Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

26.02.2011 um 16:53
@history_x
Zitat von history_xhistory_x schrieb am 11.02.2011:Nimmt er sich eben den schlüssel und lässt ihn sich nachmachen, wo ist denn da das problem?
wenn man den tresorschlüssel mal so eben nachmachen kann, dann ist das kein tresor, wie er (zumindest in bawü) für die lagerung von waffen bzw. munition verlangt wird.
DAS geht also schon mal nicht.

Anzeige
melden

Der Vater des Amokläufers

26.02.2011 um 22:43
@wobel
Bei dem Bekannten haben die diese Kontrollen schon vor ca. 10 Jahren gemacht! Das geht schon länger so . Denn Schlüssel vom Tresor kann ich aber auch ständig bei mir führen.
Obwohl Möglichkeiten gibt es sicher immer.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 07:38
ansonsten hätte er die waffen genauso gut auch einfach beim schützenverein lagern können.

richtig.. allgemein finde ich das Waffen nicht Zuhause gelagert werden dürfen. Das gehört verboten.
Auch wenn es nicht die Waffe ist die einen Menschen zum Mörder werden lässt, so sollte man sich doch wirklich fragen was wäre gewesen wenn keine Waffe greifbar gewesen wäre. Natürlich lässt sich eine Waffe auch anders besorgen.. doch genauso kann man davon ausgehen das Manches anders ausgegangen wäre. Wie gesagt ist es ein Unterschied wie Tag und Nacht ob ich eine Schusswaffe oder ein Messer in den Händen halte..schon alleine die Anzahl der Opfer veringert sich dadurch.. wenn man nun versteht was ich damit sagen möchte.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:19
@hornisse
Bei Sportschützen ist das zu realisieren, dass man die Waffen in der Schützenhalle verschließt. Da hast Du recht. Bei Jägern denke ich, sieht es schon schwieriger aus ! Das sind ja meißtens Jagtpächter, die in eigener Iniziative agieren. Dort ist das sicher schlecht zu bewerkstelligen. Bei Forstbeamten ginge es wohl wieder leichter, da diese eine Dienststelle haben.

Deine letzte Post ist sehr gut geschrieben, es trifft schon sehr gut den Kern der Sache! Ich sehe Deine Ansicht sehr ähnlich....... Bis auf die kleine Schwierigkeit, die ich in meinem oberen Abschnitt halt schrieb.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:29
@Klavier
klar - die kontrollen gibt's regelmässig.
ich wollte nur erwähnen, dass nach winnenden in bawü 'ne grosse kontrollaktion gestartet wurde, mit erheblichem bürokratischem aufwand.
wir wohnen ja in der direkten nähe und waren in gewisser weise direkt betroffen, und zwar nicht nur weil die kids in den schulen im umkreis in ihren klassenzimmern eingeschlossen wurden (ohne jegliche info darüber was eigentlich los ist), nicht nur weil überall auf den straßen massive polizeikontrollen vorgenommen wurden, sondern natürlich auch weil so gut wie jeder einheimische hier irgendwen im verwandten- oder bekanntenkreis hat, der ein opfer zu beklagen hatte.

was du bezüglich waffenaufbewahrung schreibst, dem kann ich nicht so ganz zustimmen. da muss man schon unterscheiden.
es gibt ja nicht nur sportschützen und jäger, es gibt auch sammler historischer waffen, sicherheitskräfte usw. - von daher ist es fast unmöglich für jede "sparte" ein entsprechendes gesetz einzuführen, da reicht das bisherige völlig aus, wenn es denn befolgt wird.

@hornisse
ich weiss nicht ob ein messer soviel harmloser ist.
dazu ist mir der fall in stuttgart noch zu gegenwärtig, bei dem jemand mit einem samurai-schwert in einer kirche gemetzelt hat...

ich seh das so:
wenn die aktuellen gesetze befolgt werden ist doch alles in ordnung. und wenn der vater die psychische erkrankung seines sohnes ernster genommen hätte (er wollte das wohl nicht wahrhaben bzw. hat sich ja auch herzlich wenig mit seinem sohn beschäftigt, dazu hatte er viel zu wenig zeit), dann hätte er sich erst recht klar sein müssen, wie gefährlich es ist eine baretta offen rumliegen zu lassen.
aber eltern sind halt manchmal blind was das angeht. "liebe macht blind" gilt da wohl auch für die vater-sohn-beziehung...


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:31
@wobel
Ich hatte Deine Post verstanden. Wollte es nur erwähnen, dass dies schon länger so geht.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:45
@Klavier
na hoffentlich geht das schon länger so!
wenn nie jemand kontrollieren würde, wer weiss was dann los wäre?
einen waffenschein muss man ja auch regelmässig erneuern...


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:51
Hier habe ich nochmal den genauen Gesetzestext, für die Lagerung von Waffen!



Meine Quellen und Gesetzestexte sind aus dem Handbuch für das Bewachungsgewerbe , gemäss Paragraf 34a Gewerbeordnung in der achten Auflage !



Paragraf36 WaffG.:

Gemäss der §36 WaffG hat der Besitzer von Waffen oder Munition die erforderlichen Vohrkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Schusswaffen und Munition müssen in einem Sicherheitsbehältnis entsprechend der Norm Din EN 1143-1 Widerstandgrad 0 aufbewahrt werden.

verstösse gegen das Waffengesetz können als Ordnungswiedrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§53WaffG) oder als Straftat mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden (§§ 51, 52 WaffG ), bei Fahrlässigkeit ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe .

Hier haben wir also den genauen Gesetzestext. Ich muss jetzt aber meine eigene Meinung revidieren! Anfänglich sagte ich ja die Strafe ist mir zu mild! Diese Ansicht ziehe ich zurück! Laut dem Gesetz, hat man dem Vater dann ja das Höchstmaß gegeben.


Ich denke wir haben dieses Thema aber gut geklärt.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:55
@wobel
Nein, den muss man nicht regelmässig erneuern ! Um eine Waffenbesitzkarte zu erwerben, benötigt man eine Zuverlässigkeit! Grösses Führungszeugnis, dass gleich oder direkt an das Ordnungsamt geht! Danach entscheidet man dann ob oder ob nicht! Der waffenschein berechtigt Dich das tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit! Das bekommen aber die wenigsten, da sie kein Bedüftnis nachweisen können! Spörtschützen und oder Jäger dürfen ihre Waffen zum Schießstand oder zur Jagtpacht transportieren, das ist eine Sonderregelung.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 11:57
Wenn ich eine Waffe besitze, sollte ich mir auch der Verantwortung
dafür bewußt sein. Egal, ob in diesem Fall fahrlässig bei der Aufbewahrung
gehandelt wurde oder nicht, mit dem Amoklauf des Sohnes konnte nicht
gerechnet werden.

Wie anders ist es in Familie, in denen ein Jugendlicher sich schon mehrfach
durch Gewalttaten strafbar gemacht hat, wo aber die Erziehungsberechtigten
tatenlos zusehen und ihre "wandelnde Zeitbombe" sich selbst überlassen?

Wäre es nicht hier nicht viel eher angebracht, nach der mangelnden
Aufsichtspflicht zu fragen? Wäre es hier nicht viel eher angebracht,
auch die Erziehungsberechtigten bei Bestrafungen mit heranzuziehen?

Wer sein Kind in die Kriminalität abdriften lässt, ist zum großen Teil
selbst mit dran schuld. Und wer als Erziehungsberechtigter die Augen
davor verschließt, dass der Sohn zum Kriminellen wird, handelt fahrlässig
und sollte zur Rechenschaft gezogen werden.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:00
@Klavier
ich sprach nicht von der waffenbesitzkarte sondern vom waffenschein. das ist ein gravierender unterschied!!!
die waffenbesitzkarte musst du tatsächlich nicht regelmässig erneuern.
den waffenschein aber sehr wohl!


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:11
Ist es eigentlich noch so, dass jeder Juwelier, jeder Antiquitäten-
oder Teppichhändler auf Grund der Wertigkeit seiner Waren
eine Waffe besitzen darf? Oder der Begüterte, der sein Anwesen
mitsamt Tresor und Inhalt schützen möchte? Oder der hochrangige
Politiker, der nächtens ja wohl keinen Bodyguard neben dem Bett hat?


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:14
@ramisha
jeder, der die voraussetzungen dafür erfüllt (führungszeugnis etc.) kann sich 'ne waffe zulegen, das ist überhaupt kein problem, sofern man die dazugehörigen prüfungen besteht.
besitzen ist eh nicht das problem, wie gesagt, dafür brauchste ja "nur" die waffenbesitzkarte. "führen" ist dagegen 'ne andere nummer, aber auch da sind die "hürden" zu bewältigen, sofern man die prüfungen dazu schafft, die zwar nicht einfach, aber auch nicht unbewältigbar sind.

in winnenden ging's dem vater wohl auch mehr ums "beschützen" seines "anwesens" - arm sind die leute ja nicht grad, und wer sich von ganz klein hochgearbeitet hat wie in diesem fall, hat wohl auch noch mal ein anderes verhältnis dazu wie jemand der reich geboren wurde.
seiner alarmanlage hat er wohl nicht getraut, der vater... und DAS macht mich stutzig.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:23
@wobel
Habe ich aber genau erklärt! Den Waffenschein bekommst Du gar nicht! Das ist nämlich der Schein, der Dich berechtigt die Waffe in der Öffentlichkeit zu führen! ...... Dafür benötigst Du ein Bedürftnis. Das wirst Du aber nicht bekommen. Dazu bedarf es schon sehr extremen Bedingungen, wenn Dein Leben in Gefahr ist! Besser gesagt, auf Deine person wird ständig geschossen. So viele oder extreme Feindseligkeiten wirst Du wohl nicht haben. Oder eventuell doch?


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:26
@wobel
was du bezüglich waffenaufbewahrung schreibst, dem kann ich nicht so ganz zustimmen. da muss man schon unterscheiden.
es gibt ja nicht nur sportschützen und jäger, es gibt auch sammler historischer waffen, sicherheitskräfte usw. - von daher ist es fast unmöglich für jede "sparte" ein entsprechendes gesetz einzuführen, da reicht das bisherige völlig aus, wenn es denn befolgt wird.



Bezüglich Deines Textes, Sicherheitskräfte haben auch gewöhnlich die Waffen nicht im Haus ! Bedienstete oder Angestellte haben diese in der Dienststelle .


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:32
@Klavier
sorry, aber ich glaub das solltest du echt nochmal recherchieren.
den waffenschein kriegst du durchaus auch als "otto-normalverbraucher" - eber eben nur mit den entsprechenden prüfungen usw.

dass sicherheitskräfte ihre waffen nicht zuhause haben kannst du so grundsätzlich nicht sagen.
@Cathryn könnte dazu sicher mehr sagen, wenn sie möchte.
ich selbst kenne eine sicherheitskraft, die ihre waffe zuhause hat - schon weil's fast unmöglich wäre die waffe nach jeder schicht direkt in die firma/"dienststelle" zu bringen bzw. vor jedem einsatz dort abzuholen. "dienststelle" ist hier übrigens der falsche ausdruck - die versehen ihren "dienst" nämlich ja eben NICHT in ihrer firma.

aber abgesehen davon: wenn du schon bei sicherheitskräften sowas forderst, was machst du dann mit den sammlern historischer waffen? die haben selbstverständlich ihre waffen bei sich zuhause, das ist doch gerade der witz an einer sammlung.


1x zitiertmelden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:36
@wobel
Gut, ich habe hier tatsächlich etwas gepennt! Polizei kann natürlich ihre Waffen mitnehmen. Diese müssen aber auch entsprechend lagern. Eher machen das aber die wenigsten, da ihnen die Anschaffung eines Tresores zu teuer ist. Vor allem, wenn sie in der Dienststelle deponieren können.

Ich bin vom Kopf her nur von privaten Bewachungspersonal ausgegangen. Sorry, Fehler liegt hier bei mir!!

Bei dem Waffenschein, habe ich allerdings nur die Aussage des Ausbilders. Der ist bei der Polizei. Der erklärte und dies am Donnerstag so, das die wenigsten ein Bedürftnis nachweisen können, für den Waffenschein.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:45
@Klavier
eigentlich hab ich ja auch vom "privaten Bewachungspersonal" gesprochen.
soweit ich weiss würden polizisten den heimischen tresor ohnehin bezahlt bekommen.

und was den waffenschein angeht:
wenn das "private bedürfnis" darin besteht, waffen zu sammeln, schiesssport zu betreiben etc. kriegste auch 'n waffenschein (natürlich nur unter den erwähnten umständen - führungszeugnis, prüfung usw.). wenn DAS schwierig sein soll, dann erklär mir mal was einfach ist...


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:48
@wobel
Das transportieren von Waffen zum Schießstand oder der Jagtpacht ist eine Sonderregelung! Das erfordert nicht den Waffenschein.


melden

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:50
@wobel
Ich habe gerade gesehen, Du hast recht! Der Waffenschein muss tatsächlich verlängert werden. Wenn ausgestellt, gilt dieser drei jahre und kann zweimal verlängert werden !


Anzeige

melden