ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!
17.06.2021 um 15:59Anzeige
der Verkauf von Artikeln bei eBay.de wird für private Verkäufer*innen ab 1. März 2023 kostenlos. Private Verkäufer*innen zahlen dann weder eine Angebotsgebühr noch eine Verkaufsprovision, wenn sie bei eBay.de verkaufen. Die Änderung gilt auch für Angebote, die bereits vor dem 1. März 2023 bei eBay eingestellt und bisher noch nicht verkauft wurden.Quelle: https://community.ebay.de/t5/eBay-Mitteilungen/Ab-1-M%C3%A4rz-2023-verkaufen-private-Verk%C3%A4ufer-innen-bei-eBay-de/ba-p/4681290
Wir wissen, dass die Gebühren bisher die größte Hürde für private Verkäufer*innen waren, bei eBay zu verkaufen. Die Gebührenänderung bedeutet nicht nur eine attraktive Zuverdienstmöglichkeit für private Verkäufer*innen, sondern auch ein breiteres Angebot an preisgünstigen und gebrauchten Artikeln bei eBay.de. Damit können Verbraucher*innen beim Einkaufen auf dem eBay-Marktplatz in ökonomisch herausfordernden Zeiten sparen und gebrauchten Dingen zugleich ein zweites Leben schenken.Quelle: ebda.
Mit dem Wegfall der Gebühren für den privaten Handel bei eBay.de investiert eBay in das gesamte Marktplatz-Ökosystem: Wer bei eBay verkauft, so belegen die Zahlen, kauft auch doppelt so viel im Vergleich zu Käufer*innen, die nicht verkaufen. Und das bedeutet auch für unsere gewerblichen Händler*innen höhere Verkaufschancen.
hofratschuster schrieb:Wenn ich mich nicht irre, hat Ebay doch sein (kostenloses) Kleinanzeigengeschäft an das norwegische Unternehmen Adevinta verkauft.Nicht nur das, auch der Geschäftszweig "PayPal" wurde vom Unternehmen eBay abgetrennt. Die Plattform eBay kann sich also heute nicht mehr über EKA und PayPal querfinanzieren, sondern wird über die Provisionen seiner gewerblichen Anbieter und evtl. vermehrte Werbung Gewinne erwirtschaften müssen.
sallomaeander schrieb:Das Bewertungssystem von eBay ist inzwischen schon weitgehend dysfunktional. EBay hat den Zenit seiner Existenz längst überschritten.Ich kann mir vorstellen, dass EBay wieder etwas Aufwind bekommt, seit Amazon den Mindestbestellwert für kostenlosen Versand auf 39€ erhöht hat.
hofratschuster schrieb:Ansonsten habe ich die Tage Werbung für hood.de eingespielt bekommen. Das existiert ernsthaft noch? :)Es existiert nach wie vor, auch wenn dort die privaten Angebote nach meinem Empfinden zahlenmäßig nachgelassen haben. Die Reichweite der Angebote ist eben längst nicht so groß wie bei eBay. Allerdings listen viele gewerblichen Anbeiter ihre Angebote hier einfach zusätzlich. Dafür gibt es wohl entsprechende Tools.
Syndrom schrieb:Wenn ich etwas suchte,- Werkzeug oder Ersatzteile etwa- waren auch die gleichen Händler über Amazon billiger, merkwürdiger Weise. Und wenn ich für Andere Mitbestelle, lass ich mir gleich einen Gutschein dafür geben- da brauche ich nicht hinter dem Geld herzulaufen ;)Auch Amazon macht die Sache für uns Käufer teils spannend. Es lohnt sich, den Preis für einen gewünschten Artikel über einige Zeit im Blick zu behalten und dann zuzuschlagen, wenn der Preis stimmt. Ich kaufe allerdings so gut wie nie Artikel, die nicht zumindest von Amazon gelagert und geliefert werden.
hofratschuster schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass EBay wieder etwas Aufwind bekommt, seit Amazon den Mindestbestellwert für kostenlosen Versand auf 39€ erhöht hat.Ist mir auch kürzlich aufgefallen. Aber ehrlich, dann bestelle ich halt irgendetwas mit, was ich sowieso brauche, und wenn es Akkus o.ä.. sind. Oder Staubsaugerbeutel. Schon ist man drüber.
Ich kann nur jedem raten, sich vor dem Einstellen von Artikeln sich ganz genau mit den aktuellen AGB
von ebay auseinanderzusetzen.
Dass die Verkaufsprovision wegfällt, ist ja ganz nett, aber leider gibt es mittlerweile zu viele Fallstricke.
Da verzichte ich auf das Verkaufen bei ebay, auch wenn ich Geld dafür bekommen würde.
Erstmal agiert ebay als Treuhänder. Das Geld geht erst von diversen Zahlungsdienstleister(alle mit Ihren eigenen AGB) an ebay und wenn alle gut geht und Käufer nichts zu mäkeln hat, gibt es irgendwann das Geld.
Nicht so wie früher direkt Banküberweisung oder direkt auf das Paypalkonto - im schlechtetsen Fall muss schon mal einige Wochen Geduld mitbringen.
Des Weiteren muss ebay seit dem 1. Januar 2023 alle Daten von Verkäufen dem Finanzamt melden.
Dieser Mechanismus greift, wenn man 30 Artikel und mehr im Jahr verkauft hat,
oder man einen Verkaufserlös von 2000,- überschritten hat.
Quelle: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Da ebay die Zahlungen für die Nutzer abwickelt, haben die eure Daten wie, was, wann und für wie viel verkauft wurde.
Eure verifizierten Bankdaten natürlich auch.
Ich nutze ebay-kleinanzeigen ohne Zahlungsdienstleister, bei mir gibt es Abholung, Überweisung, paypal Freunde & Familie und wenn ich ein gutes Gefühl habe, biete ich auch paypal für Waren an. Vorteil: Ich bestimme wie der Geldfluss läuft und ebay-Kleinanzeigen hat keine Daten von mir und wissen nicht, wenn ich einen Artikel gelöscht habe, ob dieser verkauft, verschenkt oder ich es mir anderes überlegt habe.
mroktober schrieb:Dass die Verkaufsprovision wegfällt, ist ja ganz nett, aber leider gibt es mittlerweile zu viele Fallstricke.Ich verzichte auch spätestens seit Einführung des neuen Bezahlsystems darauf, etwas bei eBay zum Verkauf anzubieten. Insofern war mir auch die Diskussion um die nunmehr gesetzlich erforderliche Meldung ans Finanzamt entgangen:
Da verzichte ich auf das Verkaufen bei ebay, auch wenn ich Geld dafür bekommen würde.
mroktober schrieb:Des Weiteren muss ebay seit dem 1. Januar 2023 alle Daten von Verkäufen dem Finanzamt melden.Ich habe mich ein wenig im Userforum von eBay und auf anderen Seiten in die Thematik eingelesen. Fairerweise muss man sagen, dass eBay gesetzlich laut PStTG dazu verpflichtet ist, als Plattform diese Meldung vorzunehmen, das gilt beispielsweise auch für Vermietungsplattformen wie Airbnb. Und selbstverständlich schafft das neue Gesetz keine andere oder zusätzliche Steuerpflicht, was leider gelegentlich so aufgefasst wird. Eine Meldung ans Finanzamt allein begründet also noch keine Steuerpflicht auf Verkäufe.
Dieser Mechanismus greift, wenn man 30 Artikel und mehr im Jahr verkauft hat,
oder man einen Verkaufserlös von 2000,- überschritten hat.
Bei einer hohen Anzahl von Verkäufen könnten die Finanzämter aber dennoch nachhaken, warnt der Lohnsteuerhilfeverein und empfiehlt, sich gegen einen ungerechtfertigten Verdacht mit einem Verkaufstagebuch zu wehren. Mit einer Liste der verkauften Artikel, die Markenname, Neupreis und Verkaufspreis enthält, könnte ein solcher Verdacht beim Finanzamt nachträglich entkräftet und nachgewiesen werden, dass keine Gewinne erwirtschaftet wurden oder falls doch, in welcher Höhe, heißt es seitens der Lohnsteuerhilfe Bayern.Quelle: https://www.golem.de/news/lohnsteurerhilfe-emsige-ebayverkaeufer-sollten-verkaufstagebuch-fuehren-2302-171736.html