Mevsim schrieb:Wofür dient diese Befragung im Prozess? Das ist doppelte Traumatisierung.
Ich weiß ja noch nicht Mal, welchen Nutzen diese Befragung für den Angeklagten hat?
Die Mutter ist ja zuerst mal eine von mehreren Zeugen, die in einem Prozess gegen einen bestimmten Angeklagten aussagen. Der Prozess dient dazu, festzustellen, ob der Angeklagte schuldig ist, die angeklagten Straftaten begangen zu haben und die Zeugen sollen Informationen liefern, die dem Gericht helfen, sich dazu eine Meinung zu bilden.
In unserem Rechtsstaat hat ein Angeklagter das Recht, sich zu verteidigen. Die Richter dürfen die Zeugen befragen, der Staatsanwalt darf es auch und natürlich auch der Angeklagte. Wenn ein Angeklagter meint, dass ein Zeuge etwas weiß, was ihn entlastet, dass aber nicht gesagt hat, weil ihn z.B. weder der Richter noch der StA ihn danach gefragt hat, dann kann der Angeklagte bzw. sein Anwalt das fragen. Es ist halt Bestandteil seines Rechtes auf eine Verteidigung und eine fairen Prozess.
Dieser Angeklagte hat das Recht offensichtlich missbraucht und sein Fragerecht dazu genutzt, die Mutter zu demütigen und ihr weitere Schmerzen zuzufügen. Der Richter hat ihn ja aber auch mehrfach dazu ermahnt. Trotzdem ist es halt so, dass man ihm dieses Recht nicht vorenthalten kann, nur weil er eine besonders verwerfliche Tat begangen hat oder weil die Zeugin die Mutter des Opfer und somit auch sein Opfer ist.
Z.B. ist es auch nur unter ganz besonderen Umständen möglich, dass ein Zeuge/eine Zeugin vor Gericht im Abwesenheit des Angeklagten aussagen darf. Gerade für sehr junge Opfer oder Opfer von Gewalttaten ist es oft sehr schwer, im Beisein des Angeklagten auszusagen und über die Tat zu sprechen. Aber ein fairer Prozess gebietet es halt auch, dass jemand, der angeklagt ist, in der Lage sein muss, zuzuhören, was im vorgeworfen wird und welche Argumente dazu vor Gericht vorgebracht werden.