Zitat von Fairy_wiwFairy_wiw schrieb:Ich erhoffe mir mindestens eine Vorladung betreffender Person
Keiner, der auch nur ansatzweise mal dazu beraten wurde, erscheint zu einer Vorladung. Als Beschuldigter musst du weder erscheinen noch darauf reagieren, auch wenn das Schreiben meist den Eindruck vermittelt, man müsste dort hingehen. Und wenn er vorbestraft ist, dann weiß er sowieso, wo so eine Vorladung hingehört, nämlich in den Papierkorb.