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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 13:50
@Nussknacker13
Oder Dilettantismus eben. Wenn man da die Bemerkung der Mordkommision bzgl. der Blutkonzentration hernimmt, könnte letzteres dahinter stecken. So etwas kommt auch in Deutschland vor. Aber das könnte auch die Presse falsch verstanden haben.

Warten wir es ab, momentan ist es noch zu früh, die Dinge, die man hier bisher kennt, dürften kaum zu einer Verurteilung reichen.

Die Aussage des Notarztes ist da wenig hilfreich, denn es steht nun mal fest, dass der Junge an einer CO-Vergiftung gestorben ist. Aber was man weiß, erbrochen hat er sich offenbar im Bett und vermutlich nicht am Ofen.

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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 13:56
Wie gesagt, ich kenne die Deutschgerichtsbarkeit nicht. Aber bei einem Gerichtsprozess wird doch der Hinweisgeber als Zeuge vorgeladen? In diesem Fall erst recht noch ein wichtiger. Daher ist davon auszugehen, dass die Angeklagte den Hinweisgeber kennt. Was nütz da das Ananyme Verhalten.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 14:00
Einen anonymen Hinweisgeber kann man nicht vorladen. Und die Angeklagte kann diesen genauso wenig kennen, allenfalls könnte sie Vermutungen anstellen. Daher gilt in der deutschen Gerichtsbarkeit, dass anonyme Aussagen vor Gericht nicht verwertbar sind, da man ihren Wahrheitsgehalt nicht überprüfen und die Verteidigung diese auch nicht befragen kann.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 14:03
@SCMP77
Es wurde anonym Strafanzeige gestellt. Das reicht aus:

http://www.rechtslexikon.net/d/strafanzeige/strafanzeige.htm (Archiv-Version vom 18.01.2016)

Strafanzeige
Unter einer Strafanzeige versteht man die Mitteilung eines Bürgers gegenüber der Polizei, einem Gericht oder dem Staatsanwalt über den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Durch diese Strafanzeige wird ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, denn nach den Grundsätzen des deutschen Strafprozessrechts müssen die Ermittlungsbehörden von Amts wegen bei allen Straftaten, die nicht Antragsdelikte sind, tätig werden und zumindest Vorermittlungen aufnehmen. Aus demselben Grund sind Polizeibeamte oder Staatsanwälte, die zufällig Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten, verpflichtet, kraft ihres Amtes Ermittlungen einzuleiten.
Da also nach einer Strafanzeige von Amts wegen ermittelt werden muss, wirkt sich auch eine spätere Rücknahme der Anzeige in der Regel nicht mehr auf den weiteren Verfahrensverlauf aus.
Anonyme Strafanzeige und Strafanzeige unter Wahrung der Anonymität
Es ist nicht von Bedeutung, ob eine Strafanzeige unter dem eigenen Namen, einem fremden Namen oder anonym erstattet wird. Es gibt zwar ärgerliche anonyme Strafanzeigen, die eher dem Denunziantentum zuzurechnen sind, aber manchmal bestehen durchaus nachvollziehbare Gründe dafür, dass jemand, der eine Anzeige erstattet, lieber anonym bleiben will, beispielsweise bei schwereren Steuerstraftaten.

Unabhängig von der Motivation prüfen dann die Behörden, ob der dargestellte Sachverhalt glaubhaft erscheint und eine Ermittlung rechtfertigt.

Es kommt auch vor, dass jemand zwar unter seinem Namen eine Anzeige erstattet, aber von der Behörde verlangt, dass seine Personalien gegenüber dem Beschuldigten geheim gehalten werden. Dies ist zwar zu Anfang der Ermittlungen möglich; zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens aber, wenn ein Verteidiger des Beschuldigten auftritt, der immer uneingeschränkt Akteneinsicht erhält, kann der Name des Anzeigeerstatters nicht verborgen bleiben.

Jede Mitteilung eines Bürgers an ein Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, aus der sich ergibt, daß eine Straftat begangen worden ist. Soweit es sich nicht um geringfügige Straftaten handelt, die nur auf einen Strafantrag des Verletzten hin verfolgt werden, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen, indem sie ein Ermittlungsverfahren einleitet mit dem Ziel, die näheren Umstände der Straftat aufzuklären, den Täter zu ermitteln und ihn einer Bestrafung durch das Gericht zuzuführen. Gelingt dies nicht, ist das Ermittlungsverfahren einzustellen. Ist der Anzeigende zugleich der Verletzte, muß die Staatsanwaltschaft ihm die Einstellung des Verfahrens und die Gründe dafür mitteilen. Er kann dann gegen die Einstellung Rechtsmittel einlegen (Klageerzwingungsverfahren). Sonst erfährt der Anzeigende nichts mehr vom weiteren Verlauf des Verfahrens. Er kann die Strafanzeige auch (im Gegensatz zum Strafantrag) nicht mehr «zurücknehmen». Eine allgemeine Pflicht, eine Strafanzeige zu erstatten, besteht nicht. Sie besteht nur bei besonders schweren Straftaten, die in § 138 StGB aufgeführt werden. Wer wider besseres Wissen einen anderen anzeigt, kann wegen falscher Verdächtigung selbst bestraft werden (§ 164 StGB).

ist Mitteilung einer Straftat an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht schriftlich oder mündlich zu Protokoll und kann von jedermann erstattet werden (§ 158 StPO). Pflicht zur Anzeige besteht für Privatpersonen grundsätzlich nicht. Bei glaubhafter Kenntniserlangung von beabsichtigtem Friedensverrat, Hochverrat, Staatsgefährdung, Mord, Totschlag, Münzverbrechen, Raub, räuberischer Erpressung, Menschenraub, Verschleppung, erpresserischer Kindesraub, Mädchenhandel (Frauenhandel), gemeingefährlichem Verbrechen (§ 138 StGB) ist Nichtanzeige strafbar. - Erhalten Polizeibeamte oder Staatsanwälte Kenntnis von einer strafbaren Handlung, so haben sie die erforderlichen Ermittlungen anzustellen od. die zuständige Behörde zu verständigen; gleiches gilt für militärische Dienstvorgesetzte (§ 40 WehrstrafG). Rein private Kenntniserlangung einer nicht anzeigepflichtigen Straftat verpflichtet Staatsanwälte und Polizeibeamte nach herrschender Meinung nicht, der zuständigen Behörde Mitteilung zu machen. - Selbstanzeige.

(§ 158 StPO) ist die Mitteilung des Verdachts einer Straftat bei der zuständigen Behörde mit der Anregung zu prüfen, ob sie zu verfolgen ist. Die S. kann von jedermann bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidiensts und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich (auch anonym) angebracht werden. Eine allgemeine Anzeigepflicht für begangene Straftaten besteht grundsätzlich nicht. Lit.: Kürzinger, J., Private Strafanzeige und polizeiliche Reaktion, 1978; Hanak, G., Phänomen Strafanzeige, 2004; Klesczewski, D., Strafakte, 2004

Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Ansicht des Mitteilenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Die Strafanzeige, die gemäß § 158 Abs. 1
StPO formlos bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes sowie den
Amtsgerichten angebracht werden kann, ist i. d. R. eine bloße Anregung zur Aufnahme von Ermittlungen, kann aber auch mit einem Strafantrag verbunden sein. Auch anonyme oder vertrauliche Anzeigen sind echte Strafanzeigen, vgl. hierzu Nr. 8 RiStBV.

ist die Mitteilung des Verdachts einer Straftat mit der Anregung, zu prüfen, ob diese zu verfolgen ist. Sie kann (zum Unterschied vom Strafantrag) von jedermann erstattet werden, und zwar bei StA, Polizei oder Amtsgericht mündlich (dann Beurkundung) oder schriftlich (§ 158 I StPO). Eine Pflicht zur Anzeige begangener Straftaten besteht für Privatpersonen grundsätzlich nicht; anders bei Kenntnis vom Vorhaben gewisser schwerer Straftaten. Hierzu und wegen der Verfolgungs- und Anzeigepflicht von Beamten, Behörden usw. Anzeigepflicht (strafrechtl.), Legalitätsprinzip.


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28.04.2016 um 14:20
Eine Strafanzeige kann anonym erfolgen.

Etwas anderes ist aber die gerichtliche Verwertbarkeit. Alles was nur anonym an die Ermittler oder StA weiter gegeben wird, ist gerichtlich nicht verwertbar. Es müssen dann durch die StA über andere Wege die Richtigkeit der Anzeige festgestellt werden. Gerichtlich verwendbar sind dann nur die Erkenntnisse über diese anderen Wege, niemals die anonyme Aussage als solche.

Sonst könnet ja jeder Nachbar, der einen nicht leiden kann, einen anonyme Anzeige erstatten, deren Inhalt überhaupt nicht zutrifft. Wäre das gerichtlich verwertbar, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet, gut das es so nicht ist.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 14:21
@all
Mir fällt noch ein Szenario ein,
Ein Freund/Liebhaber der Frau kam abends zu Besuch, damit die Kleinste nicht Abends geweckt werden könnte schickt sie die beiden Mädchen (die ältere damit die Kleine alleine keine Angst bekommt ) hinüber auf ihr Bett schlafen weil das Kinderzimmer näher zum Wohnzimmer steht. Der junge kann allein im Kinderzimmer übernachten weil er keine Angst mehr hat.
Die Frau bekommt Besuch, sie machen sich einen netten Abend mit einem Kuchen mit Tee und einem Schluck Wein in der Küche, ca. Eine halbe Stunde später gehen die Erwachsenen ins Wohnzimmer. Der Junge bekommt mit dass es Kuchen in der Küche gibt, geht hinein isst ruhig vom Kuchen. Die Mutter und ihr Besuch bekommen das nicht mit oder bekommt es mit und sagt dem Jungen er soll leise bleiben und so schnell wie möglich ins Bett.
Leider vergaß Frau F. Den gashahn zuzudrehen so dass bereits Gas austratt als der junge die Küche betrat. Frau F. Wird früh wach, geht Rüben zum Jungen ins Zimmer nach dem sie bei den Mädchen alles ok war, sie bemerkt den Geruch im Zimmer und der Junge liegt in seinem erbrochen
Der junge läßt die Zimmer und küchentüre offen stehen solange er isst, später verschließt er sie als er die Küche verlässt. Vor dem Schlafengehen bemerkt Frau F das der gashahn offen steht dreht ihn zu lüftet in der Küche, denkt der junge hätte daran rumgespielt bevor er schlafen gegangen ist. Sie geht im Wohnzimmer schlafen und öffnet nochmals bei sich im Wohnzimmer. Doch der Junge leidet an akuter CO vergiftung, ist verwirrt und übergibt sich. 3 -5 Stunden später wird Frau F wach schaut nach den Kindern, zuerst den Mädchen danach beim Jungen, merkt dass es es nach Gas riecht öffnet schnell das Fenster, schaut sich den Jungen an,bemerkt er liegt im erbrochenen und dass er eine seltsame Hautfarbe hat. Soeben verständigt den Arzt der stellt nur den Tod fest.
(Der Besuch ging entweder als Frau F zu Bett ging oder kurz bevor sie bei den Kindern nachgeschaut hat )
Und mir fällt noch eine Ähnliche Version ein die für einen geplanten Mord sprechen in dem der Besucher der "Mörder" ist und Frau F. Beihilferin /Anstifterin ist.
Oder auch anders rum. (Wenn es jemanden interessiert kann ich das gerne auch nochmal verfassen ?)


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 15:11
@SinopeElektron

Es gibt theoretisch viele verschiedene Möglichkeiten, wie es zu einem Gasaustritt gekommen sein könnte, da muss keine Mordabsicht dahinterstecken.

Wenn der Herd über keine Sicherung verfügt, reicht ja schon, wenn z.B. ein Topf mit Wasser auf dem Herd vergessen wird, überkocht und die Flammen löscht.
Oder wenn der Backofen zum Heizen benutzt wird und der Abzug nicht richtig funktioniert, kann auch CO in die Wohnung gelangen.
Einmal habe ich von einem Fall gelesen, bei dem ein Einfamilienhaus in die Luft flog und auch die Sachverständigen nicht klären konnten, wieso das passierte - dabei soll die Heizanlage weder defekt gewesen sein, noch manipuliert worden sein.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 15:21
@Tajna

Genau so ähnliche Dinge habe ich auch schon gehört.
Der Punkt ist der es gibt sehr viele Möglichkeiten, und bisher konnte ich keine wirklich erklärliche Schilderung zu dem Vorfall lesen, die der Staatsanwaltschaft ist einfach zu schwach, selbst wenn es jetzt zur Anklage gereicht habe, könnte es für eine Verurteilung zu dünn sein.

Habe von Gerichtsverhandlungen gehört dass die vermeintlichen Mörder das Gericht so lange verwirrt haben mit Geständnissen und Rückzug, und Abänderung der Geschichte. Dass das Gericht ohne Handfesten Beweise nichts tun konnte -> Fall Pascal und im Sinne der Anklage für die Angeklagten stimmte.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 15:45
Nehmen wir mal an, die Frau wäre wirklich die Täterin. Dann könnte Sie doch mit Unterstützung ihres Anwalts eine Geschichte präsentieren, die auf fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge oder schlimmstenfalls sogar auf Totschlag hinausläuft: Alle diese Straftaten wären inzwischen verjährt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 16:33
Zitat von SinopeElektronSinopeElektron schrieb:Habe von Gerichtsverhandlungen gehört dass die vermeintlichen Mörder das Gericht so lange verwirrt haben mit Geständnissen und Rückzug, und Abänderung der Geschichte. Dass das Gericht ohne Handfesten Beweise nichts tun konnte -> Fall Pascal und im Sinne der Anklage für die Angeklagten stimmte.
Ob die vermeintlichen Mörder das Gericht verwirrt haben oder die StA einem Irrtum unterlegen war, wissen wir doch gar nicht. Man hat doch durch den Fall Rupp erkannt, dass man bei Geständnissen von Menschen mit geringem IQ vorsichtig sein muss. Im Fall Rupp waren die Geständnisse auf die Einflussnahme der Ermittler zurückzuführen, sie beruhten auf keinem tatsächlichem Hintergrund. Trotz Widerruf des Geständnisses wurden diese verurteilt und später wurde es als Justizirrtum erkannt.

Dass es dann im fall Pascal letztendlich zum Freispruch kam , ist prinzipiell nur zu begrüßen. Nur solche Fälle zeigen, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Verurteilungen sind kein Beleg für einen Rechtsstaat. Der vorliegende Fall ist eher geeignet, dass man an unserem Rechtsstaat zweifelt.

Ich habe bisher nichts wirkliches gelesen, was hier ein Verbrechen mit hoher Wahrscheinlichkeit belegt. Und die Unfallmöglichkeiten sind so vielfältig.

Was mich eher irritiert sind die doch sehr seltsamen Ansichten der Mordkommission bzgl. der Konzentration von CO im Blut. Wenn das die Ursache für die Anklage war, dann hätte es niemals zu dieser Anklage kommen dürfen, dann haben mehrere Kontrollen versagt. Es kann natürlich auch durch die Presse falsch wiedergegeben worden sein.


@Egi
Erst mal muss man die vielfältigen Möglichkeiten eines Unfalles betrachten. Klar gibt es in einem solchen Fall auch für einen Täter viele Möglichkeiten eine tat zu verschleiern. Aber von vornherein von einer Tat auszugehen ist in Wirklichkeit nicht zielführend. Was soll uns das für Erkenntnisse bringen? Ich würde sagen keine.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 16:40
@Egi
Zitat von EgiEgi schrieb:Dann könnte Sie doch mit Unterstützung ihres Anwalts eine Geschichte präsentieren, die auf fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge oder schlimmstenfalls sogar auf Totschlag hinausläuft: Alle diese Straftaten wären inzwischen verjährt.
Müsste sie dann nicht befürchten, dass man ihr nicht glaubt?

Nachdem die ältere Tochter anscheinend ausgesagt hatte, dass die Mädchen in dieser Nacht das erste und einzige Mal nicht im Kinderzimmer, sondern im Schlafzimmer der Mutter schlafen sollten und das auch noch bei geöffnetem Fenster im November.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 16:49
@SCMP77
Meiner Ansicht nach war der Freispruch aller Angeklagten nicht völlig nachvollziehbar, es kam nur zum Freispruch weil keine Leiche da war an der man hätte forensische Spuren sichern können bzw. Den Tatbestand Mord/Totschlag festmachen (offiziell ist er ja immer noch "nur" vermisst )
Aber es kam wie hier an Hand von einer Zeugenaussage eines weiteren Kindes und wegen der zwielichtichen charistika in der Tosa Klause zur Anzeige.

Aber ich pflichte dir bei, bisher ist mir kein aussagekräftiges Detail bekannt das den Verdacht des Totschlags oder Mordes explizit glaubhaft macht.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:08
Was stimmt hier eigentlich ?
1.Einerseits heißt es an mehreren Stellen und Zitaten "....es wurden Hinweise gegeben", andererseits wurde dann doch plötzlich angeblich "anonym Strafanzeige" erstattet. Wann denn ? 2009 ? oder erst kürzlich ?

2. Und die guten Gründe wüßte ich zu gerne, warum von 2009 bis 2016 SIEBEN Jahre verstreichen um etwas Angklagefähiges zu ermitteln.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:20
Jetzt einmal eine ganz andere Geschichte zum Tathergang. Da ja die ananyme Hinweisgeberindie Tochter sein könne, wäre es auch möglich, dass ihr ein Missgeschick passiert ist und so zum Tod des Jungen geführt hat. Natürlich hat dann die Mutter versucht dies als Unglück bei den Ermittlern darzustellen.

Für mich ergibt es einfach keinen Sinn xx Jahre nach der Tat ein Anzeige zu erstatten. Und da die Tochter dies sein könnt und sie sich völlig verkrachte mit der Mutter nun so Ihren Unmut kund tut.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:23
Ah, hier gibt es ja mal nähere Informationen.

Bin aber immer noch nicht ganz von der Schuld überzeugt.

So Dinge wie, der Ex-Mann sagt, sie wäre ein Drache gewesen, oder häufiger Männerbesuch sind für mich keine Beweise. Oder Emotionslosigkeit. Manche sind unter Schock und benehmen sich nicht so, als wäre jemand gestorben.

Dinge dieser Art sind für mich keine Beweise für irgendeine Schuld.

Jemand schrieb auch, dass es auch Kinder gibt, die späte Rache üben.

Hat sie selbst die ganze Zeit die Luft angehalten, als sie die Tat vollbracht hat?

Wenn die Tat so vonstatten gegangen ist, dann war es eine ganz schön blöde Tat. Lässt man das 'Opfer' nicht eher vor dem Gasherd liegen, um einen Unfall vorzutäuschen. Das wirkt alles auf mich ein bisschen zusammenhangslos. Villeicht ist sie auch einfach nicht die Klügste.

Gedanken, über Gedanken...

Das einzige was mich wirklich wundert ist, warum E-M so militant die Frau als Mörderin sehen will. Es wirkt zumindest so. :-D


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E_M Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:29
Zunächst einmal: es heißt @E_M
Zudem bin ich nicht militant, ich nehme mal die Fakten als Grundlage und mache hier keine Märchenstunde aus dem Thread...
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihr Handwerk versteht und nicht grundlos nach 41 Jahren ohne Grundlagen; Ermittlungsergebnisse etc. Anklage erhebt in einem derart medienwirksamen Prozess.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:34
Zitat von SinopeElektronSinopeElektron schrieb:Meiner Ansicht nach war der Freispruch aller Angeklagten nicht völlig nachvollziehbar, es kam nur zum Freispruch weil keine Leiche da war an der man hätte forensische Spuren sichern können bzw. Den Tatbestand Mord/Totschlag festmachen (offiziell ist er ja immer noch "nur" vermisst )
Nein, es gab auch andere Dinge, welche nicht passten, so fand man keine DNA in dem angeblichen Tatzimmer. Sicherlich auch kein Unschuldsbeweis, aber ein fehlendes Indiz, dass man eher erwartet hätte.

Die Gerichten schrecken nicht zurück, jemanden wegen Mordes zu verurteilen, auch wenn keinen Leiche vorhanden ist, da gibt es genügend Beispiele.

Aber das wird hier doch OT.
Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihr Handwerk versteht und nicht grundlos nach 41 Jahren ohne Grundlagen Anklage erhebt
Diese Ansicht ist aber das einzige, was bisher gegen die Angeklagte "sprechen" würde, aber das ist nun mal kein Fakt, sondern schlicht und einfach nur einen Annahme, mehr nicht.

Immerhin enden in D in 9% der Strafverfahren mit einem Freispruch, mit Deiner Ansicht würde es die nicht geben.


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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:35
@E_M

"Es heißt E_M" nicht Dein Ernst, oder? :-D

So eindeutig sind 'Fakten' aber nicht immer.
Du nimmst kein anderen Gedanken an.
Fakt ist, der Junge ist tot, laut äußeren Anzeichen vergiftet.
Alles andere sind erst mal Aussagen von Dritten und keine Beweise. Punkt.


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E_M Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:44
@oBARBIEoCUEo

Ganz recht. Eure Märchenstunde nehme ich nicht an...
Ich halte mich da lieber an die bekannten Fakten, auch wenn ihr die immer klein reden wollt. Wir sind ja hier nicht bei "Wünsch Dir was", sondern bei "So isses".

Im Übrigen möchte ich mit euch nicht mehr diskutieren, das könnt ihr gerne untereinander tun :D


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

28.04.2016 um 17:46
In wenigen Tagen werden wir sehen, wie das Gericht entscheidet. Und ggf. etwas später, ob das Urteil auch revisionssicher ist, sollte es zu einer Verurteilung kommen.


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