Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Privatdetektive – Beruf oder einfach nur legalisierte Stalker?

5 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psyche, Recht, Ethik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Privatdetektive – Beruf oder einfach nur legalisierte Stalker?

um 00:12
Hey✌️guten Morgen!

Heute hat mir Instagram mal wieder eine von diesen „werde Privatdetektiv in nur X Wochen“-Anzeigen reingedrückt.
Nach kurzem oder längerem Overthinking und abstraktem Denken (ohne Hilfsmittel) kam ich zu einer einfachen Erkenntnis:
Privatdetektive sind im Kern nichts anderes als bezahlte Fremde, die ihr Leben damit verbringen, Menschen zu beobachten, zu fotografieren und zu verfolgen – ohne dass die Betroffenen jemals zugestimmt haben.

Kein Polizist, kein Staatsauftrag – einfach nur ein Miet-Stalker mit Gewerbeschein.
Ob „untreue Ehepartner“, „krankgeschriebene Mitarbeiter“ oder „verdächtige Nachbarn“ – das Prinzip ist immer gleich:
Jemand zahlt, und der Detektiv klebt dir am Leben wie ein paranoider Ex auf Koks.

Die „Ermittlungsarbeit“ klingt in der Realität weniger nach Sherlock Holmes und mehr nach:
• Stundenlang im Auto rumlungern
• Durchs Fernglas glotzen
• Heimlich Fotos schießen
• Notizen über dein Leben machen, die sich ein echter Stalker an die Wand pinnen würde

Und das Absurde: Manche feiern das sogar als „Heldenarbeit“.
Dabei ist die Grenze zum Psychoterror oft schon mit dem ersten Auslöser überschritten.
In den falschen Händen wird der Privatdetektiv zur Waffe – eingesetzt von Eifersüchtigen, Kontrollfreaks oder Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter wie Eigentum behandeln.

Fragen an euch:
• Ist das wirklich ein „seriöser Beruf“ – oder nur ein legaler Rahmen für krankhaftes Stalking?
• Wie unterscheidet sich das moralisch von einem Typen, der dir ungefragt nachstellt?
• Und wie weit darf „Ermittlung“ gehen, bevor es einfach nur ekelhaft wird?
• Verstärken diese schwammigen Werbeslogans („jeder kann Ehebrecher oder Blaumacher überführen“) nicht gerade die Paranoia und Zwangsgedanken von ohnehin schon labilen Leuten?

Mein Fazit:
Wenn du dein Geld damit verdienst, heimlich fremden Menschen hinterherzuschnüffeln, bist du für mich kein Ermittler – sondern ein pathologischer Profi-Stalker, der für Geld jede Grenze zwischen Privatsphäre und Psychoterror verwischt.
Der einzige positive Aspekt ist, dass manche auch Gegenüberwachung anbieten – also quasi Stalker jagen, während sie selbst welche sind.

Zusatzfrage:
Sehe ich das komplett falsch, oder ist das einfach nur Voyeurismus mit Rechnung und MwSt.?

Zum Abschluss… Ich will damit niemanden verurteilen oder an die Wand stellen. Vielleicht bin ich ja auch einfach zu überempfindlich was das angeht oder ich hab eine komplett falsche Vorstellung von diesem Berufbild, aber für mich wirkt es auf den Punkt gebracht leider wie eine starke Rechtliche Grauzone die vor Gerichten kaum als Beweis gelten würde und spätestens an einem 2. klassigen Anwalt scheitert.


2x zitiertmelden

Privatdetektive – Beruf oder einfach nur legalisierte Stalker?

um 01:27
Gibt unter ihnen solche und solche.

Immerhin benötigen sie auch die Sachkunde nach §34a GewO (wird vor einer IHK abgelegt) sowie einen einwandfreien Leumund.
Kann jetzt aber auch nur für Selbstständige gelten, weiß ich nicht mehr so genau. Gibt ja auch welche, die nur bei Detekteien angestellt sind.

Auch renommierte Unternehmen greifen auf Privatdetektive zurück im Rahmen firmen- und öffentlich relevanter Interessen, die zivil- als auch strafrechtlich von Belang sein können. Dafür werden sie bestimmt nicht auf X-Beliebige zurückgreifen.
Zitat von NiHiL1331NiHiL1331 schrieb:Privatdetektive sind im Kern nichts anderes als bezahlte Fremde, die ihr Leben damit verbringen, Menschen zu beobachten, zu fotografieren und zu verfolgen – ohne dass die Betroffenen jemals zugestimmt haben.
Privatdetektive dürfen allerdings auch nur im Rahmen der Jedermannsrechte agieren.

Eingriffe in Persönlichkeitsrechte müssen sachlich begründbar bzw. zu rechtfertigen sein, was sich aus einem jeweiligen Auftrag vertraglich festgehalten ergibt.
Dieser darf nicht sittenwidrig sein und muss einem berechtigten Interesse zugrunde liegen.

Nicht selten findet auch eine Abwägung der Interessen statt. Interessen des Auftraggebers vs. Persönlichkeitsrechte. In Persönlichkeitsrechte Dritter sogar darf in der Regel nicht eingegriffen werden.


melden

Privatdetektive – Beruf oder einfach nur legalisierte Stalker?

um 01:35
Zitat von NiHiL1331NiHiL1331 schrieb:Ist das wirklich ein „seriöser Beruf“ – oder nur ein legaler Rahmen für krankhaftes Stalking?
• Wie unterscheidet sich das moralisch von einem Typen, der dir ungefragt nachstellt?
Stalking ist es keinesfalls, solange nach Auftrag mit berechtigtem Interesse nachgestellt wird. Da liegt der Unterschied.

Zumindest rechtlich nicht.

Moralisch kann das jeder sehen wie er will.

Nachstellung aufgrund berechtigtem Interesse erachte ich moralisch je nach verfolgtem Ziel/Interesse als völlig ok bis auch nur akzeptabel und auch als verhältnismäßig je nach Ausführung und Anwendung von Mitteln.


melden

Privatdetektive – Beruf oder einfach nur legalisierte Stalker?

um 01:44
@NiHiL1331


Man kann diese Tätigkeiten, die Arbeiten eines Privatdetektivs auch nicht pauschal verbieten lassen.

Das GG schützt auch diesen weniger beliebten Tätigkeitszweig in seiner Ausübung/Ausführung sowie auch Auftragserteilung.


melden

Privatdetektive – Beruf oder einfach nur legalisierte Stalker?

um 02:08
Zum berechtigten Interesse sei noch gesagt, dass das nicht nur subjektiv ist und private Auftraggeber da nicht frei nach Schnauze ihre Interessen verfolgen lassen können.

Berechtigtes Interesse muss ein schützenswertes Interesse sein und die Verfolgung und Schutz dieser Interessen muss auch stets verhältnismäßig sein.

Würde Chef einer Firma damit argumentieren, dass er nur neugierig sei, was seine Mitarbeiter so privat treiben, würde das für die Rechtsprechung nicht unter berechtigtes Interesse fallen.

Aber auch mit einem anerkannt berechtigtem Interessen muss die Verfolgung dieser Interessen durch Privatdetektive ausgeführt immer verhältnismäßig sein.
Das entscheidet der jeweilige Einzelfall.


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Menschen: Darf die ADS-Erkrankung eines Schülers in der Bewertung erwähnt werden?
Menschen, 119 Beiträge, am 05.10.2011 von xy
Dr.Precht am 30.09.2011, Seite: 1 2 3 4 5 6
119
am 05.10.2011 »
von xy
Menschen: Emotionen und Erinnerungen durch bestimmte Musik ausgelöst
Menschen, 73 Beiträge, am 05.03.2025 von SCHMANDY
Ichinger am 17.02.2015, Seite: 1 2 3 4
73
am 05.03.2025 »
Menschen: Der große Veganer/Vegetarier Thread - Austausch, Fragen, Tipps und Tricks
Menschen, 2.001 Beiträge, am 26.05.2025 von azazeel
woertermord am 07.01.2019, Seite: 1 2 3 4 ... 98 99 100 101
2.001
am 26.05.2025 »
Menschen: Der Thread für den Wahnsinn
Menschen, 166 Beiträge, am 05.03.2025 von SCHMANDY
Dr.Manhattan am 16.02.2011, Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 9
166
am 05.03.2025 »
Menschen: Inzestdrama in Amstetten
Menschen, 2.097 Beiträge, gestern um 19:34 von Photographer73
anavirn am 28.04.2008, Seite: 1 2 3 4 ... 102 103 104 105
2.097
gestern um 19:34 »