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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 15:45
@Nightrider64 lies doch mal den Eintrag von @SCMP77 vom 3.07.2016 um 21:00, da sind widersprüchliche Aussagen zur Auffindesituation gelistet.

Die StAin meint in der Akte gelesen zu haben, dass das Kind in der Küche war, als das Gas austrat und es diese dann nicht mehr verlassen konnte. Diese Version der Todesumstände widerspricht der im Prozess vorgetragenen Auffindesituation im Bett. Meiner Meinung nach besteht hier dringender Klärungsbedarf, aber ohne Akte geht das nicht. Deshalb wird man in diesem Fall mMn schwerlich zu einer Verurteilung kommen können.

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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:01
Da is nichts widersprüchliches. Der Notarzt hat eine eindeutige Aussage gemacht, wie und wo das Kind in welchem Zustand aufgefunden wurde. In seinem Bett.
Das wird von der großen Schwester bestätigt, ansonsten war niemand dort.
Dann gibt es noch die Aussagen des Rechtsmediziner, die ein Unfallgeschehen als nahezu unmöglich ausschließt und ein Obduktionsergebnis mit 72 % CO im Blut



@inextenso
Da hast Du wohl was falsch verstanden. Es wurde ausgesagt, das das Kind mit einer dermaßen hohen CO Konzentration im Blut die Küche nicht mehr hätte verlassen können und nicht, das es in der Küche aufgefunden wurde. Also kann es auch nicht von selbst wieder ins Bett gelangt sein.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:11
@Nightrider64

Nein, der Notarzt kann nicht bezeugen, wo dass Kind aufgefunden wurde. Er kann nur bezeugen, dass es zu dem Zeitpunkt im Bett lag, als er gerufen wurde (wenn er nach 41 Jahren dazu überhaupt noch ausreichend Erinnerung hat, welche normalerweise nach einer solch langen Zeit auch verfälscht ist).
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Da hast Du wohl was falsch verstanden. Es wurde ausgesagt, das das Kind mit einer dermaßen hohen CO Konzentration im Blut die Küche nicht mehr hätte verlassen können und nicht, das es in der Küche aufgefunden wurde.
Nun scheint jedoch die Akte letzteres zu sagen, dass das Kind in der Küche aufgefunden wurde. Und genau dieses Szenario hat der Gutachter für plausibel angesehen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:17
Doch kann er. Er hat ausgesagt, ( der zuerst eintreffende Notarzt) der Junge lag in seinem Bett in seinem Erbrochenen. Das stand so in allen Zeitungen die darüber berichteten.
Da kann man jetzt nicht nach 6 Wochen behaupten, nein das war nicht so, in der Hoffnung, das das keiner mehr nachschaut in den entsprechenden Presseartikeln


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21.07.2016 um 18:21
Das ist das Problem, die Frage des wann, wann das Kind in das Bett gelegt wurde, kann er nicht beantworten.

Wenn das eigene Kind einen schwere Gasvergiftung hat, lässt man das Kind auch nicht auf dem kalten Küchenboden liegen sondern bringt es natürlich in das Bett und ruft den Arzt.

Wenn der Tod dann noch nicht eingetreten ist, kann durchaus das Kind noch erbrochen haben. Ein Szenario, was sich bei Gas-Herden ohne ausreichende Sicherheit sicherlich häufig zugetragen hat.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:24
die Mutter hat aber gegenüber dem Notarzt und anderen am Tatort anwesenden Personen angegeben, sie habe ihr Kind im Bett liegend so aufgefunden.
Und wer hat dann das Gas wieder abgedreht ?
Und die Aussage der Schwester?
Wenn das anders war, so kann die Frau das ja heute nochmal erzählen zu ihrer Entlastung.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:27
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:die Mutter hat aber gegenüber dem Notarzt und anderen am Tatort anwesenden Personen angegeben, sie habe ihr Kind im Bett liegend so aufgefunden.
Das ist das Problem. Das kann man nach 41 Jahren nicht mehr glaubhaft bezeugen. Dazu ist das menschliche Gedächtnis zu schlecht, dazu gibt es genügend Untersuchungen. . Und wie gesagt in der Akte scheint es eben anders zu stehen und man kann davon ausgehen, dass der Notarzt damals zeitnah befragt wurde.


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21.07.2016 um 18:32
Was soll denn in der Akte entlastendes stehen. Da wurde schlicht und einfach irgendwann die Ermittlungen eingestellt, weitere Untersuchungen nicht veranlasst.
Mit der Argumentation hätte man keinen KZ Mörder je verurteilen können. Da gab es auch keine Akten mehr.
Wenn die Ermittlungsergebnisse von damals nicht mehr vorliegen, dann muss eben erneut ermittelt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Und dies scheint ja der Fall zu sein, sonst wäre kein Verfahren eröffnet worden.
Ob die zahlreichen Indizien gegen diese Frau für eine Verurteilung ausreichen?
Wird man sehen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:37
Ich muss mich wiederholen, in der Akte stand, dass der Junge in die Küche gegangen ist, dort Gas austrat und er nicht mehr herauskam.

Das ist nach der StAin das Ergebnis der damaligen Ermittlung. Dank ihr konnte etwas Licht ins Dunkel gebracht werden. Die Ermittlungen wuirden offenbar mit diesem Ergebnis eingestellt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn die Ermittlungsergebnisse von damals nicht mehr vorliegen, dann muss eben erneut ermittelt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Das ist eben nicht mehr möglich, die meisten Zeugen werden verstorben sein und wie gesagt, es gibt genügend Untersuchungen, dass nach einer solch langen Zeit die Erinnerungen große Lücken haben und teilweise auch falsch sind.

Es geht hier um Wahrheitsfindung kombiniert mit der Notwendigkeit eines Rechtsstaates im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen.

Und da nun die Akte in Auszügen bekannt zu sein scheint, dürften die Zweifel nicht mehr ausgeräumt werden können, das Gericht kann die Aussage der StA in nicht mehr einfach ignorieren.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 18:50
@SCMP77
Bitte Zitate von mir nicht aus dem Zusammenhang reissen.:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn die Ermittlungsergebnisse von damals nicht mehr vorliegen, dann muss eben erneut ermittelt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Und dies scheint ja der Fall zu sein, sonst wäre kein Verfahren eröffnet worden.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich muss mich wiederholen, in der Akte stand, dass der Junge in die Küche gegangen ist, dort Gas austrat und er nicht mehr herauskam.
Woher willst Du das wissen.
Die Akte ist doch verschwunden und mehrere Zeugen haben im jetzigen Prozess das Gegenteil ausgesagt und ein Gutachter bestätigt, das das son nicht gewesen sein konnte.
Das war allerdings die Aussage der Mutter damals


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 19:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Und dies scheint ja der Fall zu sein, sonst wäre kein Verfahren eröffnet worden.
Das ist das Problem in diesem Verfahren. Die Theorie der StA hat sie nicht belegen können. Es gab keinen Nachweis für Schlafmittel, es gab auch keine Schürfwunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit entstanden wären, wenn der Junge in das Ofenrohr gesteckt worden wäre.

Es gibt hierzu keinen einzigen Fakt. Es ist nur reine Theorie. Wenn Du hier meinst, dass ein Verbrechen vorliegt, weil sonst kein Verfahren erfolgt wäre, dann ist das reines Obrigkeitsglauben.

Demgegenüber gibt es die Aussage der StAin, welche die Akte wegen des Vorwurfs der näheren Verwandten grob durchgesehen hat. Das war dem StaA damals auch unbekannt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Woher willst Du das wissen.
Wissen kann ich das natürlich nicht, aber es reicht, um ausreichende Zweifel zu erzeugen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb: ein Gutachter bestätigt, das das son nicht gewesen sein konnte.
Wir drehen uns hier im Kreis, Du willst die damalige Akte ignorieren. Warum? Weil sie entlastendes für die Angeklagte enthält? Dahingehend willst Du Zeugenaussagen, welche nach einen solch langen Zeit nicht mehr glaubhaft sein können als wahr ansehen?

Warum meinst Du, dass die Zeugen es noch richtig in Erinnerung haben? Woher willst Du das WISSEN?

Wie gesagt in unserem Rechtsstaat gibt es glücklicherweise das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten". Und danach sollte das Ergebnis dieses Verfahrens klar sein.


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21.07.2016 um 19:05
Nochmal zu Deiner Aussage der Junge lag in der Küche:
Hier das, was die Beschuldigte selbst bei ihrer Vernehmung 2013 ausgesagt hat:
Ihre Kernaussage nach drei Stunden in dem aufgezeichneten Verhör vor drei Jahren ist die: „Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich habe in dieser Nacht fest geschlafen. Ich habe nichts Ungewöhnliches bemerkt. Erst am frühen Morgen, nach dem Aufstehen, fand ich Mario tot in seinem Bettchen. Ich habe an ihm gerüttelt, geschüttelt. Doch er bewegte sich schon nicht mehr.“
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/gericht-zeigt-drei-jahre-alte-vernehmung-erna-f-schweigt-weiter

Ich hoffe das ist jetzt vom Tisch hier, das Mario woanders als in seinem Bett aufgefunden wurde.


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21.07.2016 um 19:08
Wenn die Akte nicht auffindbar ist, spielt sie in dem jetzigen Prozess schlichtweg keine Rolle gemäß Strafprozessordnung.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 19:17
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ihre Kernaussage nach drei Stunden in dem aufgezeichneten Verhör vor drei Jahren ist die: „Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich habe in dieser Nacht fest geschlafen. Ich habe nichts Ungewöhnliches bemerkt. Erst am frühen Morgen, nach dem Aufstehen, fand ich Mario tot in seinem Bettchen. Ich habe an ihm gerüttelt, geschüttelt. Doch er bewegte sich schon nicht mehr.“
Das ist auch eine Aussage 38 Jahre nach dem Vorfall. Für die gilt natürlich das gleiche wie für die anderen Zeugen, auch diese kann verfälscht sein. Die Angeklagte ist eine ältere Frau, in diesem Alter kann es schon deutliche Einschränkungen im Gedächtnis geben.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn die Akte nicht auffindbar ist, spielt sie in dem jetzigen Prozess schlichtweg keine Rolle gemäß Strafprozessordnung.
Einen Paragraphen hätte ich da vielleicht, aber egal, das scheint nicht zuzutreffen, denn andernfalls hätte das Gericht überhaupt nicht die StA befragt.


Ich glaube, das wir uns hier nicht einig werden. Warten wir eben das Ende des Verfahrens ab.

Aber eins scheint Die wohl auch klar geworden zu sein, die Akte enthielt nach der StAin entlastendes, Du willst es aber einfach unter den Tisch fallen lassen, ich hoffe das Gericht denkt da etwas anders drüber.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 19:27
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das ist auch eine Aussage 38 Jahre nach dem Vorfall. Für die gilt natürlich das gleiche wie für die anderen Zeugen, auch diese kann verfälscht sein. Die Angeklagte ist eine ältere Frau, in diesem Alter kann es schon deutliche Einschränkungen im Gedächtnis geben.
Also langsam machst du dich mit deiner Verbohrtheit lächerlich. Wenn eine Mutter ihr totes Kind im Bett findet, dann wird sie das ihr Leben lang nicht vergessen, hier jetzt auf Einschränkung des Gedächtnis machen wollen ist lächerlich. Zudem wurde damals schon das selbe berichtet und bestätigt von dem Arzt. Wie @Nightrider64 es mühsam versucht dir näher zu bringen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

22.07.2016 um 00:44
@obskur

So unberechtigt sind die Bedenken von @SCMP77 nicht.
Ich würde sogar noch weiter gehen:

Ich frage mich, ob damals auch untersucht wurde, ob die Mutter oder die Schwestern CO im Blut hatten?
Eine CO-Vergiftung hätte nämlich bewirken können, dass sie sich schon damals an die Vorgänge in der Nacht nicht richtig erinnern konnten.

Die Mutter könnte z.B. aufgestanden sein und den vermeintlich schlafenden Sohn von der Küche ins Bett getragen und gelüftet haben, ohne sich am nächsten Tag daran zu erinnern.


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E_M Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 15:26
Ich habe noch einen interessanten Artikel gefunden, nach Aussage einer Zeugin, stand die TV schon am Abend vor dem Morgen an dem sie ihren Sohn tot aufgefunden haben will, bei der Gattin ihres Chefs (mit dem sie eine Affäre hatte) vor der Tür und sagte, dass ihr Sohn tot sei...

Nächster Prozesstag wird der 6. September sein.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1505480/ (Archiv-Version vom 14.10.2016)


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Mordanklage nach 41 Jahren

16.08.2016 um 18:19
Er ist in die Wohnung zu ihr?

Am Vorabend?




Was bringt die Akte, wenn es Kopien sind und man nicht weiss, ob alles drin ist.


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16.08.2016 um 19:15
Oha, das wird ja immer abenteuerlicher. Mit dieser Aussage ergibt sich eine andere Diskussionsgrundlage. Eventuell die späte Rache einer betrogenen Ehefrau ? Wer weiß was hier noch alles für Zeuginnen und Zeugen "aus dem Hut gezogen" werden...


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16.08.2016 um 19:17
Dachte ich mir auch. @inextenso


Und warum hat er dann nichts gesagt? Er hätte ja gesehen, dass der Junge noch lebt.

Und warum hat sie sie nicht verpfiffen?


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