mc,
1. du kommst mit den rassistischten sprüchen und 2. geht der link nicht. und 3.ich kenne die blider.
4.dieser gerichtsmediziner der erstmal rechtsmediziner ist,weist nichts, er kann högstens unterscheiden zwichen schusswunde, messer oder axt, steinoder stranggolieren, weil
das hier is n messer schnitt,
(ansehen aufeigene gefahr, das is zwar n normales öffendliches google bild, abertrozdem)
http://blogidaho.biz/knifewounds1.jpg (Archiv-Version vom 15.04.2008)