@trollinger Sagte ich ja - die Auflagen sind hoch - und irrsinnig. Aber das Werkgelände ist groß genug um alle geforderten "Sicherheitsabstände" einzuhalten. Mal sehen ob ich das auswendig noch hin bekomme:
Ganz außen am Grundstück ist der normale Stahlgitterzaun - 2 Meter hoch - davon nach innen mindestens 2 Meter Abstand zum wiederrum 2 Meter breiten Warnbereich.,damit Freund Einbrecher nicht gleich aufgeschlitzt wird wenn er über den Stahlgitterzaun steigt. Der Warnbereich wurde mit drei in verschiedenen Höhen gespannten in signalfarben lackieren Stahlseilen abespannt - erstes Seil glaub ich in 40 cm Höhe - das zweite in 80 cm Höhe und das dritte in 120 cm - also in etwa in Hüfthöhe. Am obersten Seil im Abstand von drei Metern mussten Warnschilder mit dem Hinweis
" Betreten strengstens Verboten - Lebensgefahr" angebracht werden. Diese müssen, damit der liebe Herr Einbrecher die auch ja nicht übersehen kann - beleuchtet sein. Da hatten wir Glück, die Strassenlaternen strahlten weit genug ins Grundstück rein. Sicherheitshalber wurden aber noch von einer Fachfirma Strahler mit Bewegungsmelder aufgestellt.
Von der Seilsperre zur Kligendrahtbarriere mussten es nochmal 2 Meter Abstand sein.
Die Klingendraht-Drahtbarriere selbst ist mittlerweile schön von einer Hecke umwachsen - kaum noch zu sehen.
Damit dachten wir es sei Ruhe..........dann kamen die Tierschützer angerückt.
Stichwort: Igel, heckenbrütende Vögel und streunende Katzen.
Also wurde die Hecke mit einem grünen, feinmaschigen Netz vom Boden ab komplett eingenetzt - nun kann keine Katze,kein Igel und kein Vogel mehr rein oder durch.