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Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:53
@Klavier
es erfordert aber sehr wohl einen waffenschein, wenn man auf der "jagdpacht" (schreibt sich übrigens mit D) damit schiessen will - und das wird sich wohl nicht vermeiden lassen, schon garnicht wenn man die waffe zu eben diesem zweck besitzt.

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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:54
@Klavier
fein dass du dir die mühe gemacht hast das mal nachzulesen.
das mit dem "verlängern" ist übrigens garnicht so einfach - da gibt's nämlich ebenfalls prüfungen.
du siehst, hier wird schon ganz schön gründlich agiert.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:56
Schreibfehler können passieren! Werde das nochmal nachlesen !!


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:58
@wobel
Ich habe das Buch hier gerade liegen. Hatte die letzte Woche doch den Lehrgang! Deswegen konnte ich die Gesetztexte mal posten .


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 12:59
@Klavier
naja - an der jagd sollten wir uns jetzt vielleicht nicht so sehr aufhängen.
jäger gehören nämlich zu denen, die am allermeisten kontrolliert werden. die brauchen nämlich nicht nur den waffenschein sondern auch noch den jagdschein, da wird alles doppelt und dreifach kontrolliert, auch bei denen, die sich im öffentlichen dienst befinden. strenger als da geht kaum noch.

das ändert aber alles nichts bezüglich dem hier besprochenen fall.
ich weiss jetzt noch nicht mal ob der vater des amokläufers von winnenden einen waffenschein hatte. aber selbst wenn: hätte das was geändert? nein.
das thema ist ja, ob die waffen sachgerecht aufbewahrt wurden. und zumindest im fall der baretta war dies NICHT der fall.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:01
@Klavier
die gesetzestexte stehen im internet - das ist nicht das problem.
mal ganz abgesehen davon gibt's dazu auch hier im forum schon einen ziemlich ausführlichen thread.

aber gesetze helfen nichts, wenn sie nicht befolgt werden.
und genau das ist hier halt leider passiert.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:04
@wobel
aber gesetze helfen nichts, wenn sie nicht befolgt werden.
und genau das ist hier halt leider passiert.

Dafür bekommt , oder hat der Vater ja bekommen.



naja - an der jagd sollten wir uns jetzt vielleicht nicht so sehr aufhängen.
jäger gehören nämlich zu denen, die am allermeisten kontrolliert werden. die brauchen nämlich nicht nur den waffenschein sondern auch noch den jagdschein, da wird alles doppelt und dreifach kontrolliert, auch bei denen, die sich im öffentlichen dienst befinden. strenger als da geht kaum noch.

Hast recht, führt vom Thema weg .


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:05
@Klavier
wär mir lieb du würdest die zitatfunktion benutzen, wenn du zitierst.
das sieht immer so aus als hättest du den fraglichen text selbst geschrieben, so wie du das grad machst. und spätestens seit guttenberg sollte jeder wissen dass das nicht korrekt ist...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:07
@wobel
Das habe ich meißtens gar nicht auf der Uhr! Dabei sollen wir ja auch nicht so viel kopieren. Bin mal gespannt , wann ich mal eine aufs Fell bekomme !


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:08
@Klavier
haste doch grad von mir - reicht das nicht?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:09
@wobel

Eine private Waffe darf der Mitarbeiter natuerlich zuhause lagern, in den vorgeschriebenen Behaeltnissen - klar. Aber die Waffe, die dem Unternehmen gehoert, in dem er arbeitet, die darf er nicht mit nach hause nehmen. Der Unternehmer (also sein Chef) muss vor und nach jeder Schicht die Ausgabe und Rueckgabe der Waffen dokumentieren. Tut er das nicht, koennen ihm sein Gewerbe und seine Bewachungserlaubnis entzogen werden. Was dein Bekannter da macht ist grenzwertig. Wenn er erwischt wird und hat die Papiere fuer diese Waffe, die er dann bei sich zuhause lagert, nicht dort - dann ist er am Hintern ...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:14
@Cathryn
hm. könnte sein dass das seine private waffe ist, die er da zuhause hat.
ich hab da garnicht gross nachgefragt, mir stellt sich sowieso alles auf wenn jemand schusswaffen zuhause hat, so oder so.
in dem fall hab ich auch nur dankend drauf verzichtet die waffe zu "bewundern" - ich versteh das sowieso schon nicht warum manche leute immer so scharf drauf sind ihre waffen herzuzeigen, ich würde da wohl den mantel des schweigens drüber breiten, wenn ich 'ne schusswaffe zuhause hätte, mir wär das irgendwie "peinlich"...
bei sammlern von historischen waffen kann ich's ja noch einigermassen nachvollziehen, denen geht's aber eben normalerweise nicht ums schiessen. da kann ich auch verstehen dass sie die waffen herzeigen wollen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:23
@wobel

Der eine hat eben eine teure Waffe zuhause, der andere eine teure Anlage oder einen teuren TV. Jeder mag eben andere Dinge und moechte damit auch gern ein bisschen angeben - Menschen sind eben verschieden ... was dem einen egal ist, ist dem anderen wichtig. Natuerlich wuerde ich, haette ich eine scharfe Waffe zuhause, die auch nicht jedem unter die Nase halten, schon allein, weil ich befuerchten wuerde, dass mal irgendwer auf die dumme Idee kommen koennte, die zu stehlen. Aber das ist ja nicht das Thema hier. ;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:37
mist - mein derzeit mistiger internet-zugang hat mir jetzt 'n schönen langen text geklaut. vielleicht mit gutem grund?

@Cathryn
klar - menschen sind verschieden. jedem tierchen sein plaisierchen.
ich kann dem halt nichts abgewinnen, und das darf ich ja glücklicherweise auch äussern.

danach hatte ich noch 'n schönen langen text über bei mir im haushalt befindliche extrem gefährliche gerätschaften geschrieben - angefangen von grossen höllenscharfen küchenmessern von guter qualität (leistet man sich als fanatischer hobbykoch irgendwann mal) sowie macheten, schwäbischen "kulturheppen", äxten, sensen etc. für den garten sowie diverse grosse messer des gefährten.
aber auch darüber hatten wir hier ja schon geschrieben.
ich hoffe halt immer dass der mensch seine selbstverantwortung nicht irgendwann völlig abgibt...


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:38
@Cathryn
ich hätt da noch 'ne frage die du sicher beantworten kannst:
der waffenschein, gilt der eigentlich für ALLE waffen die man so hat oder ist der (wie die waffenbesitzkarte) auf eine bestimmte waffe bzw. waffenkategorie bezogen?


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:41
@wobel

Er gilt fuer alle Waffen, die auf der WBK (Waffenbesitzkarte) stehen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:51
Zitat von wobelwobel schrieb:ich selbst kenne eine sicherheitskraft, die ihre waffe zuhause hat - schon weil's fast unmöglich wäre die waffe nach jeder schicht direkt in die firma/"dienststelle" zu bringen bzw. vor jedem einsatz dort abzuholen. "dienststelle" ist hier übrigens der falsche ausdruck - die versehen ihren "dienst" nämlich ja eben NICHT in ihrer firma.
Grundsätzlich ist das aber nicht möglich. Da der Mitarbeiter seinen Bedürfnisnachweis über sein Bewachungsunternehmen nachweisen muss (da er selbst keines haben wird, für die Ausübung seines Berufs) ist der Waffenschein, und die somit erworbenen Waffen auf der WBK des Unternehmens angemeldet.

Da dieser somit auch die Aufbewahrungspflichten gem. BGV C7 und WaffG sicherzustellen hat, ist es hochgrenzwertig, dem Mitarbeiter eine Waffe zu überlassen, die er zu Hause selbst aufbewahrt. Entweder hat der Mitarbeiter (was ich nicht glaube) selbst ein Bedürfnis, aber auch in diesem Falle dürfte er nur SEINE eigenen Waffen zu Hause aufbewahren, oder der Unternehmer hat ihm dies erlaubt, ohne seine Konsequenzen zu kennen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 13:51
Was nützt ne Waffenbesitzkarte, wenn man die Waffen für jeden zugänglich aufbewahrt?
Da sieht man schon wieder, eine WBK ist kein Heiligenschein und macht den Besitzer nicht automatisch zu einem verantwortungsbewußten Menschen.

Vergleichbar mit jemandem der nen Führerschein hat und die StVO nicht beachtet.


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27.02.2011 um 14:03
@martialis
dein vergleich hinkt.
Zitat von martialismartialis schrieb:Vergleichbar mit jemandem der nen Führerschein hat und die StVO nicht beachtet.
die waffenbesitzkarte wäre wohl eher entsprechend dem fahrzeugbrief (also dem, was dich als eigentümer des fahrzeugs ausweist, den du normalerweise bei dir zuhause aufbewahrst und erst zum verkauf des autos wieder vorholst).
ein auto kannst du auch ohne führerschein besitzen (dann hast du den fahrzeugbrief, aber eben keinen führerschein und darfst das auto nicht fahren).
entsprechend kannst du auch eine waffe besitzen ohne einen waffenschein zu haben - dann hast die WBK = waffenbesitzkarte aber eben keinen waffenschein und darfst mit der waffe eben auch nicht schiessen).
ausnahe hier wie da: nicht-öffentliches gelände (schützenhaus, eigenes grundstück etc.).

mit den entsprechenden gesetzen zur straßenverkehrsordnung oder dem gebrauch von schusswaffen hat weder das eine noch das andere wirklich was zu tun - diese gesetze regulieren was du tun darfst, sofern du führerschein bzw. waffenschein hast, mit fahrzeugbrief bzw. waffenbesitzkarte ist lediglich besitz bzw. eigentum geregelt.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:04
Zitat von OfficerOfficer schrieb:Da dieser somit auch die Aufbewahrungspflichten gem. BGV C7 und WaffG sicherzustellen hat, ist es hochgrenzwertig, dem Mitarbeiter eine Waffe zu überlassen, die er zu Hause selbst aufbewahrt.
Wer weiss, was das fuer ein Unternehmen ist? Es gibt immer Unternehmer, die keine Ahnung von ihrem Gewerbe haben und nur auf schnelles Geld aus sind. Und mit Sicherheit laesst sich Geld machen, das ist ja nichts Neues. Wenn ich bedenke, wie viele Unternehmen Personal beschaeftigen, das nicht mal die vom Gesetzgeber geforderten Ausbildungen nachweisen kann ... dann wundert es mich auch nicht, wenn da Waffen mit nach hause gegeben werden ...


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