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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

65 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mahnung, Inkasso ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 14:09
@googleme

Also wenn du mit "dieser Branche" schon öfters zu tun hattest, dann solltest du evtl dein Konsumverhalten überdenken^^

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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 14:11
@lavanda
Eher selten, nur kenne ich es aus meinem Bekanntenkreis und ja, das ich die Rechnung vom Busverkehr versäumt habe war einfach faulheit :)

Sollte niemand eine bessere Idee haben werde ich wohl bei mein Dad was pumpen müssen, danke schonmal bis hierhin :)


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 15:04
Soweit ich weiss ist o.g. Einigungsgebühr auf 20% des Streitwertes begrenz, schau das doch mal auf gängigen Rechtsplatformen nach, Gruß


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 15:10
Zitat von lavandalavanda schrieb:Frage doch einfach bei dem Inkasso-Unternehmen an, wie diese Summe zusammengesetzt wurde! 
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Soweit ich weiss ist o.g. Einigungsgebühr auf 20% des Streitwertes begrenz
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

67,50 bei einem Streitwert von 60 EUR passt.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 16:02
Zitat von googlemegoogleme schrieb:Ist das rechtens?
Gegenfrage, ist das Rechtens das du schwarz fährst?
Du wirst nicht drum rum kommen zu zahlen, weil es sonst noch teurer wird.
Beim nächsten Mal kauf dir lieber einen gültigen Fahrschein.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 16:22
@MATULINE
Nö ist halt passiert und? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun oO


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 16:26
Zitat von googlemegoogleme schrieb:Nö ist halt passiert und? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
Das stimmt.

Die höheren Kosten kommen daher, dass Du nicht gezahlt hast. Es gab wahrscheinlich eine Zahlungsaufforderung und ein bis zwei Mahnungen. Dann kam die Post vom Anwalt.

Und der erbringt eine Dienstleistung, die Du nun bezahlen musst. Weil derjenige, der den Anwalt beauftragt hat, dies aufgrund Deines Nichtzahlens durfte und deswegen die Kosten an Dich weiter reichen kann.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 16:28
@kleinundgrün
Ich habe 1 Aufforderung vom Busverkehr erhalten die ich verschlampt habe. Inkasso kam schon beim 2. Brief.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 16:33
Dann sind sie von der schnellen Sorte. Immerhin gab es keinen gerichtlichen Mahnbescheid.

Na ja. Ist ja auch egal. Mit dem Link, den ich nannte, kannst Du nach rechnen.

Und meist kann man bei Schulden direkt mit dem Gläubiger einen Zahlungsplan vereinbaren, wenn man selber aktiv wird. Ist meist besser und billiger, als auf einen vom Anwalt zu warten.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

31.03.2017 um 16:34
@kleinundgrün
Ja da hast du recht, danke nochmal :)


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

18.04.2018 um 10:54
Da ich keine Lust habe jetzt nochmal nen neuen Thread auf zu machen ^^:

Mir wurde am Telefon verischert, dass Gebühren (sollten welche Anfallen) ausschließlich über meinen Mobilfunkvertrag laufen: 20 Euro auch bei mir dann auf der Rechnung.
Da frag ich mich: für das 5 Minuten Gespräch, (und es war wirklich bloß ne Frage meinerseits) können die doch nicht 20 euro verlangen, hat die Dame die am Telefon hockt dann nen Stundenlohn von 200 Euro oder was?
Hab gerade nur n' bisschen Angst, dass das in meiner Schufa auftaucht. Hat da jemand Erfahrung? :)

#LassetdieAltenpostsAuferstehen,sowieesJesuseinsttat


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

18.04.2018 um 10:58
Hallo :)
Da bekommst du Online 'ne schnelle Antwort, solltest vielleicht nur nicht mit der Inkasso-Zahlung auch noch warten!

''Wenn Sie befürchten, dass unberechtigte Schufa-Einträge existieren, können Sie von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen und die Löschung unzulässiger Einträge bzw. deren Berichtigung beantragen.''
- https://www.privatinsolvenz.net/inkasso/

Liebe Grüße!


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

10.11.2018 um 11:08
@googleme

Die Einigungsgebühr wird eigentlich nur bei einer vereinbarten Ratenzahlung fällig. Bei einer Begleichung des Gesamtbetrages nicht mehr.
Die Einigungsgebühr ist in jedem Fall rechtens, denn bei einer Ratenzahlung fallen nunmal Bearbeitungskosten an, bzw. Mehraufwand für das Unternehmen und das gehört vergütet.
Übrigens ist kein Unternehmen mehr zu einem 3fachen Mahnverlauf verpflichtet. Einige Unternehmen bieten das freiwillig noch an, weil ihnen am Erhalt eines Kundenstamms gelegen ist. Bei Schwarzfahrern sieht die Sache aber schon anders aus; und daher gibt es da auch gleich die Weiterleitung an ein Inkassounternehmen.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

12.11.2018 um 16:39
@googleme
Ganz einfache Antwort du solltest es einfach zahlen erstens die sind am längeren Hebel
Zweitens ist es rechtens
Und drittens wenn du nicht zahlst kommen noch mehr kosten zusammen die du ergend wann voll nicht mehr hin bekommst
Und ergend wann wird der Pfänder an der Türe kloppen und sucht sich die Wert Sachen raus so das er auf die Summe kommt und eins sei gewiss du wirst nicht viel in der Wohnung haben danach ;)


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

12.11.2018 um 17:59
Zitat von DeahteroneDeahterone schrieb:Ganz einfache Antwort du solltest es einfach zahlen erstens die sind am längeren Hebel
Zweitens ist es rechtens
nein ist es nicht.

Ganz kurze eigene Erfahrung. Es gab mal eine Rücklastschrift für einen Einkauf bei Kaufland bei mir.
Anstatt es noch einmal abzubuchen, so wie es hinten auf dem Kassenzettel steht, kam ein paar Wochen später Post von Intercard, der Firma die für den Lastschrifteinzug zuständig ist. Hauptforderung, also der Einkauf, waren knapp 20 €, aber Intercard wollte inkl. aller Gebühren 65 €! :D

Natürlich auch erstmal gegoogelt, ob das so rechtens ist usw... und letztendlich nur den Originalbetrag überwiesen.

Das Ganze wurde dann wiederum an eine andere Firma abgetreten, wo dann noch ein paar Briefe kamen, letztendlich mit "einmaligem Angebot", also dass sich die Summe verringert wennman sofort zahlt.
Irgendwann kam nix mehr!

Deshalb nicht immer gleich Angst machen mit Ratschlägen "zahle lieber" usw... genau das wurde mir auch von allen Seiten geraten. :D
Nun ja ich habe mich getraut nicht zu zahlen, bzw. nur den originalen Betrag. Hätte ich der Angstmache nachgegeben, wären es genau 45 € zu viel gewesen. :D
Also...nichts überstürzen, die wollen alle irgendwo abzocken, nur meine Erfahrung. Die sitzen nur so lange am längeren Hebel, wie wenn du darauf eingehst und brav zahlst.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 06:50
@knopper

Ja schön doof dass du den Inkassozuschlag inkl. Bearbeitungsgebühr und Rücklastschriftkosten nicht gezahlt hast. Du bist offenbar so ein typischer Fall, dem zu späterer Zeit ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattern wird; diesen wirst du auch gekonnt ignorieren und dann, nach 2 Wochen wird der Titel erwirkt und dieser ist dann auch rechtskräftig. Nur weil sich aktuell niemand bei dir meldet, heisst es nicht, dass die Forderung verschwunden ist. Je nach Inkassounternehmen ruhen deine Mahnphasen gerne mal. Allerdings ruhen deine Monatszinsen nicht.
Übrigens; ich erwähne es nochmal; Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet zu mahnen. Wenn im geschlossenen Vertrag ein Datum zur Zahlung steht, bedarf es keiner Mahnungen mehr. Einige Unternehmen bieten das zwecks Kundenpflege noch an. Bei Kaufland muss dir klar sein, dass sofort an der Kasse bezahlt werden muss. Die müssen nicht mahnen; die können ihre Forderung direkt an ein Inkassounternehmen abgeben und die den Rest machen lassen.

Es ist immer schön zu sehen wie unbedacht manche ihre Zahlungspflicht nicht nachkommen und dann noch denken sie hätten Ansprüche bei der Zahlungsverhandlung. Warum sollte Kaufland 2 mal abbuchen? Wenn du dort mit Karte zahlst, hätte dein Konto gedeckt sein müssen. Wenn man es ganz penibel betrachtet hast du ein Unternehmen um ihr Geld betrogen. Nachdem die Abbuchung nicht funktionierte, wärst du in der Pflicht gewesen es von allein zu überweisen. Auf dem Abbuchungsversuch hättest du Kontodaten und Verwendungszweck gefunden.

Es ist eine Leistung an dich erbracht worden und du bist deiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen. Höre auf anderen hier zu raten nur die Hauptforderung zu zahlen. Das kann bis zur Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Lohnpfändung und Haft gehen; und du freust dir einen Keks weil das alles noch auf dich zukommen könnte? Respekt.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 07:55
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Es ist immer schön zu sehen wie unbedacht manche ihre Zahlungspflicht nicht nachkommen und dann noch denken sie hätten Ansprüche bei der Zahlungsverhandlung.
@Streuselchen
Ich bin bei Deinem ganzen Beitrag ganz bei Dir!

Um mal mit den Mythen aufzuräumen die mir Täglich bei unseren Kunden so begegnen:
- steht auf einer Rechnung kein Zahlungsziel ist sie sofort zahlbar, nicht erst nach 30 Tagen
- es muss keine freundliche Zahlungserinnerung ohne Gebühren geschickt werden
- wir müssen nicht zweimal Mahnen ehe wir die Forderung an das Inkassobüro abgeben, tatsächlich müssen wir gar nicht Mahnen ( Alle die sich in irgendeiner Form Kaufleute nennen, müssen das mal gelernt haben)

Ich kann nur jedem Raten der ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommt, Kümmer Dich sofort!
frag einmal nach ob die Zahlung rechtens ist und dann sieh zu das Du das bezahlt bekommst.
Ist erst einmal das gerichtliche Mahnverfahren in Gang dann wird es richtig teuer.
Ich hatte letztens einen Vorgang auf dem Tisch, da wurden aus knapp 100 € mit allen Gebühren über 600 €


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 08:08
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:Ich kann nur jedem Raten der ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommt, Kümmer Dich sofort!
frag einmal nach ob die Zahlung rechtens ist und dann sieh zu das Du das bezahlt bekommst.
Ist erst einmal das gerichtliche Mahnverfahren in Gang dann wird es richtig teuer.
Ich hatte letztens einen Vorgang auf dem Tisch, da wurden aus knapp 100 € mit allen Gebühren über 600 €
Dankeschön. Es ist genau so wie du schreibst.

Als Ergänzung noch, wenn es in das gerichtliche Mahnverfahren gerutscht ist, ist man so oder so zur Zahlung verpflichtet. Da gibt es kein Verhandlungs- oder Reklamationsspielraum mehr.
Mit dem erhalt des Vollstreckungsbescheides hat man nochmal 2 Wochen Frist zum Widerspruch. Nutzt man diese nicht, ist der Titel rechtskräftig und bleibt auch gern über 30 Jahre hinaus. Viele denken, man könne das aussitzen. Dem ist aber nicht so.

Vor dem Vollstreckungsbescheid kommen definitiv noch Schreiben vom Inkassounternehmen, die darauf hinweisen, wieviel Zeit noch zum bezahlen bleibt. Da kommen auch noch keine Vergleiche angeboten, da geht es immer um die Gesamtforderung. Erst nach der Titulierung versucht man dem Schuldner noch ein Angebot zu unterbreiten; auch hier wieder nir auf Kulanz; damit überhaupt noch Zahlungswillen verzeichnet werden kann.

Die Briefe die Knopper da bekommen hat, mit Vergleichsangeboten, lassen eigentlich schon darauf schließen, dass ein Titel erwirkt wurde und das es bereits in der Schufa steht.
Da besteht natürlich Grund zur Freude, dass sich niemand mehr meldet. :) Bis das Konto oder der Lohn irgendwann gepfändet wird, dann heisst es wieder Abzocke; und wie können die nur.

Vorgerichtliche Mahnphasen erstrecken sich schon noch über einen Zeitraum, wo man sich definotiv kümmern kann und nachfragen kann ob die Forderung rechtens ist.
Allerdings hat das Inkassounternehmen nichts damit zu tun, die nehmen Forderungen an, mit der Gewissheit, dass diese vorher geprüft wurden vom Mandanten und zur Hauptforderung gibt es eigentlich keinen Diskussionsspielraum mehr.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 19:43
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Es ist immer schön zu sehen wie unbedacht manche ihre Zahlungspflicht nicht nachkommen und dann noch denken sie hätten Ansprüche bei der Zahlungsverhandlung. Warum sollte Kaufland 2 mal abbuchen?
Weil das so hinten auf dem Kassenzettel steht.
Bei Nichteinlösung ermächtigt man Kaufland bzw. das abbuchende Unternehmen den Betrag innerhalb von 45 Tagen erneut einzuziehen.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Es ist eine Leistung an dich erbracht worden und du bist deiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen. Höre auf anderen hier zu raten nur die Hauptforderung zu zahlen. Das kann bis zur Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Lohnpfändung und Haft gehen; und du freust dir einen Keks weil das alles noch auf dich zukommen könnte?
ist alles übertreiben und vollkommene Panikmache... und? Ist es dazu bei mir gekommen? Nein im Gegenteil die 2. Inkassofirma hat sich mit irgendwelchen Vergleichsangeboten gemeldet, das sich der Betrag verringert wenn ich jetzt sofort zahle usw... klingt alles nicht grade seriös.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Als Ergänzung noch, wenn es in das gerichtliche Mahnverfahren gerutscht ist, ist man so oder so zur Zahlung verpflichtet. Da gibt es kein Verhandlungs- oder Reklamationsspielraum mehr.
Nein, ist man nicht. Man kann dem Mahnbescheid widersprechen, ab da ist das Mahnverfahren erstmal gestoppt und er Gläubiger muss nun weitere Schritte also bspw. eine Klage einreichen. Man darf natürlich die Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Die Briefe die Knopper da bekommen hat, mit Vergleichsangeboten, lassen eigentlich schon darauf schließen, dass ein Titel erwirkt wurde und das es bereits in der Schufa steht.
nein, ich habe ja nie einen Mahn oder Vollstreckungsbescheid erhalten.

Wie gesagt das Ganze ist bei mir nun über 3 Jahre her. Von einer Konto oder Lohnpfändung habe ich in der Zeit jedenfalls nichts mitbekommen...
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:Ich kann nur jedem Raten der ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommt, Kümmer Dich sofort!
frag einmal nach ob die Zahlung rechtens ist und dann sieh zu das Du das bezahlt bekommst.
Wenn man beim Inkassobüro anruft ist das natürlich alles rechtens, klar. Auf meine Nachfrage wie denn aus 20 Euro auf einmal 65 werden können hieß es nur "wir haben ja auch unsere Auslagen und Kosten" usw.. Ja klar mehr als das doppelte als der Originalbetrag. Da wird sich dann gern mal rausgeredet und irgendwelche Gründe erfunden, auch wenn man weiter nachhakt wie das denn sein kann. :D

Beim TE ja genau das gleiche, aus 60 € werden 211€, schon kurios.

Ist für mich alles nur pure Abzocke und handeln nach dem Motto "erstmal versuchen, die meisten werden es schon zahlen." Naja und solange dies noch alle tun, haben diese Büros natürlich leichtes Spiel.


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Inkasso - Einigungsgebühr, ist das rechtens?

17.11.2018 um 19:58
Zitat von knopperknopper schrieb:Wenn man beim Inkassobüro anruft ist das natürlich alles rechtens, klar.
Das Inkasso muss dir ja angeben um wessen Forderung es sich handelt, und selbstverständlich ruft man erstmal dort an und nicht beim Inkasso
Zitat von knopperknopper schrieb:uf meine Nachfrage wie denn aus 20 Euro auf einmal 65 werden können hieß es nur "wir haben ja auch unsere Auslagen und Kosten" usw.. Ja klar mehr als das doppelte als der Originalbetrag.
Da es sich in den Fällen die ich kenne um Anwaltsgebühren handelt, bis Du da noch echt gut weggekommen. Das erste Schreiben kostet X das zweite Schreiben kostet mehr, ggf Einwohnermeldeamtsanfragen usw.


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