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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
stanmarsh Diskussionsleiter
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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:08
Ich bin hier auf einen interessanten Artikel gestoßen, mit dessen Thema wir uns sicherlich auch noch mal auseinander setzten müssen:

http://www.nzz.ch/international/aufgefallen/gilt-das-verbot-von-kinderehen-fuer-asylbewerber-1.18687744
Was aber, wenn verheiratete Minderjährige in Schweden Asyl suchen? Dürfen sie mit ihren erwachsenen Ehemännern zusammenwohnen? Seit Anfang 2015 hat die südschwedische Stadt Malmö rund 60 Mädchen zwischen 15 und 17 Jahren gemeinsam mit ihren allesamt älteren Ehemännern in Flüchtlingsunterkünften placiert; fünf von ihnen waren schwanger, acht hatten bereits Kinder. Einige der Mädchen sind mit doppelt so alten Männern verheiratet, der älteste ist 36
Was ist hier die richtige Lösung? Familien trennen bis zur Volljährigkeit und noch damit Frauen und Kinder noch weiter zu traumatisieren? Ein Zusammenleben ermöglichen und damit die moralisch/rechtlichen Aspekte ignorieren.? Ein Zusammenleben unter "ständiger Beobachtung" ermöglichen um mit dem hiesigen Recht unvereinbare Handlungen bis zur Volljährigkeit zu unterbinden?

Oder haltet ihr die Diskussion hierzu für nicht angebracht in Hinblick auf die momentan sehr angespannte und sogar sehr bedrohliche Lage (Rechtsterrorismus) für Flüchtlinge?


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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:14
Müsste man da nicht erstmal ganz ketzerisch fragen, wieviele davon denn überhaupt noch Papiere über die Eheschließung bei sich haben?
Oder wird einfach geglaubt, dass die Heirat stattfand? Wie wird das in Schweden gehandhabt?


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Doors ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:14
@stanmarsh

Das Problem wird sich nicht so einfach lösen lassen, wenn die Paare belegen können, dass sie verheiratet sind. Wer nach den gesetzlichen Bestimmungen seines Herkunftslandes rechtmässig verheiratet ist, der hat auch im Asylland ein Recht darauf, dass die Ehe anerkannt wird.

Das wäre eine Frage, die Du sinnvoller einem Rechtsanwalt mit Erfahrungen im bundesdeutschen Asylrecht stellen solltest.

Einfach mal hier fragen - ist kompetenter als ein Mystery-Forum:

http://www.proasyl.de/


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Doors ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:16
@SergeyFärlich

In der BRD bist Du als Asylbewerber nicht verheiratet, wenn Du die Ehe nicht durch amtlich beglaubigte Übersetzungen der Original-Heiratsdokumente (die ebenfalls vorzulegen sind) beweisen kannst.

Das hatte ich jetzt schon ein paar Mal mit Vaterschaftsanerkenntnissen und deutschem Namensrecht.


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02.02.2016 um 15:18
Vielleicht sollte den Jungverheirateten bereits vor der Flucht Informationen zur Verfügung gestellt werden, dass sie in New Hampshire einen Asylantrag stellen sollen. Dort dürfen Mädchen ab 13 heiraten.

Wikipedia: Ehemündigkeit


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stanmarsh Diskussionsleiter
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02.02.2016 um 15:25
@Doors

Prima Idee mit proasyl und gleich mal was gespendet und die Frage abgeschickt. Mal sehen was die antworten.
Auf der Page selbst habe ich noch nichts dazu gefunden, dafür aber eine Menge an anderen Informationen, sehr empfehlenswert.

Trotzdem finde ich die Frage hier nicht vollkommen fehl am Platz, denn nur ein Mysteryforum ist das schon lange nicht mehr.
Vielmehr ein Ort mit einer bunt gemischten und recht gescheiten Userschaft, mit der ein Gedankenaustausch auch bei unterschiedlicher Einstellung gut möglich ist.

Neben der momentan rechtlichen Situation ist in diesem Kontext die gesellschaftliche Meinung nicht irrelevant. Denn diese ist es, die die zukünftige Gesetzgebung entscheidend mitbestimmt.


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stanmarsh Diskussionsleiter
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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:39
Das habe ich zum Thema noch gefunden:
In Deutschland ist die Lage komplizierter. Grundsätzlich gilt auch hier: Im Ausland legal registrierte Ehen werden anerkannt, solange sie nicht der öffentlichen Ordnung widersprechen. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen Familiennachzug und Asylantrag.

Familiennachzug ist nicht möglich, das Auswärtige Amt genehmigt – mit Ausnahme weniger Härtefälle – keine Einreise minderjähriger Ehepartner. Wenn verheiratete Mädchen nach Deutschland flüchten, ist die Lage anders. Erst einmal gelten sie als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und werden vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen. Im Laufe des Asylverfahrens können sie versuchen, ihre Ehe anerkennen zu lassen. "Das ist dann eine Einzelfallentscheidung", sagt Juliane Baer-Henney, Sprecherin für Zivilrecht des Justizministeriums, der "Welt".
http://www.welt.de/vermischtes/article147421999/Wenn-die-14-jaehrige-Ehefrau-Asyl-beantragt.html


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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:39
Zitat von stanmarshstanmarsh schrieb:Neben der momentan rechtlichen Situation ist in diesem Kontext die gesellschaftliche Meinung nicht irrelevant. Denn diese ist es, die die zukünftige Gesetzgebung entscheidend mitbestimmt.
Es ist - wie eigentlich immer - eine Frage der Abwägung unterschiedlicher Interessen.
Auf der einen Seite steht das Interesse des Bestandsschutzes (mal untechnisch gesprochen). Auf der anderen Seite das Interesse, dass unrechtmäßige Zustände (auf das Zielland bezogen) nicht vor herrschen.

Man muss sich fragen, was das hiesige Gesetz schützen soll und ob dieser Schutzzweck bei bereits verheirateten Paaren überhaupt noch eintreten kann.

Stand heute müssen wohl die Voraussetzungen, die in Deutschland gelten, erfüllt sein. Also Alter, keine Zwangsehe, keine Mehrehe etc.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718 (Archiv-Version vom 24.01.2016)
https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_33/standesamt/Ist_eine_im_Ausland_geschlossene_Ehe_in_Deutschland_gueltig.de.html


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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:43
@stanmarsh
Mich würde interessieren, ob es tatsächlich Einzelfallentscheidungen gibt, in denen eine Ehe unter Beteiligung Minderjähriger anerkannt wurde.


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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:48
In der BRD ist es doch so, dass minderjährige erstmal vom Jugendamt betreut werden. Da dürfte es egal sein, ob verheiratet oder nicht. Es sei denn, die Eltern sind mitgereist. Da dürfte der Ehepartner also noch gar keine Rolle spielen.

Ansonsten kann man auf Antrag schon mit 16 heiraten, wenn der Ehepartner volljährig ist.
Und hier muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Also, wenn im Ausland eine Ehe geschlossen wurde, diese hier nicht anerkannt wird, dann einfach nochmal heiraten.
Falls es an der Voraussetzungen fehlt (z.B. Zustimmung des gesetzl. Vertreters, Alter), dann bleibt das Kind einfach unverheiratet und somit im Schutz des Jugendamtes. Egal, was im Herkunftsland war.
Dass der vormalige Ehemann und nunmehr Freund und ggf. Kindsvater Umgang hat, ist klar. Aber so funktioniert das ja mit hier geborenen Minderjährigen auch.


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stanmarsh Diskussionsleiter
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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:56
@SergeyFärlich

Das scheint mir auch die beste Lösung in diesen Fällen zu sein, Betreuung durch das Jugendamt und ggf. Umgang mit dem Kindsvater entsprechend der üblichen Vorgehensweise in Deutschland. Keine pauschalen Entscheidungen sondern Prüfung des Sachverhaltes im Einzelfall.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 15:59
@stanmarsh
Zitat von stanmarshstanmarsh schrieb:Was ist hier die richtige Lösung? Familien trennen bis zur Volljährigkeit und noch damit Frauen und Kinder noch weiter zu traumatisieren? Ein Zusammenleben ermöglichen und damit die moralisch/rechtlichen Aspekte ignorieren.? Ein Zusammenleben unter "ständiger Beobachtung" ermöglichen um mit dem hiesigen Recht unvereinbare Handlungen bis zur Volljährigkeit zu unterbinden?
Der wichtigste Punkt an dieser Stelle dürfte sein, dass die Mädchen wider ihren Willen mit diesen Männern verheiratet wurden; von daher müssten diese Ehen nach hiesiger Gesetzeslage bereits ungültig sein.

Ich schlage deswegen vor, diese Mädchen von den Ehemännern zu trennen und ihnen intensive psychologische Hilfe an die Seite zu stellen.

Diese Hilfe soll dazu dienen, den freien Willen, den eigenen Wunsch dieser Mädchen herauszuarbeiten, denn sie sollten nur dann bei diesen Männern bleiben, wenn es absolut ihr eigener Wille ist und nicht der Wille der Eltern.

Diese "Kinder" die mit alten Männern schlafen müssen/mussten sind wahrscheinlich sogar traumatisiert, von daher könnte der Selbstfindungsprozess unter Umständen Jahre dauern.

Ich gehe aber dennoch davon aus, dass KEINES dieser Mädchen mit den Männern verheiratet werden wollte, sondern dies nur unter Druck getan hat, von daher MUSS es in einer freien Welt möglich sein, diese Kinder wieder von ihren Männern zu befreien.


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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 16:01
@stanmarsh
Auch unter der Sichtweise, wenn man sagt "unsere Kultur" näherbringen. Es gibt halt manche Dinge, die in D nicht so ohne weiteres gehen und da sollte man auch keine pauschalen Ausnahmen zulassen.
Und dann mit 18 können die (wohl meistens Mädchen) ja sagen, ob sie immer noch verheiratet sein wollen...

Edit: Die Idee hatte @fumo wohl auch


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fumo ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 16:04
@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Auch unter der Sichtweise, wenn man sagt "unsere Kultur" näherbringen. Es gibt halt manche Dinge, die in D nicht so ohne weiteres gehen und da sollte man auch keine pauschalen Ausnahmen zulassen.
Und dann mit 18 können die (wohl meistens Mädchen) ja sagen, ob sie immer noch verheiratet sein wollen...

Edit: Die Idee hatte @fumo wohl auch
Ja, ich stimme Dir vollkommen zu. Die Mädchen sollten erst nach der räumlichen Trennung vom Ehemann und mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres entscheiden müssen, ob sie die Ehe weiterführen möchten oder nicht.

Das würde wiederum bedeuten, dass eine 14-jährige 4 Jahre lang von Psychologen und dem Jugendamt betreut und "geheilt" werden muss, bevor sie sich zum Status ihrer Ehe äußern muss/sollte.


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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 16:12
Zitat von fumofumo schrieb:Die Mädchen sollten erst nach der räumlichen Trennung vom Ehemann und mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres entscheiden müssen, ob sie die Ehe weiterführen möchten oder nicht.
Ob man wirklich so lange warten muss, wenn eine psychologische Begutachtung eine Freiwilligkeit und ausreichende Reife fest stellt, würde ich anzweifeln.
Letztlich kann dann auch ein Gericht die Einwilligung an Stelle der Eltern erteilen.


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stanmarsh Diskussionsleiter
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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 16:14
@fumo

Ja, das ist wohl der Hintergrund und das wahrscheinlichste Ergebnis einer Einzelfallbewertung. Grundsätzlich kann man natürlich die Frage stellen, ob in solchen Fällen überhaupt eine freie Entscheidung auch nach jahrelanger psychologischer Behandlung möglich ist, insbesondere in den ganz krassen Fällen.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Umgang mit Kinderehen

02.02.2016 um 16:18
@stanmarsh
Zitat von stanmarshstanmarsh schrieb:Ja, das ist wohl der Hintergrund und das wahrscheinlichste Ergebnis einer Einzelfallbewertung. Grundsätzlich kann man natürlich die Frage stellen, ob in solchen Fällen überhaupt eine freie Entscheidung auch nach jahrelanger psychologischer Behandlung möglich ist, insbesondere in den ganz krassen Fällen.
Das wird die Entscheidung sogar noch zusätzlich erschweren, denn Dein Einwand ist vollkommen berechtigt. IST eine freie Entscheidung nach jahrelanger psychologischer Behandlung überhaupt möglich?....Diese Frage werden nur Fachleute beantworten können!


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nodoc ehemaliges Mitglied

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02.02.2016 um 16:24
@fumo
@SergeyFärlich


Dem Stimme ich auch zu. Ein Kind wird kaum freiwillig schon in so jungen Jahren heiraten, erst recht nicht einen alten Mann. Ich denke das die Gesetze welche hier gelten auch angewandt werden müssen. Wenn Sie ihn sich wirklich selber ausgesucht haben sollte, kann auch noch bis zur Volljährigkeit gewartet werden.
Bin zudem der Ansicht, dass es da keine Ausnahmen geben darf. Kinderehen und Zwangsverheiratung darf kein Raum gegeben werden. Das muss auch in den Köpfen der Menschen deutlich werden, wenn sie hier leben wollen. Alles andere würde nur Parallelgesellschaften fördern.


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fumo ehemaliges Mitglied

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02.02.2016 um 16:27
@nodoc
Zitat von nodocnodoc schrieb:Dem Stimme ich auch zu. Ein Kind wird kaum freiwillig schon in so jungen Jahren heiraten, erst recht nicht einen alten Mann. Ich denke das die Gesetze welche hier gelten auch angewandt werden müssen. Wenn Sie ihn sich wirklich selber ausgesucht haben sollte, kann auch noch bis zur Volljährigkeit gewartet werden.
Bin zudem der Ansicht, dass es da keine Ausnahmen geben darf. Kinderehen und Zwangsverheiratung darf kein Raum gegeben werden. Das muss auch in den Köpfen der Menschen deutlich werden, wenn sie hier leben wollen. Alles andere würde nur Parallelgesellschaften fördern.
Hierzu hast Du meine vollkommene Zustimmung! ... Der Punkt, den @stanmarsh eben angeführt hat, ist jedoch sehr wichtig.... Sollte ein Mädchen das 18. Lebensjahr ab dem Zeitpunkt X erreichen, stellt sich die Frage, ob ihm psychologisch so weit geholfen werden konnte, dass es eine untraumatisierte Entscheidung pro oder contra Ehemann überhaupt treffen kann.

Und dies möchte ich - auch ohne Fachkenntnisse dazu - in Zweifel ziehen.


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stanmarsh Diskussionsleiter
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02.02.2016 um 16:39
@fumo

Wenn man das ganze etwas abstrahiert betrachtet, dann wird jemand mit schwerer Traumatisierung nach jahrelanger Therapie vermutlich genau das sagen, was der Therapeut angestrebt hat. Und da kaum ein Therapeut bei uns die Option einer Ehe auf Basis von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung gut heißen würde, ist das Ergebnis zum überwiegenden Teil sicher.


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