Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Ich denke, es hat bei der Beurteilung hineingespielt, dass man die Parole eben nicht vor einem Flüchtlingsheim oder ähnlichen skandiert hat. Dann wäre der Kontext zur Parole schon gegeben und meiner Meinung eben schon eine Aufforderung gewesen.
Ja, da hast du natürlich recht, die Entscheidung stellt darauf ab, dass es hier keinen für Ausländer unmittelbar bedrohlichen Kontext gibt -- das jedoch sehe ich komplett anders, weil wir generell inzwischen ein gesellschaftliches Klima haben, in dem die Feindseligkeiten bis hin zur konkreten Gewalt gegen Migranten auf fast allen denkbaren Ebenen zunehmen und die Bedrohung damit für sie überall lauert.
Und da das Ganze es auch in die überregionalen Medien geschafft hat, sind die auf Sylt skandierten Parolen auch über Fernsehen, Radio und Internetformate in wohl jedem Flüchtlingsheim in der BRD präsent.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dass man das ohne Gewalt und Willkür anstreben wolle, kann doch ernsthaft niemand glauben - für die als "Ausländer" umrissene Menschengruppe ginge doch damit zwangsläufig der Wohnort und Lebensmittelpunkt, der Arbeitsplatz und die Schule für die Kinder sowie der Verlust der sozialen Bindungen einher.
Sehe ich auch so, alleine die Forderung ist meiner Meinung nach psychische Gewalt und wollte man sie tatsächlich materiell umsetzen ohne physische Gewalt und Willkürmaßnahmen überhaupt nicht realisierbar.