Volkswagen hat Probleme mit seinen Zulieferern. Dringend benötigtes Material für die Produktion wird nicht geliefert. Grund ist wohl eine juristische Auseinandersetzung. Der Konzern plant für mehr als 20.000 VW-Werker in Deutschland Kurzarbeit anzumelden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Streit selbstverschuldet ist, ohne den Schuldigen nennen zu können.

Das bedeutet, dass der Steuerzahler für die Auswirkung der Streitigkeiten der beiden Firmen aufkommen soll.

Es kann doch nicht der Sinn der Kurzarbeit sein, selbstverschuldete Missstände durch den Steuerzahler begleichen zu lassen.

Wie ist Eure Meinung?