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Frage zu "Artikel 103"

20 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von Merlina geschlossen.
Begründung: Geklärt
Seite 1 von 1

Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:29
Hallo ich habe eine Frage zu folgendem Artikel:
Artikel 103
[...]
(3)Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden
Heisst das das wenn man z.B. zweimal was klaut nur einmal bestraft werden kann...ich versteh das nicht..

Bitte seid nett ;)

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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:38
Das bedeutet, hast Du eine Straftat begangenund ein Gericht urteilt Dich ab, so kann nicht ein zweites Gericht Dich noch einmal dafür aburteilen.


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:38
@rutz

Nee....wenn du einmal was geklaut hast, kannste nich zweimal dafür verknackt werden. Und wennde zweimal was geklaut hast, darfste nich 3 oder 4mal dafür verknackt werden.


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:41
@GilbMLRS
@melgon
is aber etwas doof ausgedrückt...


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:42
@rutz
Nein es ist eigentlich ziemlich exakt ausgedückt


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:42
@rutz

Warum?


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:43
@LordFakeALot
@melgon


naja weil da nicht steht das es die gleiche is...

also bei einem mal...


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:47
@rutz
Zitat von rutzrutz schrieb:3)Niemand darf wegen DERSELBEN Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden
es steht da du verstehst es bloß nicht


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:48
@rutz

"Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."

Niemand darf wegen derselben Tag = wegen ein und derselben Tat (...) mehrmals, d.h. nicht nur einmal bestraft werden.


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 14:54
Tat 1: Diebstahl eines Fahrrades am 01.01.2010
Tat 2: Diebstahl eines Fahrrades am 02.01.2010

Zwei unterschiedliche Taten = 2 Bestrafungen.

Oder auch:

Tat 1: Diebstahl eines blauen Fahrrades am 01.01.2010
Tat 2: Diebstahl eines roten Fahrrades am 01.01.2010

;)

*blubb*


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:07
Zitat von rutzrutz schrieb:naja weil da nicht steht das es die gleiche is...
Der Thread kann geschlossen werden. Im Artikel ist weder von einer gleichen, noch von einer ähnlichen Straftat die Reden, sondern von derselben Straftat.

Wenn das der TE nicht versteht, ist das sein Problem; eine Diskussionsgrundlage sehe ich jedenfalls nicht.


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:08
@konstanz
entschuldigung aber ich dachte allmy ist für sowas da...


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:11
Zitat von rutzrutz schrieb:entschuldigung aber ich dachte allmy ist für sowas da...
Was meinst Du mit "sowas"?


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:12
@konstanz
um den leuten zu helfen wenn sie etwas nicht verstehen...


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:12
Halt ...
Die Frage ist zwar .. nicht so der Hit, aber das Thema ist weitreichender....

Wenn du z.B. für eine Tat geringfügig bestraft wurdest, sagen wir mal Körperverletzung... dann kannst du später nicht noch wegen Totschlags verknackt werden.


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:13
@subgenius
also durch die folgeschäden?


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:22
Ja .. z.B.

Siehe diesen Fall.
Ein Mann wurde zu 10 DM verknackt .. wegen Ruhestörung und groben Unfug.

Nur die Tatsache das sein Urteil noch NICHT Rechtskräftig war, hat dann noch zu einer weiteren Verurteilung geführt.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv003248.html

Die Juristere hat in erster Linie mit Formalien zutuhn und wenig mit gesunden Menschenverstand.


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30.08.2010 um 15:30
@rutz
alles geklärt? oder gibts noch fragen?


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 15:30
@gastric
geklärt


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Frage zu "Artikel 103"

30.08.2010 um 16:42
ich habe das auch sofort verstanden obwohl ich mich mit gesetze nicht auskenne


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