Betonschwein
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Weil es mein Beispiel war und ich eben Österreicherin bin.vincent schrieb:Wieso sollte ich mich auf das österreichische StGB beziehen? Das interessiert mich nicht.
Null-Aussage.vincent schrieb:1. Österreich. Ist mir wurscht.
2. Ist eine bewusste Herbeiführung ein ganz anderes Thema und dessen (fehlende) Strafmilderung ist auch in Deutschland geregelt.

