"L'Amour Toujours" als rechte Hass-Hymne
18.09.2024 um 21:29Kennst du die Definition von "Meme"? Passt hier gerade null zu dem Thema.Warmes_Feuer schrieb:Politik und Medien haben den Rechten ein Meme geliefert.
Kennst du die Definition von "Meme"? Passt hier gerade null zu dem Thema.Warmes_Feuer schrieb:Politik und Medien haben den Rechten ein Meme geliefert.
Das kommt denke ich auf das Meme und den Zeitgeist an.Polytropos schrieb:Naja, Dawkins schreibt ja, das Memes sich ähnlich wie Gene verhalten. Ein Gen will sich selbst erhalten und möglichst häufig reproduzieren. Will das Meme das auch?
Sie hätten nicht über das Stöckchen springen sollen. Sie haben sich imho für Klicks wie degenerierte Aggen verhalten. Vll. sehe ich es zu monokausal. Es war sicherlich die Gemengelage, nun ist es eben so, den Masterplan hab ich auch nicht. Vll. revidiere ich, das war nicht unbedingt ein Ding der Medien, mehr ein Ding der Social Media. Ok.Polytropos schrieb:Wie hätten sich die Medien denn Deiner Meinung nach verhalten sollen?
Verstehe nicht, was meinst du?Polytropos schrieb:So? Dass die Rechten ihr Liedchen trällern und Unbedarfte dies auch noch feiern?
Döp döp döp IST ein Meme und passt voll zum Thema, wenn du unter einem Stein lebst, magst du das anders sehen. #nooffenceAniara schrieb:Kennst du die Definition von "Meme"? Passt hier gerade null zu dem Thema.
Du machst auf mich nicht den Eindruck als würdest Du das nicht überhirnen. Streng Dich mal n bisschen an und sieh's im Kontext zu dem, was Du geschrieben hast. Ich bin ziemlich sicher Du kommst von alleine drauf. ;)Warmes_Feuer schrieb:Verstehe nicht, was meinst du?
Warmes_Feuer schrieb:Ziemlich überheblicher Kommentar.
Wer im Schlachthaus sitzt, sollte nicht mit meinen Schweinen werfen...Warmes_Feuer schrieb:wenn du unter einem Stein lebst, magst du das anders sehen
Grund: Laut Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö reicht das reine Mitsingen der fremdenfeindlichen Parolen nicht für eine Anklage und mögliche Verurteilung.Quelle: https://m.bild.de/regional/sylt/nach-skandal-video-in-pony-bar-keine-strafe-fuer-auslaender-raus-auf-sylt-67ffc37149b7f04ecad6b1da
Dabei hielten die Richter fest, es sei nicht strafbar. Begründung: Die Äußerung gelte gemäß dem Grundgesetz als „wertende Stellungnahme und fällt somit unter den Schutz der Meinungsfreiheit“. Eine Volksverhetzung liege nicht vor, weil der Gesang „kein Aufstacheln zum Hass oder Aufforderung zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen“ sei.Quelle: Wie oben
Was für ein Witz...Lanza schrieb:Das Verfahren gegen die per Foto und Video bekannt gewordene junge Dame ist eingestellt.
Der genaue Beschluss vom LG Oldenburg ist hier zu lesen:sallomaeander schrieb:Gespannt wäre ich einmal auf die Begründung des Beschlusses, soweit sich daraus weiterer Aufschluss darüber ergibt, wie das Gericht zu dieser Einschätzung kommt.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg orientierte sich bei ihren Ermittlungen auch an einem Beschluss des Landgerichts Oldenburgs, das in einem ähnlichen Fall von zwei Jugendlichen (16, 17), die im Mai 2024 im Festzelt eines Schützenfestes zum gleichen Lied „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ skandiert hatten, entscheiden musste.Quelle: https://m.bild.de/regional/sylt/nach-skandal-video-in-pony-bar-keine-strafe-fuer-auslaender-raus-auf-sylt-67ffc37149b7f04ecad6b1da
Unter den hier relevanten Bedingungen können die Äußerungen "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" auch bei ihrer gemeinsamen Verwendung nach ihrem objektiven, durch Auslegung unter Berücksichtigung aller hierfür bedeutsamen Umstände zu ermittelnden Erklärungswert nur als Aufforderung, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen, verstanden werden. Dass durch die Äußerung der vorgenannten Parolen zugleich auch eine gewaltsame und willkürliche Vertreibung propagiert wird und die Äußerung auch deshalb als Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen verstanden werden muss, ist nicht zwingend. Wie bereits dargestellt, müssen Meinungen im Sinne und zum Schutz der Meinungsfreiheit gerade meinungsfreundlich ausgelegt werden. Es kann gerade ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht einfach unterstellt werden, dass eine Entfernung von Ausländern etwa mit unzulässigen Mitteln oder unter Gefährdung des öffentlichen Friedens angestrebt wird. Denn selbst bei feindseligen Parolen wie "Ausländer raus" drängt sich dem objektiven Empfänger eine konkludente Aufforderung zu Willkürmaßnahmen als unabweisbare Schlussfolgerung nicht auf (vgl. BVerfG, a.a.O.).Quelle: https://openjur.de/u/2499422.html
Ich denke der bereits entstandene persönliche Reputationsschaden für die junge Frau könnte hier mit reingespielt haben und entsprechend hoch sein. Soweit ich mitbekommen habe hat sie im Bereich Social Media gearbeitet. Ich denke insbesondere dort könnte es bei einer Bewerbung nach wie vor heißen..."bist du nicht die eine aus dem Sylt Video....?"sallomaeander schrieb:Aber das sieht das LG Oldenburg anscheinend anders.
Lanza schrieb:Willkürmaßnahmen
Sie kann sich ja in Zukunft um den Social-Media Kanal einer gewissen Sebnitzer Dachdeckerei kümmern. :DStar-Ocean schrieb:Ich denke insbesondere dort könnte es bei einer Bewerbung nach wie vor heißen..."bist du nicht die eine aus dem Sylt Video....?"
Der WDR hat sich entschieden das Video unverpixelt zu zeigen, da es ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt, an dem die Öffentlichkeit ein erhebliches Interesse hatte. Der Begriff der Zeitgeschichte umfasst damit nicht nur Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern alle Gegenstände, die ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit betreffen.Quelle: https://www.google.de/amp/s/www1.wdr.de/nachrichten/rassismus-sylt-konsequenzen-medienrecht-100.amp
:D Wenn alle Stricke reißen, kann sie sogar direkt die Stelle annehmen. :'D Dabei kann sie dann auch den ganzen Tag das Lied trällern und ihre Parolen johlen.Aniara schrieb:Sie kann sich ja in Zukunft um den Social-Media Kanal einer gewissen Sebnitzer Dachdeckerei kümmern. :D
Zumindest das kann ich nachvollziehen. "...raus!" gibt es ja in verschiedenen Varianten und als Gewaltaufforderung habe ich das auch nie verstanden.Lanza schrieb:Aufforderung zu Gewalt-
Auch nicht als diese Parole (neben anderen) in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen skandiert wurde?DerThorag schrieb:Zumindest das kann ich nachvollziehen. "...raus!" gibt es ja in verschiedenen Varianten und als Gewaltaufforderung habe ich das auch nie verstanden.
Ich wiederhole die Parole nur ungern, aber sie lautet in Gänze: "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus."DerThorag schrieb:Zumindest das kann ich nachvollziehen. "...raus!" gibt es ja in verschiedenen Varianten und als Gewaltaufforderung habe ich das auch nie verstanden.
Justitia - vor Gericht und auf hoher See...equinoxx schrieb:Ich kann die Urteilsbegründung auch nicht verstehen.
Deutscher wird man durch einen Pass. Den bekommst du als hier Geborener durchaus einfacher als eingewanderte Personen, welche aber sich auch das Recht erwerben können. Das Nazis gerne das alleinige Geburtsrecht über alles stellen ist und ständige behaupten, stolz darauf zu sein, ist das perverse daran.sallomaeander schrieb:Bei lebensnaher Deutung möchte man doch damit zum Ausdruck bringen, dass "die Deutschen", hier wohl ethnisch als Staatsvolk definiert, zukünftig als alleinige Bewohner des Landes fungieren sollen.