Ich halte das Thema für Allmy sowieso für sehr dünnes Eis.
Es wird ein Verfahren vor dem Jugendstrafgericht geben, also ohne Öffentlichkeit, und wir werden eventuell erst mit der Urteilsverkündung Näheres erfahren.
Auch wenn dem nicht so sein sollte, gelten auch hier die Persönlichkeitsrechte der Täterin und unsere Hausregeln obendrein - das heißt, von "killen" und "Mörderin" zu schreiben, lassen wir nicht zu.

Die Täterin war angeblich in psychiatrischer Behandlung, es kann sich also auch um eine akute Psychose gehandelt haben ...

Mit wem man Empathie hat und zeigt, das ist immer noch jedem selbst überlassen. Eine 16-Jährige wird weder über Nacht zum Monster, noch kann man, ohne die Verhältnisse zu kennen, den Eltern Fehlverhalten vorwerfen.

Ich werde darum hier schließen, bis es mehr Informationen als Diskussionsgrundlage gibt.