@E_MDanke für die Info.
Das klingt - wie ich finde - nicht wirklich überzeugend, denn es stellt sich die Frage, warum sie sich dann nicht auch des zweiten Kindes "entledigt" hat? Das hätte dieser Theorie zufolge dann ja auch nicht in die Lebensplanung gepasst. Hier müsste man plausible Gründe vorbringen, warum das Risiko nur für den Jungen bestanden hat.
Außerdem
Wer in der DDR mit der Erziehung seines Kindes dermaßen überfordert war, konnte mit einer "Erziehungsvereinbarung" die Heimerziehung bei der Jugendhilfe beantragen.
In der Regel müsste ein erziehungsschwieriges Kind auch dem sozialen Umfeld aufgefallen sein und Kindergarten oder Schule hätten einen solchen Antrag sicherlich unterstützt. Möglicherweise hätten dem aber beide erziehungsberechtigte Elternteile zustimmen müssen, wobei wir nicht wissen, wer das Erziehungsrecht inne hatte? Dann wäre das Kind jedenfalls erst einmal "weg" gewesen. In der DDR war es nicht unüblich die Kinder in eine Wochenkrippe zu geben oder vorrübergehend im Heim "zwischen zu parken". Hätte die Mutter dann den Kontakt zum im Heim lebenden Kind abgebrochen, wäre dem anderen Elternteil das alleinige Erziehungsrecht übertragen worden. Wenn beide Elternteile, Großeltern oder andere Verwandte als Sorgepersonen ausgefallen wären, hätte man das Kind für "familiengelöst" erklärt. Frage wäre also, warum hat die überforderte Frau das Kind nicht in ein Heim gegeben? Oder auch: Warum hat der Vater in dieser prekären Situation nicht das alleinige Erziehungsrecht beantragt und das Kind bei sich aufgezogen? Nach dem Wenigen, was wir aus der Presse wissen, müssen wir bisher annehmen, dass er "sehenden Auges" das Kind seinem Schicksal überlassen hat. Möglicherweise erfährt man im Laufe des Prozesses mehr darüber.