RayWonders
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Politische Zwickmühle Erspartes und Arbeitslosigkeit
um 07:34Im entsprechenden Thread gab es eine Diskussion darum, wie viel man denn Erspartes behalten sollen dürfen wenn man schon lange gearbeitet hat und dann arbeitslos wird.
hier sind die Neuerungen die dieses Jahr beschlossen wurden:
Die Freibeträge richten sich also ausschließlich danach wie alt man ist und nicht wie lange man gearbeitet und eingezahlt hat ins System.
Im Thread gab es die Frage wieso man überhaupt noch sparen soll, wenn man denn dann bei Arbeitslosigkeit sofort fast alles aufbrauchen muss bevor man Unterstützung vom Staat erhält.
als Beispiel wurde genannt, dass man 30 Jahre arbeitet und jedes Jahr 5000Euro spart. und wenn man dann mit 50 arbeitslos wird sollte laut dem User ein Vermögen von 150.000€ erlaubt sein (Wohneigentum ist nicht eingeschlossen).
Das würde aber bedeuten der Staat würde jemanden Bedürftigkeit bescheinigen der z.b. 100.000Euro Vermögen hat!
Hilfebedürftigkeit ist gesetzlich geregelt derzeit so:
Daher ist man jetzt in der Zwickmühle. kann oder sollte man jemanden mit einem Vermögen von z.b. 100.000Euro Hilfebedürftigkeit bescheinigen, was bedeuten würde diese Höhe an Ersparten darf man behalten und man bekommt Unterstützung vom Staat für die Lebenshaltungskosten.
Daher meine Frage an euch jetzt. Wenn man dieses Beispiel von 30Jahre gespart und dann Arbeitslosigkeit hernehmen würde. Wie viel Erspartes sollte man behalten dürfen?
hier sind die Neuerungen die dieses Jahr beschlossen wurden:
Die neue Grundsicherung soll sich wieder mehr am Vorgänger des Bürgergelds orientieren. Wie aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervorgeht, soll die Karenzzeit beim Vermögen abgeschafft werden. Stattdessen soll das Schonvermögen an die Lebensleistung geknüpft werden, wodurch das Vermögen der Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld generell weniger geschützt ist. Zukünftig gelten die folgenden Freibeträge:Quelle: https://www.suedkurier.de/geld-leben/finanzen/neue-grundsicherung-schonzeit-fuer-vermoegen-faellt-beim-buergergeld-nachfolger-weg-6-3-26-107758528
Bis 30 Jahre: 5000 Euro
Ab 31 Jahre: 10.000 Euro
Ab 41 Jahre: 12.500 Euro
Ab 51 Jahre: 20.000 Euro
Junge Leistungsberechtigte müssten ihr Erspartes daher schneller aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf Grundsicherung hätten. Im Alter sind maximal 20.000 Euro geschützt, was eine Halbierung des pauschalen Schonvermögens von 40.000 Euro bedeutet, die im Bürgergeld galten.
Die Freibeträge richten sich also ausschließlich danach wie alt man ist und nicht wie lange man gearbeitet und eingezahlt hat ins System.
Im Thread gab es die Frage wieso man überhaupt noch sparen soll, wenn man denn dann bei Arbeitslosigkeit sofort fast alles aufbrauchen muss bevor man Unterstützung vom Staat erhält.
als Beispiel wurde genannt, dass man 30 Jahre arbeitet und jedes Jahr 5000Euro spart. und wenn man dann mit 50 arbeitslos wird sollte laut dem User ein Vermögen von 150.000€ erlaubt sein (Wohneigentum ist nicht eingeschlossen).
Das würde aber bedeuten der Staat würde jemanden Bedürftigkeit bescheinigen der z.b. 100.000Euro Vermögen hat!
Hilfebedürftigkeit ist gesetzlich geregelt derzeit so:
Nach § 1 Abs. 2 des mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch[3] aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war es Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Formen der Sozialhilfe waren persönliche Hilfe, Geld- oder Sachleistungen (§ 8 Abs. 1 BSHG). Hilfe zum Lebensunterhalt war dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen konnte (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG). Der notwendige Lebensunterhalt umfasste besonders Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (§ 12 Abs. 1 BSHG). Laufende Geldleistungen zum Lebensunterhalt wurden nach pauschalierten Regelsätzen gewährt (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG).Quelle: Wikipedia: Hilfebedürftigkeit
Daher ist man jetzt in der Zwickmühle. kann oder sollte man jemanden mit einem Vermögen von z.b. 100.000Euro Hilfebedürftigkeit bescheinigen, was bedeuten würde diese Höhe an Ersparten darf man behalten und man bekommt Unterstützung vom Staat für die Lebenshaltungskosten.
Daher meine Frage an euch jetzt. Wenn man dieses Beispiel von 30Jahre gespart und dann Arbeitslosigkeit hernehmen würde. Wie viel Erspartes sollte man behalten dürfen?


