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Ist das normal?

248 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Punks ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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25.12.2008 um 16:48
Gut....Randgruppe Nazis....ist eigentlich wohlbekannt....und lustig. Aber....was der Atheist dort eingestellt hat....ist rein intellektfrei....

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25.12.2008 um 16:53
@algabal
Ich habe sehr wohl registriert , daß die Aussage zynisch gemeint war. Das macht sie aber nicht richtiger, denn auch unter ironischer oder zynischer Betrachtungsweise war das Dritte Reich kein Rechtsstaat.
Und es besteht die Gefahr, daß der Zynismus verloren geht, der Satz aber so stehen bleibt.


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25.12.2008 um 16:55
@algabal
Was unter einem Rechtsstaat verstanden wird, dürfte eigentlich jedem geläufig sein und bedarf doch wohl keiner näheren Betrachtungsweise mehr (so hoffe ich jedenfalls)


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25.12.2008 um 18:11
Beeblebrox hat nicht nur zwei Gehirne sondern auch zwei ähh Ich...das nur am Rande

Ich hätte nie gedacht das man diesen Staat auch noch gegen solche Gestalten verteidigen muss.
Das dritte Reich wird im allgemeinen juristisch als Rechtsstaat interpretiert,sonst hätten ja nicht diverse Urteile auch in diesem Rechtsstaat ihre Gültigkeit behalten,beispielsweise was der Homosexuellenparagraph betraf,aber auch Todesurteile gegen Fahnenflüchtige,Wehrkraftzersetzer oder Saboteure derer man nicht habhaft wurde,dazu kommen ungezählte Ausdeutschungen für Sinti und Roma oder auch Sozialdemokraten,Sozialisten,Anarchisten und Kommunisten sowie Spanienkämpfer


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25.12.2008 um 18:35
@against_nwo
@zaphodB.

Diese Selbstverständlichkeit teile ich eben nicht. Ich am auf die Idee, als ich mir die Urteilsbegründungen von Walter Huppenkothen anschaute. Wikipedia: Walter Huppenkothen


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25.12.2008 um 18:39
Da irrst Du,mein Allerbester ..Die Gründe dafür,daß es kein Rechtsstaat war habe ich oben bereits genannt.
Was bestehen blieb waren Urteile die auf der teilweise im 3.Reich fortgeltenden Gesetzgebung des Kaiserreichs und der Weimarer Republik und den vom alten Reichgericht aufgestellten Grundsätzen beruhten .
Das qualifiziert das 3.Reich aber keines Falls als Rechtsstaat....außer vielleicht bei Carl Schmitt und seinen Epigonen,die das Positivismusmärchen in die Welt setzten, um sich nach 1945 selbst nen Persilschein ausstellen zu können.


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25.12.2008 um 18:51
Nicht ich irrte da, sondern aus meiner Sicht die damaligen Richter des BGH, die mit ihren Urteilen den Eindruck erweckten, daß die Prozesse des dritten Reiches nach rechtsstaatlichen Prinizipien umgesetzt wurden.


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25.12.2008 um 18:59
Joo,der Richterstand wollte sich da selbst nicht schaden,hätte man doch die Hinrichter der eigenen Zunft richten müssen,wie unbequem also nein tätätätä,das geht doch nicht


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25.12.2008 um 19:04
Warheads letzter Beitrasg bringts auf den Punkt! Oder wie der olle Filbinger (NS-Marinerichter und später Ministerpräsident in Baden-Württemberg) erstaunt feststellte als Ralf Hochhut (Dramatiker) ihn einen "furchtbaren Juristen" nannte:

"Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!"


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25.12.2008 um 19:09
War an Warhead gerichtet

@alglabal
Diese Urteil des BGH von 1956 wird heute allgemein als eine Fehlentscheidung angesehen und ist genau aus dem oben geschilderten Bestreben der hochrangigen NS-Justiz erklärbar,i hre tun vor 1945 zu legalisieren und sich selbst reinzuwaschen.
Leider war es so,daß viele dieser Leute nach 1945 in der Justiz verblieben und in Justizministerien und höheren Gerichtsinstanzen leitende Stellen besetzten und auch in der Lehre führende Positionen einnahmen.
Dazu gehörten führende Professoren wie Forsthoff ,Larenz, Nipperdey, Maunz, Welzel,Dahm, Hamel,Huberf,Küchenhoff, Krüger,Ipsen,Scheuner,Weber,. Köttgen,Henkel,Schaffstein,Schwinge die die herrschende Meinung in den 50er Jahren prägten und versuchten sich einen und ihrem Tun und Treiben vor 45 nen Persilschein auszustellen. das erklärt so manche fragwürdige obergerichtliche Entscheidung aus jener Zeit, die heute als glatte Fehlentscheidung verworfen würde.
Wen dieses Kapitel deutscher Justiz geschichte näher interessiert,dem sei übrigens "Furchtbare juristen" von Ingo Müller (ISBN3-426-03960-5) empfohlen.


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25.12.2008 um 19:21
@zaphodB.

Danke für den Buchtip.


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25.12.2008 um 19:40
Bitteschön, gern geschehem :D !
das Buch sollte eigentlich für jeden angehenden Juristen heute Pflichtlektüre sein.


Übrigens gibt es einen Bundestagsbeschluß vom 25.01.1985, der klar stellt,daß das Dritte Reich kein Rechtsstaat war.Darin heißt es wörtlich:"....daß die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne sonder ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft war ...." und weiter ..."daß den Entscheidungen des Volksgerichtshofes nach Überzeugung des Deutschen Bundestages keine Rechtwirkung zukommt.Aus diesem grunde sind die Entscheidungen durch die Ländergestzgebung.....aufgehoben worden "
(BT-Protokoll 10.Wahlperiode,S.8761 i.V.m.BT-Drs 10/2368 S.2)









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25.12.2008 um 19:42
1998 wurden sämtliche Unrechtsurteile der NS-Diktatur in Gänze vom Deutschen Bundestag aufgehoben.

Für die Opfer kam dies indessen zu spät, ohne Frage.

Ganz klar hätte man die Täter und auch die Schreibtischtäter damals bestrafen müssen. Im Falle der bekanntesten Mörder und Mörderinnen vollzog der internationale Militärgerichtshof und in dessen Nachfolge der amerikanische Militärgerichtshof dies in den Nürnberger Prozessen gegen die "Hauptkriegsverbrecher".

Ohne Zweifel. Die junge parlamentarische Demokratie zog Schuld auf sich, indem Sie Täter und Schreibtischtäter davonkommen ließ, sich sogar Ihrer bediente. Bei Vielen wußte man um deren Schuld, bei Einigen wußte man es nicht, gegenüber Einigen reichten die noch vorhandenen Beweise für eine Anklageerhebung und eine Verurteilung aus, bei Vielen nicht.

Eine Folge dessen war die 68er Generation, die politisch mit den belasteten Vorgängergenerationen aufzuräumen versuchte.

Und dennoch! Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Dritten Reiches! In der Zeit von 8. Mai 1945, 23.01 Uhr bis zum 24. Mai 1949, 0.00 Uhr existierte Deutschland nur geographisch, nicht juristisch! Die deutsche Bevölkerung der neugegründeten Bundesrepublik Deutschland sah sich jedoch in der Verpflichtung (und dies ist auch gut so!!!), für die im Dritten Reich begangenen Verbrechen (soweit dies überhaupt noch möglich war und ist!!!) im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Reparationen zu leisten!

Wie viele Nationen aber begingen Kriegsgreuel und begehen Sie noch und sehen sich nicht einmal ansatzweise moralisch zu Reparationen (die, ich wiederhole es noch einmal: Tote und anderes schwerstes Unrecht nicht wiedergutmachen können!!!) verpflichtet?

Das, was uns verblieben ist, noch für die unzähligen Opfer zu tun (zu können!), ist unsere unabdingbare Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich solche Verbrechen nicht wieder auf bundesdeutschem Boden wiederholen und dass niemals wieder Deutsche in anderen Ländern (ohne mit der schärfsten Verfolgung und Bestrafung rechnen zu müssen) , solche Verbrechen begehen!

Und damit sollte dieses Thema eigentlich weitgehend abgearbeitet zu sein. Denn, wir schweifen eigentlich gehörig vom Ausgangsthema ab! Rechtsnachfolge und unterbliebene Täterverfolgung sowie die damit einhergehende Schuld der jungen parlamentarischen Demokratie wäre eigentlich Stoff für einen anderen Thread, oder?


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25.12.2008 um 19:58
Um noch einmal auf die Gesetze, die vom Dritten Reich übernommen wurden, zu sprechen zu kommen:

Man muss hier unterscheiden zwischen den ns-staatlichen straf- und verwaltungsrechtlichen Normen, die definitiv auf keinen rechtsstaatlichen Grundlagen fußten.

Und eben solchen Normen, die im normalen Rechts-, Dienstleistungs- und Güterverkehr regulierenden Charakter besaßen und die tatsächlich rechtsstaatliche Grundlagen aufwiesen.

Das BGB ist wesentlich älter als das Dritte Reich, ebenso das deutsche Einkommensteuerrecht oder die Reichsabgabenordnung, die erst 1977 umfassend modernisiert wurde und nun Abgabenordnung (AO) heißt.

Die sogenannten "freien Berufe", also die gemäß § 18 EStG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen, auch Katalogberufe genannt (weil sie erschöpfend aufgeführt sind), gehen tatsächlich auf das Dritte Reich zurück und gelten als nicht gewerbliche Tätigkeiten. Hierin vermag ich aber keine Belastungen zu erkennen.

Ein gewisser Pragmatismus bei der Übernahme von Rechtsnormen und die allmähliche, juristische Überarbeitung und Anpassung an soziale und wirtschaftliche Notwendigkeiten ist nicht unbedingt verdammenswert.

Die Ösis schauen sich sämtliche Gesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland erlassen werden zunächst genau an, und wenn man sieht, dass es funktioniert, wird ein entsprechend modifiziertes Gesetz dann eben auch dort übernommen.


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25.12.2008 um 20:01
Natürlich,aber Abschweifen ist des Allmyaners liebste Beschäftigung :D :D
Und wenn es interessant ist u,der Allgemeinbildung dient und irgendwie mit dem Ausgangsthema zusammenhängt-was solls.:D ;)


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25.12.2008 um 20:03
Kurz:

Die Dinge und Menschen ändern sich. Aber das dauert in einer Demokratie eben manchmal länger. Also arbeiten wir daran!


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25.12.2008 um 20:06
@zaphodB.

D´accord.

Wie gesagt....es wäre durchaus interessant, dies einmal ganz gesondert in einem speziellen Thread abzuarbeiten. Den man dann aber entsprechend gut moderieren müsste, damit nicht jede Pappnase den größten Nonsense dort ablädt. Weil so etwas geht schon irgendwie richtig ans Eingemachte. :)


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25.12.2008 um 20:13
@lazarus 2000
richtig,wobei noch anzumerken ist,daß sich die meisten eigenständigen gesetzgeberischen "Leistungen" des dritten Reiches eben genau auf die speziellent NS-typischen Gesetze bezogen.
Der Großteil sozial-,verwaltungs-,straf- und zivilrechtlicher Normen geht hingegen tatsächlich auf die Gesetzgebung des Kaiserreichs zurück und gilt teilweise unverändert ,teilweise in modifizierter Form bis heute fort- was auch für die Qualität der damaligen Gesetzgebung spricht.


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25.12.2008 um 20:15
bezog sich auf post 19:58


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25.12.2008 um 20:24
@zaphodB.

@Erläuterung: schon klar
@posting time: is auch klar

:D


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