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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

02.07.2016 um 02:00
@Nightrider64
Das mag zwar iaus der typischen Bild-Überschrift hervorgehen, aber wer die Aussage des Gutachters gelesen hat, weiß, dass er ein mögliches Unfallszenario beschrieben hatte was sich in der Küche abgespielt haben könnte. Hier hielt es zwar für nicht sehr wahrscheinlich aber nun deckt sich sein mögliches Szenario mit der Aussage der StAin.

Vielleicht hätte der Gutachter noch über andere mögliche Unfallszenarien nachdenken sollen als mit Einkaufstüten im Kinderzimmer. So wie nun die Aussage der StA naheliegt, ging er eher von falschen Voraussetzungen aus und hat ein Tod im Kinderzimmer angenommen, was aber nun offenbar nicht den damaligen Untersuchungsergebnissen entsprach. Allein dass er ein mögliches Szenario in der Küche beschrieben hat, ist es nun kaum mehr möglich, dieses Szenario zu widerlegen. Ich denke bei etwas mehr Phantasie in diese Richtung hätte es weitere Unfallszenarien in der Kúche gegeben.

In der Akte wäre sicherlich auch die näheren Begründungen zu diesem dort beschriebenen Szenario zu finden gewesen. Und es ist auch nicht so, dass die Ermittler bzw, Gutachter damals von Gasvergiftung keine Ahnung gehabt hätten. Ganz im Gegenteil, wegen mangelnder Sicherheitseinrichtungen kamen solche Gasunfälle damals viel häufiger vor und daher hatten die Ermittler und Gutachter eine viel größere Erfahrung als heute.

Es ist eben schon etwas Größenwahnsinnig von einem StA es besser wissen zu wollen als sein Kollege, der es zeitnah mit frischen Zeugenaussagen 41 Jahre direkt vor Ort untersuchen konnte.

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Mordanklage nach 41 Jahren

02.07.2016 um 07:45
Ich schliesse mich hier voll und ganz @SCMP77 an. Dieser Fall zeigt sehr gut, warum es Verjährung in jedem modernen Strafrechtssystem gibt, und warum es problematisch war, diese für Mord abzuschaffen (übrigens damals aus rein politischen Motiven). Ich bin auch sehr erstaunt, dass dieser Fall es bis in die Hauptverhandlung geschafft hat, ohne dass die damaligen Ermittlungsakten vorliegen.

@Egi
Was mit den Akten geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Normalerweise ist es tatsächlich so, dass sie oft mit Einsetzen der Verjährungsfrist vernichtet werden, denn wozu soll man sie noch aufbewahren, wenn nicht mehr juristisch möglich ist, ein Verfahren durchzuführen?

In diesem Fall aber scheint die Akte ja noch existiert zu haben nachdem das DDR Recht durch die Regeln der Bundesrepublik abgelöst wurde. Was dann damit geschehen ist liegt im Dunklen. Man braucht da aber auch nicht gleich irgendwelche finsteren Mächte am Werk sehen. Man muss sich erst einmal bildlich vorstellen, wie ein Archiv aussieht, in welchem Akten von 40 Jahren aufbewahrt werden. Und dann soll man eine finden.

Ich habe selbst schon Fälle gehabt, wo nach Monaten der Suche die lapidare Antwort der Justizverwaltung kam: Die Akte kann nicht mehr gefunden werden und wurde vermutlich vernichtet. Punktum. Bei allem was länger als 25 Jahre zurückliegt weise ich meine Mandanten immer an: rechnen Sie nicht damit, dass die Akten noch zu finden sind.


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Mordanklage nach 41 Jahren

02.07.2016 um 14:30
Ehrlich gesagt wundert es mich nicht, dass die Akte jetzt nicht mehr auffindbar ist, sondern vielmehr, dass sie im Jahr 2007 überhaupt noch existiert hat.
Die Staatsanwaltschaft kam 1974 offenbar zu dem Schluss, dass ein Unfallgeschehen vorlag, und hat die Ermittlungen eingestellt. Wie lange mussten oder müssen denn Akten von eingestellten Verfahren aufbewahrt werden? Doch sicherlich keine 33 Jahre.
Mir scheint, die Vernichtung der Akte wurde zum eigentlich vorgesehenen Zeitpunkt nicht durchgeführt, was erst 2007 auffiel, als die StAin die Kopien zog, und wurde dann irgendwann routinemäßig nachgeholt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

02.07.2016 um 14:48
Zitat von eldeceldec schrieb:Mir scheint, die Vernichtung der Akte wurde zum eigentlich vorgesehenen Zeitpunkt nicht durchgeführt, was erst 2007 auffiel, als die StAin die Kopien zog, und wurde dann irgendwann routinemäßig nachgeholt.
Wäre für mich plausibel, doch dann müsste doch (hoffentlich) jemand in der Justizverwaltung darüber Bescheid wissen. Wobei es auch in Archiven Fälle höherer Gewalt geben kann, wie z.B. Wasserschäden oder - jetzt bitte nicht lachen - Mäusefraß.


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Mordanklage nach 41 Jahren

02.07.2016 um 23:02
Hallo zusammen, schön, dass sich hier wieder etwas tut.

Ich hatte schon in einem meiner ersten Beiträge in diesem Thread geschrieben, dass ich eine Mordanklage ohne Originaldokumente nach 41 Jahren nicht nachvollziehen kann. Neue Erkenntnisse könnte man mEa nur durch die Kontrastierung der damaligen Untersuchungsergebnisse mit den aktuellen Gutachten und dargestellten Fallhypothesen gewinnen. Ich finde es wirklich bedenkenswert allein aufgrund von Anschuldigungen aus dem familiären Umfeld, eines Obduktionsberichts und mittels postumer gutachterlicher Ferndiagnosen einen Mordprozess anzustrengen. MMn hätte man das aus formalen Gründen so nicht zulassen dürfen, auch wenn ich das Anliegen für ehrenwert halte. Es kann doch niemand ernsthaft glauben, dass man Ereignisse von vor 40 Jahren heute allein mittels Zeitzeug*innen rekonstruieren kann? Ich gebe zu, dass ich als Historiker*in etwas vorbelastet bin was das Thema "Erinnerungen und Authentizität" angeht. Die Fachliteratur zu diesem ambivalenten Phänomen füllt ganze Regale.

Zum Thema DDR-Akten kann ich am Beispiel von Jugendhilfeakten noch Folgendes beitragen: In den Rehabilitierungsverfahren, die ehemalige DDR-Heimkinder seit etlichen Jahren anstrengen, sind die alten JH-Akten wichtige Quellen. Theoretisch galt hier eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, außer in Sachsen, wo 1990 eine 30jährige Aufbewahrungsfrist verfügt wurde. Ich weiß von Betroffenen, denen man gesagt hat, dass ihre Akte nicht mehr existiert. Im Prozess haben dann aber dem Gericht doch wundersamer Weise Dokumente aus der Akte vorgelegen. Die Aufbewahrungssituation solcher Akten ist völlig uneinheitlich geregelt und unüberschaubar. Manche Jugendämter haben diese Akten noch im eigenen Archiv ge- bzw. ausgelagert, andere wiederum haben solche Akten in die Staats- oder Regionalarchive übergeben. Verschiedentlich finden sich Jugendhilfeakten aus den letzten Jahren der DDR auch in den Archivbeständen von Kinderheimen, weil sie nicht mehr an die Jugendhilfereferate zurückgeschickt wurden und nach Schließung des Heims ins Archiv gewandert sind. Teilweise sind Dokumente, die ein Kinderheim betreffen, auf ganz unterschiedliche Archivstandorte verteilt. Echte Dedektivarbeit also, hier etwas zusammenzutragen. Mitunter kann man überlieferte Bestände gar nicht nutzen, weil die Kisten noch original, so wie sie abgegeben wurden, in den Kellern liegen. Man weiß bis heute nicht, was sich darin befindet, weil keine Findbücher dazu existieren und die Dokumente nicht archivarisch aufbereitet sind. Eine wirklich unbefriedigende Situation.

Ich nehme mal an, dass die alten DDR-Justiz-Akten etwas besser sortiert waren/sind. Für mich klingt plausibel, was @eldec schreibt, nämlich dass die Vernichtung der Akte nachgeholt wurde. Aber dazu müsste im Archiv ein Aktenvermerk existieren. Es bleibt dann noch die Tochter, in deren Besitz sich die einzige Kopie der Akte befindet. Könnte das Gericht hier eigentlich eine Herausgabe beantragen? Dann könnte man den Prozess vllt ordnungsgemäß fortsetzen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 12:03
Ich halte es durchaus für möglich, dass die Akte gerade deswegen nicht auffindbar ist, weil sie 2007 herausgesucht wurde.

Weil sie danach vielleicht falsch zurücksortiert wurde oder erstmal nicht ins Archiv zurückwanderte und dann im Alltagsgeschäft irgendwo zwischengelagert wurde und jetzt deswegen unauffindbar ist.

Vielleicht gab es auch inzwischen einen Umzug, neue Möbel, Sachbearbeiterwechsel? Ein verschwinden auf dem Rückweg ins Archiv?







Es wurden ja nur Teile der Akte kopiert und welche Tochter sie kopieren liess ist auch nicht klar. Wen will man da zwingen? Was, wenn auch dir Kopie nicht mehr existiert?


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 15:36
Haben die Töchter eigentlich auch ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich der Frage, ob sie diejenige war, die sich an die Staatsanwaltschaft gewandt hat, und ob die ihr übersandte Aktenkopie noch existiert?

Eigentlich ist mir die Sache immer noch rätselhaft. Die Person, die sich an die StA wandte, hatte doch offenbar ein Intresse an der Strafverfolgung gegen die Angeklagte.
Wenn sich jetzt herausstellt, dass die Originalakte verschollen ist, müsste diese Person doch von sich aus ihre Aktenkopien als Ersatz anbieten.
Ich schließe daraus, dass sich aus den Aktenkopien kein Tatverdacht gegen die Angeklagte erhärten lässt und die Person, die das alles angestoßen hat, die Kopien deshalb zurückhält.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 17:44
@inextenso

Angenommen, jemand schickt die Kopie der Akte an das Gericht zurück.

Wie wäre dann sichergestellt, dass keine Seiten fehlen und nichts verändert wurde?


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 19:09
@Tajna
Sehe ich leider genauso.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 19:11
@eldec



Vielleicht nichts was auf eine Schuld hinweisst.


Vielleicht aber auch umgekehrt.


Wenn z. B. die Tochter die Akte wollte, die an ihre Unschuld glaubt, dann hätte diese z. B. kein Interesse vielleicht zur Strafverfolgung gehabt.




Ich denke nicht, dass man da etwas drauss ableiten kann.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 20:55
@tanja
Zitat von TajnaTajna schrieb: Wie wäre dann sichergestellt, dass keine Seiten fehlen und nichts verändert wurde?
Na gar nicht, leider. Aber man hätte wenigstens eine Chance mal nachzuschauen, ob sich z.B. irgendwelche Datensätze der damaligen Spurensicherung oder Zeugenaussagen finden lassen. Es bedarf schon ganz schön krimineller Energien, wenn man vor hätte, die Dokumente vorsätzlich zu fälschen. Außerdem müsste man sich auch ein bisschen mit der Materie auskennen. Aber Du hast völlig Recht, vermutlich wäre die Arbeit mit der Kopie der Akte nur eingeschränkt möglich. Trotzdem immer noch besser als nichts.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 21:00
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Wenn z. B. die Tochter die Akte wollte, die an ihre Unschuld glaubt, dann hätte diese z. B. kein Interesse vielleicht zur Strafverfolgung gehabt.
Das ist unwahrscheinlich, denn die StAin äußerte vor Gericht:
Eine "nahe Verwandte der Angeklagten", vermutlich eine der beiden Töchter, habe sich bei ihr um das Jahr 2007 gemeldet und einen Antrag gestellt, die Akte einzusehen. "Sie schrieb, dass sie glaubte, dass ihre Mutter am Tod ihres Bruders Schuld sei und dass diese Tat gesühnt werden müsse", erklärte sie.
Der nähere Verwandte äußerte also von Anfang an einen Verdacht. Dies hatte sicherlich zur Folge, dass die StAin nicht ganz oberflächlich über die Akte geschaut hat und so die wesentliche Erkenntniss der damaligen Untersuchung GLÜCKLICHERWEISE noch vor Gericht berichten konnte:
Weil der Fall aber so "spektakulär und aufwühlend" für sie war, habe sie sich dennoch einiges merken können. "Ich erinnere mich, dass der Achtjährige damals in der Küche war, Gas austrat und dass das Kind nicht aus der Küche kam", erklärte sie.
https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/06/kindsmordprozess--schwedt-ddr-akte-bleibt-verschwunden.html (Archiv-Version vom 01.07.2016)

Kein Verwandter würde in dieser Art Einblick in die Akte verlangen, wenn er kein Interesse an der Starfverfolgung hat.

In diesem Zusammenhang sollten wir auch an die Worte des medinzischen Sachverständigen erinnert:
"Wäre Mario tot in der Küche vor dem Herd mit dem ausströmenden Gas gefunden worden, hätte ich mit der Unfall-Variante kein Problem", sagte Mattig.
http://www.morgenpost.de/brandenburg/article207554855/Tod-vor-42-Jahren-Rechtsmediziner-schliesst-Unfall-aus.html

Und nun kommt die StAin und sagt aus, dass genau dieses für Sachverständigen vorgelegen Szenario aus der Akte hervorging.

Es war einfach fahrlässig und in rechtsstaatlicher Hinsicht komplett unverständlich dieses Verfahren überhaupt zu eröffnen. Die Aussage der StA zeigt nun den wirklichen Wahnsinn dieses Verfahrens. Was wäre gewesen, wenn die StA nicht so ein gutes Gedächtnis gehabt hätte oder diese Akte nicht weiter studiert hätte?

Über manche StAe und Gerichte hier in Deutschland muss man sich schon wundern. Hier hat die notwendige Kontrolle komplett versagt.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 21:41
Aber wer weiss, ob sie sich sn alles richtig erinnert?

Es ist Jahre her, sie hat es wohl nur 1x gelesen. Mit dem Gedanken im Hinterkopf, was die Angehörige sagte.

Es wäre zutiefst menschlich.


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Mordanklage nach 41 Jahren

03.07.2016 um 21:59
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Es ist Jahre her, sie hat es wohl nur 1x gelesen. Mit dem Gedanken im Hinterkopf, was die Angehörige sagte.
Das kann man zwar nie ausschließen, aber wir haben zwei Hinweise, die darauf hindeuten, dass eben nichts belastendes in der Akte befindet:

1. Es wurde zu DDR-Zeiten nie ein Verfahren eröffnet, dass ist erstmal ein Zeichen, dass nicht wirklich Belastendes festgestellt wurde.
2. Dann haben wir die Aussage der StA, die passend zu dieser damaligen Einstellung das dortige Szenario in Erinnerung hat, das dann zusätzlich der medizinische Sachverständige für plausibel hält.

Was will man mehr?

Wenn man dahingegen die Theorie der StA ansieht, der fantasiert hat, dass der Junge in die Offenröhre gesteckt worden sei und dem vorher Schlaftabletten gegeben worden sein soll, ist diese Theorie durch nichts belegt, keine Schürfwunden, kein Nachweis von Schlafmitteln.

Ich glaube, was hier an den ursprünglichen Ergebnissen näher ist, ist fast schon offensichtlich, da braucht man nicht mehr groß weiter denken.

Klar kann man immer irgend etwas annehmen, was man nicht belegen kann, und so dann doch behaupten dass es etwas Belastendes gegeben haben soll, aber das kann man im jeden Mordfall auch umgekehrt, man findet auch immer irgendwelche Theorien, die einen Verurteilten entlasten.

Aber das bringt einen der Wahrheitsfindung nicht näher. Und daher gilt hier im Zweifel für den Angeklagten und die Zweifel dürften - zumindest wenn die Akte sich nicht auffinden lässt - nicht mehr ausgeräumt werden können und das Ergebnis des Verfahrens klar sein. Ob hier in seinem Urteil das Gericht an dieses Grundsatz halten wird, werden wir sehen, denn dieser Grundsatz hätte eigentlich auch bewirken müssen, dieses Verfahren erst gar nicht zu eröffnen.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Mordanklage nach 41 Jahren

04.07.2016 um 11:22
Zitat von eldeceldec schrieb:Haben die Töchter eigentlich auch ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich der Frage, ob sie diejenige war, die sich an die Staatsanwaltschaft gewandt hat, und ob die ihr übersandte Aktenkopie noch existiert?
@eldec

Beide Töchter haben sogar ein zweifaches Aussageverweigerungsrecht:
1. Sie müssen nicht gegen nahe Angehörige (in diesem Fall die Mutter oder Schwester) aussagen.
2. Niemand muss aussagen, wenn er sich durch diese Aussage selbst belasten würde. Wäre im hier geschilderten Fall aber unklug. Die Aussageverweigerung würde darum besser unter Verweis auf den Punkt 1. erfolgen.


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Mordanklage nach 41 Jahren

07.07.2016 um 11:24
Hier wird wohl nur der Zufall helfen können...
Doch nun ist die Akte wieder verschwunden, wahrscheinlich irgendwo im Archiv des Generalstaatsanwalts in Brandenburg an der Havel. Und auch der Verwaltungsvorgang um das Akteneinsichtsbegehren lässt sich nicht mehr auftreiben. (...) Die Sache wird nicht einfacher dadurch, dass selbst das Aktenzeichen irregulär und anders als üblich war.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordprozess-nach-40-jahren-viele-offene-fragen-14317210.html


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Mordanklage nach 41 Jahren

20.07.2016 um 18:22
Die Akte bleibt wohl nicht auffindbar:

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/07/suchaktion-akte-kindsmord-vor-41-jahren.html (Archiv-Version vom 20.07.2016)

Bin ja mal gespannt, wie sich nun das Gericht verhält, wo es deutlich geworden ist, dass die Akte vermutlich entlastendes enthalten hat, was ursprünglich begründet zur Einstellung des Verfahrens geführt hat.


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Mordanklage nach 41 Jahren

20.07.2016 um 23:37
Dann bleibt wohl nur im Zweifel für die Angeklagte. Egal ob sie etwas getan hat oder nicht.


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 15:09
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:wo es deutlich geworden ist, dass die Akte vermutlich entlastendes enthalten hat,
Wo steht denn das?
Das ist wohl eher eine freie subjektive Interpretation von Dir?


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Mordanklage nach 41 Jahren

21.07.2016 um 15:28
@Nightrider64
Sicherlich ist das eine gewisse Interpretation, die aber fast schon offensichtlich ist.

Die StAin sagte, dass sie die Akte noch so in Erinnerung hat, dass der Junge in die Küche gegangen sei, dort trat Gas aus und er nicht mehr herausgekommen ist.

Sie beschrieb das damals ermittelte Szenario, das der medizinische Sachverständige heute als glaubhaft angesehen hätte.


Wie gesagt, ich bin nun auf die Entscheidung gespannt, denn auch eine mögliche Entastung durch die Akte darf ein Gericht niemals ignorieren.


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