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Mordanklage nach 41 Jahren

725 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Sohn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 13:21
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Also Totschlag kann da gar nicht in Frage kommen. Wenn der Junge von der Mutter getötet wurde, kann es juristisch nur Mord sein.
Nö. Wenn man keine Mordmerkmale nachweisen kann, ist es juristisch ein Totschlag. Das kann man gut oder schlecht fnden, aber das ist nunmal so.

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Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 13:24
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Man hat die Aussage des Notarztes, beider Schwestern, des Ex Mannes, des damaligen Freundes
ferner einen Obduktionbericht und ein Gutachten über die Gasverteilung und die Möglichkeiten wie es zu der Vergiftung kommen, bzw nicht kommen konnte.
Wäre es damals zu einem Prozess gekommen, man hätte auch nicht mehr gehabt.
Da irrst Du und übersiehst die wissenschaftlichen Erkenntnisse bzgl. Zeugenaussagen. Zeugen haben kein fotografisches Gedächtnis. Zeugen vergessen etwas und fantasieren unbewusst mit der Zeit etwas dazu. Dass der Notarzt kein Gasgeruch festgestellt hat, ist seine heutige Aussage. Ob er diese Aussage vor 41 Jahren auch getätigt hätte, darf angezweifelt werden.

Ein Einstieg bzgl. der Problematik der Zeugenaussagen , die mit der Zeit immer weniger mit den ursprünglichen Beobachtungen zu tun haben, kannst Du im Spiegel Heft 1 dieses Jahres nachlesen. Jeder Gedanke kann die Erinnerung verfälschen.

Wenn Gerichte das ignorieren und das tun sie leider öfter, Beispiel ist der Fall Peggy Knobloch, wo plötzlich eine Zeugin sich angeblich an eine alltägliche Begegnung mit dem damaligen Verdächtigen auf dem Tag genau bestimmen konnte, was gerade mit der Erkenntnis dass gerade die Zeit das fehlerbehafteteste im menschlichen Gedächtnis ist, sind solche Gerichtsurteile nicht zu verstehen. Statt diese Zeugenaussage als nicht tauglich anzusehen, hat es eine andere, viel früher zeitlich getätigte Aussage, welche den Angeklagten entlastet hätte, ignoriert. Die entlastende Zeugenaussage war dann auch einer der Gründe, die dann zum späteren Freispruch führten.

Daher ist die Behauptung, dass der Prozess vor 41 Jahren genauso abgelaufen wäre, nicht belegbar und damit nur eine Spekulation.
Zitat von EgiEgi schrieb:Doch alle präsentierten Tatversionen funktionieren nur bei einem betäubten Kind. (Es gab keinerlei Spuren von Gewalt am Körper des Jungen).
Die hätte es vermutlich gegeben, wenn man das Kind mit dem Kopf in den Ofen gesteckt hätte, auch schlafend. Man hat immer nur zwei Hände zur Verfügung. Dabei würden mit hoher Sicherheit Schürfwunden etc. entstehen. Zumindest die Version der StA ist aus diesen Gründen nicht glaubhaft.


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13.05.2016 um 15:17
@Nightrider64

Was du schreibst, widerlegt nicht die Möglichkeit, dass das Kind durch längere Einwirkung einer niedrigen CO-Konzentration in der Luft vergiftet worden sein könnte:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Genau das dies unmöglich sein konnte wurde beschrieben.

1. Weil das Gas hätte stundenlang (von min 90 Minuten war die Rede?) ausströmen hätte müssen und dermassen mit Geruchsstoff versetzt war, das dieser Geruch auch noch von den Rettungskräften in der Wohnung hätte wahrgenommen werden müssen, was nicht der Fall war
Das Kinderzimmer war wohl auch am ganz anderen Ende der Wohnung.

2. Weil keine Undichtigkeiten oder sonstige Fehler an der Gasinstalation festgestellt wurden.

3. Weil alle Gashähne zu gedreht waren, der Junge dies aber bei der Blutkonzentration nicht getan haben kann und auch nicht mehr ins Bett zurück gekommen wäre.
Zu 1.:
Eine langzeitige niedrige CO-Belastung kann genauso schädlich sein, wie eine kurzzeitige hohe CO-Belastung.

Zu 2.:
Eine Fehlfunktion des Abzugs kann auch ohne Undichtigkeiten oder Verstopfungen stattfinden, wie ich schon ausführlich geschildert habe, z.B. bei Unterdruck in der nicht gelüfteten Wohnung durch Sauerstoffmangel.
In diesem Fall kann man auch kein Gas riechen.

Zu 3.:
Wenn man behauptet, bei einer bestimmten CO-Konzentration im Blut wären bestimmte Handlungen unmöglich, müsste das auch wissenschaftlich belegbar sein.
Solche Daten liegen wohl kaum vor.
Dazu kommt, dass man heute weiß, dass die CO-Konzentration im Blut keine Rückschlüsse auf die Schwere der Vergiftung erlaubt.

Bei meiner 2. CO-Vergiftung (Gas-Boiler ohne Abzug) vergingen nur wenige Sekunden zwischen den ersten Symptomen und der Bewusstlosigkeit.
In diesen wenigen Sekunden schaffte ich es aber bis ins Treppenhaus, wo mich die Nachbarn fanden.
Den Boiler hatte ich vorher abgeschaltet.

@SCMP77

Man muss auch noch bedenken, dass die Zeugen möglicherweise unter den Folgen einer leichteren CO-Vergiftung litten, was sich sicher nicht günstig auf Gedächtnis-Prozesse ausgewirkt haben kann.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 15:35
@SCMP77
Überleg mal was Du schreibst und was das bedeutet.
Wenn die Tat eine gewisse Zeit zurückliegt, dann hat es keinen Sinn mehr einen Prozess zu führen, weil alle Zeugen nach einer bestimmten Zeit als unglaubwürdig betrachtet werden müssen. So Deine Worte.

Ich denke, gerade die Aussage des Notarztes, für den das wohl ein einschneidendes Erlebnis war und der sogar die Staatsanwaltschaft damals darauf hingewiesen hat, das er ein Verbrechen vermutet (was keineswegs seine Aufgabe war) halte ich für sehr glaubhaft.
Ihm wird schon damals seltsam vorgekommen sein, das entgegen aller Wahrscheinlichkeit kein Gasgeruch wahrnehmbar gewesen ist.
Und er hat damals schon die Ermittler auf die ihm aufgefallenen Ungereimtheiten aufmerksam gemacht.

Das kann man jetzt nicht damit vergleichen, wenn z.B ein Polizeibeamter zu einem alltäglich passierenden Verkehrsunfall vernommen wird, den er Jahre vorher aufgenommen hatte, wie dutzende Male jeden Monat.

@Tajna
Was Du schreibst ist bisher alles widerlegt worden und auch hier schon diskutiert. Deshalb ganz kurz um nicht alles zu wiederholen

zu 1. Der Gutachter sagte, das hätte sehr lange gedauert,. Um die Konzentration im Blut zu erreichen hätten alle 3 Flammen des Herdes voll aufgedreht sein müssen über mindesten 90 Minuten. Der Geruch wäre auch bei Eintreffen der Rettungskräfte noch klar wahrnehmbar gewesen. War er aber aussagegemäß nicht.

zu 2. Die Gasinstalation war komplett in Ordnung. Das wurde überprüft und steht fest

zu 3 Das ist wissenschaftlich belegt, durch ein wissenschaftliches Gutachten. Wenn Du Dich da für sachkundiger hältst, erstelle ein Gegengutachten und biete das der Verteidigung an.

Und klar. Der Notarzt hat das schon in geringsten Konzentrationen stark nach faulen Eiern riechende Stadtgas nicht gerochen, war aber so benebelt, das er nicht mehr Herr seiner Sinne war. Wem willst Du denn das erzählen?

Da bringt es jetzt gar nichts, wenn Du das noch dreimal in den Raum stellst. Egal was mit Deinem Gasboiler mit höchstwahrscheinlich Erdgas nun im einzelnen vorgefallen sein sollte..


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13.05.2016 um 16:15
@hallo-ho
Totschlag ist nicht möglich in diesem Fall. Da ist immer das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben.
Eine geplante Tötung ist Mord um es umgangssprachlich auszudrücken.
Und ein Kind mit Gas vergiften kann man wohl nicht im Affekt
wenn es denn kein Unfall war, wie die Angeklagte behauptet


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13.05.2016 um 16:17
Ich habe nun zweimal in Zeitungsartikeln gelesen, dass der Junge in einem Doppelstockbett geschlafen habe. Ist denn bekannt, ob er oben oder unten geschlafen hat?

Weiter vorne im Thread war ja zu lesen, dass CO etwas leichter als Luft ist und daher nacht oben steigt. Wäre es dann möglich, falls das Kind im oberen Bett geschlafen hat, dass es einer höheren Konzentration des Gases ausgesetzt war, während es im Bett lag?

Und, falls es im oberen Bett geschlafen hat, wäre es der Frau körperlich überhaupt möglich gewesen, das Kind schlafend aus dem Bett zu heben und später wieder hineinzulegen? Ich muss sagen, ich hätte das bei einem 8-Jährigen aus dem oberen Bett heraus nicht geschafft, jedenfalls nicht, ohne dem Kind Verletzungen oder blaue Flecke zuzufügen.


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13.05.2016 um 16:22
@Nightrider64

In Deutschland ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag nicht gleich geplant oder im Affekt. Man kann auch einen geplanten Totschlag begehen.
Ob Heimtücke hier anzuwenden ist, bleibt abzuwarten. Meiner Ansicht nach ja, ein schlafender Mensch ist immer arg- und wehrlos.
Aber das ist nur meine laienhafte Meinung.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 16:30
Zitat von eldeceldec schrieb:ein schlafender Mensch ist immer arg- und wehrlos.
Man muss nach über 40 Jahren erstmal beweisen können, dass das Kind geschlafen hat ;)


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13.05.2016 um 16:53
@eldec
Folgende Szenarien fallen mir persönlich ein. (Reine Spekulationen die nur erklären sollen, das es Möglichkeiten theoretisch gibt)

1. Schlafmittel: Nicht untersucht. Keine Beweise dafür aber auch nicht unmöglich

2. Der Junge wird Schlaftrunken in die Küche geführt. Dort wieder hingelegt. Er schläft irgendwann wieder fest ein. Türen und Fenster geschlossen Gas aufgedreht

3. Der Junge wird schlaftrunken in die Küche geführt. Der Mund zugehalten und der Kopf in die voll aufgedrehte Backröhre. Die Frage ist, wie lange es dauert, bis er bewusstlos wird? Eine Minute? Länger.? Keine Ahnung.
Spuren (Abschürfungen am Knie z.B.) muss es nicht geben und wenn, wären die hinterher auch gut erklärbar bei einem 8 jährigen.

4. Dem Jungen wird eine Plasiktüte über den Kopf gezogen, bis dieser Besinnungslos ist und dann das Gas aufgedreht, oder er in die Küche getragen wird.

Dann wird er noch eine Weile dort belassen bis man sicher ist, das er das nicht überlebt und dann zurück ins Bett getragen.
Vielleicht fallen Anderen ja noch mehr Möglichkeiten ein.


Falls es zu einer Verurteilung kommen sollte, würde mich das auch interessieren, wie sich das Gericht den genauen Ablauf in der Urteilsbegründung vorstellt.

Wie dem auch sei, irgendwie muss das Gas ja in so ausreichender Menge in die Lunge gekommen sein, das ein Blutwert von 73% entstand.
Und einen Unfall hat der Gutachter vorgestern in seiner Aussage ja praktisch ausgeschlossen.



@hallo-ho
Du hast recht, es gibt auch Szenarien für Totschlag:
Die Mutter sitzt mit dem Jungen in der Küche, dieser schläft ein und sie beschließt spontan den Gashahn aufzudrehen. Oder bindet ihn an einen Stuhl weil er sie geärgert hat oder so.

Aber die Tatsache, das die anderen Geschwister ausnahmsweise im Schlafzimmer der Mutter übernachteten was ansonsten strikt untersagt war und das entgegen üblicher Praxis das Fenster dort in der Nacht geöffnet blieb im November, spricht schon für einen geplanten Mord.
Wenn es denn kein Unfall gewesen sein kann, wie der Gutachter ausführte.


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13.05.2016 um 17:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:dieser schläft ein
Nein, denn dann hätten wir wieder die Arglosigkeit des Kindes bzw. Heimtücke der Mutter und somit ein Mordmerkmal.
Der Mord ist in § 211 StGB geregelt.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
http://www.jurawiki.de/Mord

Wenn keines der Mordmerkmale nachweisbar ist, ist von Totschlag über Unfall juristisch alles möglich.
Das mit den Schwestern ist komisch, das stimmt schon. Aber die können letztlich auch nicht bezeugen, dass der Junge geschlafen hat und dann vor diesem Ofen abgelegt wurde von der Mutter. Die Mutter wiederum wäre blöd, wenn sie von sich aus etwas in der Art erzählen würde: "Ja, klar, ich fand das Kind nervig und hab es daher schlafend in der Küche abgelegt,..."


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 17:04
richtig, niedrige Beweggründe und Heimtücke kommen in Betracht.
Nur das Absatz 1 in diesem Fall nicht gilt, sondern nach DDR Recht auch 10Jahre Haft möglich ist.
Totschlag wäre im Übrigen verjährt und es wäre wohl kein Prozess eröffnet worden, wenn Totschlag ernstaft in Betracht gezogen worden wäre.


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13.05.2016 um 17:06
@Nightrider64
Läuft der Prozess nach DDR-Recht?

Davon abgesehen:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:richtig, niedrige Beweggründe und Heimtücke kommen in Betracht.
Muss halt bewiesen werden, und ich frag mich, wie.

PS zu 17.08 Uhr
OK, danke, wusst ich nicht.


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 17:08
Im Prinzip ja.
Nach DDR Recht wäre der Mord allerdings verjährt. Aber es gab damals im Einigungsvertrag einen Artikel, der die Verjährung des DDR Rechts aufhob.
Nicht aber das mögliche Strafmaß


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Mordanklage nach 41 Jahren

13.05.2016 um 18:45
@Nightrider64

Wissenschaftlich belegt wird etwas in dem entsprechende Experimente durchgeführt werden oder in dem im Rahmen von Forschung umfangreiche Daten erhoben werden.
Die Behauptungen eines wissenschaftlichen Gutachters allein sind kein Beweis und kein Beleg, solange sie nicht durch Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung gestützt werden.

Deswegen kannst du auch noch so oft auf dieses Gutachten verweisen, mich überzeugt es nicht, weil es nicht mit meinen Erfahrungen übereinstimmt und dem, was ich bisher über CO-Vergiftungen gelesen habe.

Es spielt keine Rolle, dass es bei meiner eigenen Erfahrung Erdgas war, weil das CO bei einer unvollständigen Verbrennung entstand und etwas ähnliches könnte im vorliegenden Fall auch stattgefunden haben und würde erklären, warum es nicht nach Gas gerochen hat.

Ich habe meine Erlebnisse mit CO nur geschildert, um zu zeigen, dass man sich unmittelbar bevor man bewusstlos wird durchaus noch 10 Meter weiter bewegen kann und auch noch eine Haustür aufsperren kann und damit eine der Kern-Aussagen des Gutachtens, das Kind könnte keinesfalls mehr selbst ins Bett gekommen sein, zu widerlegen.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Gasinstalation war komplett in Ordnung. Das wurde überprüft und steht fest
Das ist wichtig, dass du das verstehst:
Zu einer Fehlfunktion kann es auch bei einer Gasanlage kommen, die komplett in Ordnung ist.


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13.05.2016 um 18:51
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Überleg mal was Du schreibst und was das bedeutet.
Wenn die Tat eine gewisse Zeit zurückliegt, dann hat es keinen Sinn mehr einen Prozess zu führen, weil alle Zeugen nach einer bestimmten Zeit als unglaubwürdig betrachtet werden müssen. So Deine Worte.
In einem Rechtsstaats sollte es nicht um die Verurteilung gehen sondern um den Versuch der Wahrheitsfindung. Ist diese nicht ausreichend gesichert, so ist derjenige frei zusprechen, denn es gilt "Im Zweifel für den Angeklagten".

Zeugenaussagen verlieren da immer mehr an Sicherheit. Ich bin deutlich Älter als 41 und kann daher in etwa nachvollziehen, was es bedeutet, sich an solch lang zuückliegenden Dinge zu erinnern. Selbst starke Erlebnisse, welche damals von großer Wichtigkeit waren, sind mittlerweile extrem verblast und wenn man mit anderen darüber spricht, könnte man meinen man spricht von unterschiedlichen Dingen. Und ja, wenn es bei einem Verfahren solche Zeugenaussagen existieren und sonst nichts, sollte man erst gar kein Verfahren beginnen, denn wir leben in einem Staat, der behaupterlt nach der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" geurteilt wird.

Ich habe auch nur auf Deine Behauptung reagiert, dass ein Prozess vor 41 Jahren nicht anders wäre, als Heute. Sie Unzuverlässigkeit von Zeugenaussagen ist das eine.

Aber Du lieferst mit Deinen Argumenten immer wieder Beispiele, dass ein Verfahren vor 41 Jahren anders verlaufen wäre. Nur als Beispiel, die StA behauptet, dass dem Jungen Schlaftabletten gegeben wurden. Vor 41 Jahren hätte ein StA diese Theorie überprüfen können und damit das Verfahren auf eine sichere Grundlage stellen können. Du siehst, das heutige Verfahren mit viel mehr Unsicherheiten behaftet ist, als damals.

Wenn eine Untersuchung nicht gemacht wurde, kann man nicht einfach so tun, als wäre der Nachweis das ohne Bedeutung für die Schuldfrage, weil er die eine oder andere Seite belegt. Das wäre falsch, weil eine solche Sichtweise hätte nichts zu tun mit dem Grundsatz "Im Zeifel ...". Es müsste dann schon durch andere Hinweise gesichert werden, aber die gibt es nicht wirklich, es ist eine nicht belegbare Theorie der StA. Dass es keine Schürfwunden o.ä. gibt spricht ebenfalls gegen diese Theorie.

Vor diesem Hintergrund sind Verurteilungen nach einer so langen Zeit immer mit größeren Unsicherheiten verbunden und damit fraglicher als bei zeitnahen Verfahren. Deine Behauptung ist daher schon offensichtlich falsch. Noch umsonst versucht man bei Verfahren, welche großteils auf Zeugenaussagen beruhen, möglichst rasch über die Bühne zu bringen, weil man weiß, das die Zeit gegen eine wahrheitsnahe juristische Feststellung arbeitet.


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13.05.2016 um 20:36
@Tajna
Ich glaube, Du hast noch nie ein Gutachten, welcher Art auch immer gesehen. Natürlich werden dort die aktuellsten Erkenntnisse der Wissenschaft berücksichtigt und ausgeführt. Da wird in diesem Fall von Aussentemperatur an diesem Tag, bis Luftdruck, spezifische Zusammensetzung des Stadtgases zu dieser Zeit usw alles relevate berücksichtigt worden sein.
Und ein sachkundiger Wissenschaftler hat dann die entsprechenden von ihm wissenschaftlich begründeten Schlussfolgerungen gezogen

Dann gibt es in einem Rechtsstaat immer noch die Möglichkeit, das die Verteidigung ein zweites Gutachten einholt. Ja das ist sogar die Pflicht eines jeden Verteidigers die Möglichkeiten diesbezüglich auszuloten und dies zu tun, wenn Zweifel an der Sachkunde oder den im Gutachten gezogenen Schlussfolgerungen besteht.

Aber zunächst einmal muss man bei einem Rechtsmedizinischen Gutachten eines renommierten Institutes in Deutschland davon ausgehen, das dies nach besten Wissen und aufgrund des aktuellen Standes der Wissenschaft erfolgt ist. Das Gericht tut das jedenfalls regelmäßig in allen Strafprozessen. Wie sollte man auch anders vorgehen.?

Und der vom Gericht beauftragte Gutachter hat nun einmal in diesem Falle festgestellt, das absolut kein Unfallszenario denkbar ist unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände wie Co Gehalt des Blutes, Lage der Zimmer, Luftdruck, Temperatur Verteilung des Gases usw.

Hinzu kommen die Aussagen der Zeugen, die im Prozess von allen Seiten hinterfragt werden können und auch werden. So wurde der jüngeren Schwester, die Aussagen tätigte, die ihre Mutter entlasten sollten ja auch ihre gegenteiligen Aussagen bei den polizeilichen Vernehmungen vorgehalten.

Niemand, auch nicht ich, will hier jemanden vorverurteilen. Deshalb schreibe ich auch immer, wenn das Gericht dann zu der Erkenntniss kommt das... voran oder Ähnliches.

Aber in diesem Fall muss ich als juristischer Laie schon sagen, das ich die Indizien gegen die Dame schon sehr erdrückend finde. Ob es genug Indizien für eine Verurteilung sind , das bleibt abzuwarten und ist Sache der Richter.

Du kannst auch von Deinen Gasunfall jetzt nicht auf diesen speziellen Fall schließen. Weil es eben schon aufgrund des unterschiedlichen Gases und auch der äusseren Umstände nicht vergleichbar ist.
Und 73% Co im Blut sind schon eine Hausnummer.
Ich zitiere mal einen anderen User, der sich damit beschäftigt hat:
Zitat von paraheinzparaheinz schrieb: In der Medizin geht man davon aus dass man bei 20-30% Bewustseinsstörungen bekommt
bei 30-40% tritt Bewusstseinsverlust ein
bei 40-60% tiefste Bewusslosigkeit und Lähmungen
bei über 70% Tod in wenigen Minuten.

Wie konnte der Junge von Beginn der Bewusstlosigkeit noch weiter mit CO ansättigen? Zum Ansättigen musste er weiter beim Gasherd bleiben, wenn er vorher weggegangen wäre, wäre er nicht auf 73% gekommen, wenn er solange wartet kann er aber dann nicht mehr weggehen ...
Im Übrigen habe ich auch einen Gasdurchlauferhitzer und frage mich, wie es bei Dir mehrmals zu solchen Zwischenfällen kommen konnte. Bei mir wird jedenfalls einmal jährlich die Anlage vom Schornsteinfeger überprüft und auch das austretende CO gemessen.


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Egi ehemaliges Mitglied

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15.06.2016 um 10:57
Es gibt eine kleine Neuigkeit:

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/06/mordprozess-nach-40-Jahren-neue-zeugin-meldet-sich.html (Archiv-Version vom 11.06.2016)


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15.06.2016 um 11:19
Na wundervoll, wenn das langsam in Deutschland zum Standard wird, dass Akten nach Belieben während den Verfahren auftauchen und verschwinden... (siehe NSU Prozess)...


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Mordanklage nach 41 Jahren

15.06.2016 um 12:09
Als Grande Nation der Ubootfahrer sind plötzlich auf- und untertauchende Objekte für uns doch selbstverständlich.

Wird interessant, woran sich die Oberstaatsanwältin erinnern wird. Hat das den gleichen Wert wie eine vorliegende Aktie, oder gilt das auch nur als "Hörensagen"? Mal schauen, falls ich am 30. Juni Zeit habe, fahre ich vielleicht zur Verhandlung.


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Mordanklage nach 41 Jahren

15.06.2016 um 15:36
@Tajna

ich habe deinen Beitrag erst jetzt gelesen, dazu folgendes,

vorab: du spielst dich ziemlich auf, als ob du dich besser auskennen würdest als der Gutachter. Mich würde interessieren welchen wissenschaftlichen Hintergrund du hast bzw. welche Ausbildung du bezüglich Kohlenmonoxid/Medizin hast. Deine Aussagen klingen alles andere als profund, weiters führst du an "viel" über CO-Vergiftungen gelesen zu haben und selbst mehrfach (?) betroffen gewesen zu sein. Das ersetzt allerdings noch keine Fachausbildung.
Zitat von TajnaTajna schrieb am 13.05.2016:Zu 2.:
Eine Fehlfunktion des Abzugs kann auch ohne Undichtigkeiten oder Verstopfungen stattfinden, wie ich schon ausführlich geschildert habe, z.B. bei Unterdruck in der nicht gelüfteten Wohnung durch Sauerstoffmangel.
In diesem Fall kann man auch kein Gas riechen.
Mich würde der Hintergrund zu dieser Aussage interessieren. Ich hege Zweifel an der Richtigkeit, da alle Wohnung die vor 2000 errichtet wurden nicht dicht sind. Falls dir der Begriff "Blower Door Test" etwas sagt, muss dir auch bewusst sein, dass eine Altbauwohnung nicht dicht ist und nur begrenzt ein größerer Unterdruck auftreten kann. Weiters ist mir unklar wie durch "verbrauchten" Sauerstoff ein Unterdruck entstehen soll, da der Sauerstoff durch Co2 ersetzt wird und damit der Druck in der Wohnung nur aus diesen Grund nicht absinken kann. Ergänzend würde mich noch interessieren wieso bei geringerem Sauerstoffgehalt der Luft der Eigengeruch von Stadtgas beeinflusst wird.

Deine Ausführungen sind auf einem Niveau, das den Eindruck den du vermittlen willst, ein Experte zu sein, widerspricht.
Zitat von TajnaTajna schrieb am 13.05.2016:Dazu kommt, dass man heute weiß, dass die CO-Konzentration im Blut keine Rückschlüsse auf die Schwere der Vergiftung erlaubt.
Wie begründet sich das? CO verdrängt den Sauerstoff im Blut, daraus folgt eine Unterversorgung der Organe mit Sauerstoff. Richtig ist daher dass die Schwere der Vergiftung aussschließlich über die CO-Konzentration bestimmt wird. Die Auswirkungen auf die Organe werden über die Faktoren der Schwere der Vergiftung (also der Konzentration), der Einwirkzeit und dem Zustand der Organe definiert. Ein Apnoe Taucher wird eine höhere Konzentration über eine gewisse Zeit bzw. eine bestimmte Konzentration über eine längere Zeit tolerieren.

Zu beachten ist aber folgendes, auch wenn es je nach Pat. unterschiedlich ist ob bleibende Schäden an den Organen entstehen und damit einhergehend auch Pat. mit hoher Konzentration überleben, während andere mit niederer Konzentration versterbern, das Hirn sehr sensibel auf Sauerstoffmangel reagiert. Von daher werden die Pat. in einem ähnlichem Rahmen bewusstlos. Diese Grenze ist bereits weit unter der Grenze von 72% möglich.

Die Schwierigkeit liegt also darin zu erklären wie man es schafft auf die magische Grenze von 72 % zu kommen, wenn das Kind bereits bei wahrscheinlich 30% Konzentration bewusstlos wurde. Die Tatsache ob da bereits Organschäden aufgetreten sind, ist irrelevant.
Zitat von TajnaTajna schrieb am 13.05.2016:Bei meiner 2. CO-Vergiftung (Gas-Boiler ohne Abzug) vergingen nur wenige Sekunden zwischen den ersten Symptomen und der Bewusstlosigkeit.
In diesen wenigen Sekunden schaffte ich es aber bis ins Treppenhaus, wo mich die Nachbarn fanden.
Den Boiler hatte ich vorher abgeschaltet.
Diese Angaben sind höchst unwisschenschaftlich und subjektiv. Sie haben keinen Aussagewert. Woher weißt du wann du bewusstlos wurdest? Woher weißt du bei welcher Blut-Konzentration du geflüchtet bist und bei welcher du bewusstlos wurdest? Wieviel CO hattest du im Blut?

Eines ist schon richtig bewusstlos wird man nicht durch das CO sondern durch den fehlenden Sauerstoff (CO verdrüngt 02 im Blut). Natürlich hat man eine Zeitspanne in der die Zellen im Körper auch ohne Sauerstoff noch am Leben bleiben. Allerdings beginnt dieser "Handlungsspielraum" bei Werten weit unter 72%. Auf derart hohe Blutkonzentrationen gelangt man nur durch eine längere Einwirkzeit. Ein großer Teil dieser Einwirkzeit wird allerdings bewusstlos verbracht. Die Blutkonzentration steigt nicht innerhalb von Sekunden von 40% auf 72%. Wenn Leute mit 72% überleben, wenn sie aus der vergifteten Atmosphäre gerettet werden, verhindert das nicht Rückschlüsse, wenn jemand in unvergifteter Umgebung mit 72 % gefunden wird.

Ich vertraue hier mehr dem Gutachter, der sehr wohl vom Fach ist, als irgend einem Halbwissen, von jemand fachfremden der "viel" gelesen hat.


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