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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 11:12
Hm, ich stelle mir dabei die Frage, wie gut sich die Mutter mit CO-Vergiftung auskannte. Damals gab es ja noch kein google und wikipedia etc.

Denn eines fällt hier auf: die Mutter soll in Mordabsicht gehandelt haben. Das heisst, sie wollte, dass das Kind stirbt.

Nun ist aber Tatsache, dass das Kind in seinem Bett an seinem Erbrochenen erstickt ist. Es ist also nicht wie bei der klassischen CO-Vergiftung direkt an dem CO erstickt (multiples Organversagen durch Hypoxie).

Wenn man der Staatsanwaltschaft glauben will, muss man annehmen, dass

1. Die Mutter den Tod des Jungen wollte
2. Die Mutter das Kind schlafend oder sonstwie in die Küche bugsiert hat, den Gashahn geöffnet hat, das Kind eventuell sogar direkt in die Ofenröhre gehalten hat, nach kurzer Zeit den Gashahn zugedreht hat und den Jungen dann lebend ins Bett gelegt hat.

Problematisch ist: Nach 2) hat der Junge noch immer gelebt! Denn er hat sich ja in seinem Bett erbrochen, das kann man nur tun, wenn man lebt. Erbrechen ist zwar ein typisches Symptom für eine CO Vergiftung, aber muss keineswegs immer vorkommen.

Die Mutter also wollte angeblich das Kind umbringen. Sie bringt ihn aber noch lebend aus der Küche wieder ins Kinderzimmer zurück. Dabei wird ihr kaum entgangen sein, dass der Junge noch lebt, denn er wird noch geatmet haben usw.

Und nun legt sie ihn ins Bett, und dann? Hofft sie darauf, dass er sich noch erbricht und dann daran erstickt? Das muss aber gar nicht passieren. Kennt sie sich so gut mit CO Vegiftung aus, dass sie weiss, dass der Tod auch erst nach Stunden eintreten kann?

Wie es aussieht, ist sie doch das Risiko eingegangen, dass der Junge diesen Anschlag überlebt! Wie passt das zum angeblichen Mordmotiv? Hätte eine eiskalte Kindesmörderin die eben keine Medizinerin oder Chemikerin ist nicht den Jungen so lange in der Küche dem Gas ausgesetzt, bis er wirklich tot war? Das hätte je nach den Umständen durchaus innerhalb von Minuten passieren können. Und sie hätte das ja an Hand von Puls, Atmung usw. auch kontrollieren können.

Dies ist ein Punkt, der irgendwie nicht so richtig passt.

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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 11:21
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nun ist aber Tatsache, dass das Kind in seinem Bett an seinem Erbrochenen erstickt ist. Es ist also nicht wie bei der klassischen CO-Vergiftung direkt an dem CO erstickt (multiples Organversagen durch Hypoxie).
Warum ist das eine Tatsache? Das hat der Notarzt auf den Zettel geschrieben... in der Obduktion kam ein anderes Ergebnis raus.

Der Junge hat erbrochen, was bei Bewusstlosigkeit oft vor kommt, ich denke der Junge war bereits bewusstlos, als die Mutter ihn zurück ins Bett brachte, hatte keine Atmung mehr, was wie gesagt ein Erbrechen nicht ausschliesst.


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 11:23
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wie es aussieht, ist sie doch das Risiko eingegangen, dass der Junge diesen Anschlag überlebt! Wie passt das zum angeblichen Mordmotiv?
Wir wissen ja nicht, ob sie dann einen neuen Versuch gestartet hätte...


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29.04.2016 um 11:26
Na ja, bisher bin ich noch keinem Toten begegnet, der sich noch erbrochen hat. Wenn keine Atmung mehr da ist, dann ist man ziemlich mausetot. Und dann erbricht man nichts mehr.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 11:43
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Hätte eine eiskalte Kindesmörderin die eben keine Medizinerin oder Chemikerin
... Sie hat doch im Petrolchemischen Kombinat gearbeitet. Sie hätte folglich an Informationen kommen können. Zumal als dortige Sekretärin.
Die Vergiftung mit CO war in der DDR als Suicidmethode weit verbreitet. Ich meine, ein Buch zu haben, worin eine Art Statistik ist, wie häufig. Ich schau mal später nach... Worauf ich hinauswill: sie hätte können theoretisch auf "Erfahrungen" zurückgreifen. Vom Hörensagen meine ich.
Außerdem ist tot nicht gleich tot. Für einen Laien kann der Junge nach paar Minuten im Gas schon tot ausgesehen haben, aber wenn das Hirn noch Restreflexe erzeugt, kann doch durchaus ein Erbrechen auch nachträglich ausgelöst werden. Vielleicht gibt es hier einen Fachmann, der diesen Prozeß näher erklären kann? Fakt ist, es geht nicht Klick und man ist tot. Zumindest nicht im Falle einer Vergiftung. Es ist ja auch so, daß das Blut erst nach und nach das CO aufnehmen muß. Ich stelle mir das wie einen Sonnenbrand vor: man ist schon lange aus der Sonne und erst zeitversetzt fängt die Haut an zu brennen und sich zu röten.

Zumal ich davon ausgehe, daß sie (für den Fall, daß sie es getan hätte) selbst nicht in Gefahr geraten wollte - also mußte schnell viel CO her und dann wieder schnell weg-gelüftet werden.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 11:50
@Rick_Blaine
Ich bin gerade unterwegs... Aber den Unterschied zwischen Tod und bewusstlos kannst du ja mal googlen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 11:52
Zitat von obskurobskur schrieb:Aber den Unterschied zwischen Tod und bewusstlos kannst du ja mal googlen.
Es ist nicht immer so einfach festzustellen, ob jemand noch atmet oder Puls hat, wie man sich das vielleicht vorstellt. Jedenfalls nicht für einen Laien.


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29.04.2016 um 11:59
@StreuGut

Das Sonnenbrandbeispiel ist ganz richtig. Und das ist das Problem. Es wurde eine COHg Konzentration im Blut von 73% gefunden, die kann aber auf ganz unterschiedliche Weise zustande kommen. Es muss eben nicht nur der kurze tödliche Super-burst von Statdgas in der Ofenröhre mit seinen typischen 9% CO, also 90000 ppm gewesen sein. Man kann auch mit einer Umgebungskorrelation von 1500 ppm eine solche Blutkonzentration aufbauen, nur dauert es dann eben etwas länger, bis sie erreicht ist und es dauert länger bis Bewusstlosigkeit und Tod eintreten.

Und genau das ist der Punkt: die Mutter sagt, das Kind habe vermutlich am Gasherd herumgespielt und sei dann selbst wieder ins Bett, unbemerkt von allen anderen.

Das ist bisher jedenfalls nicht komplett ausgeschlossen.

Bei einem Mord kann man auch ganz anders vorgehen: warum nicht den Unfall noch viel deutlicher darstellen: die Leiche in der Küche liegen lassen? Am Herd? Sie bräuchte dann nur noch einfach behaupten, der Gestank des Gases habe sie geweckt, sie stürmt in die Küche, dreht den Gashahn ab, reisst alle Fenster auf... zu spät.

Wer beweist dann das Gegenteil?

Aber so hat sie sich nicht verhalten.


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Egi ehemaliges Mitglied

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29.04.2016 um 12:47
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Bei einem Mord kann man auch ganz anders vorgehen: warum nicht den Unfall noch viel deutlicher darstellen: die Leiche in der Küche liegen lassen? Am Herd? Sie bräuchte dann nur noch einfach behaupten, der Gestank des Gases habe sie geweckt, sie stürmt in die Küche, dreht den Gashahn ab, reisst alle Fenster auf... zu spät.
@Rick_Blaine

Stimmt, je weniger Variablen der Plan enthält, desto weniger Fehler hätte eine potentielle Täterin machen können. Es sind oftmals die simpelsten Verbrechen am schwierigsten aufzuklären, während komplexes Tatgeschehen viele Ansatzpunkte für Ermittlungen bietet. Dein o.g. Szenario wäre sehr plausibel gewesen. Bei einem Achtjährigen würde man vermutlich nicht von Suizid ausgehen, sondern vom Spielen am Herd.

By the way, Suizide von Kindern im Alter von weniger als zehn Jahren sollen extrem selten vorkommen, sind also nicht komplett ausgeschlossen. Hast Du dazu eventuell vertiefende Infos aus Deiner Berufspraxis oder der Fachliteratur?


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 13:10
@Rick_Blaine

Danke für den Beitrag. Du sprichst an, was mir auch durch den Kopf geht. Faktisch ist das Kind an seinem Erbrochenen erstickt, das war todesursächlich (Obduktionsbericht), ausgelöst durch die Intoxination mit CO und Bewusstlosigkeit (Beobachtung des Notarztes, Nachweis im Blut). Der hier durchgespielten Szenerie zufolge müsste die Mutter das Erbrechen im Zustand der Bewusstlosigkeit einkalkuliert haben, um ganz sicher zu gehen. Daran glaube ich aber nicht, denn so etwas lässt sich nicht vorher planen. Wäre sie das Risiko eingegangen, wenn sie in Mordabsicht handelte? Woher konnte sie wissen, ob die verabreichte Gasmenge tödlich war?


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 13:40
Also, wer sich nur kurz mal mit dem Thema beschäftigt findet schnell heraus:
7 Therapie

Die Therapie besteht in einer sofortigen Beatmung mit reinem Sauerstoff (Hyperbare Oxygenation). Die Zufuhr von Frischluft ist bei ausgeprägten Vergiftungen nicht ausreichend, da die Eliminationshalbwertzeit von CO über 5 Stunden beträgt. Eine im Rahmen der Vergiftung entstehende Azidose kann mit Bikarbonat ausgeglichen werden.
http://flexikon.doccheck.com/de/Kohlenmonoxidvergiftung#Therapie

Auch wenn er noch gelebt hat, als sie ihn ins Bett legte, war ihr (wenn sie vorher recherchiert hat oder es bereits wusste) klar, dass er ohne Beatmung sterben würde...

Es gab auch Sicherheitsbroschüren damals, da stand genau das mit Sicherheit auch drin, um die Leute vor Vergiftungen zu warnen...


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 13:55
Sehe ich anders: Vor 41 Jahren gab es kein Internet für diese Recherchen. In der DDR hatten viele Familien noch nicht einmal ein Telefon. Gewarnt wurde vor den Gefahren einer Gasvergiftungen nur ganz allgemein, ohne die o.g. Details. Da ich Mitte der 1960er Jahre in der damaligen DDR geboren wurde und dort auch aufwuchs, weiß ich das aus erster Hand.

Mit entsprechenden Nachfragen bei Kollegen in ihrer Chemiefirma hätte sich die jetzt angeklagte Frau vermutlich sehr verdächtig gemacht.


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 13:59
Dann eben mal anders:

Mal angenommen, der Junge war in der Küche und hat selbst am Herd rumgespielt...
Wie soll dann das weitere Szenario ausgesehen haben? Er selbst war bewusstlos, das haben die Rechtsmediziner und Gutachter anhand des CO Wertes bestimmen können. Die Mutter findet also ihr bewusstloses Kind vor, dreht das Gas ab, lüftet und bringt ihn ins einfach ins Bett? Ohne sich zu vergewissern, dass es ihm gut geht, ohne einen Arzt zu rufen?


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 14:01
@Egi

Natürlich konnte man sich diese Infos beschaffen, wenn man das wollte. Findet man mit Sicherheit in einem Medizinbuch. Damals suchte man eben eine Bibliothek auf, wenn man ein Fachbuch studieren wollte...


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 14:10
41 Jahre? Naja. Es gibt ja auch heute noch 90 jährige, die, weil sie für die NS irgendwas gearbeitet haben vor über 60 Jahren verurteilt.
Aber bei einer 74 jährigen frage ich mich, wie es ihr dann, wenn sie schuldig ist und verurteilt wird, im Gefägnis ergeht.


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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 14:11
Zitat von EgiEgi schrieb:Sehe ich anders: Vor 41 Jahren gab es kein Internet für diese Recherchen
Hmm, es gab da mal was, das nannte sich Buch... sowas gab es AFAIK auch in der Ostzone...


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E_M Diskussionsleiter
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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 14:12
@rambaldi
Danke. Ganz genau. Außerdem war das viel anonymer als Recherche im Internet, das müsste man dann ja im Internetcafe machen und nicht am eigenen PC. In die Bibliothek setzen und einfach in einem Buch schmökern ohne es auszuleihen und keiner merkt was man da liest...


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

29.04.2016 um 14:19
Ihr kennt die DDR nicht, stimmts? Da brauchte es einen Bibliotheksausweis, und die entliehenen Bücher wurden notiert. Ein Kriminalist hätte also nur nachschauen müssen, welche Personen die entsprechenden Fachbücher entliehen hatten.


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E_M Diskussionsleiter
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29.04.2016 um 14:20
Zitat von E_ME_M schrieb: In die Bibliothek setzen und einfach in einem Buch schmökern ohne es auszuleihen
das ging sehr wohl und dann wurde auch nichts notiert. Ich bin aus der ehemaligen DDR. Des Weiteren musste der Ausweis erst bei Leihe eines Buches vorgezeigt werden - und solch einen Ausweis hatten damals viele Leute.


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Egi ehemaliges Mitglied

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29.04.2016 um 14:24
Tja, in normalen Bibliotheken waren medizinische Fachbücher mit der Thematik Gasvergiftung eher selten zu finden. Dann hätte die mögliche Täterin in eine Uni-Bibliothek gehen müssen. Woran sich wiederum jemandem erinnern und sie belasten könnte.


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