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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sparen, Sozialhilfe, Bürgergeld ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 07:34
Im entsprechenden Thread gab es eine Diskussion darum, wie viel man denn Erspartes behalten sollen dürfen wenn man schon lange gearbeitet hat und dann arbeitslos wird.

hier sind die Neuerungen die dieses Jahr beschlossen wurden:
Die neue Grundsicherung soll sich wieder mehr am Vorgänger des Bürgergelds orientieren. Wie aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervorgeht, soll die Karenzzeit beim Vermögen abgeschafft werden. Stattdessen soll das Schonvermögen an die Lebensleistung geknüpft werden, wodurch das Vermögen der Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld generell weniger geschützt ist. Zukünftig gelten die folgenden Freibeträge:

Bis 30 Jahre: 5000 Euro
Ab 31 Jahre: 10.000 Euro
Ab 41 Jahre: 12.500 Euro
Ab 51 Jahre: 20.000 Euro

Junge Leistungsberechtigte müssten ihr Erspartes daher schneller aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung hätten. Im Alter sind maximal 20.000 Euro geschützt, was eine Halbierung des pauschalen Schonvermögens von 40.000 Euro bedeutet, die im Bürgergeld galten.
Quelle: https://www.suedkurier.de/geld-leben/finanzen/neue-grundsicherung-schonzeit-fuer-vermoegen-faellt-beim-buergergeld-nachfolger-weg-6-3-26-107758528

Die Freibeträge richten sich also ausschließlich danach wie alt man ist und nicht wie lange man gearbeitet und eingezahlt hat ins System.

Im Thread gab es die Frage wieso man überhaupt noch sparen soll, wenn man denn dann bei Arbeitslosigkeit sofort fast alles aufbrauchen muss bevor man Unterstützung vom Staat erhält.

als Beispiel wurde genannt, dass man 30 Jahre arbeitet und jedes Jahr 5000Euro spart. und wenn man dann mit 50 arbeitslos wird sollte laut dem User ein Vermögen von 150.000€ erlaubt sein (Wohneigentum ist nicht eingeschlossen).
Das würde aber bedeuten der Staat würde jemanden Bedürftigkeit bescheinigen der z.b. 100.000Euro Vermögen hat!

Hilfebedürftigkeit ist gesetzlich geregelt derzeit so:
Nach § 1 Abs. 2 des mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch[3] aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war es Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Formen der Sozialhilfe waren persönliche Hilfe, Geld- oder Sachleistungen (§ 8 Abs. 1 BSHG). Hilfe zum Lebensunterhalt war dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen konnte (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG). Der notwendige Lebensunterhalt umfasste besonders Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (§ 12 Abs. 1 BSHG). Laufende Geldleistungen zum Lebensunterhalt wurden nach pauschalierten Regelsätzen gewährt (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG).
Quelle: Wikipedia: Hilfebedürftigkeit

Daher ist man jetzt in der Zwickmühle. kann oder sollte man jemanden mit einem Vermögen von z.b. 100.000Euro Hilfebedürftigkeit bescheinigen, was bedeuten würde diese Höhe an Ersparten darf man behalten und man bekommt Unterstützung vom Staat für die Lebenshaltungskosten.

Daher meine Frage an euch jetzt. Wenn man dieses Beispiel von 30Jahre gespart und dann Arbeitslosigkeit hernehmen würde. Wie viel Erspartes sollte man behalten dürfen?


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die neuen Freibeträge anhand ausschließlich des Alters sind gut so
1 Stimme (14%)
über 25.000 Vermögen (ohne Wohneigentum) ist man nicht mehr hilfsbedürftig
0 Stimmen (0%)
über 50.000
3 Stimmen (43%)
über 75.000
0 Stimmen (0%)
über 100.000
0 Stimmen (0%)
über 150.000
3 Stimmen (43%)

Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 08:51
[x] über 150.000 nach 30J Arbeit, nicht 30J sparen / da hatte ich die Unterscheidung angeregt

Ich vermisse die Option "keine Schönvermogensgrenze über 40J Arbeit" - ich meine, 99,99% der Leute haben sich das vom NETTO gespart...um das machen zu können führt man im Mittel ca. Steuern und Abgaben ab!
Also der nimmersatte Antileistungstaat hat schon mal 60.000 dafür bekommen!


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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 09:03
Da könnte ich mit der Erschaftssteuer weitermachen und fragen, wie oft das Geld und der Besitz eigentlich noch versteuert werden sollen?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:ich meine, 99,99% der Leute haben sich das vom NETTO gespart...um das machen zu können führt man im Mittel ca. Steuern und Abgaben ab!
Eben!


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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 09:32
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:über 150.000 nach 30J Arbeit,
über 150000 würde z.B. auch bedeuten können, dass Millionäre Bürgergeld bekommen könnten.
Weshalb sollten diese nicht von ihrem Gesparten leben müssen?

Wozu haben sie denn in der Regel gespart? Ich denke mal, dass sie - wenn sie mal nicht mehr arbeiten - dann gut davon leben können (ohne vom Amt abhängig zu sein)?
Oder wollen sie alles nur vererben?


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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 09:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:über 150000 würde z.B. auch bedeuten können, dass Millionäre Bürgergeld bekommen könnten.
Mal davon ab, dass es ja nie so wäre... Haben die nicht in den großen Steuerpott einbezahlt, dass es überhaupt möglich ist, dass es diese soziale Absicherung gibt?


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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 09:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:über 150000 würde z.B. auch bedeuten können, dass Millionäre Bürgergeld bekommen könnten.
die Optionen sind anders gemeint.

der Wert gibt an wie viel Erspartes erlaubt sein sollte, alles was drüber liegt bedeutet keine Unterstützung weil keine Bedürftigkeit

also der 'über 150.000' bedeutet man sollte max 150.000Euro Erspartes behalten dürfen wenn man 30 Jahre eingezahlt hat durch Werktätigkeit..


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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit

um 11:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:über 150000 würde z.B. auch bedeuten können, dass Millionäre Bürgergeld bekommen könnten.
Weshalb sollten diese nicht von ihrem Gesparten leben müssen?
Ich weiss dass Du sie hasst (oder zumindest Neid) - aber die Anzahl der Einkommensmillionäre ist 34.500...auch wenn sie alle BG beantragen sollten, das stört Dich? Die 5,5 Mio die das Geld uU gar nicht voll brauchen, gar nicht?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wozu haben sie denn in der Regel gespart?
Lol - warum haben die BG Empfänger NICHT gespart?
Nach deiner Logik müssten die auch bei Schäden keine Leistungen aus den Versicherungen bekommen...wozu haben sie gespart?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Oder wollen sie alles nur vererben?
Ich darf sinngemäß zitieren: was geht Dich was an was die mit IHREM Geld tun? Das ist nicht mal Geld vom Staat, es ihr erarbeitetes Vermögen.


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