@Anja-Andrea @omega-tier Die Kirchensteuer ist für Gottes Bodenpersonal, kommt drauf an, wen man dazu rechnet. Priester werden, so weit ich weiß, tatsächlich von der Kirchensteuer mitfinanziert. Klöster werden zum Beispiel, wenn überhaupt, nur zu einem ganz kleinen Teil von der Kirchensteuer finanziert. Die meisten Klöster und Ordensgemeinschaften sind (noch) in der Lage, sich selbst zu tragen. Anders ist es mit sozialen Einrichtungen, Kindergärten, Alten- und Behindertenheime und so weiter. Wenn die unter kirchlicher Trägerschaft stehen, werden sie durch die Kirchensteuer mitfinanziert. Die meisten dieser Einrichtungen könnten sich sonst nicht alleine durch Einnahmen z.B. aus der Pflegeversicherung tragen. Da muss der Arbeitgeber, also die Kirchen (ich denke mal das ist in beiden großen Konfessionen so) mit reinbuttern. Wenn man also die Mitarbeiter dieser Einrichtungen zu Gottes Bodenpersonal dazurechnet, dann stimmt das.
Ein populärer Irrtum ist übrigens auch, dass die katholische Kirche bis zu drei Kinder von Priestern "bezahlt" Das stimmt so nicht. Die katholischen Priester müssen für die Folgen ihrer "Fehltritte" genauso einstehen, wie alle anderen Männer auch. Das heißt, sie müssen ganz normal von ihrem Gehalt den Unterhalt zahlen, der ihren Kindern zusteht, ob sie nun eines oder fünf Kinder gezeugt haben. Indirekt werden die Alimente also von der Kirche bezahlt, aber nur, weil sie ja den Priestern ein Gehalt zahlt, von dem die dann wiederum den Unterhalt finanzieren müssen.