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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Umgang mit Kinderehen

09.08.2018 um 18:21
@Fedaykin
Jaja,alles klar soweit?

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Umgang mit Kinderehen

09.08.2018 um 23:24
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb: Warhead schrieb:
Ich weiss,das inreressiert euch nicht,aber hierzulande können schon Minderjährige heiraten wenn die Eltern ihr Einverständnis geben...oder man heiratet in Gretna Green

Nö, es gibt das Gesetz das 1 Ehepartner 16 sein darf. Jaha voll die Kindehen.
nein @Warhead und @Fedaykin
seit der GEsetzesnovelle von 2017 gilt aunsnahmslos 18 Jahre (Volljährigkeit) als Ehemündigkeitsalter
Deutschland

In Deutschland erlangt man die Ehemündigkeit erst mit Eintritt der Volljährigkeit. Gemäß § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden. Eine Ehe mit einem Minderjährigen, der im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr vollendet hatte, kann aufgehoben werden (§ 1314 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Nach den gleichen Grundsätzen ist die Ehe nach deutschem Recht unwirksam oder aufhebbar, wenn die Ehemündigkeit ausländischem Recht unterliegt (Art. 13 Abs. 3 EGBGB).

Eine religiöse oder traditionelle Handlung, die darauf gerichtet ist, eine der Ehe vergleichbare dauerhafte Bindung mit einem Minderjährigen zu begründen, ist verboten (§ 11 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Gemäß der bis 21. Juli 2017 geltenden Regelung ermöglichte § 1303 BGB a. F., bereits im Alter von 16 Jahren die Ehe einzugehen. Voraussetzung dafür war, dass

der andere Verlobte bereits volljährig (d. h., mindestens 18, bzw. vor 1975 mindestens 21) war und dass
das zuständige Familiengericht eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit erteilt hatte.
Wikipedia: Ehemündigkeit#Deutschland
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Belege bitte, dass es sich tatsächlich um eine Hochzeitsfeier gehandelt habe, bzw. die Eheschließung vollzogen wurde. Du stellst das als Tatsache dar, obwohl ganz klar geschrieben steht, dass noch nicht bekannt ist, ob es sich um eine Hochzeit, oder Verlobung gehandelt hab
ich habe einen Beleg angeführt.
du ziehst nicht etwa die Aussage der Bremer Innenbehörde in Zweifel?
Zitat von lawinelawine schrieb: Laut Aussage der Innenbehörde teilte die niedersächsische Polizei den Beamten in Bremen bereits am 1. Juni, also einen Tag vor der Veranstaltung, mit, dass das Jugendamt in Lehrte Kenntnis von einer Hochzeit zwischen einem 22-jährigen Mann aus Osterholz-Scharmbeck und einem 15-jährigen Mädchen aus Lehrte erlangt hat. Beide Ehepartner seien in Syrien geboren.

https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-politik_artikel,-maeurer-will-kinderehen-unterbinden-_arid...
leiderfehlt mir das Zeug zum investigativen Journalismus, so dass ich dazu nicht selsbt bei der Innenbehörde nachfragen konnte.
du kannst das aber sicher machen....


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Umgang mit Kinderehen

10.08.2018 um 00:47
Und was hast Du nun belegt? Es steht dasselbe da, wie zuvor. Du behauptest, dass das Paar Hochzeit unter den Augen der Behörden feiern durfte. Ich bat Dich zu belegen, dass die Eheschließung tatsächlich vollzogen wurde. Was kommt von Dir? Achte bitte auf hervorgehobene Stelle:
Zitat von lawinelawine schrieb:Laut Aussage der Innenbehörde teilte die niedersächsische Polizei den Beamten in Bremen bereits am 1. Juni, also einen Tag vor der Veranstaltung, mit
Also wussten die Behörden bereits eine Tag vorher, dass die Eheschließung tatsächlich vollzogen werde? :troll:
Leider fehlt Dir tatsächlich das Zeug zum investigativen Journalismus, wenn Dich das Interpretieren von Worten vor Probleme stellt. Ich erkläre es Dir aber gerne.
Sie haben vielleicht Wind davon bekommen, dass etwas geplant sei. Dass die Eheschließung tatsächlich vollzogen würde, wäre schwierig einen Tag vorher zu wissen, außer das Amt hätte Hellseher in ihren Reihen.
Also ist bisher nicht wirklich bekannt, ob die Eheschließung tatsächlich vollzogen wurde, von daher ist auch Deine Aussage falsch, dass sie es unter den Augen der Polizei und des Jugendamtes durften. Jetzt verstanden?
Macht nichts, wenn nicht.

Weiter machen mit maximaler Empörung.


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