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Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:07
@Cathryn
@Officer
wie gesagt: ich weiss noch nicht mal ob das die "dienstwaffe" oder seine private waffe ist bzw. war. ich möchte jetzt ungerne dass ihr ihm bzw. seinem arbeitgeber da was unterstellt...

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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:09
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:dein vergleich hinkt.
Ansichtssache! Der Besitz eines Waffenscheins sollte einem eigentlich als Besitzer einer Waffe ausweisen, der sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält. (z.B. vorgeschriebene Aufbewahrung der Waffe). Wenn er diese Vorschriften missachtet, ist das vergleichbar mit nem FS-Besitzer , der die StVO missachtet.

Davon ab, geht`s ja hier nicht um Vergleiche.
Frage mich nur warum jemand ne WBK bekommt, der sie offensichtlich garnicht verdient?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:09
Ist doch klar...

der Gesetzgeber hat ja auch - wie so gern selbst beweihräuchert - der "Qualität" im Sicherheitsgewerbe Rechnung getragen, und "Einstiegsqualifikationen" ins Leben gerufen. Ganz Toll. Eine Prüfung, die mit einer Führerscheinprüfung gleichzusetzen ist.

Ist doch kein Wunder, dass die meisten Gewerbetreibenden keine Ahnung haben von dem, was sie machen sollen. Fremde Sachen bewachen und Straftaten vermeiden - selbst welche begehen, auch wenn`s nur Ordnungswidrigkeiten sind, aber zu Straften werden können.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:13
@martialis
du verwechselst waffenschein und waffenbesitzkarte - darum ging's mir.
das sind grundlegend verschiedene papiere!

der führerschein (der einen zum FAHREN berechtigt) würde dem waffenSCHEIN entsprechen und eben NICHT der waffenbesitzkarte.
für autos gibt es keine "vorgeschriebene aufbewahrung", und diese hätte wenn, dann auch nichts mit der straßenverkehrsordnung zu tun.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:15
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:du verwechselst waffenschein und waffenbesitzkarte - darum ging's mir.
Ah ja sorry. Hab bis ebend nicht gewusst, dass es rechtlich zwei verschiedene Sachen sind.
Meine aber allgemein die WBK.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:17
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Frage mich nur warum jemand ne WBK bekommt, der sie offensichtlich garnicht verdient?
'ne waffenbesitzkarte zu bekommen ist überhaupt kein problem.
einen waffenschein zu bekommen ist ungleich schwieriger.

und warum sollte der vater des amokläufers keine waffenbesitzkarte bekommen? das hat dummerweise überhaupt nichts damit zu tun, ob er zuhause entsprechende tresore hat - zumindest solange nicht, solange er seine waffe(n) im schützenhaus aufbewahrt und sonst nirgens.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:17
@martialis

WBK = Waffe besizten, aufbewahren, transportieren

Waffenschein = Waffe fuehren (also fuehren heisst, dass sie nicht verschlossen ist, sondern "am Mann")


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:18
@martialis
nein, ich glaub du meinst wohl eher den waffenschein als die waffenbesitzkarte.
worum geht's dir denn dabei?
beides hat aber wie gesagt nicht zwingend mit der aufbewahrung zu tun, denn niemand MUSS seine waffe zuhause aufbewahren.
WENN er aber seine waffe zuhause aufbewahrt, dann muss er sich an die hierfür geltenden gesetze halten. die haben aber wiederum nix mit waffenschein oder -besitzkarte zu tun.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:18
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:für autos gibt es keine "vorgeschriebene aufbewahrung", und diese hätte wenn, dann auch nichts mit der straßenverkehrsordnung zu tun.
Geht mir ja auch nicht um die Aufbewahrung eines Autos, sondern um das halten an geltene Gesetze. Die StVO ist zwar kein Gesetz, aber wenn ich mein Auto quer auf der Strasse parke , stelle ich meine Berechtigung einen FS zu besitzen ähnlich in Frage, wie wenn ich meine Baretta aufem Nachttisch aufbewahre.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:21
Zitat von wobelwobel schrieb:WENN er aber seine waffe zuhause aufbewahrt, dann muss er sich an die hierfür geltenden gesetze halten. die haben aber wiederum nix mit waffenschein oder -besitzkarte zu tun.
Siehe auch §22 BGV C7 (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Wach- und Sicherheitsgewerbe)
und §36 WaffG.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:22
@Cathryn
@wobel


Ja ist doch auch eher nebensächlich, ob WBK oder Waffenschein. Beides kann man nicht irgendwo bestellen, sondern wird nur an bestimmte Personen erteilt. Nicht ohne Grund!


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:22
@martialis
wenn ich mein Auto quer auf der Strasse parke , stelle meine Berechtigung einen FS zu besitzen ähnlich in Frage, wie wenn ich meine Baretta aufem Nachttisch aufbewahre.
nein.
wenn du dein auto quer auf der straße parkst, dann verstösst du gegen die straßenverkehrsordnung.
wenn du deine baretta auf dem nachttisch rumliegen lässt, verstösst du gegen die vorschriften zur aufbewahrung von waffen.
beides hat weder mit dem führerschein noch mit dem waffenschein bzw. der waffenbesitzkarte zu tun, höchstens in so fern, dass du ohne führerschein garnicht am straßenverkehr teilnehmen darfst und von daher eigentlich garnicht die gelegenheit hast gegen die straßenverkehrsordnung zu verstossen bzw. dass du ohne waffenbesitzkarte garkeine waffe besitzen darfst, und von daher eben auch nicht gegen die gesetze zur aufbewahrung von waffen verstoßen kannst.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:23
@martialis
wie gesagt: die waffenbesitzkarte kriegst du ohne grössere schwierigkeiten. das ist echt einfach.
den waffenschein dagegen kriegst du eben nicht so einfach.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:26
Ich finde es einerseits gut, das sich der Vater vor Gericht verantworten muss... Andererseits: Jeder der eine Waffe haben möchte bekommt auch eine. Es ist nunmal so das die Jugendlichen heute auf der Straße vor nichts mehr Sicher sind. Wer Drogen will, bekommt auch welche. Dasselbe mit Waffen. So ist es nunmal derzeit.
Was wäre wenn der Vater die Waffen sicher verschlossen hätte und der Sohn sich den Schlüssel geklaut hätte? Hätte sich der Vater dann auch vor Gericht verantworten müssen?
Die Waffen offen zu lagern, das ist mehr als dumm von ihm gewesen, okay! Dafür sollte er sich auch verantworten. Allerdings zweifle ich das ein sicherer Verschluss der Waffen etwas gebracht hätte...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:26
Zitat von martialismartialis schrieb:Ja ist doch auch eher nebensächlich, ob WBK oder Waffenschein. Beides kann man nicht irgendwo bestellen, sondern wird nur an bestimmte Personen erteilt. Nicht ohne Grund!
Da stimme ich nicht so sehr über ein.

WBK heisst ja, dass ich die Waffe besitzen darf, also waffenrechtlich nur auf meinem Grund und Boden.

Da der WS jedoch zum Führen berechtigt, also Bürger die Waffe offen tragen dürfen, ist dies für mich gefahrenträchtiger für die Allgemeinheit, und sollte daher auch weitere Kriterien der Bedürfniserteilung enthalten.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:31
Zitat von wobelwobel schrieb:wenn du deine baretta auf dem nachttisch rumliegen lässt, verstösst du gegen die vorschriften zur aufbewahrung von waffen.
Genau darum geht es mir die ganze Zeit, um verstösst du gegen die vorschriften zur...

Wenn ich bei rot über die Kreuzung fahre, verstosse ich auch gegen die vorschriften zur....


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:32
@martialis
vielleicht nochmal für dich zum verständnis ein kleiner auszug aus wikipedia:
"Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum „Führen“ der Waffe, nicht auch zum Besitz. Wer Waffen in der Öffentlichkeit außerhalb des befriedeten Besitztums führen will, benötigt daher beides: Waffenbesitzkarte und Waffenschein."


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:34
@wobel


Den Wikilink habe ich schon gelesen. Verstehe aber nicht, warum das hier so rüberkommt, als wenn man für nen Waffenschein besondere Gesetze einhalten muss, aber für ne WBK nicht?
Klingt bald so, als wenn man ne WBK beantragen kann, wie nen Gewerbeschein.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:34
@martialis
du hast mich immernoch nicht verstanden:
um gegen die straßenverkehrsordnung zu verstossen, brauchst du erstmal 'nen führerschein. dieser entspräche dem waffenschein, der es dir erlaubt in der öffentlichkeit eine waffe zu führen.
ein auto besitzen kannst du aber auch ohne führerschein, dann hast du einen fahrzeugbrief. dieser entspräche dann in etwa der waffenbesitzkarte, die es dir zwar erlaubt eine waffe zu besitzen, aber eben nicht diese in der öffentlichkeit zu führen.
weder waffenschein noch waffenbesitzkarte sagen etwas darüber aus, wo die waffe aufbewahrt wird - genauso wenig wie der fahrzeugschein irgendwas darüber aussagt, wo du dein auto aufbewahrst.


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27.02.2011 um 14:36
@martialis
es ist auch so, dass du eine waffenbesitzkarte ähnlich leicht beantragen kannst wie einen gewerbeschein.
wobei ich fast befürchte dass du noch nie einen gewerbeschein "beantragt" hast. da musste nämlich garkeinen "antrag" stellen sondern gehst einfach aufs amt und meldest dein gewerbe an - also nix "antrag" oder so.
aber es ist nicht wesentlich aufwendiger eine waffenbesitzkarte zu erhalten.


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