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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

298 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kirchenaustritt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 14:35
@LocoMariachi
Und? Die Ausgleichszahlungen sind aber die oben von @konstanz genannten Bezahlungen der Bischofsgehälter etc.
Die Kirchensteuer ist ein allgemeines Recht von Körperschaften öffentlichen Rechts.

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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 14:56
Zitat von gläubigergläubiger schrieb am 12.05.2010:Klar kann entgegnet werden, die Kirche macht auch viel Gutes mit dem Geld.
RICHTIG ! Zum Beispiel einen Ring für den Papst anfertigen der 30 Millionen Euro wert ist, wovon es noch viele weitere tausende gibt ! Oder irgendwelche teuren Gewänder für den Papst anfertigen lassen ! Von Wasser und Brot predigen aber selbst Wein und Braten essen. Nenn mir doch eine Stelle in der Bibel wo Jesus mit teurem Schmuck rumläuft und in einer komische Mütze.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 15:59
@Cricetus

Ich hatte mich zum Thema Ausgleichszahlung auf einen Leserbriefes eines Klerikers bezogen:
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:In dem Zusammenhang habe ich für einigen Wochen in einer Zeitung einen Leserbrief eines deutschen Bischofs oder Kardinals gelesen, dessen Inhalt mich ziemlich baff gemmacht hat.
Die Zeitung hatte aufgegriffen, das es doch an der Zeit wäre, die Kirchensteuer abzuschaffen. Der Kleriker schrieb darauf hin, das die rechtliche Situation ja wohl so seie, das die Bundesregierung der Kirche ein Angebot mache müsse, also der Kirche einen bestimmten Betrag anbietet, den diese auch annehmen muß, damit die Kirchensteuer abgeschafft wird.
Das war das erste mal, das ich von Seiten der katholischen Kirche gehört habe, wie Sie auf die Einnahmen der Kirchensteuer verzichten würde.
Kann ja sein, das er damit sagen wollte, das die Kirche unter diesen Umständen bereit wäre, auf die Erhebung der Kirchensteuer zu verzichten.

Und auf der Seite des Finanzministeriums steht ja ganz klar, warum die Kirchensteuer eingezogen wird.
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Im Zuge der allgemeinen Säkularisation nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 ging den Kirchen neben ihren Gütern endgültig auch das Zehntrecht verloren, doch wurden die begünstigten Landesfürsten gleichzeitig zu finanziellen Ausgleichsleistungen an die Kirchen verpflichtet. In Ablösung dieser Verpflichtung kamen auf Landesebene Schritt für Schritt Regelungen zur Einführung der modernen Kirchensteuer zustande.
Und ich geh einfach mal davon aus, das das Finanzministerium weiß, warum und weshalb es die Kirchensteuer eintreibt.
Natürlich wird der Staat selber noch einmal Geld an die Kirchen zahlen müssen. Schließlich hatte er ja auch den größten Vorteil von der Enteignung. Deshalb bezahlt er die Gehälter und die in dem Diagramm von @konstanz gezeigten Leistungen.
Und über die Kirchensteuer beteiligt er die Mitglieder der jeweiligen Kirchen an dieser Ausgleichzahlung.
Zitat von CricetusCricetus schrieb:Die Kirchensteuer selbst wäre allerdings von einer solchen Regelung ausgeschlossen. Das Recht einen bestimmten Prozentsatz des Verdienstes als "Steuer" über den Staat einzuziehen hat absolut jede Körperschaft öffentlichen Rechts. Die einzigen, die dieses Recht nutzen, sind allerdings die Kirchen, weil der Betrag den Freikirchen und anderen Körperschaften zu niedrig ist.
Hier zitiere ich einfach mal aus Wikipedia.
... Der öffentlich-rechtliche Status dient hier lediglich dazu, die aus früheren Zeiten überkommenen Formen fortführen zu können (Pfarr- und Beamtenverhältnisse, Kirchensteuer) und die religiöse Vereinigungsfreiheit effektiv umzusetzen (Selbstorganisation). ...

Wikipedia: Körperschaft des öffentlichen Rechts



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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 16:15
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Ich hatte mich zum Thema Ausgleichszahlung auf einen Leserbriefes eines Klerikers bezogen:
Das ist mir klar. Und leider ist es so, dass dieser Kleriker selbst nicht so richtig Ahnung hat :D.
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Kann ja sein, das er damit sagen wollte, das die Kirche unter diesen Umständen bereit wäre, auf die Erhebung der Kirchensteuer zu verzichten.
Nee darum geht es gar nicht. Es gibt mittlerweile ein Gesetz, das besagt, dass dieser Staats-Kirchen-Vertrag aufgelöst werden soll. Dieser Vertrag entstand unter oben genannten Umständen. Um diesen Vertrag aufzulösen, ist es aber so, dass der Staat den Kirchen einen ziemlichen Batzen Geld zahlen muss, bzw, sich selbst dazu verpflichtet hat dies zu tun, um aus diesem Vertrag auszusteigen. Das Dumme ist halt nur, dass der Staat pleite ist und diese Zahlung in absehbarer Zeit nicht zustande kommen wird. Dementsprechend werden weiterhin die Gehälter der Bischöfe und (ich glaube) die Häflte der Gehälter der Pastoren/Priester/Pfarrer vom Staat bezahlt.
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Und ich geh einfach mal davon aus, das das Finanzministerium weiß, warum und weshalb es die Kirchensteuer eintreibt.
Ja wird es wohl wissen. Dort steht, wie sie historisch entstanden ist. Heute ist das (nur noch) eine Dienstleistung des Staates, der dafür auch einen Teil (ich glaube 3-4%) des Geldes einbehält. Und diese Dienstleistung kann jede Körperschaft öffentlichen Rechts in Anspruch nehmen.
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Deshalb bezahlt er die Gehälter und die in dem Diagramm von @konstanz gezeigten Leistungen.
Die ja eben nicht. Die bezahlt er nicht auf Grund der Enteignung, sondern weil es ihm selbst nützt :D.
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Hier zitiere ich einfach mal aus Wikipedia.
Und? Körperschaft öffentlichen Rechts sind aber zum Beispiel auch in einigen Bundesländern die Zeugen Jehovas, viele Freikirchen etc. pp.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 18:02
@konstanz
Zitat von konstanzkonstanz schrieb:Kann es sein, dass Du nicht weißt, was das Wort "exkommuniziert" bedeutet?
Doch, ich weiß, was dieses Wort bedeutet. Spätestens, als ich mich damit zur Zeit meines Austrittes beschäftigt habe. Doch um Missverständnissen vorzubeugen, hab ich soeben das Wort nochmal recherchiert. Dieses Recherche hat an meinem Wissenstad nichts geändert, also hab ich mich nicht verguckt
Aber, wie kommst du denn darauf?


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27.11.2011 um 18:45
LocoMariachi schrieb:
Kann ja sein, das er damit sagen wollte, das die Kirche unter diesen Umständen bereit wäre, auf die Erhebung der Kirchensteuer zu verzichten.
Zitat von CricetusCricetus schrieb:Nee darum geht es gar nicht. Es gibt mittlerweile ein Gesetz, das besagt, dass dieser Staats-Kirchen-Vertrag aufgelöst werden soll. Dieser Vertrag entstand unter oben genannten Umständen. Um diesen Vertrag aufzulösen, ist es aber so, dass der Staat den Kirchen einen ziemlichen Batzen Geld zahlen muss, bzw, sich selbst dazu verpflichtet hat dies zu tun, um aus diesem Vertrag auszusteigen. Das Dumme ist halt nur, dass der Staat pleite ist und diese Zahlung in absehbarer Zeit nicht zustande kommen wird. Dementsprechend werden weiterhin die Gehälter der Bischöfe und (ich glaube) die Häflte der Gehälter der Pastoren/Priester/Pfarrer vom Staat bezahlt.
Selbstverständlich geht es darum. Zwar hast Du damit Recht, das Staatskirchenverträge die Ausgleichszahlungen regeln, aber diese sind der Grund, warum wir Kirchensteuer zahlen.
Im heute noch gültigen Reichskonkordat von 1933 besagt Artikel 13 das Kirchengemeinden und andere Kirchenorganisationen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und das Schlußprotokoll zu Artikel 13 sichert den Kirchen das Recht auf Erhebung von Kirchensteuern zu.

http://kulturserver-hessen.de/home/zeitzeichen/konkodat.htm (Archiv-Version vom 14.09.2009)

Insoweit stimmt das von mir geschriebene schon. :-) ;-)


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27.11.2011 um 18:47
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:aber diese sind der Grund, warum wir Kirchensteuer zahlen
Nein eben nicht. Der Staats-Kirchen-Vertrag ist jeweils zwischen den Ländern und den Kirchen und regelt so Dinge wie Religionsunterricht, Bezahlung der Geistlichen etc.
Und dann gibt es noch das Recht der Körperschaften öffentlichen Rechts und dazu gehört eben auch die "Eintreibung" der Kirchensteuer durch den Staat.
Sind also zwei total verschiedene Dinge, die du hier gerade vermischst, weil unter Körperschaft öffentlichen Rechts eben nicht nur die Kirchen fallen, sondern auch andere Religionsgemeinschaften.


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27.11.2011 um 19:12
Zitat von The_SorcererThe_Sorcerer schrieb:Nenn mir doch eine Stelle in der Bibel wo Jesus mit teurem Schmuck rumläuft und in einer komische Mütze.
Tuts auch eine Bibelstelle über sündhaft teures Salböl?


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27.11.2011 um 20:47
ich bin aus der kath. kirche ausgetreten wegen der kirchensteuer.. ich mein ich bin zwar nicht gläubig, und im nachhineingesen muss aber sagen, ich wäre so oder so aus der kirche ausgetreteten.. die kirche ansich ust für mich eine institution an der nichts göttliches ist. man muss sich nur mal den papst mit seinen goldenen roben ansehn oder den vatikan.. das ist alles nur auf geld und profit aufgebaut. eine organisation von menschen für menschen um menschen geld abzunehmen und es so aussehen zu lassen als wäre es gott gewollt


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27.11.2011 um 21:02
Natürlich sollen Mitglieder der Kirche auch Kirchensteuer zahlen das ist doch ganz normal.
Nur das Wort Steuer ist vielleicht das was manche irre führt.
Jeder der in einer Gemeinschaft ist und ihre Vorteile geniesst, muss dafür auch zahlen, egal ob es ein Sportverein oder eine christliche Gemeinschaft ist. Jeder der in Deutschland lebt muss auch Steuern zahlen.
Wer diese Abgaben nicht leisten will muss halt austreten, das ist doch ganz normal.


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27.11.2011 um 21:14
Zitat von CricetusCricetus schrieb:Nein eben nicht. Der Staats-Kirchen-Vertrag ist jeweils zwischen den Ländern und den Kirchen und regelt so Dinge wie Religionsunterricht, Bezahlung der Geistlichen etc.
Das stimmt nicht. Der von mir wiedergegebene Staatskirchenvertrag zwischen der katholischen Kirche und dem 3. Reich, der heute noch Gültigkeit hat, gilt nicht nur auf Landes- sondern bis auf einige Ausnahmen auf Bundesebene, da die BRD völkerrechtlich identisch mit dem 3. Reich ist. In dem wird eben doch auch der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts behandelt und das Recht Steuern zu erheben:

ARTIKEL 13
Die katholischen Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Diözesanverbände, die Bischöflichen Stühle, Bistümer und Kapitel, die Orden und religiösen Genossenschaften sowie die unter Verwaltung kirchlicher Organe gestellten Anstalten, Stiftungen und Vermögensstücke der katholischen Kirche behalten bzw. erlangen die Rechtsfähigkeit für den staatlichen Bereich nach den allgemeinen Vorschriften des staatlichen Rechts. Sie bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren; den anderen können die gleichen Rechte nach Maßgabe des für alle geltenden Gesetzes gewährt werden.


bzw.

ZU ARTIKEL 13
Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt.


Daneben gibt es auf bundesebene noch den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden, den Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen, den Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge. Und eben die anderen Verträge auf Landesebene.
Zitat von CricetusCricetus schrieb:Und dann gibt es noch das Recht der Körperschaften öffentlichen Rechts und dazu gehört eben auch die "Eintreibung" der Kirchensteuer durch den Staat.Sind also zwei total verschiedene Dinge, die du hier gerade vermischst, weil unter Körperschaft öffentlichen Rechts eben nicht nur die Kirchen fallen, sondern auch andere Religionsgemeinschaften.
Wenn Du Dir mal die Daten vergleichst, von wann das Konkordat zwischen dem heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich ist und von wann die anderen Verträge sind, dann wirst Du feststellen, das fast alle Verträge von nach dem Krieg sind und die katholische Kirche nur in den neuen Bundesländern, den Stadtstaaten und Hessen , Verträge auf Landesebene gemacht hat. In den neuen Ländern, weil man sich über die Rechtslage nicht einig war.

Da das Konkordat gültig ist und vor dem Gesetz alle gleich sind, gelten für alle anderen anerkannten Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemmeinschaften die selben Gesetze um den Status auf Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt zu bekommen.
Es kann also in einem gewissen Punkt als ein Vorbild zur Gesetzgebung für Staatskirchenrechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts gesehen werden.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 21:54
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:ZU ARTIKEL 13
Es besteht Einverständnis darüber, daß das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gewährleistet bleibt.
Du schreibst doch selbst, dass sich Artikel 13 mit den Körperschaften öffentlichen Rechts beschäftigt ;). Und im Gegensatz zum 3. Reich ist es heute auch für anderen Religionsgemeinschaften möglich eine solche zu werden. Dementsprechend kann auch eine anderen Religionsgemeinschaft die Kirchensteuern einziehen.
Und, wie du selbst feststellst, ist dieses Recht nicht an einen Vertrag gebunden, der zur Auflösung kommen soll, sondern in Form eines Gesetzes festgeschrieben.

Ich weiß nicht genau, ob du dir durchliest, was du hier schreibst, aber alles, was du schreibst, ist genau das, was ich hier vorher geschrieben habe...


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

27.11.2011 um 23:48
@Cricetus

Selbstverständlich lese ich mir vorher durch, was ich schreibe, bevor ich etwas abschicke. Es würde aber auch nichts an der Richtigkeit meiner Aussagen ändern, wenn nicht.
Du scheinst nur vergessen zu haben worum es ursprünglich ging.

Du hattest behauptet, das die Kirche die Kirchensteuer nicht als Ausgleich für die Enteignung bekommt, sondern das die Kirche diese erhebt, weil sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Und mir unterstellt, das ich diese zwei Dinge vermischen würde, weil andere Religionsgemeinschaften auch unter die "Staatskirchenrechtliche" Körperschaft des öffentlichen Rechts fallen.

Ich hingeben habe anhand meiner Antworten gezeigt, das die Kirche den Status "Staatskirchenrechtliche" Körperschaft des öffentlichen Rechts nur bekommen hat, um die aus früheren Zeiten überkommenen Formen der Ausgleichzahlungen für die Enteignungen, wie Pfarr- und Beamtenverhältnisse oder Kirchesteuer fortführen zu können. Also eben doch ein Teil des Ausgleiches sind.
Und, das andere anerkannte Religionsgemeinschaften diesen auch nur haben, weil sie von deutschem Recht her nicht anders behandelt werden dürfen, als die Kirche(n).


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

28.11.2011 um 08:36
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Du hattest behauptet, das die Kirche die Kirchensteuer nicht als Ausgleich für die Enteignung bekommt, sondern das die Kirche diese erhebt, weil sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Ja genau. Und wenn du das von dir oben gepostete durchliest, wirst du feststellen, dass dort das gleiche steht.
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Und mir unterstellt, das ich diese zwei Dinge vermischen würde, weil andere Religionsgemeinschaften auch unter die "Staatskirchenrechtliche" Körperschaft des öffentlichen Rechts fallen.
Es gibt keine "staatskirchliche" Körperschaft öffentlichen Rechts...
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Und, das andere anerkannte Religionsgemeinschaften diesen auch nur haben, weil sie von deutschem Recht her nicht anders behandelt werden dürfen, als die Kirche(n).
Und was heißt das für heute???
Ja genau: Die Kirchen bekommen die Kirchensteuer, weil sie Körperschaften öffentlichen Rechts sind.
Dieses Recht ist ihnen auch in Zukunft nicht zu nehmen.
Aber: Die Bezahlung der Gehälter der Geistlichen ist anders geregelt und soll durch eine Ausgleichszahlung abgelöst werden o.O.
Also irgendwie genau das, was ich gesagt habe^^.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

28.11.2011 um 09:33
Zitat von LocoMariachiLocoMariachi schrieb:Das war das erste mal, das ich von Seiten der katholischen Kirche gehört habe, wie Sie auf die Einnahmen der Kirchensteuer verzichten würde.
Kann ja sein, das er damit sagen wollte, das die Kirche unter diesen Umständen bereit wäre, auf die Erhebung der Kirchensteuer zu verzichten.
Das Problem ist doch sehr vielschichtiger. Es geht nicht einfach um den Verzicht auf Einnahmen, sondern um die Frage, wie Aufgaben, die zu einem großen Teil Aufgaben des Staates sind, finanziert werden.

Auch in Ländern, in denen es offiziell keine Kirchensteuer gibt, läuft die Finanzierung ähnlich ab wie hier: Der Staat delegiert Aufgaben an die Kirche und steuert einen erheblichen Geldbetrag zur Finanzierung dieser Aufgaben bei. Dieser Geldbetrag resultiert im Endeffekt aus Steuereinnahmen; auch in den Ländern, in denen es keine Kirchensteuer gibt.

Nehmen wir z.B. mal den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude, das Betreiben von Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Gehälter aller Art (ein großer Posten davon Lehrergehälter).
Das sind Aufgaben, die eigentlich vom Staat wahrgenommen und finanziert werden müssten. Der Staat kann sich diese aber nicht leisten (und die Kirchen auch nicht, nebenbei bemerkt).

Darum gibt es diese Mischform, die sich bisher eigentlich recht gut bewährt hat: Der Staat delegiert solche Aufgaben an kirchliche Träger, bezahlt einen Großteil der Kosten aus eigener Tasche und lässt den Rest von den Trägern bezahlen, die diese Ausgaben selbst wiederum zu einem großen Teil aus Kirchensteuern finanzieren.

Dieses System hat sich zwar bewährt, ist aber nicht bis in Ewigkeit festbetoniert. Wenn jemandem ein besseres System einfällt, haben weder Staat noch Kirchen etwas dagegen, ein besseres (oder zumindest gleichwertiges) System einzuführen.

Und nichts Anderes sagt der Bischof in diesem Leserbrief.


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28.11.2011 um 09:44
Und es sind bei weitem nicht nur Kirchen in dieses System der Quersubventionierung eingebunden.
Im Bereich der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherungsfunktion) ist die Situation ähnlich, und wer mit offenen Augen die Schilder an Gebäuden und Fahrzeugen liest, an denen er vorbeigeht, merkt wie viele Aufgaben des Staates von nichtstaatlichen Organisationen wahrgenommen werden; vom Paritätischen Wohlfahrtsverband über AWO, Caritas, ASB, DRK, Malteser uswusf.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

29.09.2015 um 21:29
Wer entrichtet hier überhaupt noch Kirchenkirchensteuer und warum?

Mir fällt da in erster Hinsicht folgendes ein (Mk 12,13-17):
Die Frage nach der Steuer (»Der Zinsgroschen«)
13Und sie sandten zu ihm einige von den Pharisäern und von den Anhängern des Herodes, dass sie ihn fingen in Worten.
14Und sie kamen und sprachen zu ihm: Meister, wir wissen, dass du wahrhaftig bist und fragst nach niemand; denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen, sondern du lehrst den Weg Gottes recht. Ist's recht, dass man dem Kaiser Steuern zahlt, oder nicht? Sollen wir sie zahlen oder nicht zahlen?
15Er aber merkte ihre Heuchelei und sprach zu ihnen: Was versucht ihr mich? Bringt mir einen Silbergroschen, dass ich ihn sehe!
16Und sie brachten einen. Da sprach er: Wessen Bild und Aufschrift ist das? Sie sprachen zu ihm: Des Kaisers.
17Da sprach Jesus zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Und sie wunderten sich über ihn.



ks

Mein Fazit: Kirchensteuer ist 'moderner Ablasshandel' und alles andere als 'christlich'. Lieber das Geld für den Zweck dort investieren/spenden wo man 100%ig weiß für welchen Zweck es dient.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

29.09.2015 um 23:57
Einst wollte ich auch austreten..
Doch was wäre die Kirche ohne Macht und Macht bedeutet Reichtum..
Ich werde die Kirche weiter unterstützen, denn was wäre die Welt ohne die kath. Kirche? Auch wenn sie viel Lügen und Betrügen, hat sie großen Einfluss auf das Gute (im Menschen).
Wahrscheinlich, wäre es mit der Moral, ohne diesen Einfluss, bereits am Ende. 😉


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

30.09.2015 um 11:40
Bin vor einigen Jahren ausgetreten und bin froh darüber. Für mich ist sowieso alles das gleich egal ob kath. Kirche oder irgendeine Sekte (z.B. Fiat Lux). Ich wäre froh wenn man mich gar nicht getauft hätte damit ich bei denen gar nicht erst in den Unterlagen existiere. Kann und konnte nie damit was anfangen.
Gerade bei uns auf dem Dorf sind die älteren Leute extreme Kirchenanhänger. Geht soweit dass diese die Pfarrer in Schutz nehmen welche sich an Kindern vergingen.

Was ich mit dem gesparten Geld mache? Tja nicht viel. Ich bin seit diesem Jahr in einer Organisation als Gutefee dabei. Da geht es darum dass man Familien beisteht die gerade im Sturm des Lebens leben müssen. Heisst behindertes, schwerkrankes oder auch Familie die ein lebendes Kind und ein Sternenkind haben oder wenn Kinder einen oder beide Elternteile verloren haben. Ich spende dort kein Geld an die Orga sondern organisiere für meine Familie Gutes. Meine ist finanziell eher bis sehr knapp und da helfe ich mit notwendigen Sachen aus wie Winterjacken, Gummistiefel etc. Man hält aber immer schriftlichen Kontakt und ab und dürfen sie sich über kleine Geschenke oder was selbstgemachtes freuen.
Bei jeder Orga wo ich Geld spende geht das Geld nicht zu 100% an die Bedürftigen. Extrem viel Geld frisst die ganze Organisationsstruktur auf. So wie ich es mache ist es jedoch zu 100% bei denen die es auch wirklich nötig haben und leider gibt es auch in unseren Ländern genügen hilfsbedürftige Menschen die im Sturm allein gelassen werden.


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Kirchenaustritt-Kirchensteuer

30.09.2015 um 12:29
@Kotknacker
Zitat von KotknackerKotknacker schrieb:Wer entrichtet hier überhaupt noch Kirchenkirchensteuer und warum?
Ich entrichte Kirchensteuer ... aus dem einfachen Grund, weil ich Mitglied in der katholischen Kirche bin. Als Mitglied einer Institution - egal ob Kirche, Partei, Verein usw. - beteiligt man sich eben an den entstehenden Kosten im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten.

Die Kirchensteuer beträgt 9 % von der Einkommenssteuer. Das ist weit weniger als der in der Bibel geforderte "Zehnte", der nämlich 10 % aller Einkünfte meint. Daher ist es für mich selbstverständlich, neben der Kirchensteuer regelmäßig an wohltätige Organisationen zu spenden.
Zitat von KotknackerKotknacker schrieb:Mein Fazit: Kirchensteuer ist 'moderner Ablasshandel' und alles andere als 'christlich'. Lieber das Geld für den Zweck dort investieren/spenden wo man 100%ig weiß für welchen Zweck es dient.
Die Kirchensteuer deckt nur einen geringen Teil des biblischen "Zehnten". Erstens fände ich es nicht fair, kirchliche Einrichtungen, Seelsorge usw. zu nutzen, ohne mich daran finanziell zu beteiligen.
Zweitens weiß ich recht gut, für welche Zwecke die Kirchensteuer eingesetzt wird. (Nachzulesen u.a. hier: http://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/kirchensteuer-haushalt/) Auch bei anderen Organisationen weiß man nie zu 100 %, wohin das Geld fließt.
Und drittens bleibt neben der Kirchensteuer noch ein großer Betrag übrig, den man anderweitig einsetzen kann.


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