondary Victims, und die auf Dauer arbeitsunfähig bleiben, können auch schauen, wie sie damit klar kommen und wie sie ihr Leben finanzieren. Da gibt es keinerlei Hilfe vom Staat. Vom Täter sowieso nicht.

Eine Resozialisierung setzt meines Erachtens eine Sozialisierung voraus. Die sehe ich in dem vorliegenden Fall beim Täter als nicht gegeben.


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Tötungsdelikt - Berlin Marzahn-Hellersdorf 18-jährige Tote nach Party

29.12.2015 um 21:12
MORD AN ABITURIENTIN IN BERLIN-KAULSDORF Hannas Mörder beantragt Revision

Am 10. Dezember 2015 wurde der 31-jährige Berliner des Mordes an der Abiturientin Hanna schuldig gesprochen. Der Arbeitslose will das Urteil nicht akzeptieren - seine Anwälte haben beim Bundesgerichtshof Revision beantragt.

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Der Mörder einer Berliner Abiturientin will seine lebenslange Haftstrafe nicht akzeptieren. Gegen das Urteil des Berliner Landgerichts sei die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) beantragt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Gericht hatte den 31-Jährigen am 10. Dezember verurteilt.

Laut Richterspruch hatte der Täter die völlig arg- und wehrlose 18-Jährige aus dem Ortsteil Kaulsdorf erwürgt, um eine versuchte Vergewaltigung zu verdecken. Der Täter kannte sein Opfer nicht. Hanna, die gerade Abitur gemacht hatte, war nach einer Party auf dem Heimweg, als sie ganz in der Nähe ihres Elternhauses attackiert wurde.

"Leichte Intelligenzminderung"

Das Gericht hatte dem Berufs- und Arbeitslosen, der bei seinen Eltern lebte, eine „leichte Intelligenzminderung“ bescheinigt. Er habe aber aus Faulheit nicht gearbeitet. Der Verteidiger hatte die Revision nach dem Urteil angekündigt. Er gehe zwar auch von Mord aus, hatte der Anwalt betont. Aus seiner Sicht sei der 31-Jährige wegen seiner geringen Intelligenz aber nicht voll schuldfähig. Dies solle vom BGH überprüft werden. (dpa)
http://www.berliner-zeitung.de/polizei/mord-an-abiturientin-in-berlin-kaulsdorf-hannas-moerder-beantragt-revision,10809296,33005398.html


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