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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

43 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Gesellschaft, Missbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 18:26
Hallo,

Meine Familie bzw. meiner Halbschwester ist dies bezüglich passiert. Das Urteil wahr am Ende auf Bewährung ohne Auflage durch Täter Opfer Ausgleich.

Ist dieses Urteil gerechtfertigt? So steht es in der Gesetzes Lage in Deutschland drinnen. Die Staatsanwaltschaft haben alles gesucht um den hinter Gittern zu bringen es gab aber dies bezüglich keine Gesetzes Lücke. Dies kommt selten vor ist aber möglich. Das Urteil fanden Heute statt.

Ich möchte dies bezüglich jetzt offen diskutieren ob dieses Urteil gerechtfertigt ist und das Mindest Strafmaß an sich Erhöht werden soll?

Ich bin der Meinung das es deutlich erhöht werden soll. Nicht nur in Deutschland sondern in viele Westlichen oder anderen globalen Ländern und Regionen auf der Erde wie z.B. auch in Amerika. Das Bewusstsein ist leider immer noch in der Gesetzes Lage über das Thema angekommen. Trotz durch Mee too Bewegungen und andere Umdenken Prozesse einer Gesellschaft. Wie findet ihr das? Soll es ändlich geändert werden? Warum ist das das Strafmaß überhaupt so niedrig? Ich finde dafür das eine missbrauchte Person die Hölle und ein halben Tod durch Missbrauch bis zum Ende des Lebens immer wieder durch führen muss das Strafmaß absolut in Deutschland und auch in anderen Ländern dieser Welt überhaupt nicht angemessen.

Kein Wunder das sich auch niemand drauf es überhaupt zur Anzeige zu bringen. Wenn mehr anzeigen kommen sollen müssen nach meiner Meinung auch die straffen höher werden.
Würde mich für eure Antworten sehr Freuen.

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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 19:40
Einfach steinigen. Finde ich völlig angemessen. Zufrieden?


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 19:58
Eine Bewaehrung sollte dabei nicht moeglich sein!
Als "Sittich" einzusitzen ist eine praegende Strafe, auf Bewaehrung nur Bestaetigung fuer das schlimme Tun!
Das darf nicht sein!


:mlp:


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:25
@Syndrom
Ist aber in Deutschland anscheinend noch möglich auf ner gewissen Art und Weise. Deswegen wollte ich es hiermit der Öffentlichkeit zeigen weil ich glaube das es nicht alle wissen. Auch ich dachte es nicht vorher, das es noch so ist um etwas vielleicht zu verändern.

Ich Frage mich nur: In Deutschland steht im Grundgesetz das die „Würde eines Menschen unantastbar ist“. Dieses Urteil ist aber nicht wirklich ausgleichend dafür nach meiner Meinung. Auch nicht verhältnismäßig zu dem Grund gesetzt des Artikel der Unantastbaren Würde. Deutschland ist ein Sozialstaat oder soll dieses Repräsentieren. Eine Gesellschaft ist von Normen und Werten bestimmt. Den diese Bestimmen die Regeln und Gesetze. Sprich, so finde ich, wenn so ein mindest Strafmaß für diese Situation vorliegt, frage ich mich jetzt ernsthaft aus meiner und der allgemeinen Moralität heraus was erstens: das für einer Gesellschaft bedeutet und zweitens: Es Spiegelt Leiter unsere Gesellschaft in diesen Normen und Werten wieder die nach diesem Urteil nicht gerade hoch sind aber so in der Regelung festgelegt ist unter der Bedingung eines Täter Opfer Ausgleichs. Besonders für ein Staat der sich als Sozial bezeichnet und bezeichnet werden darf finde ich es damit nicht gerechtfertigt.

Dieses Urteil kommt sehr selten vor aber es ist möglich unter gewissen Bedingungen leider. Ich möchte das auch nicht so offen sagen. Aber was verändert sich dann... nichts.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:31
Zitat von em123456789012em123456789012 schrieb:Ich möchte dies bezüglich jetzt offen diskutieren ob dieses Urteil gerechtfertigt ist und das Mindest Strafmaß an sich Erhöht werden soll?
Dafür müsste man den Tatvorwurf kennen und das genaue Strafmaß, einfach so ins Blaue zu diskutieren führt hier zu nichts.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:35
@Kürbisgesicht
Der Tat vorwurf Heist Väterlicher Missbrauch bzw. Vergewaltigung an eigenem minderjährigen Kind/ Tochter.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:38
@em123456789012
Missbrauch ist nicht gleich Vergewaltigung, daher meine Nachfrage und wie sieht das Strafmaß aus?


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:43
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Hier liegt eine Info bezüglich der Strafregelung in diesem Fall vor. Ich selber kann das sagen wie das Urteil gemacht wurde und passiert ist. Unter gewissen Bedingungen scheint es so noch möglich zu sein. So ein Urteil ist im Ausnahme Fall aber möglich.

Weitere Paragraphen über das Thema sind auch unter dem link auf der Seite abrufbar.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:49
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/sexueller-missbrauch-von-kindern/

Hier auch nochmal eine Seite von der Polizei zu dem Thema.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:51
@em123456789012
Ich kenne die § aber das beantwortet nicht meine Frage, ich wollte wissen, wie der Täter bestraft wurde.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 20:58
@em123456789012
Welches Urteil würde denn deiner Meinung nach die Tat aufwiegen?


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

26.08.2020 um 22:16
Keins. Die Tat kann man nicht aufwiegen.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 11:10
@em123456789012

Vorausschickend bin ich grundsätzlich für sehr langjährige oder sogar echt lebenslange Strafen für Kinderschänder zu gewinnen.

Du fragst aber nach dem Strafmaß zu einer Straftat, von der uns Diskutanten so gut wie nichts bekannt ist. Auf dieser Grundlage kann man nicht diskutieren.

Ich will Dich ausdrücklich nicht ermuntern, hier Details aus Taten in Deinem privaten Umfeld nachzureichen. Das ist ja auch nicht unbedingt im Sinne eines Opfers einer Straftat.

In einer Gerichtsverhandlung sollen ja alle Tatumstände gewürdigt werden. Und die werden nicht selten in meheren vollen Aktenordnern zusammengetragen. Aus den AUssgaen vor Gericht und diesen Ermittlungergebnissen bildet sich dann ein Gesamtbild. Aus einer einzelnen Zeile in einem Mystery Forum tut es das nicht.

Nu erwarte dann von niemandem eine seriöse Antwort.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 11:48
Zitat von em123456789012em123456789012 schrieb:Dieses Urteil kommt sehr selten vor aber es ist möglich unter gewissen Bedingungen leider. Ich möchte das auch nicht so offen sagen. Aber was verändert sich dann... nichts
Das verstehe ich nicht so recht? So außergewöhnlich finde ich das jetzt nicht unbedingt, ohne natürlich Details oder gar die Gesamtschau zu kennen.

Aber grundsätzlich kann eine verhängte Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr zur Bewährung aufgesetzt werden. Wird meist gewährt bei Ersttätern und bei solchen mit besonders günstiger Sozialprognose, von denen anzunehmen ist, dass sie keine weiteren Straftaten verüben werden bzw. von denen keinerlei konkrete Gefahr ausgeht.

In Einzelfällen bzw. bei besonderen Umständen ist auch glaube ich noch bei einer höheren Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren Bewährung möglich. Lagen hier zufälligerweise solche besonderen Umstände vor?


Aber ich glaube du fragst dich warum man überhaupt eine so niedrige Freiheitsstrafe, die noch Bewährungszulässig ist, verhängt wurde, obwohl der gesetzte Strafrahmen auf dem Papier (§ 176 StGB) mehr zu bieten gehabt hätte?

Tja, eine sehr gute Frage. Juristen mögen dazu mehr sagen können.
Nur kurz von mir als Laie:
Richter genießen nun mal gewisse Entscheidungsfreiheiten hinsichtlich der Strafzumessung und können gewisse Punkte zu Gunsten des Angeklagten werten. Liegen dann sogar noch anerkannte Milderungsgründe vor, müssen die Richter diese sogar berücksichtigen. Das alles wirkt sich natürlich aufs Strafmaß aus.

Und fällt dann ein verhängtes Strafmaß, eine Freiheitsstrafe, noch in den Rahmen des für Bewährung zulässigen Rahmens, dann können unter gewissen Umständen diese Freiheitsstrafen auch immer wieder zur Bewährung ausgesetzt werden.

Natürlich könnte man § 176 StGB auch reformieren und die einzelnen Mindeststrafen bzw. Mindeststrafmaße von vornherein raufsetzen, allerdings muss bei sowas auch immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. (Nur ganz grob aus der Erinnerung heraus)
Unterschiedliche Tatbestände verlangen unterschiedliche Strafrahmen bzw. Abstufungen und von unterschiedlichen Tatbeständen hat das StGB eine Menge zu bieten.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 12:04
Niedriges Strafmaß bei väterlichen Missbrauch
Zitat von em123456789012em123456789012 schrieb:Meine Familie bzw. meiner Halbschwester ist dies bezüglich passiert. Das Urteil wahr am Ende auf Bewährung ohne Auflage durch Täter Opfer Ausgleich.

Für mich als Laie klingt das nach garnichts. Keine Konsequenzen für den Täter. Nix. Toll.
Zitat von quanti7quanti7 schrieb:Einfach steinigen. Finde ich völlig angemessen. Zufrieden?
Und was soll eigtl. diese vermessene Aussage?


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 12:21
Hoffen wir mal das zumindest, die Termine und co. mit dem Gericht, also die Auseinandersetzung an sich, dem Mann übel zugesetzt hat. Aber so, kann man das Ergebnis genauso gut mit Wachsmalkreide auf ein Papier schreiben "tu das nich nocheinmal". Das ist rein garnichts. Meine Meinung.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Vorausschickend bin ich grundsätzlich für sehr langjährige oder sogar echt lebenslange Strafen für Kinderschänder zu gewinnen.
Sowieso. Wie anderswo mal erwähnt, alles und jeder, der in diese Kategorie fällt, gehört mMn maximal bestraft.

Aber gut, vll wurde die Halbschwester auch "nur" ein oder zweimal körperlich angegangen, und es gibt keine Beweise, vllt nur Aussage gegen Aussage. Ich kenn mich da wirklich nicht aus. Trotzdem nicht schön.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 12:33
Wenn es ein Urteil gibt, dann gibt es auch eine Urteilsbegründung.
Die könnte man diskutieren.
Kann das Urteil noch angefochten werden?


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 13:11
Zitat von EintagsflieginEintagsfliegin schrieb:Sowieso. Wie anderswo mal erwähnt, alles und jeder, der in diese Kategorie fällt, gehört mMn maximal bestraft.
Maximal auf den jeweiligen Strafrahmen des § 176 StGB bezogen, da würde ich persönlich konform mit dir gehen.
Nicht so jedoch, wenn das Maximum lebenslänglich bedeuten würde. Also keine Chance unter 15 Jahren auf Bewährung wieder frei zu kommen.

Abstufungen sind schon wichtig um der jeweiligen Schwere des Delikts Rechnung zu tragen. Straftaten gegen das Leben und sogar gegen die Menschlichkeit (insbesondere der schwere Totschlag, Mord und Völkermord) beispielsweise sind für mich einfach höher zu bewerten als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Folglich sollte die lebenslange Freiheitsstrafe auch nur ganz besonderen Tatbeständen vorbehalten sein.

Und im wahrsten Sinne des Wortes lebenslänglich, was sich viele wünschen, ist auch nicht mit unserem Rechtsstaatsprinzip und der darin enthaltenen Menschenwürde vereinbar. Es ist schwer vorzustellen, aber gewisse Prinzipien gelten nun mal für alle. Fangen wir an mit zweierlei Maß zu messen, können wir unseren Rechtsstaat auch in die Tonne kloppen.

Gab dazu auch mal eine ausführliche Begründung vom Bundesverfassungsgericht, warum eine bei uns von vornherein lebenslange Freiheitsstrafe im wahrsten Sinne des Wortes, also bis zum Tode, verfassungswidrig wäre.
Folglich können wir auch nicht anfangen mit zweierlei Maß zu messen, denn auch jeder verurteilte Kinderschänder genießt unantastbare Rechte.

Das Ganze ist halt ein schwieriges Thema und um emotional nicht durchzudrehen und auch um es halbwegs zu verstehen, sollte man stets die eigenen Moralvorstellungen von geltendem Recht und Gesetz bzw. von bestehenden Rechtsstaatsprinzipen trennen.


Ps.
Nichtsdestotrotz ist es bei uns natürlich auch möglich einen Menschen wirklich bis zu seinem Tode wegsperren zu können. Nicht per Freiheitsstrafe, aber mit anschließender Sicherungsverwahrung (als Schutzmaßnahme und nicht als Strafe zu verstehen) ist dies theoretisch möglich, die aber auch stets gerechtfertigt sein muss und ebenfalls nicht nach persönlichen Moralvorstellungen verhängt werden kann.


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 13:32
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nicht so jedoch, wenn das Maximum lebenslänglich bedeuten würde. Also keine Chance unter 15 Jahren auf Bewährung wieder frei zu kommen.
Ich finde, und das ist ganz klar meine persönliche Meinung - wer lebenslänglich kriegt, soll seine 15 Jahre absitzen. Das ist für mich (!) das mindeste vom mindesten. Also keine Bewährung, Nein. Was in D oder schlimmer in GB für/als "lebenslänglich" tituliert wird, ist mMn Hohn und Spott. Soll nicht heißen, dass ich "lebenslang" wie in den USA durchweg für akzeptabel halte.

Ich betone nochmal: es ist meine Meinung und sicherlich stark subjektiv, ich bin und bleibe auch ein Laie. Ich bin umso mehr erleichtert, dass es Menschen gibt, die diesen Tobak mit der Justiz erlernt haben und da halt eben nicht "subjektiv (auch oft blindlings) Entscheidungen treffen. Ich habe da natürlich Respekt davor :).


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Niedriges Strafmaß bei väterlichem Missbrauch

27.08.2020 um 13:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nichtsdestotrotz ist es bei uns natürlich auch möglich einen Menschen wirklich bis zu seinem Tode wegsperren zu können. Nicht per Freiheitsstrafe, aber mit anschließender Sicherungsverwahrung (als Schutzmaßnahme und nicht als Strafe zu verstehen) ist dies theoretisch möglich, die aber auch stets gerechtfertigt sein muss und ebenfalls nicht nach persönlichen Moralvorstellungen verhängt werden kann.
Amen! :-) da hast du Recht. Wie gsogt, meine Einstellung dazu ist schon ungefiltert und mehr aus dem "Bauch heraus". "Unrechtsempfinden" ist Auslegungssache und defintiv keine vernünftige Grundlage, Entscheidungen zu fällen, die extrem nachhaltig wirken können. Ist die natürlich höchst individuell von Fall zu Fall. Deswegen eben halt der Respekt für Leutz, die sich mit dem ganzen Zeug beschäftigen.


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